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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Urs Beeler

Postfach 7

6431 Schwyz

Regierungsrat des Kantons Schwyz
Rechts- und Beschwerdedienst

Postfach 1200

6431 Schwyz

 

EINSCHREIBEN

Beschwerde gegen die Verfügung Nr. 3 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 26. Juli 2010 (Versand 30. Juli 2010)

 

Brunnen, den 11. August 2010
 


Sehr geehrter Herr Landammann
Sehr geehrter Herren Regierungsräte
Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit erhebe ich fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung Nr. 3 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 26. Juli 2010 (Versand 30. Juli 2010) mit Bitte um Beizug der Vorakten..

Begründung

Nachfolgend wird zu genanntem Beschluss der Fb Ingenbohl Stellung bezogen:
Zu Seite 1, Punkt A: korrekt.
Zu Seite 1, Punkt B: dito.
Zu Seite 1, Punkt C: dito.

Zu Seite 2, Punkt D: dito.

Die Fürsorgebehörde zieht in Erwägung:
Zu Seite 2, Ziffer 1: korrekt

Zu Seite 3, Ziffer 1: Dies geht auch aus vorausgegangenen Entscheiden hervor und muss so akzeptiert werden.
Zu Seite 3, Ziffer 2: Die Auffassung des Schwyzer Verwaltungsgerichts betr. MCS (Zitat aus VGE III 2009 217) vom 24.2.10 ist völlig inakzeptabel, weil von A-Z FALSCH!
Zu Seite 3, Ziffer 2 unten: Die Fb Ingenbohl begründet die Ablehnung des medizinischen Gutachtens damit, ich sei zur Sitzung vom 17. Juni 2010 zu spät erschienen und hätte diese vorzeitig verlassen. Es handelt sich dabei um denselben, d.h. im Fürsorgebeschluss Nr. 2 vom 26. Juli 2010 genannten Vorwurf. Für den identisch vorgeworfenen Tatbestand wird mir im Fürsorgebeschluss Nr. 2 das Unterstützungsbudget für 3 Monate um jeweils 15% gekürzt. Doch damit der Strafe nicht genug: Zusätzlich soll mir auch noch ein weiterer medizinischer Wahrheitsbeweis (Gutachten betr. MCS) verweigert werden. Es findet also eine DOPPELBESTRAFUNG statt. Hier stellt sich die Frage, ob eine solche „Doppelbestrafung“ in zwei separaten Beschlüssen für denselben Vorwurf zulässig ist oder nicht. Ferner: ob diese „Doppelbestrafung“ – falls überhaupt – nicht in einem einzigen Beschluss hätte eröffnet werden müssen.
Macht obiges Modell Schule, kann die Fb Ingenbohl künftig jede Leistungskürzung, Verweigerung einer situationsbedingten Leistung etc. standardmässig damit begründen, ich sei an einer Alibi-Sitzung zu spät erschienen bzw. hätte diese vorzeitig verlassen.

Zu Seite 3, Ziffer 3: korrekt.

Zu Seite 4, Ziffer 3: Die entsprechende Kostenaufstellung der CSS-Krankenkasse wurde Herrn Rico Baumann von der Sozialberatung Ingenbohl mit Kopie an Herrn Patrick Schertenleib, Leiter Abteilung Soziales der Gemeinde Ingenbohl, am 9. August 2010 per E-Mail (PDF) übermittelt. Kopien dieser Mail gelangten ferner an Herrn Michael Hagenbuch vom Rechts- und Beschwerdedienst des Kantons Schwyz sowie an die in dieser Sache Involvierten der CSS Versicherung.
Eine vollständige Medikamenten-Aufstellung der Rütli-Apotheke Brunnen erhielt die Fb Ingenbohl bereits mit Schreiben vom 28.6.10. Die Fb resp. Sozialberatung Ingenbohl befindet sich demnach heute im Besitze sämtlicher notwendigen Dokumente in dieser Sache. Kopien zur Orientierung gelangten jeweils auch an die zuständige Sachbearbeiterin der Ausgleichskasse Schwyz, Abt. EL, Frau Andrea Beeler.
Seit die Existenz einer Medikamenten-Bezugslimite bekannt ist, fand nie mehr ein Bezug über Limite statt. Dieser hätte auch niemals stattgefunden, hätte die Rütli-Apotheke Brunnen rechtzeitig und korrekt über eine Limitierung informiert! Entgegen der Meinung der zitierten Krankenkassen-Ombudsstelle bin ich nach wie vor der Auffassung, dass es primär die Pflicht der Rütli-Apotheke Brunnen gewesen wäre, mich über die Bezugslimite zu informieren, da ich die Medikamente ja via Rezept bei der Apotheke bezog und nicht über den Arzt. Der Arzt (Dermatologe/Hausarzt) konnte ein Zuvielbezug gar nicht bemerken. Mir wiederum konnte ein Bezug über Limite nicht auffallen, da mir ein solcher vorgängig gar nicht bekannt war. Ich richte die Creme- und Salben-Menge nach dem notwendigen Bedarf. Da ich eine extrem trockene Haut habe, ist die Menge entsprechend gross. So sind z.B. 26 Bepanthen Fettsalben 100 g pro Jahr bei mir „normal“ und auch medizinisch ausgewiesen.

Zu Seite 4, Ziffer 4: Die Argumentation der Fb ist in diesem Punkt nachvollziehbar und wird anerkannt.

Besagter Fürsorgebeschluss ist weitgehend korrekt und nachvollziehbar verfasst. Man beachte: Er ist von der neuen Fürsorgepräsidentin unterzeichnet sowie Herrn Josef Linggi. Mit beiden gab es in den vergangenen drei Jahren (noch?) keine „persönlichen Differenzen“.


Einziger strittiger Punkt ist die Dispositivziffer 2 (Kostenübernahme für ein medizinisches Gutachten bei Dr. med. Roman Lietha, Rapperswil)

Das meiner Erfahrung nach politisch voreingenommene Schwyzer Verwaltungsgericht mag psychiatrische Gefälligkeitsgutachter, deren Falschachten mit der vorgefassten Meinung des Gerichts übereinstimmen. Wichtig ist vor allem, dass die „Diagnosen“ dem alten Weltbild des bejahrten Gerichts („Die Welt ist eine Scheibe“) entsprechen. Neue Auffassungen („Die Welt ist rund“) hört das Schwyzer Verwaltungsgericht nicht gerne. Es stört die alt hergebrachte Tradition.
Wenn man manche Urteile dieses kantonalen Gerichts liest, bekommt man den Eindruck, das Schwyzer Verwaltungsgericht stamme aus einer längst vergangenen Epoche.

Das Schwyzer Verwaltungsgericht ähnelt der Hl. Römisch-katholischen Kirche im Mittelalter...
...wonach primär die Kirche (das Gericht) sagt, was richtig und was falsch ist. An neuen wissenschaftlichen oder medizinischen Erkenntnissen ist man nicht interessiert, weil dadurch alte Glaubenssätze, Ansichten und Dogmen umgestürzt werden könnten. Eigentlich müsste sich ein Gericht über Licht, Wahrheit, Gerechtigkeit, neue Erkenntnisse etc. freuen. Dem Schwyzer Verwaltungsgericht scheinen sie eher störend. Man möchte z.B. MCS lieber weiter als „grosses Mysterium“ betrachten können anstatt die medizinischen Fakten Schwarz auf Weiss haben. Eine vollständige Anerkennung würde bedeuten, dass man endlich an die Lösung des Grundproblems – MCS-gerechter Wohnraum – herangehen müsste! Solange jedoch MCS eine „Mysterium“ bleibt, kann man als Behörde oder Gericht beliebig Leerlaufübungen, Alibiübungen etc. veranstalten. Und wer sich am Leerlauf und der Heuchelei nicht beteiligt, dem kann „Verstoss gegen die Mitwirkungspflicht“ vorgeworfen werden. Denn die Heuchler meinen es doch so gut: sie suchen das „Gespräch“! Beeler jedoch ist kein Freund von Gesprächen mit Heuchlern – deshalb verstösst er nach Logik eines Schwyzer Verwaltungsgerichts gegen die „Mitwirkungspflicht“! Ob eine Fb Ingenbohl ihrer Mitwirkungspflicht nachkommt, ist irrelevant, da eine Behörde nach Auffassung eines Schwyzer Verwaltungsgerichts immer in ihrem „freiem Ermessen“ (sprich: willkürlich) entscheiden kann und dadurch automatisch „Recht hat“.

Das „zweierlei Mass“ des Schwyzer Verwaltungsgerichts
Wenn ein charakterliches (...) von Schwyzer Vormundschaftspräsident zusammen mit einem nachweislich korrupten Schwyzer Bezirksarzt III eine medizinische Diagnose nachweislich fingiert, wird dies vom systemschützenden Schwyzer Verwaltungsgericht als „bare Münze“ genommen. Werden x Gutachten betr. MCS vorgelegt, heisst es hingegen, die Krankheit sei „nicht rechtsgenüglich ausgewiesen“! Dann müssen logischerweise eben so viele Gutachten vorgebracht werden, bis auch ein stockkonservatives, erkenntnisscheues Schwyzer Verwaltungsgericht unter der Leitung eines oberstockkonservativen Schwyzer Verwaltungsgerichtspräsidenten nicht um eine Anerkennung herumkommen kann.

Warum Spezialisten?
Wer z:B. massive Probleme mit retinierten Weisheitszähnen hat, dem genügt der Besuch beim Zahnarzt nicht; er benötigt den Kieferchirurgen. Und so bedarf MCS nicht dem Dermatologen, sondern dem MCS-Spezialisten!

Ein weiteres Gutachten betr. MCS macht Sinn
Dr. med. Roman Lietha gilt wie Dr. med. Martin H. Jenzer als einer der kompetenten medizinischen Spezialisten betr. MCS in der Schweiz. Ein medizinisches Gutachten durch Dr. Lietha ist jedoch in meinem Fall nicht durch die medizinische Grundversicherung gedeckt, sodass ich bei der Fb Ingenbohl Antrag um Kostengutsprache stellen musste.
Für mich ist ein solches (weiteres) medizinisches Gutachten in meinem Kampf um MCS-gerechten Wohnraum gegenüber Behörden sehr wichtig, da ich sonst immer wieder völlig unnötig so – pardon – „dämlichen“, unhaltbaren und zudem falschen Aussagen wie jener eines bejahrten Schwyzer Verwaltungsgerichts ausgesetzt bin.

MCS passt politisch nicht, weil es hier um Expositionsstopp geht!
Karenz steht diametral zur Denkweise unseres heutigen Systems, das total auf Symptombekämpfung ausgelegt ist und mit dieser (möglichst viel) Geld verdienen will! Eine Allergie? Her mit Kortison, Antibiotika, Antihistaminika – bis aus dem Patienten ein Immunsystem-Krüppel gemacht ist! (Mit besten Grüssen aus der Dermatologischen/Allergologischen Abteilung des UniversitätsSpitals Gasel!)
MCS bedeutet umdenken bei Waschmitteln, Putz- und Reinigungsmitteln, Körperpflegeprodukten, Materialwahl im Bauen und Wohnen. Duftstoff- und Schadstofffreiheit ist das Allerwichtigste! Wer dieses Thema als „schwer fassbar“, „schwierig“ usw. anschaut, ist das stockkonservative Schwyzer Verwaltungsgericht, welchem eine (seltene) hochgradige Chemikaliensensibilität nicht in sein (überholtes) Weltbild passt.

MCS ist von der WHO anerkannt und trägt den Diagnoseschlüssel ICD-10 T78.4 für ALLERGIE!
Bei mir ist ein IgE-Wert (Allergiewert) von über 2'600 durch die Allergiestation des UniversitätsSpitals Zürich ausgewiesen. Dieser Wert entspricht dem 26fachen (!) des Grenzwertes für eine Allergie, der bei 100 liegt. > siehe www.urs.-beeler.ch
MCS muss nicht mehr neu erforscht oder gar medizinisch neu erfunden werden. Es existiert bereits eine vor allem englischsprachige über 10'000 Seiten (!) umfassende medizinische Fachliteratur darüber, spezialisierte Kliniken (z.B. EHC Dallas) und ausgebildete Spezialisten!

Schwyzer Verwaltungsgericht: Ein neues medizinisches Gutachten würde mit grosser Wahrscheinlichkeit keine...
...neuen Erkenntnissen liefern. Eine solche Auffassung zeigt lediglich die erkenntnisfeindliche, bejahrte Mentalität eines Schwyzer Verwaltungsgerichts. Mit einer solchen Denkweise könnte die Medizin keine Fortschritte erzielen, die Polizei keine Kriminalfälle auflösen etc. Mit einem solchen Richterspruch will das Schwyzer Verwaltungsgericht neue Erkenntnisse verhindern, was ganz im Gegensatz zu einem zentralen Leitmotiv der Justiz steht, deren Ziel die Wahrheitsfindung sein sollte. Mit dem Status Quo soll versucht werden, eine Lösung des Problems – MCS-gerechter Wohnraum – politisch zu verhindern. An deren Stelle sollen behördliche Alibi-Übungen treten, wo jeder zum Vornherein weiss, dass nichts Schlaues dabei herauskommt, weil der behördliche positive Wille zur Lösung gar nicht vorhanden ist!


Zusammenfassend stelle ich folgende

Anträge:

1. Aufhebung von Dispositivziffer 2 des Beschlusses Nr. 3 der Fb Ingenbohl vom 26. Juli 2010.

2. Gutheissung der Kostenübernahme durch die Fb Ingenbohl für ein medizinisches Gutachten betr. MCS bei Dr. med. Roman Lietha, Rapperswil.

3. Das Verfahren habe kostenfrei zu erfolgen.

 

Für Ihr Wohlwollen und Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus vielmals.


Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

 

 

Beilagen:

  • angefochtener FB Nr. 3 vom 26.7.10
schlafmachteinenkreativerundschlauer
Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum