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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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Monats-Übersicht Oktober 2013

akszmobbinggegenivrentner

Datum

Inhalt


1. Oktober 2013:

Thema: Verein MCS-Haus - MCS-Wohnprojekt
Gemäss Dipl.-Ing Matthias G. Bumann, Berlin, und Architekt Paul Bossert, Basel (früher: Oetwil an der Limmat) und vielen anderen war ich vor und 10 Jahren der Erste in der Schweiz, welcher mit der Idee" MCS-Wohnprojekt" kam. Andere sprangen auf.
Ein befreundeter Anwalt zitierte kürzlich zu diesem Thema den bekannten Bibelspruch: "Der Prophet gilt nichts im eigenen Land."
Während im benachbarten Kt. Zürich die Stadt Zürich sich tatkräftig (finanziell) an einem solchen MCS-Wohnprojekt (leider ist es konzeptionell falsch ausgelegt) engagiert, erlebe ich seit bald 10 Jahren im Kt. Schwyz mehr oder minder das pure Gegenteil: Das offizielle Verhalten der Gemeinde Schwyz in den Jahren 2004-2006 war (bis auf zwei Ausnahmen: Unterstützung bei der Mittelbeschaffung durch Carlo Carletti und besonders Marlen Marty-Betschart) schäbig bzw. beschämend.

In Zürich engagiert man sich - in Brunnen/Schwyz macht man nicht nur nichts, sondern man verhindert auch noch
Die frühere Sozialberaterin Eliane Haas war während des Zuständigkeitsbereichs der Gemeinde Ingenbohl innerhalb der vergangenen 6 Jahre die einzige, welche sich für eine Lösung (Schaffung von MCS-gerechtem Wohnraum) mit einem Empfehlungsbrief engagierte.
Das "Spezielle" an der Situation in Innerschwyz ist noch, dass es hier betr. MCS-gerechtem Wohnraum nicht nur von Behördenseite keine Unterstützung gibt - wer etwas Positives unternehmen will, dem werden zusätzlich permanent Steine in den Weg gelegt, z.B. von einer Fb Ingenbohl mit nie enden wollenden z.T. komplett unsinnigen behördlichen Leerlauf-, Schikane-, Alibi- und Heuchelübungen, die lediglich Zeit kosten und nichts bringen. Nicht zu vergessen auch die z.T. unglaubliche Willkür der Ausgleichskasse Schwyz (an konkreten Beispielen dokumentiert), wobei die Wohnungsfrage zum Glück bei letzterer nicht in deren Zuständigkeitsbereich fällt.
Ich werde in absehbarer Zeit in Buchform schildern, was im Sozialhilfe- und Sozialversicherungsbereich in der Praxis falsch läuft, teilweise für Nonsens betrieben wird, welcher Willkür und Schikanen Bedürftige nicht selten ausgesetzt sind und wie man das Ganze mit gesundem Menschenverstand nicht nur stark vereinfachen, sondern auch viel menschlicher machen könnte.
Zum Glück gibt es neben Holzköpfen auf Sozialbehörden, in Ausgleichskassen etc. aber auch noch Menschen mit Herz und gesundem Menschenverstand.

Aktion des Vereins MCS-Haus
Ich danke all denjenigen Persönlichkeiten, welche die Initiative "duftstoffreies- und schadstoffreies Wohnen" (siehe unten) des Vereins MCS-Haus unterstützen.

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Frontseite des aktuellen Flyers des Vereins MCS-Haus. Werden auch Sie Mitglied!

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Rückseite des aktuellen Flyers des Vereins MCS-Haus. Werden auch Sie Mitglied!

Datum

Inhalt


2. Oktober 2013:

Thema: Der "Fürsorgekrieg" der Fb Ingenbohl
Wohnkosten, Budgetkürzungen - MCS-gerechter Wohnraum
Seit über 6 Jahren konzentriert sich die Fürsorgebehörde Ingenbohl nicht auf eine Lösung (fester MCS-gerechter Wohnraum) - ihre Strategie basiert auf "Nicht-Lösung" sowie Budgetkürzungen.
So kürzte man letztmals im Mai 2011 das wirtschaftliche Budget. Und zwar in der Form, dass es real pro Monat ein Minus von Fr. 495.- (also fast minus Fr. 500.-) ausweist.
Um derartige Budgetkürzungen vornehmen zu können, müssen Sozialbehörden einen Grund haben oder zumindest einen Vorwand erfinden. In beschriebener Sache gab man ein abgelehntes alternatives Wohnobjekt ("Schiller") an. Weil dieses (zurecht) ausgeschlagen wurde, konnte aufgrund dieser Weigerung das Budget gekürzt werden. (Letzteres stand/steht auch im Zentrum der Politik der Fb Ingenbohl.)
Dass diese "Schiller"-Lösung abgelehnt werden musste, dafür gibt es einen ganzen Katalog von Gründen:
1. Zum einen ist diese Überbauung resp. die Wohnung, welche hätte bezogen werden müssen, nicht MCS-gerecht.
2. Sie entsprach auch nicht dem viel zitierten, zweifellos sehr guten Materialbericht von ETH-Architekt Benedict Steiner.
3. Die Distanz "Alpina" - "Schiller" hätte eine behördlich aufgezwungene, unfreiwillige örtliche Trennung von Eheleuten bedeutet.
4. Warum kam überhaupt dieses "Günstig-Angebot 'Schiller'" von der Gemeinde Ingenbohl? Vielleicht deshalb, weil ausgerechnet zu der Zeit eine Renovation der "Schiller"-Überbauung stattfand und keine Ersatz(Mieter) gefunden werden konnten?
5. Interessant ist in diesem Zusammenhang ferner die Tatsache, dass nach erfolgter Renovation bzw. nur ca. 1 1/2 Jahre später besagte "Schiller"-Wohnung gemäss Angaben des Honorar-Anwalts der Fb Ingenbohl bereits gekündigt worden wäre! (Vielleicht, weil die Wohnung durch die erfolgte Renovation eine angebliche Wertsteigerung erfuhr mit verbundener Mietverteuerung bei Neuvermietung?) War die "Schiller"-Wohnung letztlich also nur ein behördlicher Fake, um "legal" und abgesegnet eine Budgetkürzung vornehmen zu können?
Nicht selten stellt sich die Wahrheit erst im Nachhinein heraus.

Privater Sozialhilfemissbrauch kontra behördlichem Sozialhilfemissbrauch
In der Praxis gibt es eben nicht nur den künstlich aufgebauschten "privaten Sozialhilfemissbrauch" wie ihn "Blick" und "Bote der Urschweiz" sowie andere Blätter mit Vorliebe (weil simpel und keine Gefahr infolge Klagen drohend) heraufzubeschwören versuchen.
Fürsorgebehörden bedienen sich im Kampf gegen Sozialhilfeempfängern verschiedener Tricks - oder sie versuchen es zumindest. (wird in Buchform an Erlebtem beschrieben)

Fürsorgepolitik in der Praxis heisst vor allem: Budgetkürzungen und Sanktionen
Doch zurück zum eingangs erwähnten Beispiel:
Der Trick mit der "Schiller"-Wohnung machte es möglich, dass die Fb Ingenbohl "legal" das Unterstützungsbudget um monatlich Fr. 495.- kürzen konnte.
Diese Kürzungen machen dann pro Jahr ein Fehlen von fast Fr. 6'000.-- oder auf drei Jahre umgerechnet fast Fr. 18'000.-- aus
Wofür gibt die Gemeinde Ingenbohl dieses Geld, das bei Bedürftigen eingespart wird, aus? Sie beschäftigt damit einen Honorar-Anwalt, der bereits Vermögensmillionär ist und über ein geschätztes Jahreseinkommen von rund 1/4 Mio. Franken verfügt. Wobei die genannten Fr. 18'000.-- wohl bei weitem nicht zur finanziellen Befriedigung desselben ausreichen dürften. Setzen wir lediglich für 100 Seiten "juristische Arbeit" einen approximativen Honorar-Ansatz von Fr. 250.- ein, so sind wir bereits bei Fr. 25'000.-- Anwaltskosten. Wer bezahlt diese im Endeffekt? Der Ingenbohler Steuerzahler!
Wo aber ist das "Resultat" dieser eher (zu) tief geschätzten Fr. 25'000.-- Anwaltskosten? Was haben diese bis heute Positives gebracht? Nichts! Offenbar, weil sie (was voraussehbar war) "nichts brachten" bzw. "nichts bringen konnten", fabriziert der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl aus purem Frust eine unglaubliche Schlammschlacht gegen mich. In diesem "Fürsorgekrieg" ist man behördlicherseits sogar bereits, "letzte Mittel" einzusetzen. Doch wofür eigentlich?

Fr. 75.- reale Netto-Sozialhilfe pro Monat
Rechnet man von der geleisteten monatlichen Sozialhilfe der Fb Ingenbohl die (korrekt auszuzahlende) Verheirateten-EL ab, so wird netto gerade noch ein Betrag von Fr. 75.- übrig bleiben! Aufs Jahr umgerechnet wären/sind dies dann 12 x Fr. 75.- = Fr. 900.-. Dieser Betrag entspricht gerademal einem Bruchteil der KVG-Prämienverbilligung.
Jetzt kann man sich die Frage stellen: Wieso macht man nicht einen "Behördenkrieg" gegen IPV-Empfänger (Empfänger von Individueller Prämienverbilligung)? Denn die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) kostet ja (zumindest in meinem Fall) mehr als die effektiv geleistete Netto-Sozialhilfe!
Oder man kann auch anders fragen: Wenn IPV-Empfänger "behördlich in Ruhe gelassen werden" (selbstverständlich müssen auch hier die Mitwirkungspflicht erfüllt sein, d.h. ein IPV-Antragsformular ausgefüllt und die entsprechenden Bezugs-Voraussetzungen erfüllt sein), wieso geht dies nicht auch auf Stufe Sozialhilfe, wenn die WSH (= Wirtschaftliche Sozialhilfe) netto einen geringeren Betrag ausmacht als die Individuelle Prämienverbilligung?
Warum für eine Überbrückungsphase (Bevorschussung infolge EL-Sistierung) extra einen Honorar-Anwalt engagieren, der fünfstellige Beträge verschlingt, welche eine Gemeinde Ingenbohl aber nie und nimmer von einer AKSZ oder einer anderen Behörde vergütet bekommt? Und: Wieso darf bis heute niemand diese behördliche Absurdität via Schwyzer Lokal-Medien erfahren? Weil alle so angepasst sind? Weil die Wahrheit einfach tabu ist, ja Ängste auslöst? Weil man "nichts sagt", weil die anderen auch nichts sagen? Weil mittels Nachdenken die Gefahr bestünde, dass man weiter zu denken anfinge und (vielleicht) zu neuen Erkenntnissen käme?

Was wird als nächstes passieren?
Die Fb Ingenbohl wird zusammen mit ihrem Honorar-Anwalt möglicherweise weiter versuchen, ihre "Sozialhilfepolitik der verbrannten Erde" fortzusetzen. (Leserinnen und Leser von www.urs.beeler.ch werden zu diesem Thema auf dem Laufenden gehalten)
Die Politik der Ausgleichskasse Schwyz dürfte weiter die sein, eine korrekte EL-Auszahlung zu verhindern (z.B. durch weitere Erfindung nicht vorhandener Einkommen). Möglicherweise wird dann das Schwyzer Verwaltungsgericht in einigen Monaten diesem Drama dadurch ein Ende setzen, indem es nach Jahren endlich für eine den realen Verhältnissen entsprechende EL-Berechnung sorgt. Ein solcher Entscheid dürfte dann der Auslöser dafür sein, dass das Engagement von Honorar-Anwalt Kessler (oder seines Nachfolgers) definitiv wie eine Seifenblase platzen wird. Denn wegen real zu bezahlender Fr. 75.- Nettosozialhilfe pro Monat wird sich selbst eine Fb Ingenbohl einen über weitere Jahre andauernden fürsorgepolitischen Kampf, der "dank" Engagierung eines Honorar-Anwalts effektiv zwischen 8-12mal höhere Kosten verursacht als die tatsächlich geleistete wirtschaftliche Hilfe, kaum politisch leisten können. Oder aber es wird mittels Verfügung beschlossen, diese Fr. 75.- auch noch zu streichen. Dadurch würde dann zwar das Existenzminimum nochmals unterschritten - aber bei Gott und (...) ist alles möglich. In einem solchen Falle wäre jedoch durch die Ergänzungsleistungen (EL) die Existenz im Gegensatz zu heute "einigermassen sichergestellt" - ohne ständige (unnötige) Androhung von Budgetkürzungen oder gar Einstellung der Sozialhilfe durch eine Fb Ingenbohl.

Von der Kunst, sich mit behördlicher Sozialhilfe-Realität/Absurdität zu arrangieren
Bereits vor Jahren hätte man dieses ganze "Sozialhilfe-Drama" gütlich lösen können, da Fürsorgebehörden in "freiem Ermessen" auch zu Gunsten von Bedürftigen entscheiden könnten. Hätte man behördlicherseits z.B. auf ständig ablehnende Verfügungen verzichtet, hätten entsprechende Beschwerden automatisch ausbleiben können. Beiden Seiten wären logischerweise viel Arbeit und ebenso Kosten erspart geblieben. Dies hat eine Fb Ingenbohl jedoch von Anfang an nie gewollt. Selbst die positiven Vermittlungsbemühungen von Alt-Regierungsrat Peter Reuteler als Mediator scheiterten an der Sturheit, Unbelehrbarkeit und der negativen Gesinnung der Fb Ingenbohl resp. der Gemeinde Ingenbohl.

Die Lösung nach Jahren heisst MCS-gerechter Wohnraum zum IV/EL-Tarif
Der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl lic. jur. Alois Kessler wird für seine inszenierte Schlammschlacht (Kritiker nennen es bereits einen "schmutzigen Krieg") gegen mich von der Gemeinde Ingenbohl grosszügig finanziert (schätzungsweise Fr. 250.-/Std.). Bezahlen müssen Kesslers Verunglimpfungen, haltlose Unterstellungen etc. die Ingenbohler Steuerzahler. Zu einer positiven Lösung tragen Kesslers "Statements" überhaupt rein gar nichts bei.
Um mir nicht eine Verletzung der Mitwirkungspflicht etc. vorwerfen lassen zu müssen, ist es u.a. notwendig, auf Kesslers Verunglimpfungen etc. sachlich zu reagieren. Dies wiederum kostet Zeit. Diese Zeit könnte/kann jedoch wesentlich sinnvoller investiert werden (Verein MCS-Haus und Realisierung von MCS-gerechtem Wohnraum!).
Trotz unsinnigen (leider oft notwendigen) "Behördenkämpfen" (siehe oben) bin ich zuversichtlich, dass sich im Rahmen des Vereins MCS-Haus in absehbarer Zeit MCS-gerechte Wohninseln zum IV/EL-Tarif realisieren lassen werden. Damit würden nach Jahren dann gleich "mehrere Probleme auf einen Schlag gelöst".
In diesem Zusammenhang möchte ich all denjenigen (Firmen, Stiftungen, Privatpersonen) danken, welche den Verein MCS-Haus seit Jahren unterstützen.


3. Oktober 2013:

Thema: Eine Zwischenbilanz
Heiteres und Bedenkliches

Täusche ich mich oder trifft es tatsächlich zu, dass die Attacken des Ingenbohler Honorar-Anwalts lic. jur. Alois Kessler gegen mich im Laufe der Zeit skurriler geworden sind?
In seiner Vernehmlassung an das Schwyzer Verwaltungsgericht vom 6. August 2013 wirft mir RA Kessler sogar vor, ich hätte "das Japanesenspiel angerufen". Was genau meint Herr Kessler damit? Dass ich mit der Schwyzer Japanesengesellschaft in telefonischem Kontakt stand? Oder gar Mitglied bei den Schwyzer Japanesen werden möchte? Die Schwyzer Japanesen setzen sich aus der Schwyzer Oberschicht zusammen. So realistisch bin ich, dass ich dort nie und nimmer als Mitglied aufgenommen würde. Dr. Hugo Triner, Dr. Viktor Weibel sowie weitere Schwyzer Persönlichkeiten - und dann als neu erkorener Hesonusode "Hotel-Urs" auf der Titelseite des "Boten"? Soweit geht nicht einmal meine Phantasie.

sozialhilfemobbingsanktionen

Datum

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10. Oktober 2013:

