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Urs Beeler Postfach 7 6431 Schwyz |
Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz Postfach 2266 6431 Schwyz
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Beschwerde gegen die Verfügung des Bezirksarztes Dr. med. G. Lacher, Schwyz, vom 9.3.05 betr. FFE (Fürsorgerischem Freiheitsentzug)
Sehr geehrter Herr Verwaltungsgerichtspräsident
Der vom Bezirksarzt III gegen mich angeordnete FFE ist willkürlich und menschenrechtswidrig: 1. Suizidgefahr hat zu keinem Zeitpunkt bestanden. 2. Ein Aggressionspotential besteht ebenfalls nicht. 3. Atopische Dermatitis und Psoriasis gehören in den Bereich Dermatologie/Allergologie, Chemikaliensensibilität (MCS) in den Bereich Umweltmedizin. Die Psychiatrie ist für die genannten Bereiche der falsche Ort. 4. Der FFE, der bezüglich meiner Person angeordnet wurde, basiert nicht auf handfesten Fakten, sondern auf reiner Willkür. 1. Der FFE sei umgehend aufzuheben und ich, Urs Beeler, 7.6.1963, Kollegiumstrasse 4, 6430 Schwyz unverzüglich und ohne Auflagen in die Freiheit zu entlassen. 2. Unter Kosten und Entschädigungsfolgen zulasten der verantwortlichen (...) Gemeinde Schwyz.
Mit freundlichen Grüssen
Beilagen:
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