www.urs-beeler.ch

Navigation: [ Startseite ] [ Vorgeschichte ]
[ 2005 ] [ 2006 ] [ 2007 ] [ 2008 ] [ 2009 ] [ 2010 ]
[ 2011 ] [ 2012 ] [ 2013 ] [ 2014 ] [ 2015 ] [ 2016 ]

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Monats-Übersicht September 2007

gianfrancobenellimillionaereimktsz

Datum

Datum


3. Sept. 2007:

Gegenstand: Sozialhilfe (wirtschaftliche Hilfe)
Mitteilung Verwaltungsgericht/zur Kenntnisnahme im Verfahren III 2007 151: Schreiben Fb Ingenbohl vom 27. August 2007, Vernehmlassung Justizdepartement vom 30. August 2007, mit Anmerkungen in Rot, (Schwyzer Verwaltungsgericht Vernehmlassung betr. Verfahren III 2007 151 / 3.9.07, PDF 4,8 MB)


3. Sept. 2007:

Der Verlust des über alles geliebten Elternhauses Alte Brauerei Schwyz und die direkten Folgen/Konsequenzen daraus
Pressemitteilung von Urs Beeler: "Mit der Zwangsverwertung der Alten Brauerei durch die skrupellose Schwyzer Kantonalbank (SKB) wurde nicht nur die Existenzgrundlage sondern (m)ein Leben zerstört", mit Anmerkungen in Rot, (Pressemitteilung zum 3. Jahrestag der Annexion der Alten Brauerei Schwyz / 3.9.07, PDF 232 KB)


4. Sept. 2007:

Gegenstand: Sozialhilfe (wirtschaftliche Hilfe)
RRB Nr. 1156/2007, mit Anmerkungen in Rot, (RRB Nr. 1156 vom 4. September 2007 / 11.9.07, PDF 8,0 MB)


4. Sept. 2007:

Ein klassisches Beispiel von dem vorsätzlich rechtswidrigen Verhalten der Fb Ingenbohl
Die Fb Ingenbohl lässt vorsätzlich zu wenig wirtschaftliche Hilfe auszahlen, indem sie im Monatsbudget rechtswidrig falsche (fingierte!) Zahlen einsetzt. Hier die Beweisdokumente für den Monat September 2007, mit Anmerkungen in Rot, (Auszahlungsauftrag der Sozialberatung Ingenbohl / 4.9.07, PDF 1,5 MB, Quittung für die Auszahlung von lediglich Fr. 671.- für den September 2007 / 4.9.07, PDF 2,0 MB)


4. Sept. 2007:

Gegenstand: Sozialhilfe (wirtschaftliche Hilfe)
Der klar widerrechtliche Fürsorgebeschluss Nr. 340 der Fb Ingenbohl vom 30.8.07:
Erstens: Mit dem Trick "Nothilfe" für den Monat Juli 2007 meint besagte Behörde, sich um eine korrekte Auszahlung wirtschaftlicher Hilfe (ausgewiesener monatlicher Fehlbetrag) drücken zu können.
Zweitens: Darüber hinaus setzt besagte Behörde vorsätzlich falsche (fingierte!) Zahlen im Monatsbudget August 2007 ein und sorgt – absurd! – dafür, dass damit der von ihr errechnete Fehlbetrag sogar noch niedriger ausfällt als die im Juli ausbezahlten Fr. 500.- "Notfallunterstützung"! Mit Anmerkungen in Rot, (Beschluss der Fürsorgebehörde Ingenbohl Nr. 340 vom 30.8.07 / 4.9.07, PDF 1,3 MB)
Viel Spass, wenn Schwyzer Kantonsbürger künftig ihre Steuererklärung "nach pflichtgemässem Ermessen im Sinne der Fb Ingenbohl ausfüllen"!
Aber Sie werden staunen: Wenn eine korrupte Fürsorgebehörde im Kanton Schwyz vorsätzlich falsche Zahlen in einem Monatsbudget einsetzt, ist dies nach Auffassung der Aufsichtsstelle nicht weiter schlimm. Eine einfache nachträgliche Korrektur genügt!


12. Sept. 2007:

Ergänzung zur Beschwerdesache Nr. III 2007 151 / Stellungnahme des Justizdepartements vom 30. August 2007. Zitat U.B.: "Seit dem ersten Tag reklamier(t)e ich bei der Fb Ingenbohl, dass die ausbezahlten Beträge vorsätzlich falsch berechnet wurden (vgl. hängige Verfahren). Ob Sie nun bei der Fb Ingenbohl persönlich vorsprechen oder nicht: Bezahlt wird nicht resp. zu wenig. Diese Praxis und das vorsätzliche Auszahlen von zu wenig wirtschaftlicher Hilfe (monatliche Fehlbeträge) sind aktenkundig." Mit Anmerkungen in Rot, (Ergänzung ans Schwyzer Verwaltungsgericht betr. der Vernehmlassung des Justizdepartements vom 30.8.07 / 12.9.07, PDF 2,0 MB)

17. Sept. 2007:

Gegenstand: Sozialhilfe (Zügeltransport)
Dringender Antrag / Anforderung einer anfechtbaren Verfügung an die Fb Schwyz betr. Zügeltransport, mit Anmerkungen in Rot, (Antrag an die Fb Schwyz vom 17.9.07 betr. Zügeltransport / 17.9.07, PDF 2,0 MB) und Kopie an den Regierungsrat des Kantons Schwyz (Kopie des Schreibens an die Fb Schwyz z.H. des Regierungsrates des Kantons Schwyz / 17.9.07, PDF 7,3 MB) sowie das Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz (Kopie des Schreibens an die Fb Schwyz z.H. des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz / 17.9.07, PDF 7,3 MB)


17. Sept. 2007:

Gegenstand: Sozialhilfe (wirtschaftliche Hilfe)
Beschwerde gegen den Beschluss der Fürsorgebehörde Ingenbohl Nr. 340 vom 30. August 2007 betr. wirtschaftlicher Hilfe. Mit Anmerkungen in Rot, (Beschwerde gegen den Beschluss Nr. 340 der Fb Ingenbohl vom 30.8.07 / 17.9.07, PDF 5,7 MB)
Diese Beschwerde ist PFLICHTLEKTÜRE, um das korrupte Verhalten der Fb Ingenbohl am konkreten Beispiel zu erleben!
Wie "bescheisst" die Fb Ingenbohl einen Klienten?
Der erste Trick heisst billige "Notfallunterstützung" statt reguläre Auszahlung des monatlichen Fehlbetrags.
Der zweite Trick: Indem sie ihm einfach falsche, von ihr selbst frei erfundene Zahlen in sein Unterstützungsbudget einsetzt!
Ein weiterer "Klassiker" ist das Nicht-Behandeln von Anträgen. Dazu besagt die SKOS-Richtlinie A.5.1 betr. dem Verbot der Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung: "Sozialhilfeorgane dürfen eine Entscheidung nicht ausdrücklich verweigern oder stillschweigend unterlassen. Sie dürfen die Behandlung eines Gesuches auch nicht über Gebühr verzögern."

18. Sept. 2007:

Verfügung VB 249/2007 des Justizdepartements des Kt. Schwyz, (Verfügung VB 249/2007 des Justizdepartements des Kantons Schwyz / 18.9.07, PDF 236 KB)


25. Sept. 2007:

Gegenstand: Sozialhilfe (örtliche Zuständigkeit für die Gewährung wirtschaftlicher Hilfe)
VGE III 2007 134 und 2007 137: Wer als Sozialhilfeempfänger in einem Hotel in einer anderen Gemeinde wohnt, welche Gemeinde muss für die Kosten aufkommen, d.h. wie wird diese Frage betr. Unterstützungswohnsitz juristisch geklärt? Eine für einmal vom Schwyzer Verwaltungsgericht sorgfältig juristisch abgewogenen Entscheidung. Als unterliegende Partei muss die Fb Ingenbohl Fr. 1'000.-- Verfahrenskosten bezahlen. 12seitiger Gerichtsentscheid mit Anmerkungen in Rot, (VGE III 2007 134 + 137 / 25.9.07, PDF 10,4 MB)


25. Sept. 2007:

Gegenstand: Sozialhilfe (wirtschaftliche Hilfe)
VGE III 2007 151: Auf situationsbedingte Leistungen (Garantieverlängerungsvertrag für eine Waschmaschine) kein Rechtsanspruch? Wer bezahlt bei einem späteren Ausfall die Reparatur? Ein nicht in allen Punkten überzeugender Entscheid des Schwyzer Verwaltungsgerichts vom 25.9.07 mit Anmerkungen in Rot, (VGE III 2007 151 / 25.9.07, PDF 21 MB)
Mit einem Musterbeispiel für die Realitätsverkennung durch das Schwyzer Verwaltungsgericht: "Entgegen der Meinung des Beschwerdeführers geht es dabei nicht um eine Schikane, sondern unter anderem namentlich auch darum, gemeinsam mit dem Gesuchsteller Perspektiven und Möglichkeiten zu evaluieren..." (siehe PDF S. 8 mitte)


25. Sept. 2007:

Intelligenz-Test
Ergegbnis: Ihr Intelligenzquotient beträgt 126

"
Sie sind aussergewöhnlich gut darin, mathematisch-logische Probleme zu lösen. Sie zerlegen komplizierteste Zusammenhänge in kleine, leicht verdauliche Häppchen. Ihre Schnelligkeit wird dabei nur von Ihrem Einfallsreichtum übertroffen.
Sie lernen empirisch und verfügen über einen messerscharfen Verstand. Kurz um, Sie beherrschen die Kunst und die Wissenschaft der Präzision. Das macht Sie zu einer Rechenmaschine."

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum