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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Urs Beeler

Postfach 7

6431 Schwyz

Gemeinderat Schwyz
Herrn Gemeindepräsident
Haus Spittel
Herrengasse 17

6430 Schwyz

Offener Brief an den Schwyzer Gemeinderat nach menschenrechtswidrigem FFE
Fürsorgerischer Freiheitsentzug durch die Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Schwyz - Staatshaftung - Kostenbeteiligung der Gemeinde Schwyz am MCS-Pionierprojekt


Brunnen, den 28. April 2005

 

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident
Sehr geehrte Herren Gemeinderäte

Mit Verfügung vom 18. Februar 2005 sprach die Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Schwyz einen FFF (Fürsorgerischer Freiheitsentzug) gegen mich aus. In Zusammenhang mit der Erstürmung der Liegenschaft Alte Brauerei durch die Polizei-Sondereinheit „Luchs“ wurde ich am 9. März 2005 [menschenrechtswidrig] in die Psychiatrische Klinik Oberwil eingewiesen.

Wenn die Schwyzer Vormundschaftsbehörde betr. eines Mitbürgers offensichtlich überfordert ist bzw. umweltmedizinisches Wissen fehlt, wird die betr. Person einfach in die Psychiatrie überwiesen. Kolleginnen/Kollegen von mir empfanden/empfinden dieses Vorgehen der Vormundschaftsbehörde Schwyz als in höchstem Masse skandalös. Ich dürfe mir solches auf keinen Fall gefallen lassen und müsse mich wehren.

Nun: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedenen Paar Schuhe. Die Chance von der Gemeinde Schwyz eine finanzielle Genugtuung für das deplatzierte Verhalten [erlittene Unrecht] der Vormundschaftsbehörde zu bekommen, schaue ich als äusserst gering an. Der Gemeinderat würde sich vermutlich auf den Standpunkt stellen, dass der FFE zum Zeitpunkt 9. März 2005 laut politischem Verwaltungsgerichtsentscheid vom 18. März 2005 "rechtmässig" erfolgt sei. Ausserdem sei Beeler später noch auf freiwilliger Basis in der Klinik geblieben (Hinweis: Warten auf das Eintreffen der separaten Waschmaschine zum ausschliesslich duftstoffrei Waschen mit OMO Sensitive - wegen MCS). Dies lasse drauf schliessen, dass der Aufenthalt dort gar nicht so schlimm habe sein können.

 

Dazu folgendes:

  1. Verwaltungsgerichtspräsident Werner Bruhin ist nicht Gott (= allwissend). Beweisen, dass am 9. März 2005 effektiv eine Selbstmordgefahr bestanden habe, kann er nicht. Die Argumentation des Verwaltungsgerichts ist als Behördenloyalität zu interpretieren. Hätte das Verwaltungsgericht nicht diesen Kompromiss-Entscheid gefällt, wäre die Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Schwyz absolut dumm dagestanden. Mit dem Kompromiss konnte wenigstens dafür gesorgt werden, dass sich die Blamage in Grenzen hält.
     
  2. Die Schwyzer Polizeikommandantin, Frau Major Dr. Barbara E. Ludwig, hielt am 7. April 2005 fest: „Beeler Urs drohte öffentlich mit Selbstmord, sollte seine Liegenschaft zwangsversteigert werden.“
     
  3. Warum musste ich mich so verhalten, wie ich es tat? Weil mir sonst [ab 2.9.04] mit grosser Wahrscheinlichkeit Strom und Wasser abgestellt und ich zur vorzeitigen Aufgabe gezwungen worden wäre.

 

Bezirksart III Dr. med. Gregor Lacher - eine umweltmedizinische Niete

Was ich kritisiere und nicht auf mir sitzen lasse, ist die Art und Weise, wie die Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Schwyz meinen FFE begründet hat. Mittels medizinischer Ferndiagnose durch Bezirksarzt III wurde ich kurzerhand für „geisteskrank“ erklärt, willkürlich wurde mir eine Selbst- und Fremdgefährdung sowie eine „schwere Verwahrlosung“ unterstellt, um die Argumente für einen FFE zu haben.

Vormundschaftsbehörde Schwyz und Bezirksarzt III Lacher liessen mit ihrem Vorgehen Erinnerungen an Nazi-Deutschland, DDR und Sowjetunion aufkommen. Blamabel ist vor allem Bezirksarzt III Lacher, der von Immunologie, Allergologie, Dermatologie, Psychologie wie Psychiatrie wenig Ahnung hat und von Umweltmedizin offenkundig rein gar keine. Dass er sich hier dennoch als politischer [bzw. medizinischer] Handlanger zur Verfügung stellte, obwohl ihm das nötige Fachwissen z.B. betr. MCS in jeder Hinsicht fehlte und er trotz fachlicher Inkompetenz eine Einweisung veranlasste, sprengt den Rahmen des Zumutbaren.

