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5. Mai 2012:
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Thema: 1. offener Brief an den Regierungsrat des Kt. Schwyz bezüglich festem MCS-gerechtem Wohnraum (Text gekürzt)
Sehr geehrter Herr Landamann Hüppin Sehr geehrter Herr Regierungsrat Reuteler Sehr geehrter Herr Regierungsrat Stählin Sehr geehrter Herr Regierungsrat Zibung Sehr geehrter Herr Regierungsrat Michel Sehr geehrter Herr Regierungsrat Reichmuth Sehr geehrter Herr Regierungsrat Barraud
Worum es bei der multiplen Chemikaliensensibilität (kurz MCS) geht, darüber weiss Herr Regierungsrat Peter Reuteler mittlerweile bestens Bescheid. Er hat mir seinerzeit auch Unterstützung zugesagt. Jetzt sind nach Worten endlich Taten gefragt!
Seit mittlerweile 7 Jahren kämpfe ich krankheitsbedingt für nichts anderes als schadstoff- und duftstofffreien Wohnraum, der mein Immunsystem entlastet und wo ich möglichst beschwerdefrei leben könnte Die jahrelangen Provisoriumsverhältnisse haben meinem Immunsystem nachhaltig zugesetzt (dokumentiert). So kann es nicht endlos weiter gehen! Ich fordere Sie mit diesem Mail auf, mir endlich betr. festem MCS-gerechten Wohnraum zu helfen!
Mit freundlichen Grüssen Urs Beeler
PS: Eine Kopie dieses Mails geht an über 1'000 Adressaten (Medien, Parlamentarier, MCS-Community etc.). Nicht, dass irgend jemand behaupten kann, die Schwyzer Regierung habe von MCS und der Notwendigkeit von MCS-gerechtem Wohnraum "nichts gewusst". Meine hochgradige Chemikaliensensibilität (WHO ICD-10 T78.4) ist mehrfach medizinisch ausgewiesen. Ebenso ist ärztlich ausgewiesen, wie in meinem Fall fester immunsystemverträglicher Wohnraum beschaffen sein muss.
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10. Mai 2012
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Thema: Nach über 1 1/2 Jahren immer noch keine Verheirateten-EL-Auszahlung Ein EL-Abteilungsleiter der Ausgleichskasse Schwyz, der willkürlich nicht vorhandenes Einkommen erfindet - was für eine charakterliche Bezeichnung verdient Ihrer Meinung nach eine solche Person? Welche Note verdient Ihrer Ansicht nach eine Justiz (Bruhinsches Verwaltungsgericht), welche solchem mafiosen Treiben nicht rigoros den Riegel schiebt, sondern es durch unglaubliche Milde (keine scharfe Rüge, keine Verfahrenskosten etc.!) indirekt sogar noch fördert? Was für einen Sinn macht es, wenn Bürger zu Handen einer Ausgleichskasse Schwyz korrekte Angaben/Dokumente einreichen und ein korrupter Chefbeamter kann im Nachhinein - wider besseres Wissen! - willkürlich einfach eigene Zahlen einsetzen und damit für ein unsinniges, endlos langes juristisches Verfahren sorgen? Finden Sie es richtig, wenn heutzutage ein IV-Bezüger von einer Ausgleichskasse Schwyz mittels willkürlicher Nichtauszahlung von Ergänzungsleistungen (EL) über 1 1/2 Jahr ("Verfahrenslänge") und länger verfahrensmässig gemobbt werden kann und ihm nichts anderes als der Weg aufs Sozialamt bleibt? Oder anders gefragt: Wie enorm emotional geschädigt und krank muss resp. "darf" eine Beamtenschaft einer Ausgleichskasse Schwyz sein, die einem IV-Bezüger seit über 1 1/2 Jahren EL-Zahlungen (im Verhältnis Peanuts-Beträge) vorenthält und eine ihre Hauptaufgaben offensichtlich im Schikanieren und Diskriminieren von Behinderten sieht? Sollte ein IV-Bezüger in der reichen Schweiz nicht ein selbstverständliches Anrecht auf finanzielle Existenzsicherung haben? Sind (Schwyzer) Verwaltung und Justiz einfach verludert - und die Schwächsten der Gesellschaft (Behinderte, Sozialhilfeempfänger etc.) sollen sich damit gefälligst stillschweigend abfinden? In was für einem erbärmlichen Zustand befinden sich Schweizer Medien, welche einen solchen Skandal nicht publik machen? Ich wiederhole: Der vorliegenden Fall (willkürliche EL-Einstellung durch die Ausgleichskasse Schwyz vor 18 Monaten!) besticht durch eine geradezu unglaubliche Willkür und Verletzung von mehreren EMRK-Konventionen (Art. 6 EMRK: Recht auf ein faires Verfahren; Art 12 EMRK: Recht auf Eheschliessung; Art. 13 EMRK: Recht auf wirksame Beschwerde sowie Art. 14 EMRK: Diskriminierungsverbot). Aus Gründen der thematischen Aktualität und Bedeutung wird hier nochmals die Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg publiziert: Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg / 28.3.2012, PDF 22,8 MB. Pflichtlektüre für all diejenigen, die noch immer an das Märchen glauben, die Schweiz sei ein korrekt funktionierender Rechtsstaat.
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29. Mai 2012:
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Themen: 2. offizieller Aufruf an den Regierungsrat des Kt. Schwyz bezüglich festem MCS-gerechtem Wohnraum (gekürzter Auszug)
Sehr geehrter Herr Landammann Hüppin Sehr geehrter Herr Regierungsrat Reuteler Sehr geehrter Herr Regierungsrat Stählin Sehr geehrter Herr Regierungsrat Zibung Sehr geehrter Herr Regierungsrat Michel Sehr geehrter Herr Regierungsrat Reichmuth Sehr geehrter Herr Regierungsrat Barraud
Ich beziehe mich auf meine Mail an den Schwyzer Gesamt-Regierungsrat vom 5. Mai 2012. Bis heute habe ich darauf keine Antwort erhalten!
Was bis heute geschah Die Gemeinde Ingenbohl hat seit 7 Jahren nichts Konkretes zur Lösung betr. MCS-gerechtem Wohnraum unternommen. Man meint, das Problem MCS bzw. MCS-gerechter Wohnraum liesse sich mit einem Honorar-Anwalt und einer der Behörde gegenüber wohlgesonnenen Justiz lösen (Da ein seltener medizinischer Einzelfall). Mittels Nichtgewährung situationsbedingter Leistungen, Budgetkürzungen etc. ist man auf Gemeindeebene der Auffassung, so könne man das Problem MCS resp. den Fall Beeler nach Jahren endlich einer "Lösung" zuführen. Eine ähnliche Strategie fährt die Ausgleichskasse Schwyz, welche absolut willkürlich per Dezember 2010 via Erfindung eines gar nie erzielten Einkommens eine EL-Einstellung verfügt hat. Obiges sind Fakten. So funktionieren - ob man es als Aussenstehende(r) wahr haben will oder nicht - Schwyzer Behörden im Fall Beeler. Dokumentiert unter www.urs-beeler.ch/ Es wäre vermutlich äusserst heilsam, wenn diejenigen, welche solche Diskriminierungspolitik seit Jahren betreiben, diese eines Tages am eigenen Leiben erfahren würden. Durch die eigene unmittelbare Erfahrung als Betroffener würde sich wohl schnell Vieles zum Besseren ändern.
Wäre es nach 7 Jahren nicht endlich an der Zeit, dass man zumindest auf Ebene Kanton/Regierung so etwas wie Menschlichkeit, Verständnis und Solidarität für meinen Spezialfall aufbringt? Oder gelten solche Begriffe nur als Worthülsen am Schweizer Nationalfeiertag 1. August? Will man sich weiter der Verantwortung entziehen mit dem Subsidiaritätsargument: "Dafür ist die Gemeinde Ingenbohl zuständig." Oder: Wer als MCS-Betroffener für seine Rechte als Behinderter eintritt, ist ein nervender Querulant, der mit Ignoranz bestraft werden muss? Oder: "Schon zu vielen auf die Füsse getreten" - ob zurecht oder nicht, diese Frage wird selbstverständlich nicht gestellt. (...) Ich fordere den Regierungsrat des Kantons Schwyz auf, den Verein MCS-Haus (www.mcs-haus.com) endlich bei der Schaffung von festem schadstofffreiem Wohnraum zu unterstützen Die Stadt Zürich engagiert sich im MCS-Wohnprojekt Leimbach. Wieso ist Ähnliches bis heute nicht im Kt. Schwyz möglich? Obwohl in meinem Fall MCS (WHO ICD-10 T78.4) durch das Bundesgericht im Rahmen von Diätkosten (für schadstofffreie Bioernährung) anerkannt und ebenso u.a. durch die Allergiestation des UniversitätsSpitals Zürich medizinisch ausgewiesen ist, begegnet man meiner MCS-Erkrankung gegenüber nach wie vor mit Ignoranz, Ablehnung etc. Wann endlich hört dies auf? Ich meine: An Stelle von Ressentiments etc. sollten nach 7 Jahren endlich (medizinisches) Verständnis und vor allem echte Hilfe (schadstofffreier Wohnraum!) treten! Herr Dr. med. Martin H. Jenzer, ausgebildet unter Prof. William Rea (EHC-Dallas, weltweit führend auf dem Gebiet MCS) steht Ihnen für medizinische Auskünfte und Rückfragen unter der Tel. 041 630 16 81 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen Urs Beeler
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