www.urs-beeler.ch

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Navigation: [ Startseite ] [ Vorgeschichte ]
[ 2005 ] [ 2006 ] [ 2007 ] [ 2008 ] [ 2009 ] [ 2010 ]
[ 2011 ] [ 2012 ] [ 2013 ] [ 2014 ] [ 2015 ] [ 2016 ]

Monats-Übersicht Juni 2012

behoerdenundjustizwillkuerz
item6

Datum

Inhalt


2. Juni 2012:

Thema: Asylpolitik und Politzensur in der Schweiz
FDP-Nationalrat Philipp Müller entfernte den nachfolgend von mir auf seiner Facebook-Seite geposteten Text. Wer als angeblicher Liberaler offensichtlich Angst vor anderen Meinungen hat und unter Liberalismus vor allem "Freiheit des Geldes" und nicht des Geistes versteht, dem kündige ich meinerseits die Facebook-Freundschaft.
So wie CVP-Politiker immer wieder christliche Ideale verrieten/verraten, so machen es Liberale heutzutage mit Idealen wie Menschlichkeit, Verständnis, Toleranz, Hilfsbereitschaft, Solidarität, Verantwortungsbewusstsein etc.
Hier mein geposteter Text an Nationalrat Philipp Müller (von ihm zensuriert, da ihm offenbar vernünftige Gegenargumente fehlen):
Sie fordern gemäss Sendung "10 vor 10" vom 31.5.12 auf SF1 als Vertreter der FDP, dass Asylanten in Zukunft gerademal Fr. 8.- pro Tag erhalten sollen. Dies sagt einmal etwas über Ihren Charakter aus, auf der anderen Seite aber auch darüber, dass Sie sich offensichtlich in der ganzen Sozialhilfeproblematik wenig bis gar nicht auskennen. Die Folge Ihres Vorschlags wäre, dass zwangsläufig die Kriminalität zunimmt. Politisch von Ihnen und Ihrer Partei gewünscht, damit mit mehr Polizei und "Rechtsstaat" aufmarschiert werden kann? Und das Feindbild "Asylanten" mit billigen, dafür aber umso grösseren "Blick"- und "Weltwoche"-Schlagzeilen am Leben erhalten bleiben kann? Welchen ungeheuren politischen "Mut" es doch braucht, auf einer Minderheit herumzutrampeln, die sich gar nicht wehren kann!
Sparpolitik zu Lasten von Minderheiten, damit sich die Schweizer Armee 22 nicht ganz unproblematische schwedische Gripen-Kampfflugzeuge beschaffen kann? Wozu? [Nachtrag: Zum Schutz vielleicht der 1-2% Reichen, denen 99% des Schweizer Kuchens gehören? Benötigen wir für diese Minderheit extra eine Armee? Oder vielleicht zum Schutz einer korrupten Ausgleichskasse Schwyz? > vgl. der Fall Othmar Mettler] Oder braucht die Schweiz mehr mit Taser bewaffnete Polizisten? Oder geht es lediglich nur um die generelle Förderung von mehr Absurdität?
Bevor Sie andere auf Wasser und Brot setzen, probieren Sie Ihre Asyl-Strategie doch zuerst einmal bei sich selbst aus, d.h. versuchen Sie ehrlich mit Fr. 8.- pro Tag über die Runden zu kommen. Und zwar über längere Zeit. Bringen Sie Ihre persönlichen Erfahrungen aus der Praxis (emotionale Befindlichkeit, Handhabung etc.) zu Papier. Vielleicht fördert dies Heilsames. Eine alte Bibelweisheit lehrt: Tue keinem anderen an, was du nicht willst, dass man dir antue.
Wissen Sie, was ein Honorar-Anwalt einer Fürsorgebehörde pro Stunde im Minimum verdient? Fr. 180.-. Als FDP-Vertreter werden Sie - davon gehe ich einmal aus - Stundenhonorare von Anwälten, Managern etc. in der Höhe von Fr. 400.- und mehr nicht stören (da "freie Marktwirtschaft").
Ich meine: Man sollte in der reichen Schweiz Menschlichkeit, Verständnis, Solidarität, positive Gesinnung zeigen und die Verhältnismässigkeit wahren.
Urs Beeler


12. Juni 2012:

Thema: Spendenaktion für MCS-Wohnprojekt Innerschwyz - Warum antwortet Regierungsrat Reuteler plötzlich nicht mehr?

Sehr geehrter Herr Regierungsrat Reuteler

Wir haben zwei Jahre lang wegen dem MCS-Projekt Gespräche geführt. Wenn wir die Sache nicht mit einer erfolgreichen Spendenaktion zu Ende bringen, würde dies nichts anderes bedeuten, als dass die bisher aufgewendete Zeit für die Katz war. Ich meine: Wenn man etwas gemeinsam anfängt, sollte man es auch zu Ende führen.
Es muss hier um die Sache gehen: nach 7 Jahren endlich fester MCS-gerechter Wohnraum! Und nicht um persönliche Befindlichkeiten. Ich glaube nicht, dass ich in Zusammenhang mit Ihrem "Sust"-Projekt etwas Falsches gesagt habe. Ich habe lediglich das gesagt, was ich für richtig halte. Sollte ich mich getäuscht oder Fehler begangen haben, bitte ich um Korrektur. Ich bin - sofern ich falsch liege - durchaus lernfähig.
Ende Juni läuft Ihre Amtszeit ab, d.h. die Spendenbriefe müssten noch vorher in den Versand gelangen. Ist das möglich? Soll ich Ihnen die Adressen vorbeibringen oder mailen? Gerne erwarte ich Ihre Nachricht.
An dieser Stelle nochmals vielen Dank für Ihr seinerzeitiges Empfehlungsschreiben.
Über Ihr weiteres Engagement würde ich mich sehr freuen!

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler


Anmerkung:
Regierungsrat Reuteler hatte seinerzeit weitere Unterstützung (Spendenbriefe) für das MCS-Wohnprojekt Innerschwyz zugesagt. Reuteler hatte positiv und richtig erkannt dass man nur via MCS-Projekt das Wohnproblem betr. hochgradiger Chemikaliensensibilität (MCS) effektiv lösen kann und dies darüber hinaus - er selbst rechnete es korrekt vor - kostengünstig zum EL-Tarif! (Dies ganz im Gegensatz zur behördlichen Schikane- und Leerlaufpolitik eines Verwaltungsgerichtspräsidenten Bruhin, der meinte, das MCS-Wohnproblem liesse sich quasi mit dem billigen Spruch lösen: "Was medizinisch (weil selten) dem System nicht passt, wird juristisch (zu Gunsten der Behörde) passend gemacht."
Warum bei Reuteler plötzlich "Funkstille" herrscht, darüber kann nur spekuliert werden. War Beeler einfach wieder einmal zu ehrlich und direkt? Oder spielen lokalpolitische Verflechtungen eine Rolle? Wurde erkannt, dass die Umsetzung eines innovativen Projekts in einem Kanton Schwyz nicht so einfach ist, wie man sich das vielleicht anfänglich noch vorstellte?


21. Juni 2012:

Thema: Verwaltungsgericht des Kt. Schwyz - Präsident Bruhin geht in Pension
Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin wurde durch den Schwyzer Kantonsrat in den vergangenen über 30 Jahren 8mal wiedergewählt. Dies würde vermutlich mit den herrschenden Schwyzer Charakterstrukturen noch jahrzehntelang so weitergehen - bis Präsident Bruhin eines Tages 160 oder mehr Jahre alt wäre...
Stellen Sie sich einen journalistischen Artikel in der geldliberalen Neuen Zürcher Zeitung vor, welcher davon handelt, dass der Schwyzer Verwaltungsgerichtspräsident "bereits seit über 120 Jahren im Amt" sei und "damit der älteste in der Schweiz amtierende Richter".
Wie heisst es doch: Schweizer Humor ist, wenn man trotzdem nicht lacht.
Nun ist alles Leben einem biologischen Alterungsprozess unterworfen. Und das ist vermutlich auch vernünftig so.
Verwaltugsgerichtspräsident Bruhin geht per Ende Juni 2012 in Pension. Bei unzähligen Anwälten war bzw. ist er als "versierter Jurist mit jahrzehntelanger Erfahrung" geachtet. Ob fehlbare Beamte, korrupte Behördenmitglieder etc. - mir ist kein einziger Fall bekannt, wo Bruhin einmal hart durchgegriffen hätte. Aus meiner Sicht betrieb er bis heute (zu oft) Pro-Behörden-Rechtsprechung. Damit macht man sich natürlich bei dieser Klientel beliebt. Aber ob dies der Job eines Richters ist?
Ich bin jetzt schon überzeugt, dass der "Bote der Urschweiz" über Bruhin nur Positives schreiben wird. Erstens weiss man zu wenig, zweitens bringt man (selbst wenn man noch Brisantes wüsste) ganz sicher aus Prinzip nichts Kritisches.
Mir selbst liegt es fern, mich als Richter aufzuspielen ("Richte nicht, auf dass du nicht gerichtet werdest!"). Ich beschränkte mich nachfolgend darauf, persönliche Erfahrungen und Fakten festzuhalten:
1. Verwaltungsgerichtspräsident Werner Bruhin legte mit der Bestätigung der Falschschatzung von Schätzer Werner Betschart, Lauerz, betr. der Alten Brauerei Schwyz im Jahre 1998 den Grundstein für meinen wirtschaftlichen Ruin.
Ein paar Fakten dazu:
- Schätzer Werner Betschart schätze die Liegenschaft Alte Brauerei Schwyz auf Fr. 2'000.-- "genau"! Dies würde bei Fr. 1,6 Mio. bedeuten, dass ein Schätzer den Wert einer Immobilie auf 1/800 präzise eruieren könnte. Völliger Unsinn und krass an der Realität vorbei. Von Bruhin seinerzeit geschützt.
- Ebenso übersah man, dass Betscharts "Rekordschatzung" (von niemandem innerhalb von sechs Jahren überboten!) rund Fr. 600'000.-- über dem Steuerwert lag.
- nicht einmal das zu Grunde gelegte Gebäudeerstellungsjahr stimmte!
- frei nach dem Motto: "Kantonale Experten resp. eine Behörde haben immer Recht"!
(Diese Behördengläubigkeit und Pro-Beamtenschutzpolitik zieht sich wie ein roter Faden durch Bruhins Rechtsprechung. Wer nicht glaubt, kann's an unzähligen konkreten Beispielen nachverfolgen.)

2. Ein absolutes "Highlight" resp. wo sich Armseligkeit, Korruptheit und Lächerlichkeit des "Schwyzer Systems" entpuppten, war zweifellos im März 2005 (nachzulesen in VGE III 823/2005 und 824/05 vom 18.3.2005): Der Schwyzer Bezirksarzt III Dr. med. Gregor Lacher hatte mit einer angeblich "wahnhaften Störung" (von ihm selbst frei erfunden! Weder kannte er mich noch hatte er mich je zuvor gesehen!) vorsätzlich eine falsche medizinische Fährte gelegt, auf die das Schwyzer Verwaltungsgericht offenbar noch so gerne und prompt einschwenkte. Der von Bruhin konsultierte "medizinische Fachmann" der Psychiatrischen Heil- und Pflegeanstalt Oberwil ZG (siehe S. 7 im betr. Dokument) behauptete damals kühn, MCS sei in der Schweiz "unbekannt", was entweder auf kompletter medizinischer Unkenntnis beruhte resp. schlichtweg gelogen war. Bereits mehrmals zuvor waren in der Mythen-Post zu diesem Thema Artikel erschienen. Aber nicht nur dort, sondern auch im Pulstipp sowie TV-Beiträge im Schweizer Fernsehen. Weiter behauptete dieser offensichtlich medizinisch ignorante bzw. inkompetente von Bruhin befragte "Experte", eine genaue Definition von MCS sei nicht möglich, was ebenfalls blanker Unsinn ist. MCS ist medizinisch klar definiert, von der WHO im Sinne von "Allergie" (ICD-10 T78.4) anerkannt und das seit mittlerweile mehr als 20 Jahren!
Der vom Verwaltungsgericht konsultierte "Fachmann" behauptete weiter (bitte nachlesen!), in der Schweiz gebe es "keine Fachleute betr. MCS"! Und was ist z.B. mit Dr. med. Martin H. Jenzer, der im EHC Dallas unter Prof. William Rea studiert hat? Oder Dr. med. Roman Lietha, Rapperswil? Oder Dr. med. Klaus Tereh, Bern?
Von Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin wurde (ich frage: typischerweise?) nachweislich ein "Experte" zu Rate gezogen, der hinten und vorne keine Ahnung hatte, worum's ging und der deshalb offensichtlich irgend etwas zusammendichtete! Vom System extra so gewünscht? - Wer's nicht glaubt, kann's im Original nachlesen. Haarsträubend und im Endeffekt jämmerlich das Ganze!
Hätten die Involvierten (Behörden, Justiz, Ärzte) ZUVOR die bereits publizierten Artikel betr. MCS richtig gelesen (offensichtlich hielt man dies gar nicht für nötig!) und allenfalls bei kompetenten medizinischen Fachleuten nachgefragt, wäre mir diese ganze Tragik-Komödie erspart geblieben. Aber in Schilda Schwyz läuft halt alles etwas anders...! (Motto: "Man hat als Behörde keine Ahnung, muss sich auch nicht kundig machen - entscheidend aber ist, dass die betreffende Person in jedem Fall die behördliche Autorität achtet!")
Die von Bruhin nach persönlichem Gutdünken zurecht gelegte Sicht, ich sei damals quasi allein für das Desaster um die Alte Brauerei verantwortlich gewesen, ist ebenso grundfalsch. Er selbst bzw. "sein" Verwaltungsgericht sorgten mit der Bestätigung der nachweislichen Falschschätzung von Werner Betschart, Lauerz, für "alles andere als einfache Rahmenbedingungen". Hätte damals die SKB bei der Finanzierung dennoch (weiter) mitgemacht, hätte die Alte Brauerei mit MCS-gerechten Wohnungen nachweislich selbsttragend betrieben und die Liegenschaft gerettet werden können! (vgl. Dipl. Ing. Paul Bossert, Oetwil an der Limmat) Aber das rückständige, meinen innovativen Ideen gegenüber negativ gesinnte Schwyzer System und seine Beteiligten wollten das nicht. Das ist die Wahrheit!
Ich gehe sogar soweit zu behaupten, dass ein Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin bis heute (und zwischenzeitlich sind doch immerhin 14 Jahre vergangen) nicht "gecheckt" hat, worum es damals wirklich ging.

Ein Rückblick
Es erfüllt mich mit einem gewissen Stolz sowie auch Befriedigung, dass ich vor über 10 Jahren meinen ehrlichen, geradlinigen Kurs ("Kamikaze-Journalismus") mit der damaligen Mythen-Post konsequent durchgezogen habe. Dass ich mich journalistisch nicht anpasste, wurde mir immer wieder zum Vorwurf gemacht. Die Sache lässt sich von zwei Seiten betrachten:
Heute - nach 10 Jahren - kann man die Artikel nachlesen und stellt fest, dass ich wohl in den meisten Fällen Recht behalten habe. Was kaufmännisch gesehen ein Fehler war, war aus der Perspektive der journalistischen Verantwortung (grösstenteils) richtig. Vergleicht man meine Haltung/Argumentation mit den späteren "Irrungen und Wirrungen des Systems", z.B. der Bruhinschen Fehlerquote betr. MCS, dann brauche ich mir nach Jahren wenig bis gar nichts vorzuwerfen.
VGE III 823//05 resp. 824/05 sind ein Beispiel dafür, wie sich Bruhin die Sachen einfach so zurecht legte, wie er bzw. "man" sie zu der Zeit haben wollte: Zum Schutz eines nachweislich korrupten Bezirksarztes, einer mafiosen Schwyzer Vormundschaftsbehörde, dafür, dass der Kt. Schwyz ja keine Staatshaftungskosten übernehmen musste, dass einem selbst als versagendes Gericht (vgl. Bestätigung einer kompletten Falschschatzung) "nichts hängen bleibt" etc. Traurig, aber wahr.
Charakteristisches Merkmal Bruhinscher Rechtsprechung - und dies kann man über Jahre verfolgen - ist überwiegende Rechtsprechung zu Gunsten des Systems, d.h. von Behörden, öffentlichen Institutionen etc. Daher Bruhins "Beliebtheit" bei Fürsorgebehörden, Ausgleichskasse etc.

Wo liest man bei Bruhin, dass die Schwyzer Kantonalbank mir zum Schluss des Kampfes um die Alte Brauerei 10% (!) Zinsen auflud bzw. aufzuladen versuchte?
Weil durch Fakten das Image der SKB Schaden erleiden würde? Oder mir von der kant. Steuerverwaltung trotz Erbteilverlust von rund 1/4 Mio. im September 2004 eine "Liegenschaftsgewinnsteuer"-Rechnung von über Fr. 100'000.-- ins Haus flatterte? Oder der von Bruhin selbst bestätigte Anrechnungswert für die Alte Brauerei viel zu hoch war, dass ihn kein Mensch bezahlen wollte bzw. zum Schluss zahlte? Dass Bruhin offenbar selbst bzw. "sein" Gericht in einer entscheidenden Sache verhängnisvollen "Bockmist" fabrizierten? (Für eine Ordnungsbusse infolge "ungebührlichem Aussprechen der Wahrheit" ist es zu spät.)
Ich lag mit meiner Einschätzung 1998 richtig - Bruhin nicht. Nur nützt mir dies im Nachhinein nichts.
Wie bei der Bestätigung der kant. Falschschatzung Alte Brauerei Schwyz kann man betr. dem nachweislich von A-Z fingierten FFE aus dem Jahre 2005 ebenfalls nur sagen: Shame on them!
VGE III 823/05 bzw. 824/2005 sollten eines Tages Pflichtlektüre im Schweizer Staatskundeunterricht werden, damit die Jugend erfährt, wie (korrupet) Behörden arbeiten und was die Justiz tut bzw. tun kann, um diese zu schützen. Motto: "Wenn wir sagen, dass etwas so ist, dann ist das [wenn es auch falsch und ungerecht ist] eben so." Das wichtigste Mittel dagegen sind Fakten und die Wahrheit!

3. Wie unglaublich korrupt das System betr. MCS funktionierte, zeigt die Tatsache, dass nach dem ersten Reinfall ("wahnhafte Störung" statt Allergie) der zweite produziert wurde: "somatoforme Störung"
Auch hier wird vom System wieder ein "Experte" - übrigens weit und breit allein mit seiner "Diagnose" - aufgeboten. Und das Bruhinsche Verwaltungsgericht später involviert. Weniger dramatisch als noch im Fall der "wahnhaften Störung".
Eine somatoforme Störung aus dem (Einfalls)reichtum der Psychiatrie scheint dem konservativen Schwyzer Verwaltungsgerichtspräsidenten irgendwie emotional viel näher zu liegen als eine seltene allergische Erkrankung (MCS)... Aber lassen wir die Polemik.
Von allem Anfang an (dies ist belegt!) beharrte ich darauf, dass bei MCS eine umweltmedizinische resp. allergologische Abklärung notwendig ist. Auch in diesem Punkt bekam ich (erst) Jahre später Recht.

4. Wie Bruhin nach Möglichkeit immer (auch fehlverhaltende) Exponenten des Systems schützte, ist auf der Homepage hinreichend dokumentiert: ob es sich um einen nachweislich korrupten Bezirksarzt, mafiosen Vormundschaftspräsidenten, kant. Falschschätzer, korrupten Chefbeamten einer Ausgleichskasse Schwyz handelte - von Bruhin hatten/haben all diese Exponenten nichts zu befürchten. (Spruch: "Bruhins Milde gegenüber fehlbaren Behördenvertretern ist nicht von dieser Welt.")

5. Bruhin wurde (zurecht) viel kritisiert. Wo er hingegen einwandfrei arbeitete, war in der Frage der örtlichen Zuständigkeit (Fall Mitte 2007 beschrieben). Dort, wo es um "furztrockene", im Prinzip rein abstrakte juristische Materie geht, keine subjektiven Faktoren mit hineinspielen, ist Bruhin als versierter Jurist mit jahrzehntelanger Erfahrung in seinem Element und meistert solche Fälle mit Bravour!

6. Versagen wiederum, wenn der subjektive Faktor mitspielt. "Typisch Bruhin" verweigert er in VGE I 2007 20 vom 26.4.07 die Auszahlung von Diätkosten für schadstofffreie Bioernährung. Würde es sich um etwas "Psychiatrisches" handeln, wäre der Schwyzer Verwaltungsgerichtspräsident vermutlich Feuer und Flamme gewesen. Vor allem, wenn die Empfehlung noch von Bezirksarzt Dr. Lacher oder einem "medizinischen Experten" der Psychiatrischen Heil- und Pflegeanstalt Oberwil gekommen wäre. Aber Allergie? So etwas passt irgendwie nicht in ein verstaubtes, um Jahrzehnte zurückgebliebenes Weltbild, das zu einem nicht unbeachtlichen Teil aus Elementen wie Fürsorge (noch in den Dreissigerjahren wurde Fürsorgeabhängigen des Kt. Schwyz das Stimmrecht entzogen!), Vormundschaft (Stand: 1908) und Psychiatrie (zeitlich auf der Höhe des Schwarz-Weiss-Films) besteht... Man möge für die Polemik an dieser Stelle Verständnis haben!
Zum Glück aber funktionieren nicht alle Richterköpfe gleich: Im bahnbrechendes Bundesgerichtsurteil BGE 8C_346/2007 vom 4.8.08 wurde MCS (eine Allergie!) im Rahmen der Diätkosten für schadstofffreie Bioernährung höchstrichterlich anerkannt. Endlich eine grosse und längst verdiente Niederlage für Bruhin. - Von ihm wird diese Niederlage im Nachhinein (Charakter mit zwanghaften Zügen?) nur schlecht hingenommen, wie die Homepage dokumentiert. So behauptet Bruhin noch Jahre später völlig willkürlich und darüber hinaus falsch, bei MCS würde es sich um ein "schwer fassbares Krankheitsbild" handeln und die Erkrankung sei "nicht rechtsgenüglich ausgewiesen". Dies trotz unzähligen Arztzeugnissen, Gutachten, Labor-Analysen und Bundesgerichtsentscheid!

7. Bruhins Rechtsprechung zeichnet sich wie ein roter Faden durch politische Rechtsprechung zu Gunsten von Behörden aus. Deshalb auch die Bezeichnung "Schwyzer Verwaltungsschutzgericht". "Behörden handeln nach freiem Ermessen" (sprich: Willkür) - so konnten unter Bruhins Rechtsprechung Fürsorgebehörden z.B. situationsbedingte Leistungen, Integrationszulagen etc. nach Belieben aushebeln. Juristischer Schutz durch das Bruhinsche Verwaltungsgericht war ihnen gewiss.
Bruhin wies in zahrleichen seiner Entscheide immer wieder darauf hin, dass man sich an die SKOS-Richtlinien halte und diese "konsequent angewendet" würden. Jeweils ein paar Seiten weiter wurden diese von ihm nach Belieben ausgehebelt (vgl. VGE III 2008 160 +185 + 193 / 11.12.08).
Ob es sich nun um Zügeltransportkosten, Duvets, Encasing, Waschmaschine oder sonst irgend etwas handelte - Bruhin sprach praktisch stets "Recht" zu Gunsten der jeweiligen (ablehnenden) Behörde (Spruch: "im Ermessen der Behörde"). Dabei kann interessanterweise an unzähligen Beispielen aufgezeigt werden, dass bei den Fürsorgebehörden selbst komplette Willkür im Spiel ist: Was in einer Gemeinde Schwyz noch mit Selbstverständlichkeit übernommen wird (z.B. Waschmaschine für duftstofffreies Waschen > bei MCS zentral und durch Artzeugnisse medizinisch ausgewiesen), wird für denselben Antragsteller im 5 Kilometer entfernten Ingenbohl abgelehnt. Strenges Tabu für die lokalen Medien. Denn die Behörden könnten bei Aufdeckung ja ihr Gesicht verlieren...

8. Ein Verwaltungsgerichtspräsident, der in der Förderung und Zementierung von Armut (Ablehnung von dringend benötigten Haushaltgegenständen wie Pfannen, Bügeleisen, Staubsauger etc. - für die Anschaffung von Bettwaren sollen z.B. Stiftungen und Fonds angeschrieben werden - Sozialhilfeempfänger sollen im Gegensatz dazu vermögende Honorar-Anwälte der Gemeinden bezahlen), in unnötigen Sanktionen/Schikanen gegenüber Benachteiligten Politik betreibt, pardon "Recht spricht" sowie einseitig und willkürlich (dokumentiert an unzähligen Beispielen) Pro-Behörden-Rechtsprechung betreibt - was soll man über einen solchen Richter schreiben, wenn er in Pension geht? Dass man ihm dies vielleicht schon dreissig Jahre früher gegönnt hätte?

9. Kann man es einem Menschen übel nehmen, wenn er mit der Zeit Achtung und Respekt vor einer solchen Justiz verliert?

10. Und noch ein Schlusswort: Ein gutes Bild von der Schwyzer Justiz und Verwaltung können all die haben, die noch nie etwas oder selten mit ihr zu tun hatten...

arieltestsiegerschwindelstiftungwarentestgig
nichtsodirektbringen
blickergreiftdieschwyzerobrigkeitan
charakterzuegedieimlebenderelterngeholfenhaetten
pfeil2
item11

ER

Nach  

geht in Pension und muss sich im Gegensatz zu IV-Rentnern des Kt. Schwyz ziellen Sorgen machen.

*Verwaltungs(schutz)gerichtspräsident lic. jur. Werner Bruhin.

*

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum