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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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Monats-Übersicht Mai 2013

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Datum

Inhalt


1. Mai 2013:

Thema: Sozialhilfe-Anmeldeformular der Gemeinde Ingenbohl
Bist Du "Bote der Urschweiz"- oder "Blick"-Leser und Du willst mehr über das Thema "Sozialhilfe" erfahren?
Möchtest Du Sozialhilfeempfänger der Gemeinde Ingenbohl werden? Aber Du weisst noch nicht, welche "Hürden" Du nehmen musst? Mit diesem Formular (12 Seiten) kannst Du Dich anmelden, Anmeldeformular der Gemeinde Ingenbohl zum Bezug von Sozialhilfe / 1.5.13, mit Anmerkungen in Rot, PDF 4,1 MB.


1. Mai 2013:

Thema: Sozialhilfe - Sozialhilfe-Revision
Obwohl mein Fall wie wohl kein zweiter in der Schweiz ausführlich dokumentiert ist, wurde per April 2013 durch die Fürsorgebehörde Ingenbohl eine "Sozialhilfe-Revision" durchgeführt, mit welcher eine "Neuanmeldung" verbunden war.
Beschränkte sich der Kanton Schwyz professionell und vernünftig früher noch auf rund 4 Seiten für eine Anmeldung zum Bezug von Sozialhilfe, so macht die Gemeinde Ingenbohl daraus stolze 12 Seiten (= umfangmässig 3x mal mehr). "Blick"- und "Bote der Urschweiz"-Leser mögen von einem solchen "gewissenhaften Vorgehen einer Fürsorgebehörde" vermutlich begeistert sein. In Wirklichkeit handelt es sich wohl eher um Augenwischerei resp. ein behördliches Ablenkungs- und Täuschungsmanöver.
Wo die Behörden resp. der Staat wirklich Steuergeld verlochen, erfahren "Bote"- und "Blick"-Leser nicht.

Rechtskonform?
Die Fb Ingenbohl geht meiner Ansicht nach in verschiedenen Punkten über das hinaus, wofür ein Sozialhilfeempfänger nach Gesetz verpflichtet bzw. was vernünftig ist (siehe rote Anmerkungen im obigen PDF).
So verlangt die Fb Ingenbohl wörtlich von jedem Soziahilfeempfänger: "Ich verpflichtete mich weiter, alles zu unternehmen, um die Notlage zu lindern [Anmerkung: Hier müsste ergänzend stehen: 'Wir als Ingenbohler Behörden unternehmen dazu nichts.'] und wieder die finanzielle Selbstständigkeit zu erlangen und insbesondere eine zumutbare Arbeit zu suchen und anzunehmen."
Zu den Bezügern von Sozialhilfe gehören neben IV- unter Umständen auch AHV-Rentner. Sollen also nicht nur Invalide, sondern auch alle über 65-jährigen, welche sich bei der Gemeinde Ingenbohl für Sozialhilfe anmelden bzw. anmelden müssen (weil sie z.B. von der AKSZ willkürlich keine EL erhalten), sich gleichzeitig dazu verpflichten, einem "Arbeitsdienst" beizutreten, um den hochgesteckten Anforderungen dieser regionalen Sozialbehörde zu entsprechen?

Werden Sozialhilfeempfänger über ihre Rechte informiert?
Über Beschwerdemöglichkeiten (Beschwerden sind bei einer Fb Ingenbohl gerichtsnotorisch notwendig) werden Antragsteller hingegen nur unzureichend aufgeklärt (was wohl auch Sinn und Zweck eines "gemeindeeigenen Sozialhilfe-Antragsformulars" sein soll).
Man kommt bei Durchlesen dieser Gemeindeunterlagen irgendwie nicht um den Eindruck herum, als ob es das Ziel der Sozialbehörde ist, nach Möglichkeit Ingenbohl, Morschach und Gersau für arme Menschen möglichst unattraktiv zu machen. Dies, obschon Bedürftige im Kt. Schwyz eine zahlenmässig unbedeutende Minderheit ausmachen.

Der billige Trick der Boulevard-Presse, Sozialhilfe mit Sozialhilfemissbrauch gleichzusetzen und damit für eine (falsche) öffentliche Stimmung zu sorgen.
Beispiel "Bote der Urschweiz": Von Januar bis November sind Bedürftige des Kt. Schwyz mehr oder weniger gleichzusetzen mit Sozialhilfebetrügern, Schmarotzern etc. – aus denen dann haargenau vor Weihnachten Menschen werden, welche "auf der Schattenseite des Lebens stehen" und denen mit einer grosszügigen Weihnachtsspendenaktion des "Boten" geholfen werden muss... Was für eine Heuchelei!
An dieser Stelle kann man auch immer wieder über journalistische Dummheit staunen: Sozialhilfeempfänger machen im reichen Kt. Schwyz gerademal rund 2% der Bevölkerung aus. Der von der lokalen Boulevardpresse immer wieder gross heraufbeschworene "Sozialhilfemissbrauch" liegt gerademal bei 1% (und damit unter dem Landesdurchschnitt)!

Warum lassen sich viele Menschen von den Medien so leicht manipulieren?
Würde man ein paar Durchschnitts-"Bote der Urschweiz"- und "Blick"-Leser fragen, wieviel mir die Gemeinde Ingenbohl monatlich als Unterhalt zahlt, käme vermutlich als Antwort die "berühmten Fr. 3'000.--". (Ich staune immer wieder, dass manche Menschen lieber den Quatsch glauben, der in einer Lokal- oder Boulevardzeitung steht anstatt sich an Original-Dokumenten zu orientieren!)

Wieviel zahlt die Gemeine Ingenbohl effektiv?
Ich habe es kürzlich einmal ausgerechnet: Real zahlt mir die Fb Ingenbohl (unter Einbezug der EL, welche mir aktuell willkürlich immer noch verweigert wird) heute gerademal Fr. 250.-. Von denen müssen noch
Fr. 175.- für Diätkosten (für schadstofffreie Bioernährung) abgezogen werden, was dann einen Netto-Unterstützungsbetrag "Urs Beeler" von Fr. 75.- pro Monat ergibt. Bei einer anderen Berechnungsmethode kommt man auf Fr. 83.-. Ein solche Betrag macht gerademal 1/4 der monatlichen KVG-Prämienverbilligung aus. Mit Fr. 75.- Zuschuss ein "Sozialhilfe-Skandal"?
"Bote der Urschweiz" und "Blick" versuchten seinerzeit einen solchen künstlich zu konstruieren. Wie die Zahlen jedoch zeigen, ging dieses Vorhaben
in Anbetracht der realen Verhältnisse wohl etwas in die Hosen...

Aber nicht nur die lokale und nationale Boulevardpresse lag/liegt mit ihren Sensationsgeschichten regelmässig "Irrtümern" auf
Auch die Fb Ingenbohl liegt seit Jahren einem kolossalen Irrtum auf, indem sie meint, die Lösung des Problems (MCS-gerechter Wohnraum) liesse sich mittels Beizug eines Honorar-Anwalts lösen Mittlerweile hat sich die Fb Ingenbohl dermassen verrannt, dass sie im Kampf gegen mich (netto Sozialhilfe von Fr. 75.- pro Monat!) einen Rechtsvertreter engagiert hat,
welcher monatlich rund das 10-12-fache der Fr. 75.- realen Sozialhilfe kostet!

Dabei hätte es anders laufen können und könnte es positiv gehen
Wäre ich seit September 2004 nicht immer wieder mit "endlosem (fürsorge)behördlichen Schwachsinn" konfrontiert worden (Motto: "Das System will es so!") und hätte ich mich voll auf die Lösung (MCS-gerechter Wohnraum) konzentrieren können, wäre das Problem mit grosser Wahrscheinlichkeit heute gelöst. Aber machen Sie so etwas einmal "Vertretern des Systems" klar!
Mir bleibt nichts anderes übrig, als die Ignoranz, Dummheit und negative Gesinnung welche ich die vergangenen Jahre erlebt habe, zu dokumentieren.
Traurig und nachdenklich stimmt mich die Tatsache, dass man mit positiv und ehrlich gesinnten Menschen (von denen es leider zu wenig gibt) das Problem (MCS-gerechter Wohnraum) schon längst hätte lösen können.
Statt eine Leserschaft zu manipulieren (was bringt dies im Endeffekt?), hätte man als "Blick"- oder "Bote"-Redaktion das MCS-Projekt des Vereins MCS-Haus redaktionell unterstützen können.
Statt Unsummen in einem Kampf gegen mich zu investieren, welche für die Gemeinde Ingenbohl aufgrund medizinisch-wissenschaftlicher Fakten letztlich (sofern es korrekt zu und her geht) gar nicht gewinnbar ist (gewinnbar sein kann), hätte die Gemeinde Ingenbohl gescheiter schon vor Jahren eingeschwenkt und den
Verein MCS-Haus bei der Schaffung von MCS-gerechtem Wohnraum unterstützt.

arztzeugnisdrjenzersSeite1

S. 1 des Arztzeugnisses von Dr. Jenzer vom 8.3.13.
Nach der endgültigen Fertigstellung von www.urs-beeler.ch dürfte es für eine Fürsorgebehörde Ingenbohl, ihren Honorar-Anwalt, das lokale Sprachrohr des Schwyzer Filzes "Bote der Urschweiz" etc. schwierig werden, zu behaupten, "man habe von nichts gewusst"...

arztzeugnisdrjenzersSeite2

Seite 2 des Arztzeugnisses von Dr. Jenzer vom 8.3.13, Arztzeugnis Dr. med. Martin H. Jenzer / 8.3.13 , mit Anmerkungen in Rot, PDF 3,1 MB
Dr. Jenzer wurde von Prof. William Rea im EHC Dallas (USA) ausgebildet. Die MCS-Erkrankung wurde weiter gutaterlich durch Prof. Dr. med. Peter Schmid-Grendelmeier, Leiter der Allergiestation des UniversitätsSpitals Zürich, ausgewiesen.
Weiter wurde MCS im Rahmen von Diätkosten für schadstofffreie Bioernährung (8C_346/2007) im Jahre 2008 höchstrichterlich anerkannt. (Frage: Konnten Sie darüber im "Bote der Urschweiz", "Blick" etc. etwas lesen?)
Dennoch behauptete der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl kürzlich (Februar 2013), es läge betr. MCS keine Diagnose vor und stammt von Polit-Alt-Richter Bruhin die nachweislich falsche und widerlegte Behauptung, die Krankheit sei "nicht rechtsgenüglich ausgewiesen".


5. Mai 2013:

Thema: Weil es im Verhältnis zu anderen Krankheiten wenig hochgradig MCS-Betroffene gibt, müssen die notwendigen Strukturen resp. muss die Infrastruktur in der Schweiz zuerst noch aufgebaut werden
Weder die IV noch die Fb Ingenbohl haben bis heute etwas zur Lösung (MCS-gerechter Wohnraum) beigetragen.
Bis heute fördert der Bund nicht MCS-gerechten Wohnraum, sondern subventioniert via KVG im Gegenteil z.B. allergieauslösende Cremen/Salben (Excipial mit Aromastoffen und Triclosan) zur "Neurodermitis-Therapie". Oder ein anderes Beispiel aus der Dermatologie: Roalox mit ebenfalls allergieauslösenden (unnötigen) Aromastoffen. Warum hört man davon nichts? Niemand hat scheinbar Interesse an der Wahrheit. Medien profitieren lieber von Pharmafirmen als von diesen wegen angeblich "unlauterem Wettbewerb" (was für ein Mega-Witz!) eingeklagt zu werden.
Statt dass die (uneinsichtigen) Pharmahersteller ihre Produkte auf duftstofffrei umstellen würden, fingen sie in den vergangenen Jahren an, die Inhaltsstoffe einfach anders zu deklarieren: Aus der ursprünglichen Bezeichnung "Parfüm" wurden "Aromastoffe."
Würde der Bund einfach sämtliche potentiell allergieauslösenden, weil unnötig mit Parfüm- bzw. Aromastoffen versehene Cremen/Salben etc. von der Grundversicherung streichen, könnten allein mit diesem Schritt jährlich Millionen KVG-Prämien eingespart werden. Ohne einen einzigen Nachteil! Im Gegenteil: Ein solcher Schritt diente der Gesundheitsprävention und wäre zum Wohl der Patienten, weil sie nicht länger durch unwissende oder ignorante Ärzte falsch versorgt werden könnten.

Indem die Schweizer Invalidenversicherung MCS (eine Allergie!) willkürlich (und medizinisch lächerlich) in eine "somatoforme Störung" umdeklarieren lässt, erspart sie sich mögliche Folgekosten
(z.B. für MCS-gerechten Wohnraum). Es geht nicht um die saubere Einhaltung einer korrekten medizinischen Diagnostik resp. Klassifizierung einer Erkrankung, sondern um Kostenabwehr.

Eine Frage des Marktes
Weil hochgradig MCS-Betroffene eine Minderheit darstellen, fallen sie heutzutage durch das Netz der offiziellen Gesundheitsstatistik.
Ganz im Gegensatz z.B. zur Psychiatrie, welche hierzulande ein "Mega-Markt" darstellt und ein Boom erlebt.
Gemäss NZZ vom 14. Januar 2008 kostet die Schweizer Psychiatrie jedes Jahr 15 Milliarden Franken: "Psychiatrisch-neurologische Erkrankungen kosten in der Schweiz jedes Jahr 15 Milliarden Franken oder über 2000 Franken pro Einwohner. Sie belasten damit das Gesundheitswesen mit 16 Prozent der Gesamtkosten, wie Forscher der Universität Zürich in einer ersten umfassenden Berechnung aufzeigten."
Wieviel gibt die Schweiz im Gegensatz dazu bis heute für MCS-gerechten Wohnraum aus?
Und, liebe "Bote"- und "Blick"-Leser: Die Schweizer Psychiatrie kostet jährlich 5x soviel wie Euer "emotionales Lieblingsthema" Sozialhilfe!


10. Mai 2013 (Ausdruck PDF 17.Mai 2013):

Thema: Kennen Sie "Beat aus Berikon"?
Mit "Beat aus Berikon" konstruierte die Boulevardzeitung "Blick" wieder einmal einen gross aufgebauschten "Sozialhilfe-Skandal". Einmal mehr und typisch war an dieser Geschichte "wenig Fleisch am Knochen". Aber je weniger dies offensichtlich der Fall ist, umso scheinbar interessanter für angepasste Schweizer Journalisten und Medien. So kam es, dass der Fall "Beat aus Berikon" auch noch vom Schweizer Fernsehen in "10 vor 10" sowie der Sendung "Club" aufgegriffen wurde.
Der einzige, der in der Diskussion in Sachen Sozialhilfe fachlich den Durchblick hatte, war SKOS-Präsident Prof. Walter Schmid, Direktor der Hochschule Luzern für Soziale Arbeit.
Wobei natürlich die eingefleischtesten "Sozialhilfe-Experten" die hartgesottenen "Blick"-Leser sind (diese Aussage ist ironisch gemeint!). Das Thema zieht auch immer erstaunlich viele Politiker an, die meinen, auch sie seien "Experten" auf dem Gebiet "Sozialhilfe" und zu Stellungnahmen berufen.
Zu "Beat": Es liegt eigentlich auf der Hand, dass Behörden einen Bedürftigen nicht einfach verhungern lassen können. Sonst hätte die nachfolgende logische "Blick"-Schlagzeile heissen müssen: "Gemeinde Berikon liess Beat verhungern!" Selbstredend hätte dies dann auch wieder einen Entrüstungssturm bei "Blick"-Lesern sowie einen Beitrag in "10 vor 10", eine Diskussion im "Club" etc. gegeben. Egal, wie man es anstellt: Man kann es "Blick"-Lesern offensichtlich nie Recht machen...
Den Fall "Beat aus Berikon" kenne ich weiter nicht. Und ich würde mich hüten, entsprechende "Blick"-Artikel oder solche analoger Zeitungen als Recherche-Grundlage zu benutzen. Was mir jedoch auffiel, war, dass typisch für sämtliche angepassten Schweizer Medien der entsprechende Bundesgerichtsentscheid, auf den man sich angeblich journalistisch berief, mit genauer Bezeichnung nirgendwo genannt wurde. Warum das? Weil das Nachlesen von Fakten regelmässig "Blick"- und andere journalistische "Sensations- Berichterstattung" zum Einsturz bringen würde?
Wer Interesse am Fall "Beat aus Berikon" hat, kann hier das Urteil des Schweizer Bundesgerichts nachlesen, Urteil in Sachen "Beat aus Berikon" / BGE 8C.500/2012 / 22.11.12, PDF 92 KB.
Anmerkung für "Blick"-Leser: Das Lesen von sachlich-nüchternen Bundesgerichtsentscheiden bietet im Gegensatz zum Lesen der Boulevardzeitung "Blick" keine Orgasmus-Garantie!

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boteingenbohlergemeindekassweschlaegtalarm


15./16. Mai 2013:

Thema: Beschwerde gegen den Fürsorgebeschluss Nr. 171 der Gemeinde Ingenbohl vom 30.4.13 (Versand 3.5.13)
Die vorliegende Beschwerde gegen den Beschluss Nr. 171 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 30.4.13 ist recht umfassend, aber inhaltlich interessant.
Darin wird einmal klar abgehandelt, was MCS (Multiple Chemikaliensensibilität) ist. Weil der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl in einer vorausgegangenen Vernehmlassung die abstruse Behauptung aufgestellt hat, es würde - trotz Arztzeugnissen, Gutachten und sogar Bundesgerichtsentscheid - keine Diagnose betr. MCS vorliegen, wurden als zusätzliche Gutachter Dr. med. Roman Lietha bzw. Dr. med. Peter Binz vorgeschlagen.
Sollte eine weitere Begutachtung gutgeheissen werden, dürfte das alte Weltbild von Alt-VGP Bruhin und Anwalt Kessler, wonach die Erde eine Scheibe sei, endgültig zerstört sein.
Mit der "Rechtsprechung" von Alt-VGP Bruhin wird auf Seite 3 einmal mehr abgerechnet: "Eine korrekt arbeitende Justiz hat sich vorliegend am Stand der (medizinischen)
Wissenschaft betr. MCS zu orientieren resp. an Gutachten/ Arztzeugnissen von MCS-Spezialisten. Es ist nicht Aufgabe des Schwyzer Verwaltungsgerichts resp. seines ehemaligen Präsidenten, sozusagen eine eigene Definition betr. MCS (fernab des internationalen medizinischen Erkenntnisstandes) einzuführen, nur um gegenüber der Fb Ingenbohl ein lokalpolitisch genehmes Urteil fällen zu können."
Von S. 3-7 wird eine medizinisch-wissenschaftliche Beweisführung geliefert.
Betr. der allgemeinen Frage "Was ist MCS?" wird auf die Ärzte-Info von Dr. Tino Merz verwiesen (Seite 8 unten bzw. Beilage 2).

Fahrtkosten zum medizinischen Behandlungsort / freie Arztwahl
Dieser Punkt ist insofern interessant, als hier die Auffassung betr. Kostenübernahme aus EL-Blickwinkel und Sicht der Sozialhilfe divergieren (siehe S. 9-11). Man darf gespannt sein, zu welchem Ergebnis der Rechts- und Beschwerdedienst des Kt. Schwyz kommen wird.

Humor
Für Freunde des Humors sei die Seite 11 unten empfohlen ("Respektzollung gegenüber Sozialhilfebehörden").

Situationsbedingte Leistungen bei ungenügendem Grundbedarf
Die Hauptpolitik der Fb Ingenbohl der vergangenen Jahre bestand in der Budgetkürzung sowie Kostenübernahmeabwehr unter irgend einem Vorwand (nachzulesen auf der Homepage). Es stellt sich die Frage, wie mit einem gekürzten Grundbedarf noch dringend nötige Anschaffungen wie z.B. solche von Duvets, Encasing etc. getätigt werden sollen. Sind 8 Jahre alte Duvets für Bedürftige noch zumutbar? Auch hier wird die Justiz einmal mehr für Klärung sorgen müssen.

Warum scheint die Fb Ingenbohl kein Interesse zu haben, dass ihr die Ausgleichskasse Schwyz über Fr. 70'000.-- an EL-Nachzahlungen überweist?
Diese interessante Frage resp. der diesbezügliche Antrag wird auf Seite 15 der Beschwerde behandelt.
"Blick"- und "Bote der Urschweiz"-Leser dürfen die Wahrheit bis heute nicht erfahren. Lesen Sie hier die Fakten:
"Man muss sich fragen, wieso die Fb Ingenbohl diesen Antrag abgelehnt hat. Die Antwort darauf lautet: Zahlt die Ausgleichskasse Schwyz der Gemeine Ingenbohl die Bevorschussung zurück, wird man feststellen, dann in meinem Fall die Fb Ingenbohl gerade einmal folgenden Betrag real Sozialhilfe leistet: Fr. 250.- minus Fr. 175.- Diätkosten = Fr. 75.-! Diese Fr. 75.- entsprechen nicht einmal ¼ von dem, was ich monatlich an KVG-Prämienverbilligung erhalte!"
Weil die Wahrheit überhaupt nicht zu "Hotel-Urs", "Fr. 3'000.-- Hotelkosten", "renitenter IV-Rentner", "Sozialhilfemissbrauch" bzw. allgemein zum Bild einer Boulevard- ("Blick") und Lokalboulevardpresse ("Bote der Urschweiz") passen, wird darüber einfach geschwiegen. So funktioniert die "Informationsfreiheit" in der Schweiz.

Dadurch, dass eine Ausgleichskasse Schwyz willkürlich keine Ergänzungsleistungen zahlt, bekommt eine Fürsorgebehörde Ingenbohl "Macht"
"Es sieht vorliegend so aus, dass die Gemeinde Ingenbohl politisch gar kein
Interesse zu haben scheint, dass ich je wieder Ergänzungsleistungen (EL) erhalte. Denn nur auf diese Weise kann man der Öffentlichkeit (manipulierte 'Bote der Urschweiz'- und 'Blick'-Leser) weiter vorgaukeln, die Gemeinde Ingenbohl leiste 'riesige Beiträge an Sozialhilfe' zu Gunsten von 'Hotel-Urs ('Was für ein Skandal!!!') Nur, solange die AKSZ resp. deren EL-Abteilung nicht zahlt, kann man der Öffentlichkeit vormachen, die arme Gemeinde Ingenbohl sei dem ständigen Kampf eines renitenten IV-Rentners ausgesetzt, weshalb man als Gemeinwesen gar keine andere Möglichkeit gehabt habe, als einen (kostspieligen) Honorar-Anwalt 'zur Abwehr' zu engagieren." (siehe dazu Seite 16 und speziell 18)

Behördliche Absurdität: Zur Bekämpfung der effektiven Netto-Sozialhilfe von Fr. 75.-/Mt. wird ein Anwalt engagiert, der monatlich das 10-12-fache kostet!
Dies darf in Schwyz ("Das Schweigen des 'Boten'") selbstverständlich niemand erfahren, weil sich sonst ob dieser Absurdität die Gemeinde Ingenbohl komplett lächerlich machen würde.
Ins Schussfeld würden einmal die Gemeindeverantwortlichen geraten, die Geld für einen Honorar-Anwalt zum Fenster hinausschiessen. Doch das viel grössere Problem wäre, dass man selbst einmal die Funktionsweise des Systems kritisch hinterfragen müsste. Aber so etwas passt natürlich überhaupt nicht in die angepasste Welt eines "Boten", geschweige eines Einfaltblattes namens "Blick"! (intellektuell überforderte Leser könnten vermutlich beide Blätter nicht verkraften...)

"Sozialhilfe-BDSM"
Wer wirklich einmal Einblick in die Funktionsweise der Ingenbohler Sozialhilfe bekommen möchte, dem empfehle ich den Inhalt auf Seite 18 der Beschwerde zu lesen. Für die seit Jahren praktizierte Sozialhilfe habe ich extra ein neues Wort kreiert: "Sozialhilfe-BDSM":
"Was in der heutigen Sozialhilfe-Praxis abgeht, ist im Grunde nichts anderes als ein behördliches Sadomaso-Spiel: Emotional ist die Situation für eine Fürsorgebehörde sogar sehr befriedigend, kann sie doch nach eigenem Gutdünken (
'freies Ermessen der Behörde' - so lehrte Alt-VGP Bruhin über Jahrzehnte) mit einem bedürftigen IV-Rentner, der quasi nur noch Sozialhilfe-Status besitzt, beliebige sozialhilferechtliche 'Sadomaso-Spielchen' (Androhung von Budgetkürzungen, tatsächliche Budgetkürzungen, Androhung von Sistierung, aufwändige Sozialhilfe-Revisionen etc.) durchziehen. Für 'Selbstverständlichkeiten' wie Vergütung von Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungsort etc. muss der IV-Bezüger hingegen neu als Gladiator auf Stufe Sozialhilfe kämpfen, um (vielleicht) zu seinem Recht zu kommen.
Der einst finanziell unabhängigere IV/EL-Empfänger kann - so sieht es Ingenbohler Sozialhilfe-BDSM vor - moralisch gedemütigt werden. Fortan soll es nur noch IV-Minimalrente und Sozialhilfe geben."
(Verbesserte) Beschwerde gegen FB Nr. 171 der Fb Ingenbohl vom 30.4.13 (Versand 3.5.13) / 15.5./16.5.13, mit Anmerkungen in Rot, PDF 15,8 MB.

xhoeherekosten


16. Mai 2013:

Thema: Bestätigung des Eingangs der Beschwerde gegen FB Nr. 171 vom 30.4.13 beim Regierungsrat des Kt. Schwyz
Mitteilung des Rechts- und Beschwerdedienstes des Kt. Schwyz in Sachen VB 138/213.
Die Fb Ingenbohl resp. ihr Honorar-Anwalt lic. jur. Alois Kessler werden ersucht,
eine allfällige Vernehmlassung (2-fach) unter Beilage der vollständigen (Original-) Akten bis zum 5. Juni 2013 einzureichen, Mitteilung des Rechts- und Beschwerdedienstes des Kt. Schwyz in Sachen VB 138/213 / 16.5.13, PDF 388 KB.


17. Mai 2013:

Thema: Bestätigung des Eingangs der verbesserten Beschwerde (Schreiben vom 16.5.13) gegen FB Nr. 171 vom 30.4.13 beim Regierungsrat des Kt. Schwyz
Bestätigung des Eingangs der inhaltlich identischen, aber verbesserten Beschwerde beim Rechts- und Beschwerdedienstes des Kt. Schwyz in Sachen VB 138/2013, Mitteilung des Rechts- und Beschwerdedienstes des Kt. Schwyz in Sachen VB 138/213 (verbesserte Beschwerde) / 17.5.13, PDF 204 KB.

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