15./16. Mai 2013:
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Thema: Beschwerde gegen den Fürsorgebeschluss Nr. 171 der Gemeinde Ingenbohl vom 30.4.13 (Versand 3.5.13) Die vorliegende Beschwerde gegen den Beschluss Nr. 171 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 30.4.13 ist recht umfassend, aber inhaltlich interessant. Darin wird einmal klar abgehandelt, was MCS (Multiple Chemikaliensensibilität) ist. Weil der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl in einer vorausgegangenen Vernehmlassung die abstruse Behauptung aufgestellt hat, es würde - trotz Arztzeugnissen, Gutachten und sogar Bundesgerichtsentscheid - keine Diagnose betr. MCS vorliegen, wurden als zusätzliche Gutachter Dr. med. Roman Lietha bzw. Dr. med. Peter Binz vorgeschlagen. Sollte eine weitere Begutachtung gutgeheissen werden, dürfte das alte Weltbild von Alt-VGP Bruhin und Anwalt Kessler, wonach die Erde eine Scheibe sei, endgültig zerstört sein. Mit der "Rechtsprechung" von Alt-VGP Bruhin wird auf Seite 3 einmal mehr abgerechnet: "Eine korrekt arbeitende Justiz hat sich vorliegend am Stand der (medizinischen) Wissenschaft betr. MCS zu orientieren resp. an Gutachten/ Arztzeugnissen von MCS-Spezialisten. Es ist nicht Aufgabe des Schwyzer Verwaltungsgerichts resp. seines ehemaligen Präsidenten, sozusagen eine eigene Definition betr. MCS (fernab des internationalen medizinischen Erkenntnisstandes) einzuführen, nur um gegenüber der Fb Ingenbohl ein lokalpolitisch genehmes Urteil fällen zu können." Von S. 3-7 wird eine medizinisch-wissenschaftliche Beweisführung geliefert. Betr. der allgemeinen Frage "Was ist MCS?" wird auf die Ärzte-Info von Dr. Tino Merz verwiesen (Seite 8 unten bzw. Beilage 2).
Fahrtkosten zum medizinischen Behandlungsort / freie Arztwahl Dieser Punkt ist insofern interessant, als hier die Auffassung betr. Kostenübernahme aus EL-Blickwinkel und Sicht der Sozialhilfe divergieren (siehe S. 9-11). Man darf gespannt sein, zu welchem Ergebnis der Rechts- und Beschwerdedienst des Kt. Schwyz kommen wird.
Humor Für Freunde des Humors sei die Seite 11 unten empfohlen ("Respektzollung gegenüber Sozialhilfebehörden").
Situationsbedingte Leistungen bei ungenügendem Grundbedarf Die Hauptpolitik der Fb Ingenbohl der vergangenen Jahre bestand in der Budgetkürzung sowie Kostenübernahmeabwehr unter irgend einem Vorwand (nachzulesen auf der Homepage). Es stellt sich die Frage, wie mit einem gekürzten Grundbedarf noch dringend nötige Anschaffungen wie z.B. solche von Duvets, Encasing etc. getätigt werden sollen. Sind 8 Jahre alte Duvets für Bedürftige noch zumutbar? Auch hier wird die Justiz einmal mehr für Klärung sorgen müssen.
Warum scheint die Fb Ingenbohl kein Interesse zu haben, dass ihr die Ausgleichskasse Schwyz über Fr. 70'000.-- an EL-Nachzahlungen überweist? Diese interessante Frage resp. der diesbezügliche Antrag wird auf Seite 15 der Beschwerde behandelt. "Blick"- und "Bote der Urschweiz"-Leser dürfen die Wahrheit bis heute nicht erfahren. Lesen Sie hier die Fakten: "Man muss sich fragen, wieso die Fb Ingenbohl diesen Antrag abgelehnt hat. Die Antwort darauf lautet: Zahlt die Ausgleichskasse Schwyz der Gemeine Ingenbohl die Bevorschussung zurück, wird man feststellen, dann in meinem Fall die Fb Ingenbohl gerade einmal folgenden Betrag real Sozialhilfe leistet: Fr. 250.- minus Fr. 175.- Diätkosten = Fr. 75.-! Diese Fr. 75.- entsprechen nicht einmal ¼ von dem, was ich monatlich an KVG-Prämienverbilligung erhalte!" Weil die Wahrheit überhaupt nicht zu "Hotel-Urs", "Fr. 3'000.-- Hotelkosten", "renitenter IV-Rentner", "Sozialhilfemissbrauch" bzw. allgemein zum Bild einer Boulevard- ("Blick") und Lokalboulevardpresse ("Bote der Urschweiz") passen, wird darüber einfach geschwiegen. So funktioniert die "Informationsfreiheit" in der Schweiz.
Dadurch, dass eine Ausgleichskasse Schwyz willkürlich keine Ergänzungsleistungen zahlt, bekommt eine Fürsorgebehörde Ingenbohl "Macht" "Es sieht vorliegend so aus, dass die Gemeinde Ingenbohl politisch gar kein Interesse zu haben scheint, dass ich je wieder Ergänzungsleistungen (EL) erhalte. Denn nur auf diese Weise kann man der Öffentlichkeit (manipulierte 'Bote der Urschweiz'- und 'Blick'-Leser) weiter vorgaukeln, die Gemeinde Ingenbohl leiste 'riesige Beiträge an Sozialhilfe' zu Gunsten von 'Hotel-Urs ('Was für ein Skandal!!!') Nur, solange die AKSZ resp. deren EL-Abteilung nicht zahlt, kann man der Öffentlichkeit vormachen, die arme Gemeinde Ingenbohl sei dem ständigen Kampf eines renitenten IV-Rentners ausgesetzt, weshalb man als Gemeinwesen gar keine andere Möglichkeit gehabt habe, als einen (kostspieligen) Honorar-Anwalt 'zur Abwehr' zu engagieren." (siehe dazu Seite 16 und speziell 18)
Behördliche Absurdität: Zur Bekämpfung der effektiven Netto-Sozialhilfe von Fr. 75.-/Mt. wird ein Anwalt engagiert, der monatlich das 10-12-fache kostet! Dies darf in Schwyz ("Das Schweigen des 'Boten'") selbstverständlich niemand erfahren, weil sich sonst ob dieser Absurdität die Gemeinde Ingenbohl komplett lächerlich machen würde. Ins Schussfeld würden einmal die Gemeindeverantwortlichen geraten, die Geld für einen Honorar-Anwalt zum Fenster hinausschiessen. Doch das viel grössere Problem wäre, dass man selbst einmal die Funktionsweise des Systems kritisch hinterfragen müsste. Aber so etwas passt natürlich überhaupt nicht in die angepasste Welt eines "Boten", geschweige eines Einfaltblattes namens "Blick"! (intellektuell überforderte Leser könnten vermutlich beide Blätter nicht verkraften...) "Sozialhilfe-BDSM" Wer wirklich einmal Einblick in die Funktionsweise der Ingenbohler Sozialhilfe bekommen möchte, dem empfehle ich den Inhalt auf Seite 18 der Beschwerde zu lesen. Für die seit Jahren praktizierte Sozialhilfe habe ich extra ein neues Wort kreiert: "Sozialhilfe-BDSM": "Was in der heutigen Sozialhilfe-Praxis abgeht, ist im Grunde nichts anderes als ein behördliches Sadomaso-Spiel: Emotional ist die Situation für eine Fürsorgebehörde sogar sehr befriedigend, kann sie doch nach eigenem Gutdünken ('freies Ermessen der Behörde' - so lehrte Alt-VGP Bruhin über Jahrzehnte) mit einem bedürftigen IV-Rentner, der quasi nur noch Sozialhilfe-Status besitzt, beliebige sozialhilferechtliche 'Sadomaso-Spielchen' (Androhung von Budgetkürzungen, tatsächliche Budgetkürzungen, Androhung von Sistierung, aufwändige Sozialhilfe-Revisionen etc.) durchziehen. Für 'Selbstverständlichkeiten' wie Vergütung von Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungsort etc. muss der IV-Bezüger hingegen neu als Gladiator auf Stufe Sozialhilfe kämpfen, um (vielleicht) zu seinem Recht zu kommen. Der einst finanziell unabhängigere IV/EL-Empfänger kann - so sieht es Ingenbohler Sozialhilfe-BDSM vor - moralisch gedemütigt werden. Fortan soll es nur noch IV-Minimalrente und Sozialhilfe geben." (Verbesserte) Beschwerde gegen FB Nr. 171 der Fb Ingenbohl vom 30.4.13 (Versand 3.5.13) / 15.5./16.5.13, mit Anmerkungen in Rot, PDF 15,8 MB.
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