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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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Monats-Übersicht Mai 2014

blickdrohthotelurs

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1. Mai 2014:

Thema: Ein Beispiel für den "Fürsorge-Kleinkrieg" der Gemeinde Ingenbohl
Sozialberater Rico Baumann will eine Rückforderung von angeblich "zu viel bezahlter Sozialhilfe" geltend machen
Merke: Wenn eine korrupte, mafiose Sozialbehörde seit 3 Jahren nachweislich zu wenig wirtschaftliche Hilfe an Bedürftige ausbezahlt, so ist dies in Innerschwyz garantiert kein Thema für den "Bote der Urschweiz", das Sprachrohr des Schwyzer Polit- und Behördenfilzes. Was im umgekehrten Fall?

Eine Rückstellung machen für angeblich zu viel erhaltene Sozialhilfe?

Obwohl die Fb Ingenbohl eine wirtschaftliche Hilfe zahlt, die - ich wiederhole - gemäss einer Gesamtrechnung seit 3 Jahren nachweislich unter dem absoluten Existenzminimum liegt, meldet sich Sozialberater Rico Baumann in einem Schreiben mit einer Rückforderung von angeblich zu viel bezahlter Sozialhilfe.
Schreiben Rico Baumann betr. angeblich zu viel bezahlter Sozialhilfe / 1.5.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 3,8 MB.


6. Mai 2014:

Thema: Wie man sich gegen den Fürsorge-Kleinkrieg" der Gemeinde Ingenbohl wehrt
Bezüglich der von Sozialberater Rico Baumann geltend gemachter angeblich "zu viel bezahlter Sozialhilfe" im Betrag von Fr. 161.55 wird eine anfechtbare Verfügung verlangt
Wie unter dem Eintrag 1. Mail 2014 dargelegt, ist die angebliche behördliche Notwendigkeit betr. einer Rückforderung im Betrag von Fr. 161.55 nichts anderes als eine (weitere) kleinkarierte Masche der Fb Ingenbohl in ihrem bürokratischen Klein- bzw. Abnützungskrieg.
Im Sozialhilferecht unkundige Bedürftige (und dies sind leider vermutlich die meisten) würden vorliegend der Gemeinde Ingenbohl wohl einfach auf den Leim gehen.
Eine Fürsorgebehörde kann nicht den wirtschaftlichen Grundbedarf für 6 Monate um 15% kürzen und gleichzeitig auch noch eine angeblich notwendig Verrechnung von Fr. 161,55 im Sozialhilfebudget vornehmen, weil dadurch das absolute Existenzminimum (weiter) gesetzwidrig unterschritten würde.

Was *Bote"-, "Blick"- und "Weltwoche"-Leser aus ihren Medien nicht erfahren dürfen
Die Gemeinde Ingenbohl hat die wirtschaftliche Hilfe seit 3 Jahren (!) bereits unter das absolute Existenzminimum gedrückt (Kürzung der anrechenbaren Wohnkosten plus regelmässige Kürzungen des wirtschaftlichen Grundbedarfs um 15%). So funktioniert "Sozialhilfe" in der Praxis! Behördlicher Sozialhilfemissbrauch ist jedoch für die angepasste Schwyzer (Schweizer Press) kein Thema.
Anforderung einer anfechtbaren Verfügung betr. der von der Gemeinde Ingenbohl geltend gemachten Fr. 161.55 / 6.5.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 3,7 MB.


7. Mai 2014:

Thema: SKOS C.1.8
Anträge für situationsbedingte Leistungen gemäss den SKOS-Richtlinien und dem Schwyzer Handbuch zur Sozialhilfe
Weil die Fb Ingenbohl seit 3 (!) Jahren die wirtschaftliche Hilfe unter das absolute Existenzminimum gekürzt hat (Kürzung anrechenbare Wohnkosten, regelmässige Kürzung des wirtschaftlichen Grundbedarfs um 15%), ist das Stellen von Anträgen bezüglich situationsbedingter Leistungen ein Muss (weil aus dem gekürzten Grundbedarf nicht noch notwendige Anschaffungen finanziert werden können).
Notwendige Anräge für situationsbedingte Leistungen (TV/Computer) / 7.5.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 2,7 MB.

leiterabteilungsozialeshobbyzumberufgemacht
eingeschrbriefringier

Neu kommt nicht nur eingeschriebene Post aus Brunnen von der Gemeinde Ingenbohl, sondern auch aus Zürich vom Medienkonzern Ringier (siehe unten). Daraus ergibt sich die Schlagzeile: "Braucht 'Hotel-Urs' bald eine Sekretärin?"

schreibenringiers1

Das Medienhaus Ringier hat es nicht gerne, wenn man sein journalistisches Paradepferd "Blick"satirisch auf den Arm nimmt. Beachten Sie das Ultimatum!

schreibenringiers2

Wegen Kriitk an heutigem Manipulations-Journalismus sowie satirischen Beiträgen: "'Hotel-Urs' bald im Gefängnis?"

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Datum

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9. Mai 2014:

Thema: Ersatz von alten Matratzen
Der Antrag für den Ersatz von über 15 Jahre alten Matratzen wurde von der Fb Ingenbohl selbstredend abgelehnt (FB Nr. 83) - standardmässig muss beim Regierungsrat des Kantons Schwyz dagegen Beschwerde erhoben werden
Die Fürsorgebehörde Ingenbohl kümmert sich vorliegend weder um SKOS-Richtlinien noch das Schwyzer Handbuch für Sozialhilfe, was situationsbedingte Leistungen betrifft. Besagte Sozialbehörde ist nach Jahren dermassen verbittert, dass sie einfach aus Prinzip alles ablehnt ("Fürsorge-Nihilismus"). So auch den aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen notwendige Ersatz von über 15 Jahre alten Matratzen.
Das nachfolgende Verfahren wird zusammengefasst höherer Kosten verursachen als die Anschaffung der Matratzen = typisch Fürsorgepolitik der Gemeinde Ingenbohl.
Beschwerde gegen den FB Nr. 83 vom 23.4.14 (Matratzen-Ersatzanschaffung) / 9.5.14 , mit Anmerkungen in Rot, PDF 10,8 MB.


9. Mai 2014:

Thema: Sofa, Schrank, Esstisch, Stuhl und Büchergestell fehlen
Der Antrag für eine simple Mobiliarausstattung aus dem Brunner Brockenhaus (!) wurde von der Fb Ingenbohl selbstredend
ebenfalls abgelehnt (FB Nr. 84) - standardmässig muss beim Regierungsrat des Kantons Schwyz deswegen auch gegen diesen Beschluss Beschwerde erhoben werden
Die Fb Ingenbohl verschanzt sich in ihrer Argumentation einmal mehr hinter dem Vorwurf betr. angeblichem Nichtnachkommen der Mitwirkungspflicht. Dieser ist jedoch in vorliegendem Zusammenhang haltlos, zumal besagte Behörde einerseits über sämtliche entscheidungsrelevanten Informationen verfügt - andererseits seit Jahren praktisch durchs Band alle Anträge betr. situationsbedingter Leistungen ablehnt, sofern der Antragsteller Urs Beeler heisst. Selbst noch zu Zeiten, als Termine für "Standortgespräche" wahrgenommen wurden.

Wieso betonen die Fb Ingenbohl und ihr Honorar-Anwalt in praktisch jedem Verfahren immer wieder die Notwenigkeit von "Standort- und Betreuungsgesprächen?"
Ein wichtiger Grund ist die personelle Überkapazität der Sozialberatung Ingenbohl. „Standort- und Betreuungsgespräche" sind notwendig für die Beschäftigung von Sozialberatern. Die Situation sieht heute schon kritisch aus. Oft, wenn ich meinem Sozialberater Rico Baumann ein Mail sende, erhalte ich die automatische Nachricht, dass er von x bis y abwesend sei. Warum ist er abwesend? Weil es offensichtlich nichts zu tun gibt.
Nur aus der Kenntnis dieses Hintergrundes ist es erklärbar, weshalb Bedürftige fast wöchentlich mit Schreiben betr. „Rechtlichem Gehör", Androhungen von Leistungskürzungen oder gar -einstellungen versorgt werden. Das Ganze ist als behördlicher Hilferuf zu verstehen: „Bedürftige, ihr müsst kommen, sonst haben wir nichts zu tun!"
Beim Ganzen dürfte es sich auch um eine Modeerscheinung handeln: Früher konnten die Menschen allein arm sein; heute dürfen sie zwar weiter arm bleiben - nicht aber ohne Sozialberater an ihrer Seite!

„Die Schwester des Zynismus ist die Heuchelei",
schreibt Hans A. Pestalozzi (1929-2004), mit dem ich per Du war und den ich als Sachbuchautor sehr schätzte. An der Armut selbst will die Gesellschaft nichts ändern, aber mit der Ansetzung von „Standort- und Betreuungsgesprächen" sowie der Beschäftigung von Sozialberatern kann zumindest der Anschein erweckt werden, man sei „sozial sehr engagiert" und nehme die Armut „sehr ernst".
Zum scheinheiligen sozialen Getue kommt dann die Fürsorge-Realität, welche primär aus der Androhung und Umsetzung von Budgetkürzungen, Schikanen etc. besteht. Eine demütige Teilnahme von Bedürftigen am „Standort- und Betreuungsgesprächen" ändert an dieser Realität nichts.
Beschwerde gegen den FB Nr. 84 vom 23.4.14 (Möbelanschaffung aus dem Brockenhaus) / 9.5.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 9,1 MB.

carlocingenbohlzahltkeinemiz

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13. Mai 2014:

Thema: Anträge bezüglich situationsbedingten Leistungen
Der Abteilungsleiter Soziales, Patrick Schertenleib, meldet sich betreffend Anträgen
Wieder einmal etwas Interessantes für "Bote der Urschweiz"-, "Blick"-, und "Weltwoche"-Leser, welche grossmehrheitlich glauben, situationsbedingte Leistungen würden Bedürftigen gemäss SKOS "einfach so abgegeben" bzw. es bestünde ein klarer Rechtsanspruch darauf (Meinung: "Weil das dort so steht").
Die Sozialhilfepraxis sieht anders aus: Bevor etwas - falls überhaupt - bewilligt wird, stellen Sozialbehörden (in der Regel zahlreiche) Hürden auf, die von Sozialhilfeempfängern zuerst erfolgreich bezwungen werden müssen.
Schreiben Schertenleib betr. Anträgen TV und Computer / 13.5.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 3,6 MB.


13. Mai 2014:

Thema: Eingang der Beschwerden vom 9. Mai 2014 beim Regierungsrat des Kt. Schwyz
Der Rechts- und Beschwerdedienst des Kt. Schwyz bestätigt den Eingang der Beschwerden vom 9. Mai 2014 gegen FB Nr. 83 und FB Nr. 84 der Gemeinde Ingenbohl vom 23.4.14
Die Vorinstanz bzw. deren Rechtsvertreter wird ersucht, eine allfällige Vernehmlassung bis am 2. Juni 2014 einzureichen.
Mitteilung des Rechts- und Beschwerdedienstes in Sachen VB 135/2014 und VB 137/2014 / 13.5.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 1,4 MB.

entwicklungdereidgenossenschaft1

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14. Mai 2014:

Thema: Vergütung von KVG-Selbstbehalten
Zwecks Vergütung des 10%-Selbstbehalts müssen Krankenkassenabrechnungen nach Erhalt der Sozialabteilung der Gemeinde Ingenbohl eingereicht werden
Die Abrechnung mit den 10%-Krankenkassen-Selbstbehalten ist bei genauer Betrachtung "ein systembedingter Witz" und verursacht in der Schweiz unnötige Umtriebe. Ein Weglassen wäre ohne Weiteres möglich.
Das ganze Abrechnungs-Prozedere ist vom Gesetzgeber aber so (unnötig kompliziert) vorgeschrieben und muss deshalb "selbstverständlich" (ob sinnvoll oder nicht) vom Versicherten eingehalten werden.
Als dieser Verfahrensablauf ausgearbeitet wurde, galt wohl einmal mehr die politische Maxime, dass Bürger bzw. vor allem Verwaltungsangestellte "mit irgend etwas beschäftigt werden müssen".

Dabei könnte das ganze Krankenkassengeschäft ganz unkompliziert OHNE Selbstbehalte und Franchisen gehandhabt werden
Leistungserbringer (Ärzte, Spitäler, Apotheker etc.) senden sämtliche Rechnungen einfach direkt an die Krankenversicherung. Diese zahlt die Rechnungen für medizinischen Leistungen an den Leistungserbringer. Der Versicherte selbst erhält von der Krankenkasse lediglich noch eine Kopie der vergüteten Leistung zur Kontrolle bzw. für die Buchhaltung.

Aber wozu einfach, wenn es kompliziert auch geht?
Damit nicht nur Private, sondern vor allem auch Verwaltungsangestellte im Sozialhilfe- und Sozialversicherungsbereich mit Krankenkassenabrechnungsaufgaben (unnötig) beschäftigt werden können, existiert das Schweizer KVG-System mit Franchisen und Selbstbehalten.
Patrick Schertenleib, Abteilungsleiter Soziales, werden vorliegend die Rechnungen für die Krankenkassen-Selbstbehalte (10%) vorschriftsgemäss eingesandt.
Kolping-Einreichnung der Krankenkassenabrechnungen vom 8.5.14 an die Sozialabteilung Ingenbohl / 14.5.14
, mit Anmerkungen in Rot, PDF 3,8 MB.

patriciamettlerkraft1s

Die Wahlwerbung der Ingenbohler Fürsorgepräsidentin (Seite 1). Die roten Kommentare sind keine "bösen Unterstellungen"; man kann die Fakten Schwarz auf Weiss anhand von Originaldokumenten nachlesen. Mettler-Kraft oben im Text: sie setze sich für preisgünstige Wohnungen ein. Fürsorge-Realität: Sie versucht Bedürftige aus Kostengründe in andere Gemeinden (und sogar Kantone) abzuschieben!

patriciamettlerkraft2s

Die Wahlwerbung der Ingenbohler Fürsorgepräsidentin (Seite 2).
Darüber, was im Ingenbohler Sozialbereich seit Jahren tatsächlich abläuft, darf die Schwyzer Öffentlichkeit nichts erfahren. (Das Schweigen des "Boten".)

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21. Mai 2014:

Thema: Gewährung notwendiger situationsbedingter Leistungen (Matratzen/Mobiliar)
Zustellung der Vernehmlassung in Sachen VB 136/2014 und VB 137/2014
In der Vernehmlassung VB 136/2014 des Honorar-Anwalt der Fb Ingenbohl wimmelt es von völlig haltlosen Unterstellungen. Mit z.T. haarsträubenden Begründungen versucht er Bedürftigen nach den SKOS-Richtlinien zustehende situationsbedingte Leistungen auszuhebeln. Über 15jährige Matratzen, die weder hygienischen noch gesundheitlichen Ansprüchen genügen, sollen nicht ersetzt werden dürfen!
Kessler Vernehmlassung gehörte öffentlich in Zeitungen publiziert, damit die Bevölkerung erfährt, wie die Armutspolitik der Gemeinde Ingenbohl am konkreten Beispiel funktioniert. (Stichwort: Das Schweigen des "Boten")
Statt Geld Bedürftigen zukommen zu lassen, finanziert die (korrupte) Fb Ingenbohl einen kostspieligen Honorar-Anwalt für seitenlanges Geschwafel.

Für Freunde des leisen Humors...
...empfehle ich unbedingt Rechtsanwalt Kesslers Ausführungen auf Seite 3 (PDF Seite 10) seiner Vernehmlassung in Sachen VB 137/2014 zu lesen.
Dem Rechtsvertreter der Fb Ingenbohl geht es einmal mehr darum, sämtliche gestellten Anträge betr. der Gewährung notwendiger situationsbedingter Leistungen mit z.T. komplett haltlosen Einwänden zu bodigen. Entgegen dem Schwyzer Handbuch zur Sozialhilfe, den SKOS-Richtlinien und sogar der Bundesverfassung soll es für antragstellende Bedürftige weder ein Sofa, ein Schrank, ein Esstisch, Stühle noch ein Büchergestell aus dem Brockenhaus als Grundausstattung einer Wohnung geben
Kessler fordert, dass Sozialhilfeempfänger bereits möblierte Wohnungen beziehen.
Neben der Mentalität der zu vertretenden Fürsorgebehörde erfährt der Leser in der Vernehmlassung zu VB 137 so auch einiges über den Charakter des Rechtsvertreters der Gemeinde Ingenbohl.
Die Vernehmlassungen von Honorar-Anwalt lic. jur. Alois Kessler vom 20.5.14 in Sachen VB 136/2014 und VB 137/2014 / 21.5.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 19,8 MB.

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum