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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Früher oder später kommt die Wahrheit immer ans Tageslicht
Der 9. März 2005: Die Vorgeschichte, das Vorgefallene und die Folgen

Mit der Schwyzer Kantonalbank die falsche (Hyptothekar)Bank
Die Enteignung meines geliebten Elternhauses Alte Brauerei Schwyz ist ein beispielhaftes Trauerkapital dafür, wie „Schwyz“ funktioniert. Obwohl die eiserne Kreditlimite von 80% nicht einmal ausgeschöpft war, ja die Schwyzer Kantonalbank sogar heute bis 85% Fremdkapital gewährt, und nach lage andauerndem Kampf lediglich 2,5% Zinsdifferenz zum Schuldbrief bestanden (obwohl die SKB 5% Zins verrechnete und als letztes „Banditenstück“ sogar 10% Schuldbriefzins forderte) hat, hielt die Direktion der Schwyzer Kantonalbank am Verwertungsbegehren fest.
Die seinerzeit von lic. jur. Walter Inderbitzin - SKB-Vizedirektor und Chef der Rechtsabteilung der Schwyzer Kantonalbank - gemachte mündliche Zusage, man werde vorläufig das Verwertungsbegehren nicht stellen, entpuppte sich als blanke Lüge.
Wie die SKB an total überhöhten Zinsen Geld zu verdienen versuchte (10% Zins auf Schuldbrief!) wird an anderer Stelle mit Originaldokumenten belegt. Es wird auch zahlenmässig bewiesen, dass die Rettung der Alten Brauerei kein Problem gewesen wäre, wenn die SKB ihre Kündigung zurückgenommen hätte. Ziel war offenbar (u.a. wegen meiner SKB-Kritik: Schwyzer Eigen- heimseminar mit Verkaufsberater der Steinwolle-Sondermüll-Firma Flumroc usw.) mich finanziell fertig zu machen.

Wie machte man mich finanziell fertig? Die SKB verlangte überhöhte Zinsen: 5%!
Sie versuchte später sogar Schuldbriefzinsen von 10% einzufordern = über Fr. 100'000.— Zinsbelastung pro Jahr. Rechnet man noch Fr. 15'000.— Betriebskosten dazu, kommt man locker auf Fr. 115'000.—jährliche Belastung! Auf diese Weise kann man schliesslich als Bank argumentieren und sagen, dass die Liegenschaft zu wenig abwerfe und deshalb einer Zwangsverwertung zugeführt werden müsse....

Die Steuerverwaltung Schwyz als weiterer Sargnagel
Sie erfand nach Übernahme der Alten Brauerei „definitive Einkommen", die in der Realität gar nie erzielt worden waren. Die falschen Zahlen dienten später der Ausgleichskasse Schwyz, dem Amt für Militär Feuer und Zivilschutz, der Krankenkasse Gerichten etc. für eigene Falschberechnungen. (z.B. für das Bezirksamt Schwyz zur Falschberechnung von Bussen wegen angeblich unlauterem Wettbewerb).
Extra schickte ich seinerzeit der Schwyzer Steuerverwaltung die Buchhaltung zur Überprüfung ein, weil noch kein Abschluss erstellt worden war. Statt die definitiven Zahlen abzuwarten, wurde ich kurzerhand eingeschätzt! (Viele Jahre später werden dann die damaligen falschen Zahlen korrigiert und den tatsächlichen Werten angepasst.)
Die Alte Brauerei Schwyz war mein Leben und mein Lebenstraum. Leider konnte ich dich schönste Zeit meines Lebens nie so richtig geniessen: Von September 1999 (Kauf) bis zur Versteigerung im September 2004 ging es über Jahre wesentlich um eines: um viel Geld! Die Bank (SKB) wollte viel Geld sehen,die Steuerbehörden usw. Denn wer sich ein solches Haus leistet, muss ja reich sein. Für Bank- und Behördenidioten ist unvorstellbar, dass man ein Haus deshalb kauf, weil man es und den Standort liebt. Nein, für Bank- und Behördenidioten ist dass Allerwichtigste und Elementare, dass das betreffende Haus "möglichst viel abwirft". Es geht um Geld und nur um Geld! Der Alte Kampf um das Goldene Kalb, bereits in der Bibel (Altes Testament) beschrieben.

