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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Urs Beeler

Postfach 7

6431 Schwyz

An den Regierungsrat des
Kantons Schwyz
z.H. Herrn Landammann
Postfach 1200

6431 Schwyz

EINSCHREIBEN

Nach 5 Jahren behördlichem Nichtstun betr. der Lösung des MCS-Wohnungsproblems
Offener Brief an den Regierungsrat des Kantons Schwyz - Seit 5 Jahren immer noch kein fester MCS-gerechter Wohnraum!

 

Brunnen, den 9. März 2010
 

 

 

Sehr geehrter Herr Landamman
Sehr geehrte Herren Regierungsräte

Heute, den 9. März 2010, sind es genau 5 Jahre her, als am 9. März 2005 vermummte Beamte der Polizei-Sondereinheit „Luchs" mit kugelsicheren Westen, SIG-Pro-Pistolen im Anschlag in mein Elternhaus Alte Brauerei gewaltsam eindrangen (Fenster aufgeschnitten, Türen aufgestemmt) und mich verhafteten.

Die Vorgeschichte
1998 die Falschschatzung durch die kantonale Güterschatzungskommission (verantwortlicher Schätzer Werner Betschart, Lauerz), die Bestätigung 1999 der nachweislichen Falschschatzung durch das Schwyzer Verwaltungsgericht (praktisch immer behördengläubig!) als „korrekt" werden bis heute brav ignoriert. Ebenso wie die damaligen Falschschatzungen der Schwyzer Steuerbehörden (die erst Jahre später richtig korrigiert wurden). Nicht zuletzt massive Behördenfehler, die für ungünstige kaufmännische Bedingungen sorgten, machten einen erfolgreichen Betrieb der Alten Brauerei schwierig. Mein Vorschlag, MCS-gerechte Wohnungen an der Kollegiumstrasse 4/6 anzubieten (Farbinserat seinerzeit erschienen in der Zeitschrift „Natürlich") wäre realisierbar und selbsttragend gewesen. Die Direktion der Schwyzer Kantonalbank (Kreditinstitut des Kantons Schwyz!) gab dem Projekt keine Chance; stattdessen stellte man anfangs September 2004 das Verwertungsbegehren für das einmalige Liebhaberobjekt im Herzen von Schwyz!

MCS
Man verstand nicht und wollte nicht verstehen. So wenig wie später die mafiose Schwyzer Vormundschaftsbehörde und der Leitung ihres aufgeblasenen Wichtigtuers Fürsorge- und Vormundschaftspräsident Othmar Suter. Der nachweislich korrupte Schwyzer Bezirksarzt III, der nach den Wünschen der Gemeinde Schwyz medizinische Diagnosen frei erfindet, d.h. fingiert, ist nach wie vor im Amt.
Stefan Landolt, damaliges Mitglied der korrupten Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Schwyz, wurde später sogar zum Schwyzer Gemeindepräsidenten gewählt. Warum ich solche Personen u.a. als christliche Heuchler betitle, habe ich im Internet unter www.urs-beeler.ch ausführlich dargelegt. Besagte Leute (auffällig viele Mitglieder der CVP) sind nichts anderes als Heuchler: denn sie können lediglich „Hilfe" vorheucheln, zu echter Hilfe, Unterstützung usw. sind sie weder fähig noch willens! Bei echt-christlicher bzw. urchristlicher, positiver Gesinnung hätte nämlich das Problem MCS-gerechter Wohnraum bereits in Schwyz gelöst werden können.

„Unterstützungswohnsitz Ingenbohl"
Zu diesem jämmerlichen Kapitel will ich nicht allzu viele Worte verlieren. Die Story ist den Behörden selbst bestens bekannt und im Internet mit Original-Dokumenten ausführlich für die Nachwelt (speziell allfällige Historikerkommissionen) festgehalten. Die Fb Ingenbohl ist ein eindrückliches Beispiel dafür, wie eine Behörde es schafft, ein Problem über Jahre NICHT zu lösen, ihre Kostenabwehrstrategie legendär.

Wie das Problem lösen?
Bereits im Jahre 2005 (und schon vorher) habe ich Schwyzer Behörden (2005 u.a. auch dem Regierungsrat) den Vorschlag gemacht, das MCS-Problem via MCS-Wohnprojekt zu lösen. DAMIT WÄREN ALLE DISKUSSIONEN BZW. DAS ZENTRALE PROBLEM AUF EINEN SCHLAG GELÖST! Statt mir Hand zu bieten, wurde ich Opfer einer wohl in der Schweiz einmaligen behördlichen Ignoranz- und Kostenübernahmeverweigerungspolitik! Damit erhoff(t)en sich offenbar gewisse Schwyzer Behörden, „das Problem Beeler“ würde sich „von selbst lösen“. Dazu kann ich nur sagen: MAN HAT ÜBERHAUPT NICHTS BEGRIFFEN!
DAS EINZIGE, WAS ICH FORDERE, IST – GEMÄSS ZEUGNIS DES FACHARZTES – MCS-GERECHTER, D.H. SCHAFSTOFFFREIER WOHNRAUM! Und dafür werde ich krankheitsbedingt so lange kämpfen, bis ich ihn endlich habe!

Mir ist durchaus bewusst...
...dass der Kanton Schwyz (im Gegensatz zu dem, was die regimehörigen Propagandablätter „Bote der Urschweiz" und „Neue Schwyzer Zeitung" verbreiten) ein mentalitätsmässig und punkto Wissensstand verhältnismässig rückständiger Kanton ist. Ich weiss noch, wie ich z.B. über 20 Jahre für eine einigermassen funktionierende Grünabfallentsorgung kämpfen musste. Im Bereich Tierschutz (Inserate-Boykott wegen sachlicher Berichterstattung betr. Schweinehaltung) lief es analog. In anderen Bereichen ebenso. Doch auch im Kanton Schwyz zeichnet sich Fortschritt ab, nur geht es etwas langsam(er). Es sei denn, jemand bringt Geld - dann gehört der Schwyzer Bauernkanton zu den Schnellen!

MCS-Wohnprojekt
Als ich vor vielen Jahren wohl praktisch als Erster oder zumindest als einer der Ersten in der Schweiz mit der Idee für MCS-gerechten Wohnraum kam, wurde ich nicht ernst genommen bzw. (wie in solchen Fällen üblich) als „Spinner" abgetan. Ich wusste jedoch mit hundertprozentiger Sicherheit, dass ich auf dem richtigen Weg war und bin. Denn alles andere (ausser bestimmte Vitamine und Spurenelemente) bringen einem MCS-Betroffenen gesundheitlich nichts. DAS ENTSCHEIDENDE IST DER EXPOSITIONSSTOPP (CLEANRAUMBEDINGUNGEN). Er bringt grösstmögliche Symptomfreiheit (weniger oder kein Kopfweh, Nervosität, Aggressivität, Juckreiz, Hautrötungen usw.). Diese medizinische Forderung steht 180% diametral zu der in der Schweiz mehrheitlich betriebenen chemischen Symptombekämpfungsmedizin.
Bei MCS (WHO ICD-10 T 78.4) ist MCS-gerechter Wohnraum unabdingbar. Und aus diesem Grund muss er auch realisiert werden!

Kostenfrage(n)
Fürsorge im Kanton Schwyz zeichnet sich nicht durch Für-Sorge und echte Hilfe aus, was ich unter www.urs-beeler.ch dokumentierte, ist eine z.T. geradezu paranoid anmutende behördliche Kostenabwehrpolitik, die sich allmählich selbst auf groteske Art (vgl. „freies Ermessen" des Schwyzer Verwaltungsgerichts) ad absurdum führt > siehe Grundbedarf, welcher langsam aber sicher dank dubioser Rechtsprechung dem Wert Null entgegen geht.
„Jeder beute den anderen aus - Profitmaximierung" lautet heute hingegen die politische bzw. gesellschaftliche Maxime im Alltag der freien Marktwirtschaft. Wer sich menschlich und sozial engagiert, günstige Mieten etc. anbietet, ist nach Auffassung derjenigen, die das System steuern, dumm und ein „A.". Er wird nicht nur von den Steuerbehörden bestraft, die Direktion der Schwyzer Kantonalbank zieht ihm finanziell den Stecker heraus. In meinem Fall war es so, dass die Hypothekar-Kreditlimite (Alte Brauerei) von 80% NICHT einmal überschritten war und ich heute der SKB keinen einzigen Franken schulde! Im Gegensatz fügte mir die charakterlich und menschlich verkümmerte Direktion dieser Bank mit ihrem rücksichtslosen, kurzsichtigen und mir gegenüber verantwortungslosen Verhalten einen finanziellen Gesamtschaden von über Fr. 300'000.- zu!
Solches ist natürlich für die regimehörige Schwyzer Presse, bestehend aus „Bote der Urschweiz" und „Neue Schwyzer Zeitung", kein Thema. Was ein Thema war oder ist, ist „Hotel-Urs". Aber auch hier interessiert(e) nicht die Lösung (MCS-gerechter Wohnraum), sondern die Kosten. Dass es seit Jahren an einer Wohnalternative fehlt, dies wurde und wird brav verschwiegen!
Kritisiert werden nicht die z.T. überrissenen Mietpreise, da Ausbeutung und Profitmaximierung (wie oben erwähnt) ja zum „guten politischen Ton" gehören! Ausbeuter und Profiteure geniessen im Gegensatz zu Sozialhilfeempfängern einen hohen gesellschaftlichen Status im Kanton Schwyz.

Von der verschiedenen Art behördlicher Geschwindigkeit sowie von Unsinn und Sinn
Nehmen wir an, jemand drohe im Kanton Schwyz öffentlich mit Selbstmord, so kann es im Extremfall 1/2 Jahr dauern, bis ihm (aus behördlicher Sicht betrachtet) „Hilfe" zu teil wird, d.h. er in einer der zwei politischen Vertragskliniken - der psychiatrischen Klinik Oberwil oder Littenheid - eingewiesen wird. So „gut" meint es das System! Die Möglichkeit, sich auf schnelle und unkomplizierte Art von der Welt zu verabschieden, wird ihm von der ach so christlich-humanen Bürokratie (in diesem Fall der Polizei, die sonst in der Regel über nichts wirklich Bescheid weiss) genommen. Übrig bleiben in der Folge noch der Sturz von einer Brücke oder das Warten auf dem Bahngeleise. So „gut" meinen es doch die Behörden! Oder als Alternative dazu die Behandlung in einer politisch-psychiatrischen Klinik, wo er medikamentös zum Krüppel gemacht wird. Mit behördlichem Segen: „Alles in Ordnung! Dem Patienten geht es gut!"
Die behördliche Heuchelei in Sachen FFE von Schwyzer Behörden ist abgrundtief! In Wirklichkeit geht es bei solchen schwachsinnigen FFE-Aktionen nämlich nicht darum, den Menschen tatsächlich zu helfen, sondern es geht darum, dass sich eine Behörde durchsetzt und sich eines Problems entledigt. Wie in meiner kürzlichen Satire geschildert, spielt (wie meistens) auch Geld eine Rolle. Und nicht zu vergessen: Macht! Dem typischen Anliegen und der Mentalität eines Schwyzer Verwaltungsgerichts, dass Menschen exakt so funktionieren sollten, wie es Behörden gerne haben möchten. Ob die Bürokratie selber richtig oder falsch tickt, dies wird nicht hinterfragt... Denn, selbst wenn eine Behörde noch so dumm und falsch handelt, sie entscheidet ja immer richtig... („freies Ermessen").

Das gefährliche Tabu-Thema „Selbstmord" in einem Land, in dem die Meinungs- und Pressefreiheit angeblich garantiert ist (Art. 16 BV)
Zum Thema Selbstmord noch ein paar unkonventionelle Gedanken: Einer meiner Lieblingsschriftsteller Stefan Zweig hat gemeinsam mit seiner Frau im Jahre 1942 „aus freiem Willen und mit klaren Sinnen" Selbstmord begangen, weil ihnen als hochsensible Menschen „ihre Welt" genommen worden war (Hitlers Einmarsch in Österreich).
Noch viel weiter auf der Zeitachse zurück: 73 n.Chr. haben jüdische Soldaten, Frauen und Kinder in der Festung Masada kollektiven Selbstmord begangen, weil sie nicht in römische Gefangenschaft geraten wollten. Was soll an solchem Verhalten „falsch" oder „krank" (gewesen) sein, wenn man weiss, was sie erwartet hätte?
Aus Wikipedia vom 9.3.10: „Flavius Josephus berichtet, dass die Belagerten unter Führung von Eleazar ben-Ya'ir, als die Lage aussichtslos wurde, beschlossen, lieber als freie Menschen zu sterben, als den Römern in die Hände zu fallen. ‚Ein ruhmvoller Tod ist besser als ein Leben im Elend.' Per Los bestimmten sie einige Männer, die den Rest der Gruppe und anschließend sich wechselseitig töten sollten. Als die römischen Soldaten die Festung stürmten, erwartete sie nur Totenstille: 960 Männer, Frauen und Kinder hatten sich getötet. Nur zwei Frauen und fünf Kinder hatten sich verborgen gehalten und konnten berichten, was geschehen war. Die Römer ‚bewunderten den Mut ihrer Entscheidung'. Die Tat machte Masada zum Symbol des jüdischen Freiheitswillens."
Ganz anders wäre die Geschichte vermutlich verlaufen, wenn damals die abgrundtief verlogene und heuchlerische Schwyzer Vormundschaftsbehörde, Bezirksarzt Dr. Lacher zusammen mit dem praktisch stets behördenschützenden Schwyzer Verwaltungsgericht 73 n.Chr. vor Ort gewesen wären: die rund 1'000 Menschen wären mit Hilfe der Kantonspolizei Schwyz in die Psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt Oberwil im Kanton Zug gefahren worden... Möglicherweise hätten aber die klugen Juden VORHER Selbstmord gemacht, weil sie sich sagten: „Besser Selbstmord und mit Gottes Gnade in Frieden im Himmel als diesen charakterlichen Behörden-A. und christlichen Heuchlern in die Hände zu fallen!"

Die Schwachsinnigkeit von FFEs zur „Selbstmordverhütung"
Es sind (siehe oben) in der Regel äussere Umstände, die zu Selbstmorden führen! Durch chemische Zwangsmedikamentierung morgens, mittags und abends würde/wird an dieser Realität NICHTS verändert! Die heutzutage betriebene Psychiatrie ist nicht zuletzt eine politische Psychiatrie, die ihre Aufgabe nicht darin sieht, den Menschen tatsächlich zu helfen (weil das Warum gar nicht interessiert und an den äusseren Umständen NICHTS VERÄNDERT WIRD!), sondern der ihr zahlenden Bürokratie! Aber ich will hier nicht „Literarisches" vorausnehmen.
In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass die Frage, ob jemand leben will oder nicht, jedem selber überlassen sein muss! Nur selbst tief kranke Bürokraten, Psychiater, christliche Heuchler etc. können der Meinung sein, jemand anders könne oder müsse zum Leben gezwungen werden! Weiter gilt: man kann und soll nur helfen, wenn der andere es auch (freiwillig!) will!
In einer Gesellschaft, die mehr auf ihr Glück und das Wohlergehen der Menschen besorgt wäre (als die unsere), würde die Zahl der Selbstmorde automatisch zurückgehen. Deshalb nämlich, weil weniger oder keine äusseren Umstände mehr vorhanden sind, die zu solchem Handeln (Selbsttötung) Anlass geben!
Aber es sind in der Praxis Bürokratie, Verwaltung und systemtreue politische Psychiatrie, die wahrscheinlich als letzte begreifen, um was es geht und was los ist...

Schnelle und unbürokratische Hilfe - wie lange geht es noch, bis ein MCS-Wohnprojekt im Kanton Schwyz endlich verwirklicht werden kann?
Während man im Kanton Zürich aktiv an die Lösung von MCS-gerechtem Wohnraum herangeht (siehe Beilage der Stadt Zürich), passiert im Kanton Schwyz NICHTS. Zumindest nichts Positives.
Wie mein Fall belegt: Sogar praktisch jede noch so kleine Anschaffung, für die im Sinne einer situationsbedingten Leistung bei der Fb Ingenbohl ein Antrag gestellt wird, wird standardmässig abgelehnt. Und diese „Politik" wird bis hinauf zum Schwyzer Verwaltungsgericht geschützt. Dabei geht es längst nicht mehr um Recht, sondern um Politik! Dass man mittlerweile z.T. bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen muss, um zu seinem Recht zu kommen, stellt den involvierten Schweizer (Schwyzer) Behörden bzw. der Justiz ein schlechtes Zeugnis aus.

Bisher ist von der Schwyzer Bürokratie das MCS-Projekt mit ein paar billigen ablehnenden Phrasen abgespiesen worden. Ohne genau zu wissen, worum es eigentlich geht! Es gehe einfach nicht. Basta! So?
Tatsächlich? Innerhalb von 3 1/2 Monaten soll es die Fb Ingenbohl in einem anderen Fall geschafft haben, ein Haus am Mettlenweg 3 in Ingenbohl für Sozialhilfeempfänger zu renovieren. Investitionskosten: Fr. 600'000.--. Offenbar geht es, wenn man will!

Unterstützung für ein MCS-Wohnprojekt hingegen gibt es seit Jahren nicht
Obwohl damit auf einen Schlag das zentrale Problem gelöst wäre! Hier hat man als Regierung offenbar Angst, dass die dümmste Zeitung der Schweiz - das Boulevard- und „Loser"-Blatt „Blick" als Schlagzeile bringen könnte: „Sozialhilfeempfänger erhält eigenes Haus!" Oder noch besser: „Hotel-Urs mit Haus beschenkt!" Zum Trost sei jedoch gesagt: So manipulierbar und einfältig die Leser dieses Blattes sind, so schnell ist jede „Sensationsstory" vergessen!
Einfältig Denkende könnten auch Angst haben, daraus könnte ein Präjudiz geschaffen werden, im Sinne von: „Jeder Sozialhilfeempfänger bekommt neu ein eigenes Haus!" Wie viele medizinisch ausgewiesene MCS-Betroffene gibt es in der Schweiz? Deren Zahl liegt unter dem 1-Promille-Bereich!

Dummheit, Vorurteilen und Befürchtungen kann mit Fakten entgegnet werden
Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht der zweiten Generation. Seine Grundlage im internationalen Recht sind Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR), Artikel 16 der Europäischen Sozialcharta sowie Artikel 31 der revidierten Europäischen Sozialcharta.

Was sagt das Schweizer Recht?
Art. 5 BV Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns
4 Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.

Art. 8 BV Rechtsgleichheit:
2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.

Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit
2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.

Warum schadstofffreier Wohnraum für einen hochgradig MCS-Betroffenen eine absolute Notwendigkeit ist
Diese Unversehrtheit von MCS-Patienten ist in heutigen Mehrfamilienhäusern und „Durchschnittshäusern" nicht gewährleistet, da dort standardmässig ein Grosseinsatz parfümierter, chemischer Produkte stattfindet. Von aus Waschküchen penetrant riechenden, allergieauslösenden, standardmässig parfümierten Waschmitteln, mit parfümierten Reinigern kontaminierte Treppenhausböden, parfümierte Abwaschmittel in den Küchen, „Lufterfrischern" bis hin zum parfümierten Chemiearsenal eines modernen WC/Bades mit extrem parfümierter WC-Ente, WC-Steinen, parfümierten Shampoos, Lotions etc. Nicht zu vergessen auch Haarspray, der in die Lungen geht und diese (nach Prof. Dr. med. J.-O. Gebbers, Luzern) schädigt. Hinzu kommen chemiegeladene Laminatböden, ausdünstende Spanplattenwände, KMF-Isolations-Sondermüll usw. Alles heutzutage „Standard". Von der Wirtschaft („Umsatz") und angeblich auch der Gesellschaft („günstiger Preis") so gewünscht. Gesetzlich abgesegnet (Interessenvertreter im Parlament). Kritik an Herstellern verboten (Bezirksamt Schwyz > „Unlauterer Wettbewerb"!). Der paranoide Schweizer (Rechts)Staat lässt grüssen. Freie Fahrt für Sondermüllhersteller und Öko-Schwindler! Nach uns (vielleicht irgendwann) die Zukunft!
Unnötige, aber obligate Gewässer-, Luft- und Bodenverschmutzung, Belastung des Immunsystems etc. mit obigen „Standardprodukten" wird heutzutage noch als „selbstverständlich" und „normal" angesehen.

Wie lange will man noch „nichts tun"?
Wie ich in diesem und in anderen Schreiben ausführlich dargelegt habe: zu heuchlerischer, unverlangter „Hilfe" ist das „Schwyzer System" fähig. Dort jedoch, wo echte Hilfe und Unterstützung gefordert werden, passiert nichts!
Ich werde auch noch in Buchform dartun, dass Schwyzer Behörden hervorragend im Zerstören von Vorhandenem (Alte Brauerei) funktionieren, in Fehlbeurteilungen (Schwyzer Verwaltungsgericht), Kostenübernahmeablehnungen (Fürsorgebehörden) etc. Und dort, wo echte Unterstützung gefragt ist, es bequem heisst, es sei Aufgabe des Gesuchsstellers, für ihn verträglichen Wohnraum zu finden.

Zu diesem Thema sagt Stadtrat Martin Vollenwyder, FDP, Zürich:
"Weil MCS-Betroffene ohne Hilfe von Dritten kaum geeignete Wohnungen finden, in denen sie einigermassen beschwerdefrei leben können, möchte die Stadt (Zürich) hier unterstützend wirken."
Auf solche lösungsorientierten Worte warte ich im Kanton Schwyz seit 5 Jahren!
Am fehlenden Geld kann es wohl kaum liegen: der Kanton Schwyz zählt doppelt so viele Millionäre wie Sozialhilfeempfänger. In Ausserschwyz leben sogar etliche Milliardäre.
Auf der Homepage von Regierungsrat Peter Reuteler (www.peterreuteler.ch) heisst es: „Motiviert, die Zukunft mitzugestalten." Ich frage mich, wann nach 5 Jahren Leben in einem Hotelzimmer endlich meine Zukunft beginnt!
6.3.08: „Sachlich und lösungsorientiert." - Wo ist meine MCS-gerechte Wohnlösung?

Meine Grundsatzfrage
Wollen Sie mir nach 5 Jahren (mehr oder weniger) Ignoranz endlich bei der Lösung von MCS-gerechtem Wohnraum Hand bieten? Oder erwarten Sie, dass MCS-Betroffene in einen anderen Kanton oder gar ein anderes Land ziehen (müssen), weil der reiche Kanton Schwyz angeblich zu wenig Geld hat (Bei aktuell doppelt so vielen Millionären wie Sozialhilfeempfängern!) und auch gar kein Interesse, chemikaliensensiblen Menschen zu helfen?
Via Internet/E-Mail erhalte ich immer wieder Anfragen von anderen MCS-Betroffenen aus der Schweiz und auch Deutschland, ob ich ihnen mit Wohnraum helfen könne.

Mein Vorschlag...
...ist seit Jahren der, dass man aus dem Geld, das einem IV- und EL-Bezüger monatlich (als Mietkosten) zur Verfügung steht äquivalent dazu MCS-gerechten Wohnraum baut. Das wäre praktisch wie kaufmännisch möglich - vorausgesetzt, das System wäre für einmal innovativ und böte Hand dazu!
Baubiologischer MCS-gerechter Wohnraum liesse sich „zum IV/EL-Tarif" umgerechnet auf die Investitionen (pro Einheit) in der Grössenordnung von Fr. 400'000.-- realisieren (Fr. 200'000.-- für den Boden und Fr. 200'000.-- für den Bau). Die entsprechenden Berechnungen stammen von Bauherrenberater Dipl. Ing. M.G. Bumann, Berlin, und wurden seinerzeit dem Fürsorgesekretariat der Gemeinde Schwyz eingereicht.
Umgerechnet würden die errechneten Mietkosten für ein solches Kleinobjekt dem EL-Tarif für IV-Bezüger entsprechen: Fr. 13'200.- plus Behindertenzuschlag Rollstuhlgängigkeit/sep. Parterre-Eingang Fr. 3'600.-- = Fr. 16'800.--, was einem monatlichen Netto-Mietpreis von Fr. 1'400.-- entspricht. - Motto: Soviel steht zur Verfügung = für soviel kann gebaut werden. Für nicht mehr und nicht weniger!
Über mich als Sozialhilfeempfänger kann ein solches Projekt nicht abgewickelt werden, jedoch über die juristische Person „Verein MCS-Haus".
Nach meinem Tod könnte ein solches Objekt einer anderen hochgradig chemikaliensensiblen Person vermietet werden.
Entstünden mehrere kleine Einheiten, könnten diese an weitere MCS-Betroffene vermietet werden.

Mieteinnahmen
Die jährlichen Mieteinnahmen für den Verein MCS-Haus würden sich demnach auf 12 x Fr. 1'400.-- = Fr. 16'800.-- belaufen, mit welchem sich die laufenden Zinsen sowie Amortisationen decken lassen. (Alles via Excel kalkuliert und dokumentiert!)
Mit dem auf S. 8 etwas unterhalb der Mitte genannten Investitionsbetrag könnte allenfalls auch ein älteres, vor dem II. Weltkrieg erstelltes Objekt „MCS-gerecht" baubiologisch renoviert werden.

Die benötigten Mittel!
Damit ein solches Projekt einer Realisierung zugeführt werden kann, ist ein Eigenkapital in der Höhe von mindestens Fr. 80'000.-- (= 20% EK) erforderlich. Plus ein geeigneter Baugrund oder als Alternative: ein vorhandenes, geeignetes Objekt.

Die bisherigen Reaktionen
Keinesfalls werde ein solches Projekt unterstützt, war die Reaktion der korrupten Fürsorgebehörde Ingenbohl. Ignorant und negativ gesinnt wie man dort ist, meint der Leiter der Abteilung Soziales mit psychopathischen Zügen, mit Hilfe des praktisch stets behördenschützenden Schwyzer Verwaltungsgerichts liesse sich möglicherweise aus einer allergischen Erkrankung (MCS ICD-10 T 78.4) bzw. Immunsystemerkrankung eine „psychische Erkrankung" zaubern (> wie seinerzeit in Schwyz probiert!). Aus Kosten- und Handlinggründen. Mir wird in einem solchen Fall einmal mehr nichts anderes übrig bleiben, als die „grandiose Korruptheit des Systems" für spätere Historikerkommissionen zur Aufarbeitung zu dokumentieren...

Wenn weiter nichts Positives betr. MCS-gerechtem Wohnraum geschieht...
...habe ich im Grunde gar keine andere Wahl als weiter die Untätigkeit, Unfähigkeit, negative Gesinnung, den Unwillen, die Dummheit, Ignoranz und Fehler des Systems aufzuzeigen und parallel dazu mich als Präsident des Vereins MCS-Haus für MCS-gerechten Wohnraum zu engagieren. Hilfe der öffentlichen Hand würde die Sache vereinfachen: das Ganze könnte endlich einer Lösung zugeführt werden! All die aberwitzigen juristischen Auseinandersetzungen bis hinauf zum unseligen Schwyzer Verwaltungsgericht mit seiner grandiosen politischen Rechtsprechung und vor allem „praxisnahen" Ratschlägen würden sich erübrigen. In Zürich geht das, warum nicht auch in Schwyz?
Mit geschilderter Lösung würde ich endlich nicht nur grösstmögliche Symptomfreiheit (Gesundheitsverbesserung!) erlangen können, es stünde mir mehr Raum als in einem Hotelzimmer und vor allem auch mehr Geld zur Verfügung als gerade das Existenzminimum, das dank grandioser Behördenstrategie (Nicht-Auszahlung oder Beschneidung situationsbedingter Leistungen, Nicht-Auszahlen einer MIZ) in der Praxis sogar noch unterschritten wird!

Auch die öffentliche Hand würde ein MCS-Projekt deutlich günstiger kommen
In den vergangenen 5 Jahren betrugen die Mietaufwendungen für mein Wohnprovisorium: 5 x rund Fr. 30'000.-- = Fr. 150'000.--. Im gleichen Zeitraum wären mit dem MCS-Projekt Mietkosten von Fr. 84'000.- entstanden, was einer Differenz von Fr. 66'000.-- entspricht.
Dass Hilfe günstiger kommt als „Hilfe" belege ich abschliessend auch noch an folgendem Beispiel: Ein früherer Amtsvormund einer ländlichen Gemeinde im inneren Kantonsteil des Kantons Schwyz hat mir erzählt, dass es Behörden fertig gebracht hätten, einen „Klienten" von ihm ein ganzes Jahr lang in die Psychiatrische Heil- und Pflegeanstalt Oberwil abzuschieben (was aus dem Mann geworden ist, ist nicht bekannt). Ein solcher Aufenthalt, günstig gerechnet, kostet ca. Fr. 100'000.--! Es gibt Fälle, wo es korrupte Behörden unseres Landes ähnlich ihren Schreibtischtäter-Vorbildern aus Nazideutschland und der UdSSR geschafft haben und schaffen, Menschen für Jahre aus dem Verkehr zu ziehen. (Denken Sie bitte daran bei Ihrem nächsten Ausflug aufs Rütli!) Rechnet man einen einzigen solchen traurigen, skandalösen, verwerflichen und krass menschenrechtswidrigen Fall auf 5 Jahre um, entspricht dies einer Summe von Fr. 500'000.--!!!

Nun bin ich gespannt, wie viele Monate oder Jahre es noch geht, bis endlich ein festes MCS-gerechtes Wohnobjekt auf Schwyzer Boden realisiert werden kann!

Dies ist ein offener Brief an den Schwyzer Regierungsrat, der im Internet unter www.urs-beeler.ch publiziert wird.

In der Hoffnung, dass ich nach 5 Jahren endlich auf Ihre aktive Unterstützung betr. MCS-gerechtem Wohnraum zählen kann, danke ich Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und Bemühungen.

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

 

 

Beilagen:

brucedarnelldu

Bruce Darnell.

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum