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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Monats-Übersicht März 2012

gianfrancobenellicssversicherung
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Datum

Inhalt


5. März 2012:

Thema: Der (Schwyzer) Behörden- und Justizsumpf
Wer vor potentiell gesundheitsschädlichen Sondermüll-Isolationsmaterialien (KMFs = künstliche Mineralfasern) journalistisch warnt, dem drohen in der Schweiz Busse und Gefängnis. So wurde ich vor über 10 Jahren wegen meiner berechtigten (und bis heute nicht widerlegten!) Kritik an Glaswolle erstinstanzlich zu 30 Tagen Gefängnis verurteilt. In der zweiten Instanz wurde das Urteil auf eine Busse von Fr. 3'000.-- reduziert. In Tat und Wahrheit gehörten Richter zu Busse und Gefängnis verurteilt, welche ein dermassen absurdes Urteil fällen!
Gegenstand im zweiten KMF-Prozess waren wiederum die journalistisch berechtigte Kritik an KMF-Sondermüllprodukten sowie die (bis heute nicht widerlegte!) Kritik an einem Pseudo-Oekowaschmittelhersteller, welcher parfümierte allergieauslösende Produkte "speziell für Allergiker" anpries.
Statt parfümierte, allergieauslösende Waschmittel zu kaufen, welche völlig unnötig die Luft, die Gewässer (die dort lebenden Tiere) und vor allem das Immunsystem belasten, empfahl ich den Lesern OMO Sensitive OHNE Parfüm, Farbstoffe und optische Aufheller. Dieses Waschmittel ist hervorragend verträglich und wird seit jeher auch von der MCS-Liga Schweiz empfohlen. Bis heute ist kein einziger Fall von Unverträglichkeit bekannt.

Rechtsprechung kontra gesundem Menschenverstand
Von einer in diesem Punkt geradezu - pardon - schwachsinnigen Justiz wurde mir vorgeworfen, ich würde ein gut immunsystemverträgliches Produkt einem allergieauslösenden, parfümierten Oeko-Produkt vorziehen: diese Gegenüberstellung stelle "unlauterer Wettbewerb" dar! Die Folge war - kein Witz (nachlesbar!) - 20 Tage Gefängnis! Dieses Skandal-Urteil löste totales Unverständnis sowie breites Kopfschütteln bei der damaligen Leserschaft aus. Die betreffenden Richter hätten nicht alle Tassen im Schrank und gehörten selber - zum Schutz der Öffentlichkeit - eingesperrt, hiess es. Dass der Schutz von MCS-Betroffenen, Allergikern, Neurodermitikern, Lungenkranken und der Umwelt höher gewichtet sein muss als die ökonomischen Interessen eines Pseudo-Oeko-Waschmittelherstellers leuchet jedem Menschen mit gesundem Menschenverstand ein.
In was für einem verlotterten Schweizer Pseudo-Rechtsstaat wir heutzutage leben, wird jedem ebenso bewusst, welche die jahrelange juristische Hexenjagd gegen Tierschützer Erwin Kessler wegen seiner Kritik am tierquälerischen betäubungslosen Schächten mitverfolgt hat. Plötzlich war es eine 9-monatige Gefängnisstrafe, welche Kessler hätte absitzen müssen. Der gewiefte, intelligente Kessler lernte jedoch über die Jahre, wie mit einer fragwürdigen Justiz und Verwaltung umzugehen ist. Zu guter Letzt setzte er sich unauffindbar ins Ausland ab und wartete auf die Verjährung. Für einmal hatte die Schweizer Unrechtsjustiz den Kürzeren gezogen.
Jetzt geht der Kampf mit neuem Thema weiter: Die Justiz versucht zu untersagen, Tierversuche als Massenverbrechen zu bezeichnen und stellt sich auf die Seite von Novartis/Vasella. Geld und Macht gehen vor. Analogien zum oben genannten KMF-Schauprozess, der mir seinerzeit widerfahren ist. Vor Jahrzehnten hätte dieselbe Justiz vermutlich auch noch Asbest-Hersteller vor Kritik geschützt.

Recht scheint in der Praxis mit Gerechtigkeit oft nicht viel zu tun zu haben
Sehr "tolerant" ist die Justiz, wenn es um den Schutz von fehlbaren Beamten geht. Strafrechtlich hatte das freie Erfinden von nicht-vorhandenem Einkommen für einen Beamten der Ausgleichskasse Schwyz sowie seine Komplizin keine Konsequenzen. Auch verwaltungsrechtlich nicht: Die Sache wurde einfach an die Ausgleichskasse Schwyz zurückgewiesen. Der ("teilweise") unterlegenen Behörde wurden nicht einmal Verfahrenskosten auferlegt. Der Beamte, der wider besseres Wissen (!) willkürlich nicht vorhandene Einkommen erfand und aufgrund dieser EL-Einstellungen verfügte, wurde sogar noch befördert!

Behördliches Sparen auf Kosten der Schwächsten
Die Schweiz zählt über 185'000 Vermögensmillionäre. Rund 99% des gesamten "Kuchens Schweiz" gehören gerademal rund 1% der Gesamtbevölkerung (gesellschaftliche Produktion > private Aneignung). Der Kanton Schwyz zählt mehr als doppelt soviele Millionäre wie Sozialhilfeempfänger. Chefbeamte der Ausgleichskasse Schwyz kassieren Beamtenhonorare im sechsstelligen Bereich. In diesem System der Reichen und Superreichen soll bei denjenigen, die sonst schon wenig bis nichts haben, gespart werden. Das wahre Gesicht dieses Systems zeigt sich, wenn IV-Bezügern willkürlich Ergänzungsleistungen gestrichen werden und solch korruptes Verhalten von einer willfährigen Justiz
noch (teil)geschützt wird.

Was gegen behördliches Unrecht tun?
Tierschützer Erwin Kessler schrieb als Spruch des Tages am 2.10.04: "Ich träume davon, dass Schwarzenegger mal als Terminator hier vorbeikommt und bei der Beamten- und Politiker-Mafia aufräumt, mit seinem berühmten Spruch: 'Hasta la vista baby' = Tschau Tierquäler, tschau Fleischfresser, tschau Bundesrat, tschau Gericht, tschau Tages-Anzeiger, tschau Staatsfernsehen..." Erwin Kessler, Präsident VgT
Wer so militant schreibt, müsste im Kanton Schwyz, der angeblichen Wiege der Demokratie und Freiheit, aufpassen, wegen "möglichem Gewaltpotential" ("Spezialist" auf diesem Gebiet: der berühmte Schwyzer Bezirksarzt III Dr. med. Gregor Lacher) nicht Besuch von der Polizei-Sondereinheit "Luchs" zu bekommen. Seit Leibacher herrscht im Kt. Schwyz nämlich eine "behördliche Sicherheitsparanoia": Beamte hinter Panzerglas, Sicherheitstüren, Sicherheitscodes etc. Warum? Offenbar scheint etwas nicht ganz zu stimmen (WARUM das so ist, wird behördentypisch selbstverständlich nicht hinterfragt!). "Behörden in Angst!", könnte ein klassischer Lokal-Boulevard-Titel des "Bote der Urschweiz" lauten. Vielleicht müssten Behörden, Beamte etc. im Kt. Schwyz einfach (wieder?) ehrlich, fair, korrekt und anständig arbeiten. Dann würde sich möglicherweise auch das "Problem mit der Angst, dass irgendwann etwas passieren könnte" lösen...

Die Feder kann stärker und wirkungsvoller sein als das Schwert
In der geschilderten Ausgleichskasse-Schwyz-Affäre ergeht demnächst eine Beschwerde nach Strassburg. Mal schauen, was die vom willkürlichen Erfinden von nicht-vorhandenen Einkommen à la Schwyzer Ausgleichskasse, willkürlichen EL-Einstellungsverfügungen, Behördenschikanen gegenüber IV-Minimalrentner etc. halten.


6. März 2012:

Thema: Projektkonto-Auszug für Steuererklärung
Nach Verwaltungsgerichtspräsident lic jur. Werner Bruhin, Schwyz, resp. der Rechtsprechung "seines" Verwaltungsgerichts handeln Fürsorgebehörden des Kt. Schwyz "nach freiem Ermessen". So warte ich seit mittlerweile mehr als 6 Wochen auf die Zustellung eines Projektkonto-Auszugs (Mail vom 6.3.12 an die Gemeinde Ingenbohl: "Wo bleibt der Auszug meines Projektkontos?"). Dieser ist als Beilage resp. zum korrekten Ausfüllen der Steuererklärung notwendig.

Jahre zuvor hatte die Zustellung noch problemlos geklappt
Solche Projektkontoauszüge geben zahlenmässig über die Ausgaben betr. wirtschaftlicher Hilfe Auskunft. Sie sind insofern "brisant", weil sie das enthalten, worüber eine Fürsorgebehöde nicht unbedingt gerne Auskunft erteilt. Projektkonto-Auszüge bringen immer wieder Details an den Tag, welche von den Behörden am liebsten verschwiegen würden. So bekamen z.B. die millionenschweren Freitag-Architekten für ein paar Minuten Warten von der Gemeinde Ingenbohl am 9.12.2010 Fr. 326.85 (Beleg-Nr. 86967) ausbezahlt.
Auf der einen Seite Bezahlung der teuren Freitag-Rechnung für "Nichts" - im Gegenzug wurde mir die wirtschaftliche Hilfe für ein halbes Jahr um 15% gekürzt. So funktioniert "Sozialhilfe" im Kt. Schwyz. Selbstverständlich erfahren Sie über solche behördlichen Machenschaften im "Bote der Urschweiz" nichts.

Warum wird neu von der Gemeinde Ingenbohl bis jetzt partout kein Projektkonto-Auszug zugestellt?
Innerhalb der vergangenen 12 Monate hat der im Fall Beeler extra beauftragte Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl lic. jur. Alois Kessler mindestens rund 50 Seiten Papier "für Nichts" produziert. Nehmen wir Fr. 200.- Honorar pro Seite an, so kommen wir auf rund Fr. 10'000.-- zu Lasten des Beelerschen Projektkontos.
Stellen Sie sich vor, ich würde richtig in die Tasten hauen und die Fürsorgebehörde Ingenbohl mit Eingaben überfluten. In der Folge würde (davon ist auszugehen) Honorar-Anwalt Kessler mit 100, 200 und mehr Seiten anwaltlichen Ausführungen reagieren. Das Ergebnis: Der Honorar-Anwalt käme die Gemeinde Ingenbohl plötzlich teurer als der Bedürftige!

Eine Übertreibung?
Doch selbst, wenn obiges der Fall wäre: Keine Angst, der "Bote der Urschweiz" würde darüber ganz bestimmt nicht berichten. Keinesfalls würde das lokale Boulevard-Blatt das Risiko eingehen, es mit der Gemeinde Ingenbohl oder gar Anwalt Kessler, dem Seniorpartner der renommierten Schwyzer Anwaltskanzlei Kessler, Wassmer & Giacomini, zu verspielen. Der "Bote der Urschweiz" weiss ganz genau, was er redaktionell im Talkessel Schwyz bringen darf und was nicht...

Wer meint, oben Geschildertes sei bloss Polemik...
...dem halte ich ein anderes Beispiel entgegen: Die wirtschaftliche Sozialhilfe funktioniert heutzutage dermassen an der Realität vorbei, dass einem Bedürftigen weniger wirtschaftlicher Grundbedarf zusteht als z.B. noch im Jahre 2005! Parallel dazu steigen die "Gesundheits(wesen)kosten" überdurchschnittlich an. Falls die Höhe des wirtschaftlichen Grundbedarfs eingefroren bleibt, werden wir eines Tages die Absurdität erleben, dass die monatlichen Krankenkassenprämien betragsmässig den monatlichen Grundbedarf überholen! Des Rätsels Lösung: das Schweizer Gesundheitswesen verfügt im Gegensatz zu Bedürftigen über Lobbyisten.

Heute schon entsprechen die monatlichen Krankenkassenprämien bereits rund 40% des wirtschaftlichen Grundbedarfs eines Sozialhilfeempfängers
Rechnen wir die oben geschätzten Kesslerschen Honorar-Anwaltskosten auf den Monat um, so entsprechen sie rund Fr. 800.-. Zusammen mit der KVG-Prämie kommen wir auf rund Fr. 1200.--.
Die Kosten für KVG und KWG sind also bereits mehr als 20% (!) höher als der Grundbedarf für einen 1-Personenhaushalt eines Bedürftigen! Jetzt begreifen wir, warum die Gemeinde Ingenbohl nicht daran interessiert ist, Zahlen zu liefern. Man könnte das Gesicht verlieren...

Das Beste zum Schluss
Sowohl das lokale Schwyzer Boulevardblatt "Bote der Urschweiz" wie ihr grosses nationale Vorbild, die Boulevardzeitung "Blick", hüten sich, ihre Leserschaft über solche Zahlen zu informieren. Wieso eigentlich?

Leserkommentar:
"Wenn RA Alois Kessler 50 Sozialhilfe-Fälle der Gemeinde Ingenbohl anwaltschaftlich betreut und jeder davon verursacht Honorar-Kosten von Fr. 10'000.-- (siehe oben) pro Jahr, so bringt das ihm resp. seiner Kanzlei Einnahmen von Fr. 500'000.--!"


9. März 2012:

Thema: Menschenrechtswidrige Freiheitsberaubung (behördlich fingierter FFE) im Kt. Schwyz, der angeblichen "Urstätte der Demokratie und Freiheit"
Heute ist der 7. Jahrestag der gewaltsamen Annexion der Alten Brauerei Schwyz. Der nachweislich korrupte und darüber hinaus in Sachen MCS durch kaum noch zu überbietende Dummheit glänzende Schwyzer Bezirksarzt III ist nach wie vor im Amt. In jedem korrekt funktionierenden, gesunden Gemeinwesen würde ein Typ à la Bezirksarzt Dr. med. Gregor Lacher, Schwyz, hochkantig hinausfliegen. Nicht so in der kleinen Mostrepublik, pardon Gemeinde Schwyz, wo jeder jeden kennt und sich die Mitglieder des lokalen Politfilzes gegenseitig gute Nacht sagen.

Nachweislich fingierte medizinische Diagnosen
So erfand er eine medizinische Diagnose nach den Wünschen der Schwyzer Vormundschaftsbehörde. Dies - wohlgemerkt - ohne den "Patienten" zu kennen, ja ihn vorher je im Leben gesehen zu haben! Doch damit nicht genug: Lacher stellt seine "medizinische Dienstleistungt" selbstverständlich auch noch in Rechnung. So kostete ein von ihm fingierter FFE im Jahre 2005 Fr. 776.10 (Buchungs-Nr. 4043, Buchungsdatum 30.7.05). Inflationsbedingt dürfte dieser Spezial-Service von Dr. Lacher zwischenzeitlich teurer geworden sein.
Betreffend dem Krankheitsbild MCS (ICD-10 T78.4 für ALLERGIE) kommt bei Lacher noch eine bodenlose medizinische Ignoranz resp. Dummheit dazu. Jeder einigermassen gebildete Arzt weiss heutzutage, dass bei MCS Expositionsstopp und schadstofffreier Wohnraum das A und O sind. Lacher scheint dies nicht zu wissen bzw. überhaupt nicht zu kümmern. Auch nicht, dass sich MCS-Betroffene schon umgebracht haben, nicht aus "psychischen Gründen" (wie diese umweltmedizinische Niete von Arzt vermutlich glaubt), sondern eben gerade wegen dem Fehlen von immunsystemverträglichen, duftstofffreien Wohnraum! (vgl. Beitrag im Pulstipp, Flucht in den Tod / Gesundheits-Tipp / 19.3.2003), PDF 12 KB.
Lachers medizinische Inkompetenz (und Verantwortungslosigkeit!) in Sachen MCS ist kaum noch zu toppen. Ebenso nicht zu toppen ist eine Schwyzer Behörde, welche einen derart gewickelten "Fachmann" noch zu Rate zieht, siehe Wie Bezirksarzt Dr. med. Gregor Lacher einen FFE fingierte / Antwortschreiben Lacher an Carlo Carletti, Fürsorgesekretär der Gemeinde Schwyz / 31.1.2005, PDF 940 KB.

Aber zu Schwyz passt dieser dem politischen Lokalfilz verpflichtete medizinisch (betr. MCS) komplett ignorante Bezirksarzt selbstverständlich perfekt
Er gibt haargenau die dort herrschende Mentalität wieder, zusammen mit anderen Gestalten des Schwyzer Lokalfilzes. Solche Typen und die passende Umgebung (Dreissigerjahre in Deutschland!) - dann gute Nacht! Lesen Sie unbedingt das nachfolgende Dokument, dann wissen Sie, wie Schwyzer Behörden im Kern funktionieren: Protokollauszug "Geschäft Nr. 38" der Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Schwyz / 18.2.2005, PDF 4,7 MB. Der Inhalt sollte eines Tages Pflichtlektüre jeder Schweizer Schule im Staatskundeunterricht sein!
Nein, für Heuchler, Charakterlose,Verlogenheit und Falschheit habe ich absolut nichts übrig! Pardon, wenn ich das an dieser Stelle so direkt sage: 7 Jahre nach der menschenrechtswidrigen Freiheitsberaubung tituliere ich noch immer (mehr denn je!) sämtliche für den nachweislich fingierten FFE Verantwortliche resp. "Befürwortenden" (egal ob aus Verwaltung oder Justiz) offiziell als "verlogene, heuchlerische Arschlöcher". Und dabei, bei dieser haarscharf treffenden Bezeichnung, bleibe ich!
Ein Bezirksarzt Lacher, Schwyzer Fürsorge- und Vormundschaftspräsident Suter etc. - sie sind und bleiben für mich (wegen ihrem am 9.3.2005 an Heuchelei und Verlogenheit nicht mehr zu überbietendem Handeln) nichts anderes als charakterlich schäbige Schreibtischtäter. Tragisch ist, dass es derartige Figuren (Vorgänger hatten ihre Blüte in den Dreissigerjahren in Nazi-Deutschland) nach der Jahrtausendwende immer noch gibt. Noch tragischer, dass solche Typen überhaupt in Ämter gewählt werden. Vielleicht macht sich einmal der eine oder andere Leser darüber Gedanken.

Manche kosten Bagatellen ihren Job - andere können sich praktisch alles leisten
Das Ausstellen von fingierten medizinischen Diagnosen nach den Wünschen einer Schwyzer Vormundschaftsbehörde betrachte ich juristisch als unendlich problematischer als das im Verhältnis geradezu harmlose Auskundschaften von Telefongesprächen einer Schwyzer Staatsanwaltschaft. (vgl. dazu die gross aufgebauschte Medienkampagne im Falle von Kantonsgerichtspräsident Dr. Martin Ziegler.)
Im ersten Fall findet eine menschenrechtswidrige Freiheitsberaubung statt - im zweiten Fall wird allenfalls eine Kompetenz überschritten, aber im Grund niemandem weh getan.

Und was lehrt dieser Fall ausserdem?
Ein komplettes Versagen der Schwyzer Medien: Dass Typen wie Gregor Lacher und Othmar Suter nach Jahren noch immer im Amt sind, dafür ist nicht zuletzt eine Schwyzer Medienlandschaft verantwortlich, die sich in lokalpolitischer Anpassung sowie Selbstzensur übt und für die journalistische Verantwortung übernehmen ein Fremdwort darstellt = "Hosenscheisserpresse". Mehr: Eine Lokal- und Regionalpresse, welche sich mit dem Schwyzer Polit- und Behördenfilz arrangiert hat. Die Öffentlichkeit soll ja nicht erfahren, was wirklich abgeht. Wie Blocher neulich zurecht sagte: Verhältnisse wie in Nordkorea.
Die, die wollen, können sich zum Glück heutzutage im Internet informieren.


24. März 2012:

Thema: Krankenkassen-Umfrage
Comparis.ch frägt Urs Beeler an, wie er als Kunde mit der CSS-Krankenkasse zufrieden ist. Hier die Bewertung: Comparis-Kundenbewertung von Urs Beeler für die CSS-Versicherung / 24.3.12, PDF 112 KB.


25. März 2012:

Thema: Krankenkassen-Wechsel
Nach jahrelangen negativen Erfahrungen mit der CSS Versicherung wurde diese mit Schreiben vom 20.1.12 an CEO Georg Portmann gekündigt.
Per Datum 25. März 2012 wurde ein KVG-Antrag an die kostengünstigere und bei Comparis betr. Kundenbewertung viel besser abschneidende Kolping Krankenkasse Dübendorf gestellt: KVG-Antrag an die Kolping Krankenkasse Dübendorf / 25.3.12, PDF 4,3 MB.


28. März 2012:

Thema: Sozialhilfe absurd - neu sollen Bedürftige des Kantons Schwyz die Anwälte der Fürsorgebehörden der Gemeinden bezahlen!
Gemäss der Neuen Zürcher Zeitung, siehe Die Sozialhilfe am Scheideweg / NZZ Online / 20.5.08, PDF 124 KB, wurde noch 1934 Fürsorgeabhängigen im Kanton Schwyz das Stimmrecht entzogen. Dieser "Geist behördlicher Diskriminierung" lebt auch heute noch in der Schwyzer Verwaltung fort.

Neuster Fürsorgebehördentrick: Beizug eines Honorar-Anwalts

Aktueller Schwyzer Behörden-Clou ist, dass sich Fürsorgebehörden einfach des Tricks betr. Beizug eines externen Honorar-Anwalts bedienen. Damit wird
a) die eigene Sozialverwaltung entlastet und
b) können Bedürftige mit der Auferlegung von Prozessentschädigungen juristisch legal diskriminiert werden. (Politisches Ziel: Dass Arme im Kanton Schwyz IN DER PRAXIS aufgrund hohem finanziellen Prozessrisiko ihre Rechte nicht mehr oder nur noch stark eingeschränkt geltend machen, z.B. Anträge für situationsbedingte Leistungen und Integrationszulagen)
c) kurz: mehr Macht bei gleichzeitig weniger Arbeit für Behörden!

Mit diesem Behördentrick wird nicht nur das Prinzip der unentgeltlichen Rechtspflege ausgehebelt, auf Grund dessen es gemäss Schweizer Bundesverfassung Bedürftigen grundsätzlich möglich gemacht wird, ihre Rechte wahrzunehmen - mehr: die Sozialhilfe im Kanton Schwyz, welche gemäss Gesetzgebung die Aufgabe hat, Notlagen zu beseitigen, wird ad absurdum geführt.

Nochmals - kein 1.-April-Scherz: Die Schwyzer Justiz will, dass Bedürftige die Kosten für Honorar-Anwälte der Gemeinden bezahlen!
Politisch, pardon juristisch geschützt wird obiges durch den Schwyzer Regierungsrat (Sachbearbeiter "bz") und (wie könnte es auch anders sein) durch Verwaltungsgerichtspräsident Bruhin resp. "sein" Verwaltungsgericht. Dieses Beispiel zeigt wieder einmal deutlich, dass im Kanton Schwyz "Recht" fernab von Gerechtigkeit funktioniert.
Weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt, wird der Inhalt der umfassenden Beschwerde ans Schweizer Bundesgericht erst zu einem späteren Zeitpunkt publiziert. (xy, PDF 9,1 MB)
Auch dieser Fall, wo Bedürftige neu die Kosten für Anwälte der Gemeinden übernehmen sollen, ist selbstverständlich für die regimetreuen Medien tabu. Aber zum Glück gibt ja die Neue Zürcher Zeitung (siehe oben), in der man allenfalls in 70 Jahren darüber etwas lesen kann.


28. März 2012:

Thema: Ergänzungsleistungen - EMRK-Beschwerde
Eine weiterer Fall von Schwyzer (Schweizer) Behördenabsurdität ist, dass im Falle einer Heirat die Ehefrau (statt wie bisher die Sozialversicherung im Rahmen der EL) für den invaliden Ehepartner finanziell aufkommen soll. Die Frage sei erlaubt: Wieso sollten in Zukunft überhaupt noch Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden, wenn später im Falle eines Schadeneintritts (Invalidität) ohnehin der nicht-invalide Ehepartner an Stelle der EL finanziell aufkommen muss? Besteht der Hauptzweck der Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in der Praxis darin, die Ausgleichskasse-Verwaltungen zu finanzieren?
IV-Bezügern, welchen willkürlich die Ergänzungsleistungen gestrichen werden, bleibt heutzutage nichts anderes übrig als der Gang aufs Sozialamt. Das ist schikanierend und diskriminierend. Das Bundesgericht jedoch ist der Auffassung, dadurch würden einem IV-Rentner keine Rechtsnachteile entstehen.
Der vorliegenden Fall besticht durch eine geradezu unglaubliche Willkür und Verletzung von mehreren EMRK-Konventionen (Art. 6 EMRK: Recht auf ein faires Verfahren; Art 12 EMRK: Recht auf Eheschliessung sowie Art. 14 EMRK: Diskriminierungsverbot). Seit weit mehr als 15 Monaten (Art. 13 EMRK: Recht auf wirksame Beschwerde) warte ich mittlerweile auf eine korrekte Auszahlung einer Verheirateten-EL, welche nach wie vor nicht in Sicht ist.
Die diesbezügliche aktuelle Schweizer Rechtspraxis betr. Verheirateten-EL ist aus juristischer Sicht komplett schief und nach gesundem Menschenverstand beurteilt ein absoluter Skandal. Deshalb wurde
beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg eine Klage gegen die Ausgleichskasse Schwyz sowie die involvierten Gerichte eingereicht: Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg / 28.3.2012, PDF 22,8 MB.
Auch dieser Fall gehörte als Musterbeispiel in den Staatskundeunterricht jeder einheimischen Schule, damit zumindest die Jungen in diesem Land erfahren und lernen, wie die Schweiz resp. ihre Behörden tatsächlich funktionieren: EMRK-Beschwerde gegen die Ausgleichskasse Schwyz in der leicht gekürzten HTML-Version.
Anmerkung: Offensichtlich verfügt die Ausgleichskasse Schwyz über zu viel resp. zu unterbeschäftigtes korruptes Personal, sonst könnte bzw würde sie solche Diskriminierung von IV-Bezügern resp. behördlichen Leerläufe gar nicht fabrizieren.
Kritik trifft einmal mehr aber auch das Bruhinsche Verwaltungsgericht, das schikanöse Behördenübungen wie sie die Ausgleichskasse Schwyz betreibt nicht rigoros abstellt, sondern indirekt mittels billigem Zurückweisen an die Verwaltung noch wohlwollend fördert.
Dass Sie als Leser über solche Machenschaften in der regimetreuen Presse nichts erfahren, ist ein weiteres Indiz dafür, wie "krank" das heutige System ist.


28. März 2012:

Thema: CSS-Abrechnungsmasche(n) - in vorliegendem Fall mit der Vermischung von Abrechnungsjahren
Wieder einmal glaubte die CSS Versicherung, sie würde mit einem billigen Abrechnungstrick (Stichwort "Lubex flüssig - angeblicher Bezug über Limite") durchkommen.
Rico Baumann von der Sozialberatung Ingenbohl übernahm "selbstverständlich" ungeprüft die CSS-Version und brachte den angeblichen "Bezug über Limite" ohne Rückfrage, d.h. willkürlich und widerrechtlich im Dezember-2011-Monatsbudget in Abzug.
Zwischenzeitlich wurde in dieser Sache die CSS resp. ihr CEO Georg Portmann argumentationsmässig Schachmatt gestellt. Seither hört man nichts mehr von besagter Krankenkasse zu diesem Thema
.
Schwarz auf Weiss wurde anhand einer Tabelle aufgezeigt, dass ich bei der CSS-Versicherung betr. den Bezügen von Lubex flüssig seit dem Jahre 2008 bis heute in Wirklichkeit über ein Guthaben (!) von 530 Punkten verfüge, was deutlich mehr als Fr. 300.- entspricht. Doch immer wieder probiert die christlich-soziale CSS mit solchen und ähnlichen faulen Maschen, Kunden über den Tisch zu ziehen.
Nachfolgend das Schreiben vom 28.3.12 an CEO Georg Portmann: Schreiben an CSS-CEO Georg Portmann / CSS-Masche: angeblicher "Bezug über Limite" - Realität: PUNKTE-GUTHABEN! / 28.3.12, PDF 12,3 MB.
Lesen Sie hier exklusiv die persönliche Comparis-Kundenbewertung von Urs Beeler für die CSS-Versicherung: "Die CSS-Krankenkasse ist dermassen eine Katastrophe, dass sie selbst für Masochisten eine Zumutung darstellt." - "Mir ist keine kundenunfreundlichere Krankenversicherung bekannt." (Comparis-Kundenbewertung von Urs Beeler für die CSS-Versicherung / 24.3.12), PDF 112 KB.

Dr. Tino Merz in der Sendung 37° Plus des ZDF vom13.2.08 mit einer wissenschaftlich sauberen und klaren Stellungnahme zum Thema MCS (Multiple Chemical Sensitivity, ICD-10 T78.4).

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Hypothetische Einkommen
 

erfindet willkürlich vorhandene Einkommen!*"Einstellungen. (IV-Rentner bleibt so gerademal Fr. 1'160.--/Mt.!)

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum