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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Gegenstand: VERFAHREN I (VB 103/2008) und VERFAHREN II (VB 180/2008)
Fürsorge-Willkürpolitik und deren Schutz unter der Lupe

In diesem Beschluss wird deutlich, dass die Fb Ingenbohl kein Interesse hat, das Problem "MCS-gerechter Wohnraum" tatsächlich zu lösen.

Kein Empfehlungsschreiben für MCS-Pionierprojekt
So weigern sich die Präsidentin der Fb Ingenbohl wie der Leiter der Abteilung Soziales, ein entsprechendes Empfehlungsschreiben für das MCS-Pionierprojekt zu verfassen bzw. zu unterzeichnen.

Trick "Darlehensvertrag" statt Auszahlung für eine situationsbedingte Leistung
Mit dem Trick "Darlehensvertrag" versucht die Fb Ingenbohl situationsbedingte Leistungen
auszuhebeln - mit (Teil)Erfolg)! Die widerrechtliche Vorgehensweise wird vom Regierungsrat nicht gerügt, stattdessen vom dubiosen juristischen Mitarbeiter "ju" eine neue 50%-Klausel betr. der Übernahme von situationsbedingten Leistungen eingeführt. Zugunsten der Fb Ingenbohl! Dies ohne Rechtsgrundlage! Willkür pur!

Erhöhter telefonischer Gesprächsbedarf
Weitere Beispiele aus diesem politischen Urteil: Nach SKOS kann erhöhter telefonischer Gesprächsbedarf separat vergütet werden. Rein willkürlich wird im Falle Beeler ein solcher abgestritten und damit die korrupte Kostenübernahmeverweigerungspolitik der Fb Ingenbohl bestätigt.

Halbtax-Abo
Währenddem Urs Beeler als Sozialhilfeempfänger in der Gemeinde Schwyz die Kosten für ein sinnvolles Halbtax-Abo vergütet wurden, werden diese von der Fb Ingenbohl abgelehnt und dieses Verhalten vom dubiosen neuen juristischen Mitarbeiter "ju" des Rechts- und Beschwerdedienstes gedeckt.

Haarfön
Währenddem im Kanton Basel ein Fürsorgeempfänger Anspruch auf Vergütung von Haushaltapparaten ab Fr. 50.- hat, werden im steinreichen Kanton Schwyz von der Fb Ingenbohl die Kosten für einen Solis-Haarfön
abgelehnt und dieses Vorgehen vom neuen juristischen Mitarbeiter "ju" des Rechts- und Beschwerdedienstes als rechtens taxiert.

Allergendichter Matratzenbezug - Encasing
Die Kosten für einen allergendichten Matratzenbezug sollen - wiederum rein willkürlich - im Falle Beeler bloss
hälftig übernommen werden. Die Tatsache, dass der Rest der Bettausstattung auch Milbenschutz notwendig macht, ignoriert dieser stupide juristische Bürokrat "ju" des Rechts- und Beschwerdedienstes. Ebenso die Tatsache der Notwendigkeit neuer Bettwäsche! (Hygiene!)
Der widerrechtliche Vorschlag eines Darlehensvertrages anstelle der Kostenübernahme für eine neue Waschmaschine wird vom Regierungsrat bzw. dessen Sachbearbeiter hingegen nicht gerügt (siehe oben).

Waschmaschine
Während von der Fb Schwyz im Frühling 2005 die Kosten für eine normale kleine 3 kg Waschmaschine Novamatic WA 1268.2 übernommen wurden, argumentiert der dubiose juristische Sachbearbeiter "ju" politisch willkürlich, die Fb Ingenbohl habe neu lediglich
die Hälfte der Kosten für eine Billig-Waschmaschine zu übernehmen!
Ob Billig-Waschmaschinen auch in einem Hotel-Bad eingesetzt werden können (Immissionen), ein allfälligen Ausspülen von Waschmittelrückständen möglich ist (Hautempfindlichkeit), interessiert diesen juristischen Bürokrat "ju" nicht.

Nicht-kassenpflichtige Medikamente
Einmal mehr steht auch die Kostenübernahme von nicht-kassenpflichtigen Medikamenten auf dem Programm. Diese wurden seinerzeit von der Fb Schwyz bezahlt. Der juristische Sachbearbeiter "ju" des Rechts- und Beschwerdedienstes hilft auch in diesem Punkt der korrupten Fb Ingenbohl, indem er spitzfindig feststellt, dass das bisherige ärztliche Zeugnis hiefür
nicht genüge! Schliesslich muss im steinreichen Kanton Schwyz alles unternommen werden, damit von den zuständigen Behörden ja möglichst keine Kosten für nicht-kassenpflichtigen Medikamente bezahlt werden...!
Hierbei ist für Sozialhilfeempfänger zu diesem Punkt folgendes zu beachten, siehe RRB Nr. 829/2008 vom 5.8.08, Seite 7:
"Liegt ein ärztliches Zeugnis vor, welches bestätigt, dass nur dieses nicht-kassenpflichtige Medikament wirksam sei, können die Medikamentenkosten zulasten der wirtschaftlichen Sozialhilfe übernommen werden (Schwyzer Handbuch zur Sozialhilfe, a.a.O., Kapitel C, S. 1)"
.
Betr. der Frage einer Krankenkassen-Zusatzversicherung wurde die Angelegenheit korrekt abgehandelt.

Behördenignoranz: Bitte keine Lösung des MCS-Wohnungsproblems!
Auf Seite 8 des Beschlusses unterstreicht der juristische Mitarbeiter "ju" die "Unfähigkeit des System". Um Himmelswillen:
Bitte keine Lösung des MCS-Wohnproblems!
So wird auch die Bezahlung eines MCS-Wohnungsinserats abgelehnt!

Minimale Integrationszulage (MIZ)
Während die Fb Schwyz eine MIZ von Fr. 100.-/Monat auszahlte,
verweigert die Fb Ingenbohl seit Beginn eine solche und wird auch in diesem Punkt vom juristischen Sachbearbeiter "ju" des Rechts- und Beschwerdedienstes einmal mehr politisch geschützt!

Verfahrenskosten
Gipfel der Absurdität bildet zum Schluss noch die Kostenaufteilung: Währenddem das Verfahren nach "ju" total Fr. 1'000.-- kosten würde, hat die Fb Ingenbohl davon lediglich Fr 250.- zu bezahlen!

Schlussbemerkung
Es lohnt sich unbedingt, dieses komplette Verfahren zu studieren, erkennt man doch dabei anschaulich das korrupte Verhalten einer Fürsorgebehörde bis später hinauf zum behördenschützenden Schwyzer Verwaltungsgericht!
Lernen auch Sie am konkreten Beispiel die Realität zu erkennen und das Vertrauen in Behörden und Justiz zu verlieren!

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum