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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Urs Beeler

Postfach 7

6431 Schwyz

Fürsorgebehörde der Gemeinde Ingenbohl
Leiter Abteilung Soziales
Herrn Patrick Schertenleib
Postfach 535

6440 Brunnen

EINSCHREIBEN

Die Fürsorgebehörde Ingenbohl möchte die Unterstützungsleistungen kürzen - die Vorlage resp. den Pass dazu lieferte Verwaltungsgerichtspräsident Werner Bruhin. Nachfolgend Beelers Antwort:
Bezugnahme zum Schreiben Schertenleib „Rechtliches Gehör“ vom 23.6.2010


Brunnen, den 28. Juni 2010
 

Sehr geehrter Herr Schertenleib

Zuerst einmal herzliche Gratulation, dass Sie nach Jahren mit Verwaltungsgerichtspräsident Werner Bruhin einen politisch Verbündeten gefunden haben, der massgenau den Pass liefert, den Sie für ein vermeintliches Tor benötigen: „Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann die Fürsorgebehörde die Unterstützungsleistungen kürzen.“ (VGE vom 24.2.10, Dispositivziffer 2).

Das Schwyzer Verwaltungsgericht ist ein Verwaltungsschutzgericht und damit genau die Institution, die Behörden vor Privatpersonen schützt
Dabei kann es schon einmal vorkommen, dass das Schwyzer Verwaltungsgericht über die Stränge schlägt bzw. total daneben liegt. U.a. ist besagtes Gericht dafür (mit)verantwortlich, dass ich heutzutage Sozialhilfeempfänger bin und nicht mehr Eigentümer meines geliebten Elternhauses Alte Brauerei Schwyz.
Besagtes Verwaltungsgericht hatte die damalige Falschschatzung des kantonalen Liegenschaftsschätzers Werner Betschart, Lauerz, nachweislich als „korrekt“ bestätigt und legte damit den Grundstein für meinen wirtschaftlichen Ruin. Betschart schätzte den Wert der Liegenschaft auf "Fr. 2'000.— genau“! In Wirklichkeit lag der kantonale Schätzer, dem das Schwyzer Verwaltungsgericht selbstverständlich behördengläubig folgte, Fr. 602'000.— neben dem wesentlich realistischeren Schatzungspreis von Karl Schönbächler, BSS Architekten, Schwyz, im August 2004. Soviel zum Thema „Unfehlbarkeit des Schwyzer Verwaltungsgerichts“.
Das Schwyzer Verwaltungsgericht hat seinerzeit – obwohl ihm realistische Werte vorlagen – von einer Kürzung des viel zu hohen, ja geradezu unrealistischen Anrechnungswertes der Liegenschaft auf einen realistischen Wert nichts wissen wollen.
Umgekehrt sieht es aus, wenn es um Kürzungen von sonst schon Minimalbeträgen in der Sozialhilfe geht: Da steht das Schwyzer Verwaltungsgericht an vorderster Front – und liefert Ihnen resp. der Fb Ingenbohl, einen herrlichen Pass!
Seit Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin Ihnen diesen grandiosen Pass und Wink zugespielt hat, existiert für Sie nur noch das Thema Leistungskürzung und wie man diese möglichst rasch in die Praxis umsetzen kann. Dabei lenken Sie von den eigentlichen Problemen ab: MCS und MCS-gerechter Wohnraum!

Die vergangenen 3 Jahre, welche ich mit der Fb Ingenbohl erlebt habe...
...zeichnen sich praktisch ausschliesslich durch eines aus: Kostenübernahmeverweigerungen! Ich muss sie nicht einmal mehr einzeln aufzählen, sie sind im Internet unter www.urs-beeler.ch dokumentiert.
Bei Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin habe ich den Eindruck, dass dieser sich geistig bereits auf seine Pensionierung vorbereitet. Mit MCS, MCS-gerechtem Wohnraum und anderem „Neuartigem“ will er nach Möglichkeit nichts mehr zu tun haben. Man hat an juristischen Standardfragen schon genug Arbeit.

Über was anlässlich eines „Gesprächs“ gesprochen werden müsste
Wie oben beschrieben hat die Fb Ingenbohl ihrerseits nur ein einziges Ziel: die Kosten-übernahmeverweigerung! MCS, MCS-gerechter Wohnraum interessieren nicht, da mit Kosten und Aufwand verbunden.
Wieviele brauchbare MCS-Wohnmöglichkeiten sind in den vergangenen 3 Jahren von der Fb Ingenbohl gekommen? Null! 0!
Will man sich im Rahmen des MCS-Pionierprojekts dafür einsetzen? Nein!
Will man dafür ein Empfehlungsschreiben verfassen? Nein.
Boden zur Verfügung stellen? Nein.
Bei der Finanzierung helfen? Nein.
Was will man machen? Man will damit gar nichts zu tun haben! Wenn "das Gespräch“ gesucht wird, dann nur als Alibi-Übung! Man stellt sich selbst als „gesprächsbereit“ dar und versucht das Gegenüber in der Art darzustellen, dass es seine „Mitwirkungspflicht“ verletzt habe! So etwas kommt bei einem willfährigen, nach Möglichkeit stets die Behörden schützenden Schwyzer Verwaltungsgericht an!
Doch es stellt sich die zentrale Frage: Wer verweigert eigentlich? Objektiv verweigert die Fb Ingenbohl jegliche Lösung betr. MCS und MCS-gerechtem Wohnraum!

Schein und Wirklichkeit
Dem Schwyzer Verwaltungsgericht geht es in Wirklichkeit auch bloss um Blabla. An einer echten und sauberen Lösung ist man bis heute ebenfalls nicht interessiert (aus was für Gründen auch immer). Vielleicht ist MCS und ein MCS-Pionierprojekt für das Schwyzer Verwaltungsgericht einfach „zu modern“. Mit anderen Themen fühlt man sich wohler, vor allem dann, wenn man sich noch auf uralte Gesetzesartikel (z.B. aus dem Jahr 1908) abstützen kann.

Wie setzt man eine Budgetkürzung in die Tat um?
Ich sei „über eine Viertelstunde zu spät gekommen“, lautet ein Vorwurf. Wenn ich mich recht erinnere, zeigte die Uhr in der Parkstrasse 1 16.42 Uhr an, meine Uhr ist jedoch um ca. 5 Minuten vorgestellt. Wenn also eines der Mitglieder der Fb Ingenbohl auf meine Uhr geschaut hat, kann durchaus der Eindruck entstanden sein, es sei bereits über eine Viertelstunde vergangen.

Was war zuvor?
Ich hatte meine Wohnsitzbestätigung auf der Einwohnerkontrolle persönlich abgeholt und bar bezahlt. Anfänglich war ich davon ausgegangen, diese würde mir per Post zugestellt, was jedoch nicht der Fall war.
Weil ich nicht wissen konnte, wie lange die Fürsorgebehörde-Sitzung dauert, holte ich mir die Wohnsitzbestätigung sicherheitshalber VOR dem Termin mit der Fürsorgebehörde ab. Dabei liess ich extra noch eine Kopie für Sie (Schertenleib) anfertigen, welche ich Ihnen anlässlich der Sitzung aushändigte (zwecks Kostengutsprache). Eine Kostenübernahme jedoch verweigerten Sie mit dem Hinweis, dass diese Kosten zu Lasten des Grundbedarfs gingen.
Zu einer zeitlichen Verzögerung war es zudem gekommen, weil ich Sie im Stockwerk der Einwohnerkontrolle nicht sah. So wollte ich Sie gewohnheitsmässig im höher gelegenen Stockwerk (bei der Sozialberatung) aufsuchen, wo mich dann ein Mann fragte, zu wem ich wolle. Als ich es ihm sagte, begleitete er mich ins Sitzungszimmer.

Ob der Betrag für die nicht-kassenpflichtigen Medikamente...
...überwiesen worden war oder - nach 3jähriger Auseinandersetzung - weitere „Spielchen“ die Folge sein würden, wusste ich zu dem Zeitpunkt nicht.

Interessant ist vielleicht noch der Hinweis...
....dass Sie selbst, Herr Auf der Maur und die Fürsorgepräsidentin an diesem Spätnachmittag sehr gereizt waren. Warum, ist für mich nicht nachvollziehbar. Das Gespräch hätte in einer sachlichen Atmosphäre stattfinden sollen, was aber überhaupt nicht der Fall war!
Wie Sie mir vor Monaten einmal am Telefon sagten, habe die Fürsorgebehörde Ingenbohl offene Ressentiments gegen mich. Diese bekam ich an diesem 17.6.2010 deutlich zu spüren, weshalb ich eine vorzeitige Gesprächsbeendigung als durchaus gerechtfertigt anschaute. Wenn eine Atmosphäre geladen ist, muss man nicht noch Öl ins Feuer giessen.
Vorwürfe mache ich hier nicht einmal der Fb Ingenbohl, sondern dem Schwyzer Verwaltungsgericht, das nach 12 Jahren noch immer nichts kapiert hat und „falsche Signale“ setzt.

Vielleicht wurde das Ganze auch bewusst so inszeniert...
....um mir dann einen angeblichen "Verstoss gegen die Mitwirkungspflicht" anhängen zu können. Dann ist Bruhins Rechnung und Ihre voll aufgegangen und es kann endlich über Leistungskürzungen gesprochen werden. Was diese „Leistungskürzungen“ jedoch bringen sollen, wissen vermutlich weder Sie noch Ihr väterliches Vorbild Verwaltungsgerichtspräsident Werner Bruhin: Man kürzt wo man kann, streicht politisch-willkürlich situationsbedingte Leistungen, MIZ etc. und schaut, was passiert. So sieht „Sozialpolitik“ im Kanton Schwyz aus. Von Lösungsorientiertheit keine Spur!

Unter Fürsorgepolitik versteht ich positive Problemlösung - die Fb Ingenbohl und das die Realität öfters verkennende Schwyzer Verwaltungsgericht offenbar etwas total anderes
Das Verwaltungsgericht wie die Fb Ingenbohl liegen völlig falsch, wenn sie meinen, mit Schikanieren und Leistungskürzungen liesse sich etwas zum Positiven erreichen. Wenn, dann nur mit Vorbildfunktion und positiven Ideen!
Eine allfällige Leistungskürzung würde der Fb Ingenbohl und dem Schwyzer Verwaltungsgericht eine vorübergehende emotionale Befriedigung verschaffen. Von daher müssten Sie eine solche eigentlich möglichst rasch in die Tat umsetzen.
Auf der anderen Seite: Ist dieses Druckmittel mal „verschossen“, womit wollen Sie resp. das Schwyzer Verwaltungsgericht noch drohen?
Und glauben Sie ernsthaft, dieses Mittel würde etwas in der Sache zum Positiven ändern? Haben die ablehnenden Entscheide und Diskriminierungen durch die Fb Ingenbohl in den vergangenen 3 Jahren etwas genützt?

Wie das MCS-Wohnproblem gelöst werden muss...
...darüber werde ich Regierungsrat Peter Reuteler anlässlich eines zweiten persönlichen Gesprächs (das erste fand im Mai statt) in Schwyz im Monat August 2010 im Detail orientieren. Danach werde ich die Unterlagen gerne zur Stellungnahme der Gemeinde Ingenbohl resp. Fürsorgebehörde Ingenbohl vorlegen.
Die Lösung via Verein MCS-Haus erscheint mir der einzige sinnvolle und überzeugende Weg betr. MCS und MCS-gerechtem Wohnraum.
Andere MCS-Betroffene und ich wissen im Gegensatz zu einer Fürsorgebehörde Ingenbohl und einem unseligen Schwyzer Verwaltungsgericht, wie die Lösung betr. MCS-gerechtem Wohnraum aussehen muss. Das meine ich nicht überheblich. Deshalb müssen WIR, d.h. die Betroffenen die Initiative ergreifen und Lösungen aufzeigen.
Diese Aufgabe Laien - einer Fürsorgebehörde Ingenbohl oder einem Schwyzer Verwaltungsgericht - zu überlassen, bedeutete in der Praxis weitere 5 oder 10 Jahre Stillstand.

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Für die Überweisung des Betrages für nicht-kassenpflichtige Medikamente habe ich mich bei Ihrem Herrn Rico Baumann von der Sozialberatung Ingenbohl bereits per e-Mail am 19.6.10 bedankt.

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Wenn Sie sich für eine Budgetkürzung entschliessen, wäre dies eigentlich nur die logische Fortsetzung der seit Jahren betriebenen Boykott- und Schikanierungspolitik gegen mich
Verwundern würde mich ein solcher Entscheid nicht. Er würde quasi noch das Sahne-Häubchen in der Fürsorgegeschichte mit der Fb Ingenbohl aufsetzen. Aber ich möchte Sie in Ihrem Entscheid keineswegs beeinflussen.
Vielleicht wäre es jedoch vorteilhafter, zuerst einmal im Juli in die Ferien zu gehen, sich zu erholen und dann im August zu schauen, was Beeler an konkreten Lösungsmöglichkeiten betr. MCS-gerechtem Wohnraum in Kooperation mit Regierungsrat Peter Reuteler vorschlägt.
Die Fb Ingenbohl kann im Nachhinein dann immer noch zu allem Nein sagen, Leistungen kürzen etc.

In diesem Sinne verbleib ich

mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

papaschlumpf

Papa Schlumpf.

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum