Zu der Zeit steht weder ein Computer noch das Internet zur Verfügung. Und so wird von falschen Annahmen betr. Kostenübernahmen ausgegangen. Niemand fällt als Sozialhilfe- oder staatlicher Sozialversicherungsprofi vom Himmel. Betr. Hilfe von Drittpersonen im Haushalt
Brunnen, den 6. Juni 2006
Sehr geehrte Damen und Herren
Beiliegend sende ich Ihnen eine Kopie meines Schreibens vom 4.6.06 an die Fürsorgebehörde der Gemeinde Schwyz zwecks Übernahme/Bevorschussung von total Fr. 4'114.-- [Rechnung vom 29.5.06 über Fr. 3'750.-- von (...). Rechnung vom 5.6.06 über Fr. 364.- von Herrn (...)] für die Arbeiten im Haushalt durch Dritte, vgl. Broschüre „Ergänzungsleistungen zur AHV/IV“ (5.01), Seite 7, Punkt 24. [Anmerkung: Zügelarbeiten fallen jedoch nicht unter diesen Punkt.]
Da ich rückwirkend einen Anspruch auf eine IV-Vollrente und Ergänzungsleistungen habe, diesbezügliche Verfügungen aber noch hängig sind, habe ich die betr. Rechnungen zur Zahlung an die Fürsorgebehörde der Gemeine Schwyz geschickt. Nach erfolgter Bevorschussung/Zahlung ersuche ich die Ausgleichskasse Schwyz Abt. Ergänzungsleistungen, die Fr. 4'114.-- der Gemeinde zurückzuerstatten. [Anmerkung: Hier darf nicht von Wunschdenken oder Vernunftannahmen ausgegangen werden, sondern ist die gesetzliche Realität zu beachten.]
Sollte die Fürsorgebehörde Schwyz die Bevorschussung/Zahlung nicht leisten, bitte ich die Ausgleichskasse Schwyz, Abt. EL, Fr. 3'750.-- an (..) und Fr. 364.- an (...) direkt zu überweisen. [Anmerkung: Es wäre hier notwendig gewesen, betr. den Zügelkosten vorgängig z.H. der Fb Schwyz ein Gesuch einzureichen. Eine engagierte, ehrliche Sozialberatung hätte sich ebenfalls darum bemüht, weil sie um die absolute Notwendigkeit wusste! Aber unter der damaligen Leitung des unseligen Schwyzer Fürsorge und Vormundschaftspräsidenten Othmar Suter ging es einzig und allein um Kostenabwehr.]
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüssen Urs Beeler
Beilagen erwähnt
|
|