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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Urs Beeler

Postfach 7

6431 Schwyz

Ausgleichskasse Schwyz
Abt. Ergänzungsleistungen
Frau Nadine Beeler
Postfach 53
6431 Schwyz

Zu der Zeit teilweise von falschen Annahmen ausgehend, die sich rechtlich nicht durchsetzen lassen
Vorläufig noch keine EL-Nachzahlungen an die Fürsorgebehörde der Gemeinde Schwyz


Brunnen, den 24. Oktober 2006

 

Sehr geehrte Frau Beeler

Ich erlaube mir, Sie in einem nach wie vor strittigen Punkt zwischen der Fürsorgebehörde der Gemeinde Schwyz und mir kurz zu informieren, da es die Auszahlung [Verrechnung] von Ergänzungsleistungen betrifft. [Anmerkung: Diese damalige Annahme ist falsch bzw. nur bedingt richtig.] Details dazu entnehmen Sie beiliegender Kopie betr. Anforderung einer anfechtbaren Verfügung/Schreiben vom 24. Oktober 2006 an die genannte Behörde.

Mein Standpunkt ist der, dass die Fürsorge- resp. Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Schwyz Verursacherin div. unnötiger Kosten ist und deshalb logischerweise sie selbst dafür gerade stehen muss. Es kann nicht sein, dass ein künstlich inszenierter, absolut irrwitziger FFE (Fürsorgerischer Freiheitsentzug) gegen mich über mein Sozialhilfekonto verbucht wird und anschliessend [in Zusammenhang mit EL-Verrechnungen] von der Ausgleichskasse Schwyz bezahlt werden soll! Solchen haarsträubenden Machenschaften gehört vorzeitig der Riegel geschoben.

Ich bitte Sie, solange noch kein rechtsgültiges Urteil in dieser Sache vorliegt, unter allen Umständen KEINE Nachzahlungen an die Gemeinde Schwyz zu leisten. Vor allem auch im Hinblick darauf, dass noch zwei Beschwerden (vom 18. Sept./2. Okt. ’06 und 25. Sept. ’06) von mir gegen die IV-Verfügung vom 7. September 2006 aktuell vor dem Schwyzer Verwaltungs-gericht hängig sind, die möglicherweise eine Änderung der Zahlen (Nachzahlungen) zur Folge haben können.

Für Ihr Verständnis und Ihre Solidarität danke ich Ihnen im Voraus bestens.

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

 

 

Beilage erwähnt

 

 


__________

 

Interne Notizen:

Nach wie vor ist die Verbuchung der Schwyz-Oberwil-Transportkosten-Rechnung der Kapo Schwyz im Betrag von Fr. 690.- und des KK-Selbstbehalts von Fr. 984.10 (Buchungs-Nr. 3569 vom 23.5.05) für den Klinikaufenthalt Oberwil sowie die Fr. 776.10 (Buchungs-Nr. 4043 vom 30.7.05) für die fingierte „Hilfe-Leistung“ durch Bezirksarzt III Dr. med. Gregor Lacher, Schwyz, zwischen der Fürsorgebehörde der Gemeinde Schwyz und mir strittig.

Weil die Schwyzer Fürsorge- resp. Vormundschaftsbehörde alleinige Verursacherin dieser drei Rechnungen ist, ist der Gesamtbetrag von Fr. 2'450.20 (Fr. 690.- + Fr. 984.10 + Fr. 776.10) logischerweise der Gemeinde zu belasten und nicht meinem Sozialhilfe-Konto. Es kann nicht sien, dass die Ausgleichskasse Schwyz zum Schluss im Rahmen von EL-Nachzahlungen für besagte Kosten aufkommen soll..

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