Geld, Geld, Geld...
Vor der Versteigerung wurde von der Kantonalen Steuerverwaltung ein Schreiben betr. approx. Liegenschaftsgewinnsteuer von über Fr. 100'000.— zugestellt.
Das Betreibungsamt Schwyz berechnete für seine Bemühungen (Verwertung(, welche ohne rücksichtsloses Vorgehen der Schwyzer Kantonalbank gar nicht nötig gewesen wäre rund Fr 10'000.--. Oder anders formuliert: Nebeneffekt der nicht nötig gewesenen Zwangsverwertung waren allein betreibungsamtliche Kosten von über Fr. 10'000.--.

Ergebnis dieser ganzen Geschichte...
...die in einigen Monaten im Internet und später auch in Buchform publiziert sein wird: Nach all den gemachten Erfahrungen mit der Schwyzer Kantonalbank, Behörden und Justiz, sage ich mir heute: Rutscht mir doch alle den Buckel herunter! Solange ich nicht das zurückbekommen habe, was mir gestohlen wurde MACHE ICH GAR NICHTS MEHR. Das ist meine Antwort auf das Erlebte!
So etwas geht nach offizieller Behördenlogik natürlich nicht. Und wie das geht! Selbst die grössten Arschlöcher auf Schwyzer Verwaltungen werden daran nichts ändern können. All ihr Terror nicht. Mein Entschluss steht seit dem Verlust meines geliebten Elternhauses fest: Ihr werdet ab jetzt für mich zahlen! Vielleicht werden ihr dann in ein paar Jahren oder Jahrzehnten begreifen, dass sich skrupelloses Verhalten von verantwortungslosen Idioten einer Schwyzer Kantonalbank nicht lohnt! Und dass jeglicher Verwaltungs- und Justizterror gegen mich ins Leere läuft.
Was ich tun werde, ist, das Wirken dummer, skruppelloser und gemeiner Behörden dokumentieren und anprangern.
Verwaltung und Justiz rufe ich zu: "
Wenn Ihr eure korrupten Spielchen treiben wollt – macht sie, aber ohne mich! Von mir aus macht euch gegenseitig fertig!

Der grosse Profiteur: Walter Fässler, Heizung-Sanitär, Schwyz
Profiteur vom grossen „Chrampf“ der Schwyzer Kantonalbank ist Walter Fässler, Heizung-Sanitär, Schwyz. Er konnte das SKB-Hehlergut Alte Brauerei zum Schnäppchenpreis von Fr. 1,36 Mio. erwerben, stolze Fr. 242'000.— unter dem kantonalen Schatzungspreis. Mein Erbteil von rund ¼ Mio. Franken ist Fässler Gewinn. Das System findet das in Ordnung: Man nimmt dem, der wenig hat, alles weg und gibt es dem, der bereits viel hat. Bezirksamt Schwyz und Polizei-Sondereinheit "Luchs" sorgen dafür, dass das möglichst ruhig über die Bühne geht und – zum Schutz des Unrechts – „nichts passiert“.

Um den „Chrampf“ der Schwyzer Kantonalbank rückgängig zu machten, machte ich an Weihnachten 2004 Fässler den Vorschlag, die Alte Brauerei zurückzunehmen...
...denn mit der SKS wäre eine Finanzierung möglich gewesen. Fässler hätte bei meinem Angebot sogar noch einen Gewinn eingefahren. Fässler lehnte das Angebot eiskalt ab. Nach dem Motto: Geld gilt in der Praxis wichtiger als Fairness.

Nochmals: Wie kam es zum Desaster?
- die kant. Güterschatzungskommission schätzte die Liegenschaft falsch ein (ohne Berücksichtigung des Ertragswertes und der zu tätigen Investitionen - Renovation und Sanierung)
- das stets behördenschützende politische Schwyzer Verwaltungsgericht beurteilte die nachweisliche Falschschatzung als korrekt
- Peter Beeler, Erbengemeinschaft, war explizit gegen eine Reduktion des Schatzungspreises
- Rechtsanwalt Beat Schelbert, Schwyz, stellte für seine Erbteilungsbemühungen sagenhafte
Honorare in Rechnung (rund Fr. 40'000.— für ein paar Seiten Papier). Ein Rechtsstreit mit Schelbert involviert hätte garantiert ein Vermögen gekostet!
- des Friedens willen (und vor allem der Schonung seiner Mutter) übernahm ich die Liegenschaft zu den vorgegebenen Bedingungen

Wie kam es zur Kreditkündigung?
SKB-Filialdirektor Paul Schelbert schickte die Kündigung ohne mündliche Vorankündigung. Schelbert weigerte sich später, sie zurückzunehmen.

Wer stellte das Verwertungsbegehren?
SKB-Vizedirektor Walter Inderbitzin stellte das Verwertungsbegehren

Die Geschichte der zwei "Unschuldigen"
SKB-Filialdirektor Paul Schelbert argumentiert, er sei bloss für die Kündigung des Hypothekarkredits verantwortlich, nicht aber für die Verwertung. Inderbitzin wiederum meint, wäre der Kredit nicht gekündigt worden, hätte er gar kein Verwertungsbegehren stellen können.
Oder man könnte auch fragen: Wer ist dafür verantwortlich - derjenige, der die Pistole lädt oder derjenige, der sie abfeuert?

Warum kam der Überfall der Sondereinheit "Luchs" am 9. März 2005 überraschend?
Das Schwyzer Kantonsgericht geht auf meine Anfechtung des Bezirksgerichtsurteils (ich bekomme nie eine Rechnung für einen zu leistenden Kostenvorschuss zu Gesicht!) und so wird das Bezirksgerichtsurteil rechtskräftig, ohne, dass ich davon eine Ahnung habe. (während dieser Zeit leere ich in der Nacht um 3.00 oder 4.00 Uhr jeweils lediglich das Postfach, eingeschriebene Briefe können am Tag durch mich - infolge Belagerungszustand - nicht abgeholt werden).
Völlig überraschend lässt das Bezirksamt Schwyz am 9. März 2005 die Alte Brauerei räumen. Juristisch eingefädelt wurde dies von Fässlers Anwalt, RA lic. jur. Theo Kuny, welcher vorgängig betreffend dieser Sache an das Bezirksamt Schwyz gelangt war.
In der Folge liess UR Arthur Kälin die Polizei-Anti-Terroreinheit „Luchs“ gewaltsam aufmarschieren. So wurde das Glas eines Kellerfensters aufgeschnitten sowie gewaltsam die schöne alte Türe (vor 1900!) zur grossen Eingangshalle der Alten Brauerei brutal aufgestemmt. Der staatliche Terrorakt vom 9.3.05 führte dazu, dass Beeler seit 9.3.05 erst recht gegen alles ankämpft, was irgendwie mit „Staat“ zu tun hat!

Fässler selbst befand sich zu der Zeit angeblich in den Ferien
Ich selbst wurde an diesem Tag von der mit SIG-Pistolen-Läufen gegen mich gerichteten Polizei-Sondereinheit „Luchs“ wie ein Terrorist verhaftet – mit Handschellen und Stoffsack über dem Kopf. Nach 40 Jahren werde ich auf diese Weise aus meinem geliebten Elternhaus „staatlich entfernt“. (Die „Luchs“-Polizisten könnten ja "nichts dafür" – sie führten lediglich Befehle aus, so lautet in solchen Fällen die Standardbegründung. Eichmann lässt grüssen!)

Die Erkenntnis daraus?
Sowohl eine Direktion der Schwyzer Kantonalbank wie ein Gewerbler namens Walter Fässler würden zur Durchsetzung ihrer finanziellen Interessen über Leichen gehen. Eine Unterstellung? Nein: nach allem Erlebten GEWISSHEIT! Der höchste Massstab dieser Akteure: Geld!

Die Geschichte geht weiter: 9. März 2005, 12.00 Uhr, Polizeiposten Schwyz
Drei bewaffnete Polizisten der Sondereinheit "Luchs" bringen mich mit Handschellen und Stoffsack in einem neutralen zivilen Einsatzfahrzeug auf den Polizeiposten Schwyz. Dort wir mir ein Schreiben der Schwyzer Vormundschaftsbehörde vorgelegt, wonach gegen mich der behördliche FEE (Fürsorgerischer Freiheitsentzug) ausgesprochen worden sei. In einem durch und durch politischen Willkürverfahren, wie es an politische Verfahren in einer früheren DDR und Sowjetunion erinnert, werden mir folgende Punkte (z.T. indirekt) vorgehalten: Selbstgefährdung, Fremdgefährdung, eindeutige Anzeichen einer Geisteskrankheit und schwere Verwahrlosung .
Als willfährige, „hilfsbereite“, korrupte Marionette der mafiosen Schwyzer Vormundschaftsbehörde figurierte dabei der Schwyzer Bezirksarzt III Dr. med. Gregor Lacher, Oberer Steisteg 13, 6430 Schwyz.

Schwyzer Bezirksarzt III - medizinische Kompetenz nicht als Stärke
Lacher hat von Psychologie/Psychiatrie, Immunologie/Allergologie wenig Ahnung und von Umweltmedizin rein gar keine. Obwohl er offensichtlich nicht in der Lage ist, eine hochgradige Chemikaliensensibilität (Immunsystemerkrankung) von einer wahnhaften Störung (psychische Erkrankung) zu unterscheiden, liess er mich durch seine Unterschrift in die Psychiatrische Klinik Oberwil einweisen. Was wie die Geschichte aus einer Komödie oder einem drittklassigen Film klingt, war Realität.
Die dem vorausgegangene rund 1stündige „Untersuchung“ (mit zwei Polizisten der Kapo Schwyz als Zeugen) brachte rein gar nichts „Verdächtiges“ an den Tag. Lacher konnte nichts, aber auch rein gar nichts vorbringen, was denn angeblich bei mir „nicht stimmen“ sollte. Die Untersuchung war nichts anderes als eine billige Alibiübung und in Wirklichkeit der FFE eine von allem Anfang an beschlossene, fingierte Sache, an der es nichts zu ändern gab.

Mit Handschellen werde ich...
...am frühen Nachmittag schliesslich aus der Praxis Lacher von den zwei Polizisten abgeführt. Zuvor begegne ich in der Nähe der Anmeldung Vormundschaftspräsident RA lic. jur. Othmar Suter. Ich konfrontiere Suter sofort mit der Tatsache, dass sein Vorgehen ein „Unding“ sei und man mich in die Kollegiumstrasse bringen solle, um anlässlich einer bevorstehenden Zwangsräumung nach dem Rechten zu schauen. Suter lehnt dies nervös ab.

In einer auffällig unauffälligen weissen VW Passat (oder Vento) Limousine...
...werde ich (immer noch in Handschellen und ein Polizist auf der Sitzbank links neben mir) in die Psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt Oberwil überführt. Diese Fahrt ist unvergesslich! Den Polizisten Staub, der links neben mir sitzt, frage ich auf der Autobahn (etwas Höhe Chämiloch), was er tun werde, wenn ich jetzt aussteigen würde (die hintere rechte Türe ist mit Kindersicherung verriegelt). Er schmunzelt leicht.
Weiter witzle ich, dass meine Überführung in eine Psychiatrische Klinik ein gutes Omen für einen allfälligen politischen Werdegang sein müsse. So habe man Lech Walesa aus politischen Gründen seinerzeit ebenfalls verhaftet, bevor er später Polnischer Staatspräsident geworden sei. Im Weiteren hätte auch Nelson Mandela aus politischen Gründen viele Jahre im Gefängnis verbracht, ehe er habe Staatspräsident Südafrikas werden können.
Die Fahrt nach Oberwil wird von der Kapo Schwyz schliesslich mit Fr. 690.- in Rechnung gestellt, obwohl ich zu keinem Zeitpunkt Auftraggeber war! Warum stellt sich die Polizei für solche Operationen "hilfsbereit" zur Verfügung? Der Grund heisst: GELD!

Zwei unvergessliche Nächte...
... verbringe ich im sogenannten Intensivbereich (im Volksmund „Gummizelle“ genannt). Danach bekomme ich ein Zimmer im offenen Bereich, muss aber dem Pfleger Edy Schallberger vorher hoch und heilig versprechen, ja nicht zu flüchten, ansonsten er Probleme bekomme und mich die Polizei als Flüchtigen wieder einfangen müsse.
Während ich in der Psychiatrischen Klink als Gefangener eingesperrt bin, werden von der Kapo Schwyz sowohl Wohnung und Büro speziell auf Waffen und Sprengstoff durchsucht!

Während ich in der Psychiatrischen Klinik als Gefangener inhaftiert bin, erfolgt in meiner Abwesenheit die Zwangsräumung der Alten Brauerei
Wie sich nachträglich nach Aussagen von Zeugen ergeben hat:
Die Kapo Schwyz filzt wie bei einem Schwerverbrecher das Haus. Autokontrollschilder wurden abmontiert und mitgenommen. Von "Helfenden", denen ich nie zuvor einen Auftrag gab, werden Gegenstände (braune Cortex-Jacke, grüne Winter-Jacke etc.) kurzerhand unter Zeitdruck „entsorgt“. Manche Leute bedienen sich auch einfach – wie Peter Beeler-Scheidegger – und bringen ohne jede Rücksprache geschweige Erlaubnis Sachen fort. Jetzt bestimmen andere.

Sich wehren?
Eine Zwangsräumung (und der Missbrauch, der dabei betrieben wird), interessiert in der Psychiatrischen Klinik rein gar niemanden. Wer ausflippt, wird postwendend einfach mit einem Medikament ruhig gestellt. Das war’s denn auch schon. Und damit eigentlich alles über das Wesen einer solchen Klinik gesagt.

Von einem Polizeibeamten der Kapo Schwyz wurde anlässlich des Einsatzes vom 9.3.05 ein Hausverbot (!) für die Alte Brauerei ausgesprochen
Ausserdem bestand ein behördlicher FFE, der zuerst aufgehoben werden musste. Vorher passiert gar nichts. Selbst wenn Ärzte der Psychiatrie/Psychologie mich entlassen wollten, könnten sie dies nicht tun, weil ein behördlicher FFE zuerst durch einen richterlichen Beschluss aufgehoben werden muss. Bei einem ärztlichen FFE wäre eine vorzeitige Entlassung durch die Klinik selber möglich.
So kann das Unrecht in den Folgetagen des 9.3.05 ungestört seinen Lauf nehmen.
Die Polizei beschlagnahmt Waffen (u.a. meine Lieblingswaffe, eine S&W Mod. 19 TTT, 357 Magnum) sowie Munition der Kaliber 9 mm, 357 Magnum und 44 Magnum. Sowie diverse Pump-Action-Munition des Kalibers 12. (Einzig raffiniert versteckte 7.65er Munition wird nicht entdeckt...)

Antiquitäten, die meine Mutter mir testamentarisch zur Nutzniessung überlassen hat, wandern in ein Lager nach Seewen
Dort lässt sie „Bruder“ Peter Beeler-Scheidegger in einer Nacht-und-Nebel-Aktion schnellstmöglich verschwinden (ohne, dass sonst jemand etwas davon weiss). In Zürich sollen die Antiquitäten in einem Auktionshaus versteigert werden. Niemand unternimmt etwas dagegen. Peter Beeler-Scheidegger selbst verweigert dazu später jegliche Aussage.
Ohne meine mündliche oder gar schriftliche Einwilligung schnüffelt Peter Beeler-Scheidegger in Akten des Mythen-Post Büros herum unter dem scheinheiligen Vorwand „zu helfen“.

Aufhebung des FFE
Am 18. März 2005 tagt das Schwyzer Verwaltungsgericht in Oberwil und heisst meine Beschwerde gegen den behördlich erzwungenen FFE gut. Damit die mafiose Schwyzer Vormundschaftsbehörde nicht ganz mit abgesagten Hosen dasteht, argumentiert aber das als willfährig bekannte politische Schwyzer Verwaltungsgericht, der FFE sei zum Zeitpunkt 9. März zurecht erfolgt, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Gründe für eine weitere Inhaftierung nicht gegeben seien.

Mit der teilweisen politischen Gutheissung des FFE bin ich überhaupt nicht einverstanden...
...und lege beim Schweizer Bundesgericht Beschwere ein, welches mit einem Nichteintretensentscheid (!) reagiert.
Folge: Die Argumentation des Verwaltungsgerichts wird rechtskräftig. Es besteht praktisch keine Chance auf Genugtuung. Kurz: Das System fällt eben genau die Urteile, die es zu seiner eigenen Legitimation braucht.

Verschiedene Leute haben mir nahe gelegt, ich solle das Erlebte aufschreiben...
...und zu einem Buch verarbeiten. Eine gute Idee. Damit ich das tun kann, benötige ich jedoch zuerst ein Büro und eine Wohnung, wo ich mich fest installieren kann. Beides fehlt mir bis heute.

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum