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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Monats-Übersicht März 2007

drlacherfr77610

Datum

Datum


1. März 2007:

Wichtige behördliche Unterlagen zum Thema Sozialhilfe
Merkblatt über die Sozialhilfe im Kanton Schwyz, (Merkblatt über die Sozialhilfe im Kanton Schwyz / März 2007, PDF 1,5 MB)
Unterstützungsgesuch (Formular) zum Bezug von Sozialhilfe im Kanton Schwyz, (Das Unterstützungsgesuch (Formular) zum Bezug von Sozialhilfe im Kanton Schwyz / März 2007, PDF 1,4 MB)
Das kantonale Berechnungsblatt zur Bemessung de Sozialhilfe, (Das kantonale Berechnungsblatt zur Bemessung der Sozialhilfe / März 2007, PDF 328 KB)


7. März 2007:

Unterstützungswohnsitz/Telefongespräch vom 5.3.2007
Schreiben der Ingenbohler Fürsorgepräsidentin Martina Joller, (Schreiben der Ingenbohler Fürsorgepräsidentin Martina Joller betr. Telefongespräch vom 5.3.07 zum Thema Unterstützungswohnsitz / 7.3.07, PDF 340 KB)


12. März 2007:

Anforderung einer anfechtbaren Verfügung
Schreiben an die Fb Schwyz, mit Anmerkungen in Rot, (Schreiben an die Fb Schwyz / Anforderung einer anfechtbaren Verfügung / 12.3.07, PDF 10,1 MB)


12. März 2007:

Wohnobjekt-Suche
Schriftl. Bewerbung für die Anmietung eines Eckhauses in Brunnen, (Schriftliche Bewerbung für evtl. Anmietung Eckhaus Brüölplatz 10, Brunnen / 12.3.07, PDF 3,2 MB)


21. März 2007:

Gegenstand: Wirtschaftliche Hilfe - Ist das Bezahlen von Schulden aufgrund einer EL-Nachzahlung "rechtsmissbräuchlich"? - Wem sind die Kosten für einen (nachweislich fingierten) FFE zu belasten?
RRB Nr. 348/2007: Fürsorgebehörde Schwyz, Pfarrgasse 9, Postfach 137, 6431 Schwyz gegen Urs Beeler, Postfach 7, 6431 Schwyz, mit Anmerkungen in Rot, (RRB Nr. 348/2007 vom 21.3.07, PDF 15,7 MB)
Aus den Anträgen: "Verbuchung der Transportkosten der Kantonspolizei Schwyz von Fr. 690.-, der Rechnung von Bezirksarzt Dr. med. Gregor Lacher, Schwyz, von Fr. 776.10 [für einen von A-Z fingierten FFE!] sowie des Selbstbehaltes der Rechnung der Klinik Oberwil von Fr. 984.10 zu Lasten der Vormundschafts- resp. Fürsorgebehörde der Gemeinde Schwyz, da diese Auftraggeberin/Verursacherin ist."
Wenn der Gemeinde Schwyz die Argumente ausgehen bzw. aus reiner Bequemlichkeit, um Anträge nicht behandeln zu müssen, wird gerne mit dem Vorwand gekommen, die Eingabe sei "ungebührlich".
Zum Thema "Ungebührlichkeit" der Regierungsrat des Kantons Schwyz auf Seite 3 des Beschlusses sachlich: "Ungebührlich ist sowohl die Missachtung der Würde und Autorität der Behörden, das heisst die Verletzung der den Behörden geschuldeten Achtung, als auch die persönliche - verleumderische, beleidigende oder ehrverletzende - Verunglimpfung oder Schmähung einer Gegenpartei. Ungebührlichkeit ist nicht leichthin anzunehmen, da im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten unzimperliche, übertriebene und verallgemeinernde Argumentationen in Kauf zu nehmen sind (Alfred Kölz/Jürg Bosshart/Martin Röhl, Kommentar zum Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich, 2. Auflage, Zürich 1999, N 42 zu § 5 VRG). Der Beschwerdeführer bringt anscheinend nach wie vor kein Verständnis für seine mit FFE verfügte Einweisung in die Psychiatrische Klinik Oberwil am 9. März 2005 auf. Dass die vom Beschwerdeführer zur Begründung seiner Anträge verwendete Wortwahl daher nicht gerade von einem respektvollen Verhalten gegenüber dem Vorsteher der Fürsorge- und Vormundschaftsbehörde sowie dem Bezirksarzt zeugt, kann nachvollzogen werden." - Ja, mit solchem charakterlichen Abschaum wie Suter und Lacher habe ich Mühe!

Weiter: Darf man mit einer EL-Nachzahlung Schulden decken? Positive Menschen für ehrlich geleistete Arbeit angemessen honorieren?
Moralisch Recht zu haben bzw. gerecht zu handeln kann im Widerspruch zu dem sein, was die Justiz als "Recht" ansieht.
Auch aus diesem Rechtsfall kann einiges gelernt werden!


21. März 2007:

RRB Nr. 349/2007:Ein nicht in allen Punkten überzeugender Entscheid.
In diesem Regierungsratsbeschluss wird einmal mehr klar, dass die Rechtsauffassung der Justiz vom subjektiven Rechtsempfinden eines Betroffenen massiv abweichen kann, mit Anmerkungen in Rot, (RRB Nr. 349/2007 / 21.3.07, PDF 15,3 MB)
Während anlässlich eines nachweislich von A-Z fingierten FFE's die Kosten eines korrupten Schwyzer Bezirksarztes III, die Rechnung einer fragwürdigen Psychiatrischen Klinik Oberwil voll angerechnet, d.h. mit Selbstverständlichkeit dem Sozialhilfekonto eines Bedürftigen belastet werden, sollen jene, welche ehrliche Arbeit (Wohnungsräumung, Zügeltransport etc.) geleistet haben, finanziell leer ausgehen! Solche stossenden Urteile führen zu einem: Zu Hass auf Behörden und Justiz!


28. März 2007:

Gegenstand: Wirtschaftliche Hilfe / örtliche Zuständgkeit
Geschäft Nr. 81 vom 12.3.07 der Fb Schwyz, mit Anmerk. in Rot, (Geschäft Nr. 81 der Fb Schwyz vom 12.3.07 / 28.3.07, PDF6,5 MB)

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