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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Urs Beeler

Postfach 7

6431 Schwyz

Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz
z.H. Herrn Verwaltungsgerichtspräsident

Postfach 2266

6431 Schwyz

 

EINSCHREIBEN

Vorliegende Beschwerde wurde Stunden (später nach der Verhaftung) in der Klinik Oberwil handschriftlich zu Papier gebracht. Nicht die geringste Spur von angeblicher „Geisteskrankheit"! Doch lesen Sie selbst:

Beschwerde gegen den Beschluss der Vormundschaftsbehörde Schwyz vom 18. Februar 2005, Geschäft Nr. 38

 


Oberwil , den 9. März 2005
 

 

 

Sehr geehrter Herr Verwaltungsgerichtspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Richter

Hiermit erhebe ich fristgerecht Beschwerde gegen den Beschluss der Vormundschaftsbehörde Schwyz vom 18. Februar 2005, Geschäft Nr. 38.



Begründung

Zu Punkt B auf Seite 1: Eine Rechnung betr. Kostenvorschuss für den Rekurs vor dem Schwyzer Kantonsgericht habe ich nie zu Gesicht bekommen, sonst hätte ich den Gerichtskostenvorschuss automatisch einbezahlt, damit das Verfahren behandelt wird. (Anmerkung: Hier stellt sich folgende Frage: Seit September 2004 - Versteigerung der Liegenschaft Alte Brauerei Schwyz - ist Beeler Sozialhilfeempfänger. Hätte in Anbetracht dessen das Schwyzer Kantonsgericht die Sache nicht automatisch unentgeltlich behandeln müssen?)

Zu Punkt D auf Seite 1: Von einer konkreten Ersatzvornahme und einem bevorstehenden Zwangsvollzug wusste ich folgedessen nichts, da ich auf ein rechtsgültiges Urteil des Kantonsgerichts Schwyz wartete.

 

1. MCS ist von der WHO anerkannt und trägt den Diagnoseschlüssel ICD-10 T78.4

Zu Punkt F: MCS (Chemikaliensensibilität) ist von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anerkannt und trägt den Diagnoseschlüssel ICD-10 T78.4. Die Krankheit gehört in den Bereich Umweltmedizin. Umweltmedizin wird an den medizinischen Fakultäten in unserem Land bis heute leider nicht gelehrt, weshalb sich in der Schweiz nur ganz wenige Ärzte betr. MCS auskennen.

Etwas anders sieht die Situation in Deutschland und den USA aus, vgl. Dokumente meiner seinerzeitigen Gerichtseingabe ans Schwyzer Kantonsgericht.

 

2. Mittels "Ferndiagnose" wird ein FFE beschlossen - das ist Willkür in reinster Form!

Zu Punkt 6, Seite 2. Bis zum Praxisbesuch vom 9.3.05 kannte mich Dr. med. G. Lacher gar nicht! Ohne eine Person überhaupt zu kennen (!), wird am 18. Februar 2005 der FFE beschlossen. Das ist Willkür in reinster Form und erinnert an Verhältnisse in der ehemaligen Sowjetunion, wo Regimekritiker und Andersdenkende in die Psychiatrie abgeschoben wurden. Dr. Lacher ist ausserdem Chirurg! Wie will ein Chirurg mittels Ferndiagnose entscheiden (ohne den Betreffenden zu kennen!), ob bei einer Person ein FFE angezeigt ist oder nicht? Ebenso ist Dr. Lacher kein Umweltmediziner und hat in der Folge auch keine oder höchstens sehr wenig Ahnung betreffend Multipler Chemikaliensensibilität (MCS). Der Gipfel ist dann noch der Satz: „Das Verhalten von Urs Beeler und die Ausdrucksweise auf der Homepage geben gewisse Anhaltspunkte auf das Vorliegen einer Geisteskrankheit." In welcher Hinsicht? Kennt mich ein einziges Mitglied der Schwyzer Vormundschaftsbehörde? Gibt es dort psychologische oder psychiatrische Fachleute?

 

3. Parallelen zum Mittelalter

Ist es legitim, jemanden, der ein eigenständiges Leben führt und eine eigene Meinung hat, „Geisteskrankheit" zu unterstellen? Das erinnert an Zustände im Mittelalter, wo Frauen „Hexerei" unterstellt wurde und sie in der Folge auf Scheiterhaufen landeten.

 

4. Wie steht es mit der "Freiheit der Gedanken" in der Schweiz?

Thema Suizid: Soll künftig jeder, der das Wort „Suizid" in den Mund nimmt, per FFE „versorgt" werden? (Anmerkung: Dann hätte man es bereits 1989 tun müssen, als Beeler sein zweites Buch „Die Notizen - das Tagebuch des Selbstmörders Hans G." publizierte!)

Eine haltlose Unterstellung ist weiter „Verweigerung der Zusammenarbeit". Hat man zuvor ein einziges Mal das Gespräch gesucht? Nein! (Anmerkung: Wobei - mit korrupten Behörden und Personen arbeitet Beeler garantiert NICHT zusammen!!!)

Bei der Chemikaliensensibilität (MCS) geht es wie bei einer Allergie u.a. um Reaktionen des Immunsystems. Was soll da die Psychiatrie?

Zu Punkt 1 auf Seite 2: Ich leide weder an einer Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunksucht noch anderen Suchtkrankheiten und auch nicht an einer „schweren Verwahrlosung".

Wenn die Gemeinde Schwyz mir tatsächlich helfen will, kann sie mir baubiologischen, schadstofffreien Wohnraum zur Verfügung stellen. (Anmerkung: Genau das Gegenteil wurde im Nachhinein getan! Zuerst wurde versucht, Beeler in eine Schadstoff-Schimmelpilz-Schrottnotwohnung abzuschieben. Eine tatsächliche Lösung des Problems - MCS-gerechter Wohnraum - hat keinen einzigen dieser angeblichen "Lebensretter" interessiert, was verdeutlicht, dass es sich nicht um Leute handelt, die es tatsächlich gut meinen, sondern um verlogene Heuchler!)

Zu Punkt 2 auf Seite 2: Richtig ist, dass das Thema Selbstmord journalistisch abgehandelt wurde. Das ist elementarer Bestandteil der Meinungs- und Pressefreiheit!

 

5. Ein klar menschenrechtswidriger FFE

Die Umsetzung eines FFE ist absolut unverhältnismässig. In meinem Fall ist sie sogar grob menschenrechtsverletzend (Recht auf Bewegungsfreiheit, Recht auf persönliche Meinung usw.)

Vor allem: Ich habe weder andere noch mich je gefährdet!

Zu Punkt 3 auf Seite 2: Weder bei einer atopischen Dermatitis noch Psoriasis handelt es sich um psychische Erkrankungen! Daher ist eine Einweisung in eine psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt absurd!

Ich wiederhole: Im Mittelalter wurden Menschen willkürlich der Hexerei bezichtigt und landeten in der Folge auf dem Scheiterhaufen.

Wie funktioniert es heute? Die Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Schwyz und ein (korrupter) Bezirksarzt unterstellen einem Bürger frei erfunden „Geisteskrankheit" - mit Fahrkarte nach Oberwil. Das ist Willkür pur und hat mit den Prinzipien eines Rechtsstaates, der diese Bezeichnung verdient, nichts zu tun!

 

6. Staatswillkür: Soll in Zukunft jeder unbequeme Bürger via FFE politisch ausgeschaltet werden können?

Zu Punkt 4 auf Seite 3: Der Schwyzer Bezirksarzt III G. Lacher unterstellt als Chirurg „Geisteskrankheit" und „schwere Verwahrlosung" mittels Ferndiagnose! Wenn so etwas rechtens sein soll, kann künftig jeder nach Belieben aus dem Verkehr gezogen werden, welcher der Schwyzer Obrigkeit nicht passt.

Zu Punkt 5 Seite 3: Dr. med. G. Lacher ist weder Dermatologe, Allergologe, Umweltmediziner noch Psychologe. Seine Meinung betr. der Umsetzung des FFE war schon VOR der angeblichen medizinischen Überprüfung gemacht. Auch das ist Willkür! Vom Verhalten des Schwyzer Fürsorgepräsidenten Othmar Suter ganz zu schweigen!

Zu Punkt 6 Seite 3: Die Polizei hat bekanntermassen kein umweltmedizinisches Fachwissen und kann daher eine Wohnung resp. ein Haus betr. MCS-Verträglichkeit (Baustoffe > Ausdünstungen, Schadstoffe etc.) gar nicht beurteilen.

Die Verfügung der Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Schwyz vom 18. Februar 2005, Geschäft Nr. 38, basiert auf totaler Willkür.


Daher stelle ich folgende Anträge:


Anträge:

1. Der Beschluss der Vormundschaftsbehörde vom 18. Februar 2005 sei aufzuheben.

2. Der FFE sei umgehend aufzuheben und ich, Urs Beeler, 7.6.1963, 6430 Schwyz unverzüglich und ohne Auflagen in die Freiheit zu entlassen.
 


Im Voraus besten Dank für Ihre Bemühungen!

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

 

 

Beilagen:

  • erwähnt
Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum