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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Monats-Übersicht August 2008

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Datum

Inhalt


4. August 2008:

Gegenstand: Ergänzungsleistungen - Bio-Lebensmittel als Diätkosten?
Dass das Schweizer Bundesgericht faire und gut begründete Urteile fällen kann, zeigt nachfolgend der bahnbrechende BGE 8C_346/2007 vom 4.8.08 mit Anmerkungen in Rot, (BGE 8C_346/2007 / 4.8.08, PDF 11,2 MB)



4. August 2008:

Gegenstand: Fürsorge, Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz vom 24. Mai 2007
EL-Nachzahlungen dürfen nicht zur Tilgung von Schulden aufgewendet werden. Die Verwendung von Sozialversicherungsleistungen zur Schuldentilgung stellt nach Auffassung des Schweizer Bundesgerichts eine Zweckentfremdung dieser Leistungen dar und komme einem Verzicht im Sinne von Art. 23 Abs. 2 ATSG und einer verbotenen Abtretung gemäss § 16 Abs. 4 ShG gleich.
Interessantes Zitat auf Seite 7 des BGE 8C_347/2007: "Zulässig erscheint es, dass das kantonale Gericht bei der Beurteilung der anrechenbaren Vermögensverhältnisse einen strengen Massstab anwendet und vom Sozialhilfeempfänger verlangt, Schulden nicht ohne vorgängige Zustimmung der Fürsorgebehörde zu begleichen",
Auf Seite 8 ein "Klassiker": "Was der Beschwerdeführer geltend macht, erschöpft sich über weite Strecken darin, den eigenen Rechtsstandpunkt jenem des kantonalen Gerichts gegenüberzustellen, was als appellatorische Kritik nicht zu hören ist (vgl. E. 2.2 hievor)."
S. 8: "Dabei gewährleistet Art. 12 BV einen Mindeststandard der Sozialhilfe, der nicht nur im Lichte des gesamtgesellschaftlichen Kontexts, sondern auch nach Massgabe der individuellen Umstände der Notlage des Leistungsansprechers zu konkretisieren ist."
S. 9: Teilweise wird die Schwyzer Justiz- und Behördenmafia
mit einer willkürlichen Begründung geschützt,
S. 10: "Die Übernahme von Möbeleinlagerungskosten für bedürftige Personen ohne eigene Wohnung ist im Sinne einer Übergangslösung im Hinblick auf eine künftige Verwendung der Möbel in einer eigenen Wohnung sinnvoll. (...) Allfällige, verhältnismässige Deponierungskosten könnten beim Unterstützungsbudget berücksichtigt werden",
mit Anmerkungen in Rot, (BGE 8C_347/2007 / 4.8.08, PDF 15,7 MB)


4. August 2008:

Gegenstand: Diverse Anträge an die Fb Ingenbohl
Kostenübernahme von nicht-kassenpflichtigen Medikamenten / Kostenübernahme Zügel- und Warentransport Schulhaus Muota Ibach ins Lager Schwyz - Anforderung einer anfechtbaren Verfügung, mit Anmerkungen in Rot, (Diverse Anträge an die Fb Ingenbohl / 4.8.08, PDF 13,0 MB)

Unwiderlegbare FAKTEN zu der praktisch stets ablehnenden und rücksichtslosen Fürsorgepolitik der Fb Ingenbohl im Falle "Beeler"




5. August 2008:

Gegenstand: Sozialhilfe (wirtschaftliche Hilfe), Kostenübernahme der Rechnung Nr. 6186920 / 145832 vom 12.6.08/LW/ 218/61 der FUST AG, 9245 Oberbüren, im Betrag von Fr. 152.- (+ Fr. 5.- Mahngebühr) für Fehlersuche defekte Waschmaschine im Sinne einer notwendigen situationsbedingte Leistung.
Beschwerde gegen die Verfügung Nr. 2 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 16. Juli 2008 (Versand 23. Juli 2008), mit Anmerkungen in Rot, (Beschwerde gegen den Beschluss Nr. 2 der Fb Ingenbohl vom 16. Juli 2008 / 5.8.08, PDF 5,7 MB)

Eine gute formulierte Beschwerde mit aussagekräftigem, fundiertem Inhalt. Sie werden jedoch sehen, dass selbst bestens begründete Eingaben vor einer Willkür-Justiz keine Chance haben!


5. August 2008:

Gegenstand: VERFAHREN I (VB 103/2008) und VERFAHREN II (VB 180/2008)
Erfahren Sie am praktischen Beispiel, wie ein politischer Willkür-Entscheid des Schwyzer Regierungsrates resp. dessen neuen dubiosen juristischen Sachbearbeiters "ju" aussieht, mit Anmerkungen in Rot, (Verfahren I (VB 103/2008) und Verfahren II (VB 180/2008) / 5.8.08, PDF 8,4 MB)
Mit dem Trick eines angeblich notwendigen neuen medizinischen Gutachtens gelingt es der Fb Ingenbohl, Entscheide um über 1 Jahr zu verzögern. Neu mit politischer Unterstützung durch einen juristischen Mitarbeiter mit Kürzel "ju" des Rechts- und Beschwerdedienstes des Kantons Schwyz.
Lesen Sie dazu die Zusammenfassung unter dem Titel
"Fürsorge-Willkürpolitik und deren Schutz unter der Lupe"

6. August 2008:

Verfügung des Sicherheitsdepartement des Kantons Schwyz vom 6. August 2008 in Sachen VB 236/2008, (Sicherheitsdepartement Verfügung VB 236/2008 / 6.8.08, PDF 1,020 MB)

8. August 2008:

Eine qualitativ gute Kombination: Fielmann Zürich und Bruhin Optik Schwyz, (Fielmann Zürich / Bruhin Optik Schwyz / 8.8.08, PDF 7,4 MB)



20. August 2008:

Gegenstand: Beschwerde Urs Beeler gegen Gemeinderat Schwyz betreffend Niederlassung
VB 177/2008: Die Vernehmlassung des Schwyzer Gemeinderates vom 14. August 2008.
Die "Abschiebung" von Urs Beeler ist der Gemeinde Schwyz einiges wert. Sie beauftragt dazu extra eine Anwaltskanzlei aus Winterthur, mit Anmerkungen in Rot, (Vernehmlassung Gemeinde Schwyz / vertreten durch Anwaltskanzlei Rütimann Winterthur vom 14. August 2008 / 20.8.08, PDF 8,4 MB)

26. August 2008:

Emfangsbestätigung Aktenrückgabe Verwaltungsgericht I 2007 20, (Aktenrückgabe Verwaltungsgericht I 2007 20 / 26.8.08, PDF 1,3 MB)



26. August 2008:

Gegenstand: Beschwerde Urs Beeler gegen die Fürsorgebehörde Ingenbohl betreffend wirtschaftliche Hilfe
VB 236/2008: Vernehmlassung der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 25. August 2008 , mit Anmerkungen in Rot, (Vernehmlassung Fb Ingenbohl vom 25. August 2008 in Sachen VB 236/2008 / 26.8.08, PDF 4,4 MB)
Was in jedem anderen Kanton üblich ist, dass nach SKOS situationsbedingte Leistungen zu 100% übernommen werden, soll im steinreichen, aber umso korrupteren Kanton Schwyz nicht gelten (vgl. RRB Nr. 829/2008 vom 4.8.08). Skandalös gedeckt vom Schwyzer Verwaltungsgericht mit Entscheid vom 11. Dezember 2008.
Für eine notwendige Fehlersuche an einer Waschmaschine resp. für einen Reparaturkostenvoranschlag sollen die Kosten bloss hälftig übernommen werden. So will die Fb Ingenbohl statt wie dokumentiert Fr. 157.- bloss Fr. 78.50 bezahlen.
Man muss aber auch das Positive sehen: Der Bürger erfährt, dass auf allen Stufen – Fürsorgebehörde – Regierungsrat – Verwaltungsgericht – im Kanton Schwyz RECHTSBEUGUNG betrieben wird! Dass die Stellen korrupt sind und nicht so funktionieren, wie sie von Gesetz her müssten.


28. August 2008:

Gegenstand: Beschwerde Urs Beeler gegen RRB Nr. 829/2008 vom 5. August 2008
In einer 9-seitigen Beschwerdeschrift an das Schwyzer Verwaltungsgericht wird dargelegt, weshalb der RRB Nr. 829/2008 des unseligen juristischen Sachbearbeiters "ju" aufgehoben werden muss, mit Anmerkungen in Rot, (Beschwerde gegen RRB Nr. 829/2008 vom 5.8.08 ans Schwyzer Verwaltungsgericht / 28.8.08, PDF 8,4 MB)

Das viel zu oft politisch agierende Schwyzer Verwaltungsgericht wird mit einem Willkür-Urteil die Beschwerde jedoch abweisen (siehe VGE vom 11. Dezember 2008)


28. August 2008:

Auf Zahnarztsuche
Urs Beeler war über 30 Jahre lang Patient bei Dr. med. dent. Otto Schnyder, Schwyz. Nachdem dieser altershalber seine Praxis aufgab, stellte sich die Frage des Ersatzes. Wie sich herausstellte, im verfilzten Talkessel Schwyz kein einfaches Unterfangen...
Absage von Dr. med. dent. Lukas Gnädinger, Seewen, mit Anmerkungen in Rot, (Mitteilung Dr. med. dent. Lukas Gnädinger, Seewen / 28.8.08, PDF 1,1 MB)

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