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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Monats-Übersicht November 2011

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Datum

Inhalt


10. November 2011:

Thema: Wirtschaftliche Hilfe
Vernehmlassungsschreiben des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz in Sachen III 2011 161 mit der Vernehmlassung des Honorar-Anwalts der Fb Ingenbohl vom 18.10.11 sowie der Vernehmlassung des Sicherheitsdepartements des Kantons Schwyz vom 8.11.11.
Während sich der Regierungsrat des Kantons Schwyz mit einer sachlichen Stellungnahme begnügt (kritisierte Stellen mit roten Kommentaren versehen), zaubert der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl, lic. jur. Alois Kessler, 11 Seiten mehr oder weniger Tiraden aus dem Hut. Zusammen mit seinen anderen Schreiben ergibt dies mittlerweile die Summe von 41 Seiten.
Der Zeilenhonorar-Anwalt der Gemeinde Ingenbohl hält dabei wie gewohnt mit markigen Sprüchen nicht zurück: "Immerhin kann festgehalten werden, dass für den Bf negative Beschwerdeentscheide in letzter Zeit auf der Homepage des Bf totgeschwiegen werden und es kann gehofft werden, dass dies auch einst mit dem VG-Entscheid geschehen wird." - Das hätte Kesser wohl gern!
Totschweigen resp. unter den Tisch kehren entspricht vielleicht der Mentalität von RA Kessler - jedoch erfahrungsgemäss nicht jener von U.B. Dieser setzt sich seit jeher für Transparenz ein!
Inhaltlich hat die Vernehmlassung von RA Kessler nicht allzu viel zu bieten (salopp: "mehr Geschwafel als Inhalt"). Einmal mehr widmet sich Kessler seinen bekannten Lieblingsthemen, dem emotionalen Empörtsein ("diffamierend", "unhaltbar", "ehrverletzend")
und Fordern von "Massnahmen". Wer nicht mit allem kritiklos einverstanden ist, was Behörden liefern und stattdessen für seine Rechte eintritt, gilt nach Kessler als "querulatorisch".
Dass einer sich einem abgekarteten Behördenspiel (u.a. behördlich-schildbürgerhaftes Feststellen von Baumaterialien, die seit Jahren bekannt und ausgewiesen sind!) widersetzt, versetzt den Rechtsvertreter der Fb Ingenbohl in Rage. Logisch begründetem und gerechtfertigtem allenfalls notwendigem zivilen Ungehorsam will Kessler mit "behördlichen Massnahmen" begegnen. Was daraus Schlaues herauskommen soll, weiss niemand, mit Sicherheit nicht einmal Kessler selbst. Aber vernünftiges, lösungsorientiertes Denken und Handeln scheint auch nicht im Zentrum der kesslerschen Strategie zu stehen.
Kessler ist aufgebracht, weil U.B Schwarz auf Weiss aufgezeichnet hat, wie das Schwyzer Verwaltungsgericht
betr. MCS und MCS-gerechtem Wohnraum überfordert ist resp. in VGE III 2009 217 falsche bzw. völlig willkürliche Behauptungen aufstellte (welche dringend korrigiert werden müssen, siehe Antrag vom 21. November 2011). Solche Kritik an einer (aus Kesslers Sicht wohl nahezu unfehlbaren) Instanz stellt für den Honorar-Anwalt mehr als nur "dicke Post" dar. Für ihn scheint so etwas wie eine "Einmann-Revolution" im Gang zu sein... (...die mit "Massnahmen" bekämpft werden muss...).
Stammtisch-Anwalt Kessler hausiert mit Begriffen wie "Sozialschmarotzertum" und kassiert selber Geld von der Gemeinde Ingenbohl. Wieviel, dies soll in seinem Fall selbstverständlich geheim bleiben!
Man muss sich fragen: Was bringt eigentlich dieser Anwalt Kessler? Trägt er irgend etwas zu einer Lösung (MCS-gerechter Wohnraum) bei? Nein.
Im Gegenteil: Zum Schluss entlarvt sich Kessler nach viel Heuchelei selbst, indem er ignorant und abwertend von "MCS-Hysterie" spricht. Und dass es lediglich darum gehe (was der Bf schon lange weiss und geschrieben hat!), MCS und MCS-gerechten Wohnraum auszuhebeln. Doch lesen Sie selbst im Original, mit Anmerkungen in Rot, (Vernehmlassung des Verwaltungsgerichts des Kt. Schwyz im Verfahren III 2011 161 / 10.11.11, PDF 15,7 MB)

Leser-Kommentare:
"Die wichtigste Massnahme, die gegen Anwalt Kessler selbst ergriffen werden muss, ist seine Pensionierung!"
"Kesslers 11seitige Vernehmlassung ist eine einzige Tirade. Was soll das?"
"Sieht sich dieser Anwalt als Terminator der Ingenbohler Sozialbehörde? Ich werde aus dem Ganzen nicht schlau."
"Für mich ist Kessler ein Superstar! Nicht umsonst war er auch Präsident des Schwyzer Anwaltverbandes und versteht etwas von Fussball."
"Kessler verschlingt möglicherweise so hohe Honorar-Summen, dass der Ingenbohler Gemeinderat bei einem Bekanntwerden zurücktreten müsste. Fairerweise muss aber auch gesagt werden: Je mehr Kessler verdient, desto mehr muss er versteuern."
"Ich möchte ebenfalls Honorar-Anwalt werden und mit warmer Luft Geld verdienen!"
"Zum Glück ist CVP-Hardliner Kessler vor 4 Jahren nicht Ständerat geworden."
"So attraktiv wie Bruno Frick ist Alois Kessler allemal. Ich stimmte seinerzeit für Kessler!"
"Mir gefällt Kessler. Er ist immer gut gekleidet. Alles andere interessiert mich nicht."
"Kessler selbst sollte sieben Jahre in einem Hotel leben müssen - dann würde er garantiert nicht so blöd schreiben."
"Ich bewundere Urs Beeler der seit vielen Jahren gegen korrupte Behörden ankämpft. Leider tun das viel zu wenige."

17. November 2011:

Thema: Wirtschaftliche Hilfe
Vernehmlassung im Verfahren III 2011 161 / Revisionsgrund nach § 61 b VRP / Widerrufsgrund nach § 34 VRP wegen geänderten Verhältnissen.
1. Antrag/Nachtrag,
(1. Nachtrag/Antrag im Verfahren III 2011 161 / 17.11.11, PDF 7,5 MB)


21. November 2011:

Thema: Wirtschaftliche Hilfe
Vernehmlassung im Verfahren III 2011 161 / Revisionsgrund nach § 61 b VRP / Widerrufsgrund nach § 34 VRP wegen geänderten Verhältnissen.
2. Antrag/Nachtrag,
(2. Nachtrag/Antrag im Verfahren III 2011 161 / 21.11.11, PDF 4,4 MB)


23. November 2011:

Thema: Willkürliche Auszahlungseinstellung von Ergänzungsleistungen (EL)
Urs Beeler hatte vor, dahingehend zu wirken, dass das Schweizer Bundesgericht der Willkür von Ausgleichskassen in Sachen EL-Einstellungen den Riegel schiebt. Ausgleichskassen hätten künftig korrekte Erhebungen (aufgrund der tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse) zu machen und dürften nicht nach eigenem Gutdünken und wider besseres Wissen hypothetische Einkommen erfinden.
Falls die Einstellung von EL-Auszahlungen durch eine Ausgleichskasse verfügt werde, hätte dies aber nicht nur aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse (EL-Überschuss) zu geschehen, sondern auch ohne Entzug der aufschiebenden Wirkung, da sonst einem Rentner ein Rechtsnachteil entstehe.
Beeler wollte mit seiner Eingabe ans Bundesgericht verhindern, dass EL-Bezüger bei einer Heirat nicht mehr durch willkürliche Streichung der EL
schikaniert werden können und gezwungen sind, bei Fürsorgebehörden betr. wirtschaftlicher Hilfe vorstellig zu werden. (Wie sollen z.B. 2 Personen mit einer IV-Minimalrente von Fr. 1'160.-- – ohne EL – wirtschaftlich überleben können?)
Korruptes Verhalten von Ausgleichskassen gelte es auch deshalb höchstrichterlich zu unterbinden, weil dadurch unnötige Aufwände (Gerichtsverfahren, Kosten/Aufwände bei Fürsorgebehörden und speziell bei den Betroffenen selbst!) entstünden.
Beeler wollte dahingehend wirken, dass eine Ausgleichskasse Schwyz nicht mehr von der unendlichen Güte (gegenüber Behörden) eines Schwyzer Verwaltungsgerichts bei einem Unterliegen profitieren kann, sondern, dass korruptes behördliches Verhalten (freies Erfinden von nicht-vorhandenem Einkommen wider besseren Wissens!) mit der Auferlegung von Verfahrenskosten scharf sanktioniert wird.
Dies alles wollte das höchste Schweizer G
ericht jedo
ch nicht. Es traf einen Nichteintretensentscheid, mit Anmerkungen in Rot, (Nichteintretensentscheid des Schweizer Bundesgerichts / BGE 9C_763/2011 / 31.10.11 / Versand 22.11.11, PDF 1,7 MB)
Urs Beeler überlegt sich, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuziehen, da es nicht sein, kann, dass einem IV-Bezüger über 1 Jahr lang willkürlich die Auszahlungen von Ergänzungsleistungen gestrichen werden und er dadurch zwingend auf das Sozialamt angewiesen ist.


22. November 2011:

Thema: Angeblicher (vom Apotheker widerlegter) Bezug von Lubex flüssig über Limite
Nach monatelangem Hin- und Her (Evaluation der Versicherung, Festlegung der Deckung etc.) übernimmt die Sozialberatung Ingenbohl endlich die Kosten für eine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Anstandslos wurden ebenso die zuvor zugestellten CSS-Leistungsabrechnungen bezahlt.
Bis auf eine Ausnahme: Ein angeblicher (von U.B. bestrittener und vom Apotheker selbst widerlegter) Bezug über Limite von Lubex flüssig im Betrag von Fr. 12.75.
Sozialberater Rico Baumann nimmt Bezug zum diesbezüglichen Schreiben von U.B. vom 7. Oktober 2011. Wie darin
vorausgesagt wurde, übernimmt Baumann ungeprüft die Version der CSS-Krankenkasse..., mit Anmerkungen in Rot, (Sozialberater Rico Baumann unterstellt ungeprüft einen angeblichen Bezug über Limite von Lubex flüssig / 22.11.11, PDF 4,6 MB)


23. November 2011:

Thema: Ständige Mätzchen mit der CSS Krankenkasse
Die CSS Versicherung versucht diesmal einen angeblichen Bezug über Limite betr. Lubex flüssig geltend zu machen. Ein solcher fand jedoch gar nicht statt, weil die Medikamenten-Limitierung bekannt ist. Die besätigt auch der Apotheker.
Weil solche "Ungereimtheiten" bei der CSS Krankenkasse regelmässig vorkommen, schreibt Urs Beeler einen direkten Brief an den CSS-CEO Georg Portmann, mit Anmerkungen in Rot, (Reklamation an die CSS Versicherung wegen falscher Rechnung / nicht belegter angeblicher Bezug von Lubex flüssig über Limite / 23.11.11, PDF 5,4 MB)

fredyhinsdestoff
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