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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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Monats-Übersicht Juli 2014

carlocwashatdiegemeindeingenbohlfuermcsgerechtenwohnraumgemacht

Die Notwendigkeit betr. schadstofffreiem Wohnen (ausgewiesen durch mehrere Arztzeugnissen!) hat die Gemeinde Ingenbohl bis heute in der Praxis nie interessiert. Der Fokus wurde darauf ausgelegt, wie man die allerwichtigste medizinische Forderung bei MCS aushebeln kann. So, wie man im Grunde alles auszuhebeln versucht(e), seien es Anträge für situationsbedingte Leistungen, Integrationszulagen, Kosten für nicht-kassenpflichtige Medikamente, Fahrtkosten zu einer Praktikumsstelle etc.
Die jahrelange Fürsorgepolitik der Gemeinde Ingenbohl belegt Schwarz auf Weiss, was für eine "Katastrophe" im Grunde im Sozialhilfebereich abgeht - totgeschwiegen durch die regimehörige Mainstream-Presse.

Datum

Inhalt


1. Juli 2014:

Thema: Steuern
Einsprache gegen die Steuerrechnung 2013 der Gemeinde Ingenbohl vom 24.6.14
Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger haben bei Bezug von Renten, Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe im Nachbarkanton Luzem automatisch Anspruch auf vollständigen Steuererlass, sofern im Steuerjahr während mindestens 9 Monaten Sozialhilfe bezogen wurde. Es ist nicht davon auszugehen, dass es im Kt Schwyz anders sein sollte.
Einsprache gegen die Steuerrechnung 2013 der Gemeinde Ingenbohl vom 24.6.14 / 1.7.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 1,6 MB.

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Datum

Inhalt


14. Juli 2014:

Thema: Mogelpackung EL und behördliche Opfer (Satire)
Neuauflage der AKSZ-EL-Penis-Affäre (Teil 3) [Hinweis: Aus rechtlichen Gründen neu anonymisiert]
Die am 1. April 2014 enthüllte "AKSZ-Penis-Affäre" findet nachfolgend ihre Fortsetzung. Direkt involviert ist in Folge 3 aber nicht mehr der oberste Chef der Ausgleichskasse Schwyz, Andreas Dummermuth, sondern sein nicht minder berühmter EL-Abteilungsleiter XY bzw. der von ihm beauftragte Anwalt.

Aus der Affäre entwickelt sich nachfolgendes Telefongespräch (Mitschnitt):
Rechtsanwalt Alois K.: Da ist Rechtsanwalt K. Ich erstatte im Auftrag meines Mandanten eine Strafanzeige wegen Veröffentlichung eines unerlaubten Bildes. Mein Klient heisst XY und ist Abteilungsleiter der Ausgleichskasse Schwyz.
Staatsanwalt Felix R: Guten Tag Herr K. Inwiefern ist Ihr Mandant durch das Foto beschwert?
Rechtsanwalt Alois K.: Es zeigt meinen Mandanten nackt mit einem 60 cm grossen Penis. Dies sollte als Tatbeweis genügen.
Staatsanwalt
Felix R.: Ja, ein solcher Fall wurde uns vor Wochen schon einmal zugetragen. Was macht Sie sicher, dass es sich beim veröffentlichten Bild um Ihren Mandanten handelt?
Rechtsanwalt Alois K.: Herr XY selbst ist sich absolut sicher, dass er die abgebildete Person ist. Es ist unerhört, dass hochrangige Personen der Ausgleichskasse Schwyz, über welche die Schwyzer Lokalpresse seit Jahren ausschliesslich positiv berichtet und die nur ihre behördliche Pflicht tun, in den Dreck gezogen werden.
Staatsanwalt Felix R.: Es geht (wieder) um Kritik an der EL-Berechnung?
Rechtsanwalt Alois K.: Ja. Und es ist wieder dieser Urs Beeler, den man auch "Hotel-Urs" nennt. Schon seit drei Jahren bin ich im Streit mit diesem renitenten, unflätigen IV-Rentner sowie aufsässigen Sozialhilfebezüger. Man darf nicht einfach AKSZ-Beamte kritisieren, nur weil diese nicht-vorhandene Einkommen erfinden.
Staatsanwalt Felix R.: Können Sie Konkreteres dazu sagen?
Rechtsanwalt Alois K.: Im Internet habe ich nachlesen können, dass EL-Abteilungsleiter XY mit Verfügung vom 25. November 2010 Herrn Beeler ein Einkommen von Fr. 49'392.-- Franken errechnet hat. Aus diesem Grund bekommt Herr Beeler seither keine Ergänzungsleistungen mehr ausbezahlt und muss die Gemeinde Ingenbohl bevorschussend einspringen.
Staatsanwalt Felix R.: Und auf welche Zahlen sind Sie gekommen?
Rechtsanwalt Alois K.: Gemäss meinem Schreiben vom 18. März 2012 hat Herr Beeler im Jahre 2011 Sozialhilfe im Betrag von Fr. 107'357.85 bezogen. Ich meine, dass dies doch ein recht stolzer Betrag ist, welcher die öffentliche Hand jährlich für ihn aufbringt.
Staatsanwalt Felix R.: Und seine IV-Minimal-Rente?
Rechtsanwalt Alois K.: Ja, die macht rund Fr. 14'000.-- aus. Da sind wir bei über Fr. 120'000.-- Jahreseinkommen.
Staatsanwalt Felix R.: Etwas die Hälfte Ihres steuerbaren Jahreseinkommens...
Rechtsanwalt Alois K.: Dies tut hier nichts zur Sache.
Staatsanwalt Felix R.: Gemäss Ihren eigenen Zahlen erhält Herr Beeler rund doppelt soviel Sozialhilfe wie Herr XY von der AKSZ am 25.11.2010 verfügt hat?
Rechtsanwalt Alois K.: Ja.
Staatsanwalt Felix R.: Wie können Sie sich das erklären?
Rechtsanwalt Alois K.: Vielleicht wurden irgendwo falsche Zahlen übermittelt.
Staatsanwalt Felix R.: Und wieviel hat die Ausgleichskasse Schwyz Herrn Beeler aktuell als Einkommen berechnet?
Rechtsanwalt Alois K.: Weil Herr Beeler seiner Mitwirkungspflicht zu Beratungs- und Betreuungsgesprächen gegenüber der Sozialberatung Ingenbohl nur sporadisch bzw. sehr spärlich nachkommt [Anmerkung der Redaktion: Neu gar nicht mehr!], sind wir nicht immer auf dem neusten Stand. Gemäss AKSZ-Verfügung vom 22. Januar 2014 (von Gabriela Schnüriger) sollen es Fr. 50'760.-- sein.
Staatsanwalt Felix R.: Aber dies ist immer noch ein tieferer Betrag, als den Sie selbst am 18. März 2012 schriftlich festgehalten haben?
Rechtsanwalt Alois K.: Dies trifft zu.
Staatsanwalt Felix R.: Sie schreiben, dass Herr Beeler jährlich über Fr. 100'000.-- Sozialhilfe von der Gemeinde Ingenbohl erhält. Warum ist darüber nie etwas im "Blick" (Gabriela Battaglia), der "Weltwoche" (Alex Baur) noch im "Boten der Urschweiz" (Geri Holdener, Ruggero Vercellone) erschienen?
Rechtsanwalt Alois K.: Das weiss ich auch nicht.
Staatsanwalt Felix R.: Nochmals: Die Ausgleichskasse Schwyz berechnet für Herrn Beeler seit 2010 Einkommen, die bei rund Fr. 50'000.-- liegen?
Rechtsanwalt Alois K.: Das ist korrekt.
Staatsanwalt Felix R.: Und was sagt die Gemeinde Ingenbohl?
Rechtsanwalt Alois K.: Dass Herr Beeler seit vielen Jahren bedürftig ist.
Staatsanwalt Felix R.: Können Sie das belegen?
Rechtsanwalt Alois K.: Selbstverständlich. Ich kann Ihnen diesbezüglich eine Kopie der Bestätigung des Behördensekretariats der Gemeinde Ingenbohl vom 11.2.14 (Stefanie Arnold) vorlegen, falls Sie das wünschen.
[Hier exklusiv: Beweis-Dokument zum online Nachprüfen speziell für "Bote"-, "Blick"- und "Weltwoche"-Leser: Bestätigung Bedürftigkeit durch das Behördensekretariat der Gemeinde Ingenbohl / 11.2.14, PDF, 216 KB.] Fortsetzung weiter unten.

othmarmettlerakszpotrait

Datum

Inhalt


14. Juli 2014:

Thema: Mogelpackung EL und behördliche Opfer (Satire)
Fortsetzung
der AKSZ-EL-Penis-Affäre (Teil 4) [Hinweis: Zensierter Text gemäss Schlichtungsbegehren vom 11.12.14]
Staatsanwalt Felix R.: Bitte entschuldigen Sie die Frage. Was hat nun aber das Ganze mit XY von der Ausgleichskasse Schwyz und (...) einem angeblich 60 cm grossen Penis zu tun?
Rechtsanwalt Alois K.: Herr Beeler behauptet, dass bei AKSZ-Beamten beim Lügen das männliche Glied wachse wie bei Pinocchio die Nase. Herr Beeler nennt einen Wachstumskoeffizienten von 15 cm pro Jahr. Zum Basis-Glied von (...), das 15 cm misst, hat Herr Beeler drei "Lügen-Jahre" à ebenfalls 15 cm dazu addiert, was dann 60 cm ergibt.
Staatsanwalt Felix R.: Aber eines verstehe ich nicht ganz: Mit Schreiben vom 18. März 2012 haben Sie Herrn Beeler ja selber ein Einkommen unterstellt, das mehr als doppelt so hoch ist wie jenes, das die Ausgleichskasse Schwyz errechnet hat. Da müsste Herr Beeler ja Sie kritisieren und mit einem 120 cm grossen Penis plakativ darstellen...
Rechtsanwalt Alois K.: Solchen frechen Humor von Seiten der Staatsanwaltschaft gegenüber einem hoch angesehenen Schwyzer Anwalt verbitte ich mir in aller Form! Weder die Gemeinde Ingenbohl noch ich haben Herrn Beeler je ein hypothetisches Einkommen errechnet. Aus diesem Grund wurden weder ich noch meine Mandantin, die Fürsorgebehörde Ingenbohl resp. deren Mitglieder, je nackt dargestellt.
Staatsanwalt Felix R.: Aber Herr XY?
Rechtsanwalt Alois K.: Ja, er völlig überraschend im Juli - im Hochsommer und mitten in der Badesaison! Das ist eine Frechheit!
Staatsanwalt Felix R.: Also, ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass Sie diesen aussergewöhnlichen Fall via Strafrecht lösen können. Sagen Sie Ihrem Mandanten, Herrn XY, doch einfach, dass er keine nicht-existierenden Einkommen mehr erfinden soll. Dann wird (davon gehe ich aus) automatisch auch die EL-Kritik von Herrn Beeler vom Tisch sein.

Hier endet das mitgeschnittene Telefongespräch zwischen Staatsanwalt Felix R. und Rechtsanwalt Alois K. Und man kann sich dem weisen Rat des Staatsanwaltes, der sich hier positiv als Mediator einsetzt, nur anschliessen.

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