Thema: Nicht-kassenpflichtiges Medikament "Anthélios"
Beschwerde gegen den Fürsorgebeschluss Nr. 264 der Gemeinde Ingenbohl vom 24.9.13
Vorliegender Fall ist wieder einmal ein Beispiel für die kolossale "Schildbürger-Sozialhilfepolitik" bzw. "Pro-Anwalt-Politik" der Fürsorgebehörde resp. Sozialberatung Ingenbohl. Während zwei Jahren werden die Kosten für ein wichtiges, nicht-kassenpflichtiges Medikament (duftstofffreie Anthélios Sonnencreme) korrekt übernommen. Obwohl eine entsprechende ärztliche Bestätigung bereits aus dem Jahre 2011 vorliegt, wird ohne Vorwarnung/Rücksprache die Vergütung plötzlich eingestellt. Es muss (nach 2 Jahren!) extra ein neuer Antrag um Kostenübernahme gestellt werden für etwas, dessen Vergütung bis anhin "selbstverständlich" war.

Sonnencreme zwei Jahre lang bezahlt - neuer Antrag "selbstverständlich" abgelehnt!
Nach zwei Jahren kommt die Fb Ingenbohl zum Ergebnis, dass man die Kosten für dieses nicht-kassenpflichtige Medikament, welche man bis anhin vergütet hat, nicht mehr übernehmen werde. Es bleibt wieder einmal nichts anderes übrig als beim Rechts- und Beschwerdedienst des Kt. Schwyz eine entsprechende Beschwerde zu machen.

Das Nachlesen dieser Beschwerde lohnt sich
Zumal sie aufzeigt, welche Hürden Sozialbehörden betr. der Kostenübernahme von nicht-kassenpflichtigen Medikamenten (obwohl in den SKOS-Richtlinien und im Schwyzer Handbuch zur Sozialhilfe ausdrücklich aufgeführt) in der Praxis aufstellen können (um Bedürftige zu schikanieren bzw. zu zermürben) - und wie sie von einem Antragsteller erfolgreich bezwungen werden...
Lesen Sie nach, wie die Fb Ingenbohl und ihr Honorar-Anwalt mit dieser Eingabe (nach etlichen Niederlagen meinerseits) zwischendurch auch einmal gebodigt
werden..., Beschwerde gegen den FB Nr. 264 der Gemeinde Ingenbohl vom 24.9.13 / 10.10.13, mit Anmerkungen in Rot, PDF 22,9 MB.
PS: Wie Sie dem FB Nr. 264 (ab Seite 7 im PDF) entnehmen können, wurde mir wieder einmal der wirtschaftliche Grundbedarf um 15% gekürzt - als Rache, weil ich mich der seit Jahren betriebenen Schikane- und Mobbing-Politik der Fürsorgebehörde Ingenbohl nicht füge.
Logischerweise hätte man auch diese entsprechende Dispositivziffer 2 anfechten müssen. Die Erfahrung der Vergangenheit zeigt jedoch leider, dass solche Anfechtungen in der Praxis nahezu chancenlos sind, weil die Aufsichtsstellen (besonders das für seine Behördenschutzpolitik bekannte Verwaltungsgericht des Kt. Schwyz) die Sanktionspolitik der Gemeinden im Sozialhilfebereich schützen.

Ein Termin auf der Sozialberatung Ingenbohl nicht wahrnehmen = Kürzung der wirtschaftlichen Grundbedarfs um 15% für 4 Monate!
Vorliegend geht es darum, dass ein Termin auf der Sozialberatung Ingenbohl am 8.8.13 nicht wahrgenommen wurde. Als "Strafe" (Sanktion) dafür wird der wirtschaftliche Grundbedarf für 4 Monate um 15% gekürzt!
Der bekannte Nahost-Experte Peter Scholl-Latour sagt, dass er grundsätzlich gegen Sanktionen sei; diese hätten noch nie etwas Positives (bei Ländern) gebracht. Leidtragende seien stets die Ärmsten. Genauso läuft es auch in der Sozialhilfe: Durch Sanktionen wird das wirtschaftliche und seelische Leiden in der Sozialhilfe erhöht - aber etwas zum Positiven verändert wird nicht. Deshalb gehörten Sanktionen ist der Sozialhilfe grundsätzlich verboten. Heute (noch) öffnen sie lediglich Tür und Tor für Willkür von Sozialbehörden und der sie (meist) politisch schützenden Justiz.

terminaufsozialberatungverpasst
schreibenrechtlichesgehoerricobaumans

Merke: IV/Ergänzungsleistungen funktionieren in der Praxis ohne solche Gesprächstermine. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht müssen einfach die entsprechenden Unterlagen eingereicht werden. Das genügt.
Im Sozialhilfebereich hingegen werden Sozialberater (behördlicher Werbeslogan: "persönliche Hilfe" - was für ein Schwindel!) beschäftigt. In der Praxis geht es um schier endlose Leerlauf-, Alibi- und Heuchelübungen. "Geholfen" wird weniger Bedürftigen (dazu besteht ja praktisch auch kein finanzieller Spielraum), sondern es geht um die Beschäftigung der Behörde und vor allem um das Umsetzen von Druck und Repressionen gegen Bedürftige. Das ist das wahre Gesicht der Sozialhilfe!
Wie obigem Schreiben zu entnehmen ist, figuriert hier der Sozialberater lediglich als Marionette der (negativ gesinnten) Fürsorgebehörde Ingenbohl, getreu dem Spruch: "Wessen Brot ich ess', dessen Lied ich sing'."

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11. Oktober 2013:

Thema: Nicht-kassenpflichtige Medikamente
Bestätigung des Eingangs der "Anthélios"-Beschwerde
Mitteilung des Rechts- und Beschwerdedienstes des Kt. Schwyz in Sachen VB 314/2013. Der Vorinstanz wird wird ersucht, eine allfällige Vernehmlassung (2-fach) unter Beilage der vollständigen (Original-) Akten bis zum 31. Oktober 2013 einzureichen.
Mitteilung des Rechts- und Beschwerdedientes in Sachen VB 314/2013 / 11.10.13, PDF 572 KB.


11. Oktober 2013:

Thema: Abrechnung/Kostenübernahme medizinischer Leistungen / 4. EL Anmeldung
Die Sozialberatung Ingenbohl wird über die 4. EL-Anmeldung schriftlich in Kenntnis gesetzt
Da die Ausgleichskasse Schwyz vor bald drei Jahren völlig willkürlich die Auszahlung von Ergänzungsleistungen (EL) eingestellt hat, werden in der Folge auch keine Krankheits- und Behinderungskosten (im Rahmen der EL) von besagter Stelle übernommen.
Wer muss jetzt für die betr. Kosten aufkommen? In Zusammenhang mit der EL-Bevorschussung die Gemeinde Ingenbohl. (Wichtige Anmerkung für "Bote der Urschweiz"-Leser: Später kann die Gemeinde die Bevorschussung bei der Ausgleichskasse Schwyz zurückfordern.)
Da die Sozialberatung Ingenbohl aktuell das "Krankenkassengeschäft" führt, müssen dieser (und nicht der EL) Abrechnungen von medizinischen Leistungen (Arztbesuche, Laboruntersuchungen, Medikamente etc.) eingereicht werden.

4. EL-Anmeldung innerhalb von 3 Jahren
Damit die Gemeinde Ingenbohl über den aktuellen Stand des EL-Verfahrens Bescheid weiss, wird sie über die 4. EL-Anmeldung vom 27. September 2013 an die EL-Abteilung der Ausgleichskasse Schwyz schriftlich informiert.
Benachrichtigung der Sozialberatung Ingenbohl bezüglich der 4. EL-Anmeldung vom 27.9.13 / 11.10.13, PDF 11,8 MB.


15. Oktober 2013:

Thema: Nicht-kassenpflichtige Medikamente
Nachreichung von ärztlichen Bestätigungen
Innert Frist werden in der Sache VB 314/2013 zu Handen des Rechts- und Beschwerdedienst noch ärztliche Bestätigungen nachgereicht.
Nachreichung von ärztlichen Bestätigungen betr. Anthélios z.H. des Rechts- und Beschwerdedienstes des Kt. Schwyz / 15.10.13, PDF 1,6 MB.


24. Oktober 2013:

Thema: Auch die mittlerweile 4. EL-Anmeldung wird von der AKSZ abzublocken versucht
Nichteintretensentscheid (!) der Ausgleichskasse Schwyz auf die 4. EL-Anmeldung vom 27.9.13
Trotz ausgewiesener Bedürftigkeit (seit 9 Jahren!) scheint EL-Abteilungsleiter Othmar Mettler nach wie vor nicht fähig bzw. willens zu sein, eine korrekte EL-Berechnung vorzunehmen und verfügt einen Nichteintretensentscheid (welcher wieder angefochten werden muss).
Nichteintretensentscheid der AKSZ (unterzeichnet von EL-Abteilungsleiter Othmar Mettler) bezüglich der 4. EL Anmeldung vom 27.9.13 / 24.10.13, PDF 712 KB.


25. Oktober 2013:

Thema: Nicht-kassenpflichtige Medikamente
Kein Betrag ist für die Fürsorgebehörde Ingenbohl zu klein, um daraus nicht einen kostspieligen Rechtsfall zu zaubern
Lesen Sie bitte oben unter dem Eintrag "10. Oktober 2013" den Start dieser Story.

Honorar-Anwalt bekommt kalte Füsse
Weil der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl, lic. jur. Alois Kessler, im Nachhinein bzw. anlässlich seiner Vernehmlassung vom 23.10.13 offensichtlich merkt, dass seine Mandantin im vorliegender Sache mit ziemlicher Sicherheit den Kürzeren ziehen würde (Prozessniederlage!), kommt er zum Ergebnis, dass die Fb Ingenbohl in der Sache eben nochmals neu verfügen müsse... - diesmal eben befürwortend!

Die "Pro-Anwalt-Politik" der Fürsorgebehörde Ingenbohl kostet Geld...
Statt einfach aufgrund eines seit über zwei Jahren bestehenden Arztzeugnisses (Arztzeugnis vom 21.6.11 von Prof. Peter Schmid-Grendelmeier, Leiter der Allergiestation des USZH) die Kosten für Anthélios weiter zu übernehmen, bringt es besagte Sozialbehörde einmal mehr fertig, die Gesamtkosten mittels Einschaltung ihres Honorar-Anwalts zu vervielfachen.

Wie sieht die Vervielfachung in Zahlen aus?
Die der Sozialberatung Ingenbohl mit Schreiben vom 5.8.13 zur Vergütung eingereichte und ärztlich bestätigte Aufstellung betr. Anthélios belief sich auf Fr. 214.90 für das erste Halbjahr 2013.
Allein die Vernehmlassung vom 23.10.13 des Honorar-Anwalts der Fb Ingenbohl im "Fall Anthélios" (VB 314/2013) umfasst 7 Seiten. Hinzu kommen noch ein zweiseitiger "Informations-Brief" von Kessler vom 23.8.13. Total also 9 Seiten. Rechnet man pro Seite einen behördlichen Anwalts-Honorar-Ansatz von Fr. 250.-, so kommen wir auf 9 x Fr. 250.- = Fr. 2'250.--. Hinzu kommt, dass die Gemeinde Ingenbohl die Kosten für Anthélios von Fr. 214.90 (mittels nachträglicher Gutheissung) auch noch übernehmen musste, um den Prozess nicht zu verlieren (Bereits vor Jahren hatte die Gemeinde Ingenbohl einen rund 3 Jahre dauernden Rechtsstreit betr. nicht-kassenpflichtiger Medikamente gegen mich verloren, vgl. RRB Nr. 1202/2009, Seite 7, Dispositivziffer 2, vom 10. November 2009).
Die "Anthélios"-Story ist blamabel - für die Fb Ingenbohl. Was macht der Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl? Er tritt die "Flucht nach vorne" an und fordert einmal mehr (trotz "Rückzug" bzw. Neuverfügung im Falle "Anthélios"), dass mir die Prozessfähigkeit abzusprechen sei (vgl. Seite 2 seiner Vernehmlassung).
Kommentar: Wohl nur eine Behörde, welche durch Steuerzahler finanziert wird, kann sich solche Umtriebe leisten.
Vernehmlassung von RA lic. jur. Alois Kessler vom 23.10.13 in Sachen VB 314/2013 / 25.10.13, mit Anmerkungen in Rot, PDF 10,5 MB.

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