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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Monats-Übersicht September 2011

afghanistanmudschaheddin

Datum

Inhalt


14. September 2011:

Thema: US-amerikanische und westliche Medienmanipulation
Wie einst in der viel kritisierten Sowjetunion, DDR oder Rumänien schreiben heutzutage US- und West-Medienunternehmen vor, was von Bürgern publiziert werden darf und was nicht. Sie glauben mir nicht?
So zensuriert Facebook: Von der westlichen Medienmanipulation und Gehirnwäsche oder vom Unterschied zwischen Taliban und Mudschaheddin (publiziert am 11. September 2011 auf Facebook)
Ohne vorherige Kontaktaufnahme bzw. meine Einwilligung löschte Facebook besagten Inhalt auf meiner Facebook-Seite am 14. September 2011!
Als ich den Text erneut auf Facebook publizieren wollte, wurde er wieder "deleted"! Selbst ein drittes Posting wurde von Facebook gekappt.
In der Folge schrieb ich eine sachliche Kritik betr. der Zensur von Facebook und wollte diese posten: auch dieser Text wurde zensuriert, d.h. gelöscht!
Bravo: Jetzt weiss man wenigstens, wie Facebook - dieses US-Propaganda-Aushängeschild für "Freiheit" und "Demokratie" - tatsächlich funktioniert und wie diese Internetplattform zur echten Meinungs- und Pressefreiheit steht.
Mein Kommentar an die Zensur-Facebook-Verantwortlichen: Eine Internetplattform, die es nicht zulässt ungeschminkt die Wahrheit zu schreiben, ist
verlogen und heuchlerisch! Selbst Abermillionen US-Dollar können über die dahinter steckende geistige Kleinkariertheit, Dummheit und Voreingenommenheit der Verantwortlichen nicht hinwegtäuschen.


19. September 2011:

Thema: Wirtschaftliche Hilfe (Zahnarztkosten)
Zwischendurch gibt es zum Glück (von der Behörde selbst wohl ungewollt) etwas Amüsantes über die Innerschwyzer Sozialhilfe-Bürokratie zu berichten. Nachfolgend gezeigt an einem praktischen Beispiel der Fürsorge/Sozialberatung Ingenbohl, welche sich mit einer behördlichen Schildbürgerstreich einmal mehr selbst übertrifft: Diesmal bringt sie es fertig, Zahnarztkosten künstlich um über 30% zu verteuern. Wie das geht? Lesen Sie die behördliche Real-Satire: Die Fürsorgebehörde/Sozialberatung Ingenbohl übertrifft sich selbst: Durch eine künstliche Verteuerung von Zahnarztkosten um über 30%!


24. September 2011:

Thema: Zu hohe Versicherungsprämien und alles andere als kundenfreundlich
Die
AXA-Winterthur Hauptagentur Schwyz belohnt über 15jährige Kundentreue mit zu teuren Prämien und Schikanen (in Rechnungstellung nicht vorhandener Prämienausstände, kassensturzreife Verrechnung von Postschaltergebühren!)
Vorliegender Beitrag belegt, dass das Überprüfen von Versicherungspolicen u.ä. ratsam ist und damit Geld eingespart werden kann, mit Anmerkungen in Rot, (Von einer zu teuren Auto-Haftpflichtversicherung und dem kassensturzreifen Verhalten der AXA-Winterthur Hauptagentur Marius Romer, Schwyz / 24.9.11, PDF 17,8 MB)
Es gibt kulante Schweizer Grossfirmen, welche langjährige Kundentreue belohnen. Im Falle der AXA-Winterthur war bzw. ist dies jedoch nicht der Fall. Ganz im Gegenteil wie vorliegend (siehe PDF) dokumentiert wird.
Im Jahre 1995 machte ich gutgläubig eine Autoversicherung bei der damaligen Winterthur Versicherung GA Schwyz. Zuerst Vollkasko, später Teilkasko. Wie wohl viele Winterthur-Kunden zahlte ich jährlich einfach meine Prämien ein ohne mir über die Prämienhöhe gross Gedanken zu machen.
Zum Glück bietet das Internet heutzutage grossartige Vergleichsmöglichkeiten. Und so überprüfte ich nach Jahren
u.a. auch die Prämienhöhe meiner Motorfahrzeugversicherung. Besonderes Augenmerk legte ich dabei auf die Sparte Haftpflicht, weil diese gesetzlich vorgeschrieben ist und die Leistungen bei allen Versicherern gleich sind. Ich stellte fest, dass ich bei der AXA-Winterthur Schwyz seit vielen Jahren zu hohe Prämien bezahle! Es stellte sich ferner heraus, dass die Hauptagentur Schwyz seit 15 Jahren (!) ein falsches Modell in der Police aufgeführt hat: statt korrekt Nissan Micra 1,3 LX ein um fast Fr. 3'000.-- teureres Sondermodell. Dies mit dem Argument, dass, man das Fahrzeug "1,3 LX" nicht im System habe!
Während mehr als 15 Jahren (!) wird von der AXA-Winterthur Hauptagentur Schwyz die Sondermodellbezeichnung "Fashion" nicht in die korrekte Basisbezeichnung "1,3 LX" korrigiert. HA-Leiter Romer behauptet in seinem Schreiben vom 22.7.11, preislich treffe das nichts an. Dies würde bedeuten, dass bei der Vollkaskoversicherung im Jahre 1995 für das eingesetzte Sondermodell Nissan Fashion für Fr. 19'500.-- dieselbe Vollkaskoversicherungsprämie gegolten hätte wie für das Basis-Modell Nissan Micra 1,3 LX zu Fr. 16'500.--! Hauptagent Marius Romer weist darauf hin, dass ihm entsprechende Dokumente aus dem Jahre 1996 vorlägen. Als ich ihn um die Zustellung dieses Beweismaterial ersuche, kommt nichts. Offenbar scheint es neben einem Begründungs- auch noch ein Beweisproblem zu geben.
Um den teureren Haftpflichtversicherungspreis gegenüber dem Kunden zu rechtfertigen, fragte die AXA-Winterthur in einem Schreiben vom November 2009 an, ob man als Versicherter wisse, dass man auch noch gegen Pannen versichert sei. Ob
ich eine solche Zusatzversicherung als Kunde überhaupt je haben wollte, wurde ich von der AXA-Winterthur bis heute nie gefragt.
Wie der publizierte Schriftwechsel (siehe PDF) Schwarz auf Weiss belegt, haben Marius Romer resp. die AXA-Winterthur rein gar nichts unternommen, um mich als Kunden zu behalten. Ein weiteres Indiz für Unprofessionalität.
Eine Haftpflichtversicherung für einen 5türigen Nissan Micra 1,3 LX Jg. 1995, kostet bei der AXA-Winterthur Hautagentur Schwyz Marius Romer Fr. 433.15 pro Jahr (Stand: 2011)! Die Prämie bei der Smile-direct für das Jahr 2012 beläuft sich auf gerade mal Fr. 307.20. Die Ersparnis beträgt Fr. 125.95 pro Jahr oder 29%. Rechnet man diesen Betrag auf 15 Jahre um, wären dies Fr. 1'889.25.
Obwohl der AXA-Winterthur nach 15 Jahren einigen finanzieller Spielraum für ein kulantes Verhalten gegenüber einem langjährigen Kunden
gehabt hätte, zeigte die Hauptagentur Schwyz Null Interesse daran. Im Gegenteil: Sie besitzt nach fristgerechter Kündigung meinerseits sogar noch die Frechheit (offenbar ist man über die unerwartete Kündigung verärgert - da hätte man sich eben FRÜHER kulant verhalten sollen!), Fr. 15.00 für angebliche (in Wirklichkeit nicht vorhandene!) Prämien-Ausstände sowie kassensturzreife Fr. 1.75 für "Postschalter-Gebühren" in Rechnung zu stellen. Dies, obwohl die Prämie 2011 im Betrag von Fr. 433.15 am 4.1.11 für das ganze Jahr 2011 (siehe PDF) vorausbezahlt wurde und nichts von angeblichen "Ausständen" nachzulesen ist. Neben einer Abzocker-Mentalität legt diese Versicherung offenkundig auch noch eine grosse Portion Unverschämtheit an den Tag.
Statt begangene Fehler zu korrigieren, sich gegenüber einem langjährigen Kunden kulant zu zeigen, zeigt das vorliegende Beispiel Schwarz auf Weiss, wie man sich als Versicherung nicht verhalten sollte.
Zum Glück bietet der Markt verschiedene Anbieter. Angebote können im Internet unter www.comparis.ch verglichen werden.


27. September 2011:

Thema: Auto-Haftpflichtversicherung
Nachdem die AXA-Winterthur Versicherung versucht hatte, angebliche Prämienausstände von Fr. 16.75 einzufordern, gibt sie dieses Vorhaben schliesslich auf und lenkt ein
, mit Anmerkungen in Rot, (Angebliche Prämienausstände im Betrag von Fr. 16.75 werden ausgebucht / Schreiben AXA-Winterthur Regionalagentur Schwyz / 27.9.11, PDF 2,2 MB)


28. September 2011:

Thema: Wirtschaftliche Hilfe
Beschluss Nr. 929/2011 vom 20.September 2011 (Versand 27. September 2011): Ein praktisches Beispiel dafür, wie der Schwyzer Regierungsrat die Fb Ingenbohl juristisch bzw. politisch schützt.
So hilft der Rechts- und Beschwerdedienst des Kt. Schwyz, situationsbedingte Leistungen und Integrationszulagen nach SKOS auszuhebeln: Sozialhilfebezüger können zwar Anträge stellen, diese werden jedoch in den meisten Fällen von Gemeinden (Kostenersparnis) abgelehnt und der Kanton (als Aufsichtsstelle) findet dies in Ordnung.
Zentrales Thema ist einmal mehr MCS-gerechter Wohnraum. Statt hierbei für eine konkrete Lösung Hand zu bieten, versucht man diese medizinische Kernforderung auszuhebeln. Heuchelei, Leerlauf- und Alibiübungen (Materialfeststellung im Zimmer "Seelisberg") stehen stattdessen auf dem Programm. Dies, obschon die Materialien seit Jahren bekannt sind und keine neuen Erkenntnisse gewonnen werden können. Entsprechende Arztzeugnisse betr MCS-gerechtem Wohnraum und Fachliteratur wird vom Schwyzer Instanzensystem grösstenteils ignoriert. Ebenso ein unabhängiger Baubiologe. Das Schwyzer System setzt stattdessen auf einen behördlich beauftragten CVP-Gefälligkeitsgutachter. Wer einen solchen ablehnt, dem wir mit "behördlichen Massnahmen" (vgl. Honorar-Anwalt Kessler) gedroht.
Entscheidende Fragen wurden im entsprechende Regierungsratsbeschluss gar nicht behandelt (z.B. die grundsätzliche Frage: Darf ein sich liebendes Ehepar aus Kostengründen durch eine Fürsorgebehörde örtlich getrennt werden?), weshalb U.B. den Fall später ans Schwyzer Verwaltungsgericht weiterzieht und eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend macht.
Zum Teil werden im kritisierten Regierungsratsbeschluss von Sachbearbeiter "bz" passende Verhältnisse erfunden über die dann gleich auch noch selber entschieden wird.
Ein "Highlight" bildet das Auferlegen von Parteikosten (infolge "Unterliegen" - wen wundert's bei einem Willkürurteil!) im Betrag von Fr. 1'700.-- zu Lasten des Bedürftigen.
Fürsorgebehörden des Kantons Schwyz könnten es sich in Zukunft also sehr einfach machen, indem sie "zur Abschreckung" einfach einen Honorar-Anwalt beiziehen. Werden situationsbedingte Leistungen später in einem Fürsorgebeschluss willkürlich abgelehnt und diese Vorgehensweise durch die Aufsichtsstelle als "korrekt" bestätigt, ist der Prozess für den Sozialhilfeempfänger automatisch verloren; nicht nur, dass er keine situationsbedingte Leistungen oder Integrationszulagen erhält - nein, er soll auch noch den Anwalt der Gemeinde bezahlen! Zieht die Gemeinde hingegen keinen Rechtsvertreter bei, ist das Verfahren (selbst bei Unterliegen) - wie in Sozialhilfefällen praxisgemäss üblich - kostenfrei.
Der vorliegende Regierungsratsbeschluss ist ein Beispiel dafür, wie die kantonale Aufsichtsstelle die SKOS-Richtlinien nach eigenem Belieben aushebelt, gar nicht abwägt, sondern einfach politisch zu Gunsten der Gemeinde entscheidet. "Netto-Sozialhilfe" (möglichst ohne situationsbedingte Leistungen und ohne Integrationszulagen - dafür aber mit Budgetkürzungen) bzw. "Sozialhilfe auf dem Zahnfleisch" soll im steinreichen Kt. Schwyz politisch möglichst umgesetzt werden. Über solche Machenschaften berichtet die regimetreue Schwyzer Lokalpresse selbstverständlich nicht. Sie bauscht stattdessen selten vorkommenden Sozialhilfemissbrauch auf und verschweigt den behördlichen, welcher viel häufiger ist!
Vorliegend: Statt Bedürftigen Geld für eine Wohnungs-Minimalausstattung (Haushaltwaren) im Sinne einer situationsbedingten Leistung zu bewilligen, soll der Anwalt der Gemeinde finanziell grosszügig entschädigt werden. Verkehrte Welt im Kt. Schwyz!
Lesen Sie den RRB Nr. 929/2011 im Original, mit Anmerkungen in Rot,
(RRB Nr. 929/2011 / 20.9.11 / Versand 27.9.11, PDF 34,4 MB)


28. September 2011:

Thema: Müssen Bedürftige im Kt. Schwyz künftig für die Kosten von Honorar-Anwälten der Gemeinden aufkommen?
Kaum liegt der Entscheid des Schwyzer Regierungsrates (RRB Nr. 929/2011 vom 20. September 2011) vor, möchte der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl lic. jur. Alois Kessler bereits Geld sehen, mit Anmerkungen in Rot,
(Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl Alois Kessler stellt Honorarnote im Betrag von Fr. 1'700.-- an Sozialhilfeempfänger / 28.9.11, PDF 524 KB)

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