2. Oktober 2013:
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Thema: Der "Fürsorgekrieg" der Fb Ingenbohl Wohnkosten, Budgetkürzungen - MCS-gerechter Wohnraum Seit über 6 Jahren konzentriert sich die Fürsorgebehörde Ingenbohl nicht auf eine Lösung (fester MCS-gerechter Wohnraum) - ihre Strategie basiert auf "Nicht-Lösung" sowie Budgetkürzungen. So kürzte man letztmals im Mai 2011 das wirtschaftliche Budget. Und zwar in der Form, dass es real pro Monat ein Minus von Fr. 495.- (also fast minus Fr. 500.-) ausweist. Um derartige Budgetkürzungen vornehmen zu können, müssen Sozialbehörden einen Grund haben oder zumindest einen Vorwand erfinden. In beschriebener Sache gab man ein abgelehntes alternatives Wohnobjekt ("Schiller") an. Weil dieses (zurecht) ausgeschlagen wurde, konnte aufgrund dieser Weigerung das Budget gekürzt werden. (Letzteres stand/steht auch im Zentrum der Politik der Fb Ingenbohl.) Dass diese "Schiller"-Lösung abgelehnt werden musste, dafür gibt es einen ganzen Katalog von Gründen: 1. Zum einen ist diese Überbauung resp. die Wohnung, welche hätte bezogen werden müssen, nicht MCS-gerecht. 2. Sie entsprach auch nicht dem viel zitierten, zweifellos sehr guten Materialbericht von ETH-Architekt Benedict Steiner. 3. Die Distanz "Alpina" - "Schiller" hätte eine behördlich aufgezwungene, unfreiwillige örtliche Trennung von Eheleuten bedeutet. 4. Warum kam überhaupt dieses "Günstig-Angebot 'Schiller'" von der Gemeinde Ingenbohl? Vielleicht deshalb, weil ausgerechnet zu der Zeit eine Renovation der "Schiller"-Überbauung stattfand und keine Ersatz(Mieter) gefunden werden konnten? 5. Interessant ist in diesem Zusammenhang ferner die Tatsache, dass nach erfolgter Renovation bzw. nur ca. 1 1/2 Jahre später besagte "Schiller"-Wohnung gemäss Angaben des Honorar-Anwalts der Fb Ingenbohl bereits gekündigt worden wäre! (Vielleicht, weil die Wohnung durch die erfolgte Renovation eine angebliche Wertsteigerung erfuhr mit verbundener Mietverteuerung bei Neuvermietung?) War die "Schiller"-Wohnung letztlich also nur ein behördlicher Fake, um "legal" und abgesegnet eine Budgetkürzung vornehmen zu können? Nicht selten stellt sich die Wahrheit erst im Nachhinein heraus.
Privater Sozialhilfemissbrauch kontra behördlichem Sozialhilfemissbrauch In der Praxis gibt es eben nicht nur den künstlich aufgebauschten "privaten Sozialhilfemissbrauch" wie ihn "Blick" und "Bote der Urschweiz" sowie andere Blätter mit Vorliebe (weil simpel und keine Gefahr infolge Klagen drohend) heraufzubeschwören versuchen. Fürsorgebehörden bedienen sich im Kampf gegen Sozialhilfeempfängern verschiedener Tricks - oder sie versuchen es zumindest. (wird in Buchform an Erlebtem beschrieben)
Fürsorgepolitik in der Praxis heisst vor allem: Budgetkürzungen und Sanktionen Doch zurück zum eingangs erwähnten Beispiel: Der Trick mit der "Schiller"-Wohnung machte es möglich, dass die Fb Ingenbohl "legal" das Unterstützungsbudget um monatlich Fr. 495.- kürzen konnte. Diese Kürzungen machen dann pro Jahr ein Fehlen von fast Fr. 6'000.-- oder auf drei Jahre umgerechnet fast Fr. 18'000.-- aus Wofür gibt die Gemeinde Ingenbohl dieses Geld, das bei Bedürftigen eingespart wird, aus? Sie beschäftigt damit einen Honorar-Anwalt, der bereits Vermögensmillionär ist und über ein geschätztes Jahreseinkommen von rund 1/4 Mio. Franken verfügt. Wobei die genannten Fr. 18'000.-- wohl bei weitem nicht zur finanziellen Befriedigung desselben ausreichen dürften. Setzen wir lediglich für 100 Seiten "juristische Arbeit" einen approximativen Honorar-Ansatz von Fr. 250.- ein, so sind wir bereits bei Fr. 25'000.-- Anwaltskosten. Wer bezahlt diese im Endeffekt? Der Ingenbohler Steuerzahler! Wo aber ist das "Resultat" dieser eher (zu) tief geschätzten Fr. 25'000.-- Anwaltskosten? Was haben diese bis heute Positives gebracht? Nichts! Offenbar, weil sie (was voraussehbar war) "nichts brachten" bzw. "nichts bringen konnten", fabriziert der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl aus purem Frust eine unglaubliche Schlammschlacht gegen mich. In diesem "Fürsorgekrieg" ist man behördlicherseits sogar bereits, "letzte Mittel" einzusetzen. Doch wofür eigentlich?
Fr. 75.- reale Netto-Sozialhilfe pro Monat Rechnet man von der geleisteten monatlichen Sozialhilfe der Fb Ingenbohl die (korrekt auszuzahlende) Verheirateten-EL ab, so wird netto gerade noch ein Betrag von Fr. 75.- übrig bleiben! Aufs Jahr umgerechnet wären/sind dies dann 12 x Fr. 75.- = Fr. 900.-. Dieser Betrag entspricht gerademal einem Bruchteil der KVG-Prämienverbilligung. Jetzt kann man sich die Frage stellen: Wieso macht man nicht einen "Behördenkrieg" gegen IPV-Empfänger (Empfänger von Individueller Prämienverbilligung)? Denn die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) kostet ja (zumindest in meinem Fall) mehr als die effektiv geleistete Netto-Sozialhilfe! Oder man kann auch anders fragen: Wenn IPV-Empfänger "behördlich in Ruhe gelassen werden" (selbstverständlich müssen auch hier die Mitwirkungspflicht erfüllt sein, d.h. ein IPV-Antragsformular ausgefüllt und die entsprechenden Bezugs-Voraussetzungen erfüllt sein), wieso geht dies nicht auch auf Stufe Sozialhilfe, wenn die WSH (= Wirtschaftliche Sozialhilfe) netto einen geringeren Betrag ausmacht als die Individuelle Prämienverbilligung? Warum für eine Überbrückungsphase (Bevorschussung infolge EL-Sistierung) extra einen Honorar-Anwalt engagieren, der fünfstellige Beträge verschlingt, welche eine Gemeinde Ingenbohl aber nie und nimmer von einer AKSZ oder einer anderen Behörde vergütet bekommt? Und: Wieso darf bis heute niemand diese behördliche Absurdität via Schwyzer Lokal-Medien erfahren? Weil alle so angepasst sind? Weil die Wahrheit einfach tabu ist, ja Ängste auslöst? Weil man "nichts sagt", weil die anderen auch nichts sagen? Weil mittels Nachdenken die Gefahr bestünde, dass man weiter zu denken anfinge und (vielleicht) zu neuen Erkenntnissen käme?
Was wird als nächstes passieren? Die Fb Ingenbohl wird zusammen mit ihrem Honorar-Anwalt möglicherweise weiter versuchen, ihre "Sozialhilfepolitik der verbrannten Erde" fortzusetzen. (Leserinnen und Leser von www.urs.beeler.ch werden zu diesem Thema auf dem Laufenden gehalten) Die Politik der Ausgleichskasse Schwyz dürfte weiter die sein, eine korrekte EL-Auszahlung zu verhindern (z.B. durch weitere Erfindung nicht vorhandener Einkommen). Möglicherweise wird dann das Schwyzer Verwaltungsgericht in einigen Monaten diesem Drama dadurch ein Ende setzen, indem es nach Jahren endlich für eine den realen Verhältnissen entsprechende EL-Berechnung sorgt. Ein solcher Entscheid dürfte dann der Auslöser dafür sein, dass das Engagement von Honorar-Anwalt Kessler (oder seines Nachfolgers) definitiv wie eine Seifenblase platzen wird. Denn wegen real zu bezahlender Fr. 75.- Nettosozialhilfe pro Monat wird sich selbst eine Fb Ingenbohl einen über weitere Jahre andauernden fürsorgepolitischen Kampf, der "dank" Engagierung eines Honorar-Anwalts effektiv zwischen 8-12mal höhere Kosten verursacht als die tatsächlich geleistete wirtschaftliche Hilfe, kaum politisch leisten können. Oder aber es wird mittels Verfügung beschlossen, diese Fr. 75.- auch noch zu streichen. Dadurch würde dann zwar das Existenzminimum nochmals unterschritten - aber bei Gott und (...) ist alles möglich. In einem solchen Falle wäre jedoch durch die Ergänzungsleistungen (EL) die Existenz im Gegensatz zu heute "einigermassen sichergestellt" - ohne ständige (unnötige) Androhung von Budgetkürzungen oder gar Einstellung der Sozialhilfe durch eine Fb Ingenbohl.
Von der Kunst, sich mit behördlicher Sozialhilfe-Realität/Absurdität zu arrangieren Bereits vor Jahren hätte man dieses ganze "Sozialhilfe-Drama" gütlich lösen können, da Fürsorgebehörden in "freiem Ermessen" auch zu Gunsten von Bedürftigen entscheiden könnten. Hätte man behördlicherseits z.B. auf ständig ablehnende Verfügungen verzichtet, hätten entsprechende Beschwerden automatisch ausbleiben können. Beiden Seiten wären logischerweise viel Arbeit und ebenso Kosten erspart geblieben. Dies hat eine Fb Ingenbohl jedoch von Anfang an nie gewollt. Selbst die positiven Vermittlungsbemühungen von Alt-Regierungsrat Peter Reuteler als Mediator scheiterten an der Sturheit, Unbelehrbarkeit und der negativen Gesinnung der Fb Ingenbohl resp. der Gemeinde Ingenbohl.
Die Lösung nach Jahren heisst MCS-gerechter Wohnraum zum IV/EL-Tarif Der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl lic. jur. Alois Kessler wird für seine inszenierte Schlammschlacht (Kritiker nennen es bereits einen "schmutzigen Krieg") gegen mich von der Gemeinde Ingenbohl grosszügig finanziert (schätzungsweise Fr. 250.-/Std.). Bezahlen müssen Kesslers Verunglimpfungen, haltlose Unterstellungen etc. die Ingenbohler Steuerzahler. Zu einer positiven Lösung tragen Kesslers "Statements" überhaupt rein gar nichts bei. Um mir nicht eine Verletzung der Mitwirkungspflicht etc. vorwerfen lassen zu müssen, ist es u.a. notwendig, auf Kesslers Verunglimpfungen etc. sachlich zu reagieren. Dies wiederum kostet Zeit. Diese Zeit könnte/kann jedoch wesentlich sinnvoller investiert werden (Verein MCS-Haus und Realisierung von MCS-gerechtem Wohnraum!). Trotz unsinnigen (leider oft notwendigen) "Behördenkämpfen" (siehe oben) bin ich zuversichtlich, dass sich im Rahmen des Vereins MCS-Haus in absehbarer Zeit MCS-gerechte Wohninseln zum IV/EL-Tarif realisieren lassen werden. Damit würden nach Jahren dann gleich "mehrere Probleme auf einen Schlag gelöst". In diesem Zusammenhang möchte ich all denjenigen (Firmen, Stiftungen, Privatpersonen) danken, welche den Verein MCS-Haus seit Jahren unterstützen.
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