Der Hinweis einer Patientin der Klinik Oberwil, Dr. Lacher sei halt ein „Spassvogel“ greift hier nicht. Denn bei einem [menschenrechtswidrigen] FFE hört der Spass auf.

In der kleinen Welt des Handchirurgen Lacher scheinen Allergien, Chemikaliensensibilität etc. in den Bereich „psychische Einbildungen“ zu gehören. Dr. Lachers eigene Einbildung besteht darin zu glauben, über Dinge medizinisch urteilen zu können, von denen er selbst keine Ahnung hat. Ich nenne das Anmassung. Hätte Lacher Charakter und Rückgrat besessen, hätte er sich gar nicht in den Dienst der Schwyzer Vormundschaftsbehörde spannen lassen, sondern gesagt, dass ihm für die Beurteilung das nötige Fachwissen fehle. Er sei betr. dem Thema Umweltmedizin überfordert und deshalb weigere er sich - besser als etwas Falsches zu behaupten.

 

Ein weiterer Kritikpunkt: Gemeinde Schwyz Schmuddel-Notwohnung neben dem Hotel „Kristall“ Seewen (das Gegenteil von MCS-gerecht!)

In Zusammenhang mit dem mir gegenüber ausgesprochenen FFE fiel der Vorwurf „schwere Verwahrlosung“. Wenn der Betriff „Verwahrlosung“ auf etwas zutrifft, dann auf die Katastrophen-Schrott-Notwohnung der Gemeinde Schwyz eingemietet neben dem Hotel „Kristall“ in Seewen. Für diese 2 1/2-Zimmer-Wohnung setzt die Gemeinde Schwyz einen Mietwert von Fr. 850.-/Mt. ein. Dieses Schrott-Objekt ist das absolute Gegenteil von MCS-gerecht. Anlässlich eines Besuchs vom 7. April 2005 wurde folgendes festgestellt:

  • tote, verdorrte Insekten auf dem Billig-Laminat-Boden
  • ein 220-Volt-Elektroverdampfer (etwas vom Schlimmsten für einen MCS-Patienten!)
  • WC-Duftstein (Sondermüll!)
  • katastrophal schlechte „Kristall“-Raumluft (vor allem im Treppenhaus)
  • Rost-Leitungswasser (sowohl im Bad wie in der Küche)
  • [schimmelige] Mineralwolle-Aussenisolation (vermutlich Steinwolle) > sorgt für „Plastiksackeffekt“, höhere Raumluftfeuchtigkeit > Erhöhung der Raumluftfeuchtigkeit sorgt für Schimmelpilze und Allergien!
  • abdichtende Billig-Kunststoff-Fenster > Wirkung vgl. oben
  • Immissionen von der benachbarten Gotthardlinie (Bahnhof Seewen)
  • die niedrige Raumhöhe (wenig Luft- bzw. Atemvolumen) wirkt negativ auf das physische und psychische Wohlbefinden
  • Billig-Tannenholzriemendecke inkl. unbekanntem Holzschutzmittel (vermutlich aus den 70er- oder 80er Jahren)
  • Schmuddel-Teppich und -bett im Schlafzimmer
  • Textilien [allesamt], z.B. Bettwäsche vor längerer Zeit mit parfümiertem Waschmittel gewaschen (starker MCS- resp. Allergieauslöser!)

Um die „Behaglichkeit“ dieser Sozial-Notwohnung am eigenen Leib zu erfahren, schlage ich vor, dass jedes Schwyzer Gemeinderatsmitglied (speziell Gemeinderat-"Kristall"-Notwohnungsbefürworter) mindestens einmal 1 Woche diese unhygienische, muffige Schmuddelbude in Seewen selber bewohnt. Anschliessend dürfte der Mietkündigungsbeschluss mit Mehrheit ausfallen.

Dieses „Kristall“-Schmuddelloch ist Verschleuderung von Steuergeld. Worin besteht der Zweck? Im Abschrecken der Bevölkerung?

 

Wohnungsfrage nach wie vor ungelöst

Was haben wir gelernt? Dass trotz Polizei-Sondereinheit „Luchs“, FFE durch die Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Schwyz, Dr. Lacher, über 4wöchigen Klinikaufenthalt mir nach wie vor MCS-gerechter Wohnraum fehlt. Der behördliche Versuch, MCS als „psychische Erkrankung“ deuten zu wollen, hat sich als Rohrkrepierer erwiesen. Nach 1 Monat drohte mir gar in der Psychiatrie der (polizeiliche) Rausschmiss.

Pech für Othmar Suter und Dr. Lacher: die Blamage hätte vermieden werden können, hätte man sich VORHER mit dem Thema ernsthaft befasst. (Woher, befassen ist eine Seite, begreifen wollen die andere.)

 

Wie kam es überhaupt zum Desaster?

Für die aktuelle Situation sind massgeblich Schwyzer Behörden (mit)verantwortlich, die kant. Schatzungskommission, welche 1998 die Liegenschaft GB 845 mit einem Schatzungspreis von Fr. 1,602 Mio. zu hoch bewertete. Das Schwyzer Verwaltungsgericht wies eine diesbezügliche Beschwerde ab (6 Jahre später bestätigte die Praxis, dass ich Recht gehabt hatte!). Hätte man die Ertragszahlen miteinbezogen, hätte man den Liegenschaftswert automatisch nach unten anpassen müssen.

Ein weiterer Bock schoss die Schwyzer Steuerverwaltung, indem sie - statt sich auf meine eingereichte Buchhaltung abzustützen - willkürlich Einkommen erfand, das gar nicht realisiert wurde bzw. realisiert werden konnte. Eine Beschwerde meinerseits bewirkte, dass das damals absolut und nachweislich falsch berechnete Einkommen als „rechtens“ taxiert wurde. [Hinweis: Jahre später - zu spät - wurde es korrekt korrigiert] So nahm/nimmt der Schwyzer Behördenwahnsinn seinen „logischen“ Lauf. Die falschen Zahlen der Schwyzer Steuerverwaltung dienen als Grundlage für Falschberechnungen der AHV/IV-Beiträge, Kreiskommando (Wehrpflichtersatz), Bezirksamt/Bezirksgericht (Bussenfestlegung betr. angeblichen Verstössen gegen das UWG) usw. Prämienverbilligungen werden verweigert, obschon man „eigentlich“ zum Bezug berechtigt wäre. Offiziell hat man ja - laut Schwyzer Steuerverwaltung - ein „hohes Einkommen“.

Die staatlichen Mühlen arbeiten so beharrlich, bis man schliesslich zum Sozialfall gemacht worden ist.

Mit einer verantwortungsbewussten Schwyzer Kantonalbank hätte das MCS-Pionierprojekt resp. eine Umnutzung auf GB 845 erfolgreich realisiert werden können. Mit positiven, wohlmeinenden und verantwortungsbewussten Leuten wäre es gar nie zu einem Kollaps gekommen.

Eine Folge der von der SKB durchgezogenen Zwangsverwertung: eine approx. Steuerrechnung von über Fr 100’000.--.

Nochmals: Öffentliche Institutionen/Behörden sind für das Desaster massgeblich verantwortlich. Nun müssten diese auch beim Wiederaufbau helfen, so der Tenor in der Öffentlichkeit

 

Anträge

Ich fordere aus den dargelegten Gründen:

  1. Aktive finanzielle Beteiligung der Gemeinde Schwyz beim MCS-Pionierprojekt „MCS-Haus“ (Projekt von Dipl.-Ing. Matthias G. Bumann, Berlin; Silvia K. Müller, CSN-Deutschland, Kirschweiler; meine Person)
  2. Unterstützung bei der Suche/Beschaffung von geeignetem Bauland resp bei dessen Erschliessung.
  3. Einbeziehung des Bundesamtes für Wohnungswesen, Grenchen, mit Fördermitteln.
  4. Vollständige Kostenübernahme meines derzeitigen Pension-Aufenthaltes im „Alpina“ in Brunnen.

Das „Alpina“ ist im Moment leider die einzig mietbare Übergangslösung. Es handelt sich um ein Massivbau aus dem Jahre 1875. Es wird keine Holzheizung/kein Cheminée verwendet (beides MCS-Auslöser), das Treppenhaus verfügt über Granitböden, Laminat- oder Spannteppichböden fehlen, der Zimmerboden ist aus Holz. Im „Alpina" gilt ein Rauchverbot. Parfümierte, allergie- und MCS-auslösende Weichspüler werden nicht verwendet. Das „Alpina“ ist im Moment ein verträglicher Kompromiss bis ein MCS-gerechtes Objekt bezogen werden kann.

Das Schwyzer Sozialhilfegesetz verlangt ausdrücklich, dass auf individuelle Faktoren [MCS > schadstofffreies, geruchtsneutrales Wohnen] einzugehen ist. Später wird sich die IV mit diesem Thema resp. speziellem Erfordernis zu befassen haben. EXPOSITIONSSTOPP ist bei MCS das A und O.

Noch etwas zum Thema „Alpina“: Mein Übergangsaufenthalt kostet (...) lediglich rund 1/3 eines Aufenthaltes in Oberwil. [Hinweis: Der "Bote der Urschweiz" wird aus den Hotel-Kosten 2 Jahre später künstlich einen Skandal zu machen versuchen. 3mal (!) höhere PKO-Klinikkosten stören dieses lokaljournalistische Dummblatt hingegen nicht.]

Ich ersuche den Schwyzer Gemeinderat um eine eingehende Stellungnahme zu allen vorgebrachten Punkten, vor allem, was eine aktive Beteiligung am MCS-Haus, dem ersten streng MCS-gerechten Haus Europas, betrifft.

Für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus bestens und erwarte gerne Ihren Bericht bis am 15. Juni 2005.

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

 

 

Diverse Beilagen

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