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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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Monats-Übersicht Oktober 2014

sozialberaterricobaumannvorgestellt1

Datum

Inhalt


1.Oktober 2014:

Thema: Satire
Ein zweiter Tötungsfall nach dem Fall "Ibergeregg"?

Kapitel 1: Der Vorfall beim "National" (Teil 1)
Eine Frau beobachtet an einem Donnerstagabend, ca. 18.00 Uhr (es ist bereits dunkel), wie sich zwei Männer auf Höhe Hotel "National"/Zentral-Garage Sutter an der Bahnhofstrasse in Brunnen zufällig kreuzen. Sie hört eine verbale Auseinandersetzung zwischen den Männern: "Die Sozialberatung Ingenbohl hat mir immer noch nicht die Kosten für nicht-kassenpflichtige Medikamente vergütet, obwohl sie dazu verpflichtet ist." Die Frau sieht aus der Entfernung, dass einer der beiden Männer plötzlich regungslos zusammenbricht. Der andere beugt sich über ihn. Die couragierte Augenzeugin näher sich dem Ort und stellt fest dass der eine Mann regungslos (möglicherweise tot) am Boden liegen bleibt. "Mörder!" schreit sie spontan und rennt so schnell wie sie kann weg.
Bei einem der beiden Männer handelt es sich um Rico Baumann, Sozialberater bei der Gemeinde Ingenbohl. Die Identität des zweiten (toten) Mannes ist noch unbekannt.

Kapitel 2: Das Informieren verschiedener Personen
Baumann verletzt sich beim Wegschleppen der Leiche unglücklich an deren Gürtel.
Was tun? Der Sozialberater versteckt den toten Mann provisorisch zwischen parkierten Autos der Zentral-Garage Josef Sutter.
Nun alarmiert er seinen Chef, Abteilungsleiter Soziales der Gemeinde Ingenbohl, Patrick Schertenleib, per Handy: "Du, Beeler ist tot!" - Schertenleib: "Bist Du verrückt?!" - Baumann: "Nein, ich war's nicht. Er fiel plötzlich tot zusammen. Aber es gibt Blutspuren von mir auf seiner Kleidung." Schertenleib: "Wo ist die Leiche?" - Baumann: "In Brunnen." Schertenleib: "Sie muss möglichst rasch weggeschafft werden. Ich rufe Mettler an."
Patricia Mettler-Kraft, Ingenbohler Fürsorgepräsidentin am Telefon: "Mein Güte, dass Ihr so weit gehen würdet, habe ich wirklich nicht gedacht! Ihr seid wahnsinnig!" Schertenleib: "Es gilt jetzt kühlen Kopf zu bewahren. Ruf' Kessler an und schildere ihm die Situation." Mettler-Kraft: "Ja, das tue ich."
Rechtsanwalt Kessler wird der Vorfall von der Fürsorgepräsidentin geschildert. Der Behörden-Anwalt (in seinem privaten Heim in der Herrenmatt, Brunnen) erklärt der Präsidentin, dass er im Fernsehen gerade ein Fussballspiel anschaue. Ausserdem rufe Mettler-Kraft ausserhalb der Bürozeit an. Er würde sich dem Fall "am Montag im Büro" annehmen.

Die verzweifelte Fürsorgepräsidentin ruft daraufhin Albert Auf der Maur, Gemeindepräsident und Fürsorgevizepräsident der Gemeinde Ingenbohl an
Auf der Maurs ebenfalls spontane Reaktion (aber als Finanzexperte doch etwas zurückhaltender): "Dass die Sozialabteilung soweit gehen würde, das hätte auch ich nicht gedacht! Mein Güte!" Mettler-Kraft: "Du musst unbedingt nochmals bei Kessler anrufen. Es geht um grösstmögliche Schadensbegrenzung. Da kann nur er mit seine Erfahrung als Jurist und seinem Beziehungsnetz helfen."
Rechtsanwalt lic. jur. Alois Kessler nimmt (erneut) in seinem Heim den Höhrer ab: "Kessler."
Gemeindepräsident Albert Auf der Maur: "Hallo Alois, da ist Albert auf der Maur. Patricia hat mir vorhin telefoniert. Du musst unbedingt aktiv werden!"
Es sei Donnerstagabend. Als AHV-Rentner (aber immer noch arbeitend!) beginne er jetzt sein freies (verlängertes) Wochenende, erklärt Kessler. Man solle am Montag in seiner Kanzlei anrufen.
Dem Ingenbohler Gemeindepräsidenten bleibt in dieser Situation nichts anderes übrig als deutlicher zu werden. Er droht Kessler, detailliert Auskunft über Summen (Zehntausende von Franken!) zu geben, welche von Seiten der Gemeinde Ingenbohl in den vergangenen Jahren an Kesslers Kanzlei überwiesen wurden
"Ich gehe damit zu Hugo [für Nicht-Schwyz-Insider: Dr. Hugo Triner] - zum 'Boten'", droht Auf der Maur mit Nachdruck. Dieses Argument überzeugt.
Der Ingenbohler Gemeindepräsident verlangt, dass Kessler "selber vor Ort zum Rechten sehe".
So bleibt Kessler schliesslich nichts anderes übrig als mit seinem grossen Volvo zum Tatort oder "Ort des Geschehens" zu fahren - und in der Nähe zu parkieren. Dort kommt völlig überraschend aus einem Gebüsch Sozialberater Rico Baumann hervor - schweissgebadet, mit hochrotem Kopf, nervlich am Ende.
"Nun beruhigen Sie sich mal", ermahnt ihn Kessler. "Holen Sie Ihr Auto und schaffen Sie Beeler weg." - "Ich bin mit dem Zug gekommen", beteuert Baumann. Währenddessen ruft nochmals Gemeindepräsident Auf der Maur auf das Handy von Kessler an und droht dem Ingenbohler Rechtsanwalt erneut mit der Einschaltung des "Boten der Urschweiz". Kesslers Reaktion: "Was Du da machst, nennt man auf Juristendeutsch Erpressung. Das ist strafbar!" Doch der gewiefte Auf der Maur (wie sonst wäre er Ingenbohler Gemeindepräsident geworden?) ist auch nicht auf den Kopf gefallen; er weiss genau, dass Kessler keine andere Wahl hat, als auf den Deal einzugehen.

Kapitel 3: Die Leiche wird fortgeschafft
Kessler bleibt unter diesen Umständen nichts anderes übrig als zusammen mit Sozialberater Baumann die Leiche in den grossen Kofferraum des Volvo zu laden. Dass die Aktion unbemerkt bleibt, grenzt an ein Wunder. Garagier Josef (Joe) Sutter hört zwar einmal verdächtige Geräusche auf dem Parkplatzareal seines Garage-Betriebs (Opel- und Mazda-Vertretung) und zündet deswegen extra das Aussenlicht an, kann jedoch nichts Verdächtiges feststellen. Minuten später sieht man einen grossen Volvo mit zwei Personen an Bord (genau genommen drei) Richtung See fahren.
Kessler fährt auf der Bahnhofstrasse Richtung "Ochsen". Dort biegt er links ab in die Olympstrasse. Die Fahrt geht weiter, rechts hinauf Richtung "Gütsch".
Die Leiche wird aus dem Kofferraum genommen und mit vereinten Kräften - in Verbindung mit einem längeren Fussmarsch - in den Ingenbohlerwald gebracht. Keine leichte Aufgabe für die beiden, denn der Tote wiegt mehr als 120 kg!
Es erfolgt ein zeitlicher Schnitt. Man sieht jetzt die beiden Träger, wie sie zurück beim parkierten Volvo eintreffen. Rechtsanwalt Kessler, Autoritätsperson und Oberst a.D. befiehlt Sozialberater Baumann, sich zu beruhigen und nach Hause zu gehen. Er werde mit seinem "Schwyzer Beziehungsnetz" schon schauen, dass es "richtig herauskomme" und "nichts passiere".

Kapitel 4: Die Zeugin (ältere Frau) meldet den Vorfall auf dem Polizeiposten Brunnen
Die Zeugin, die den Vorfall auf der Bahnhofstrasse gesehen hat, hat sich zwischenzeitlich auf dem Polizeiposten Brunnen gemeldet. Da die Frau einen bereits schon etwas älteren Jahrgang aufweist, wird sie vom jüngeren Polizisten nicht ganz ernst genommen. Nein, es sei auf dem örtlichen Polizeiposten kein Mord gemeldet worden, sie möge jetzt bitte wieder nach Hause gehen.

Kapitel 5: Die Leiche wird gefunden
Tage später finden Spaziergänger durch Zufall die Leiche in einem Waldstück des Ingenbohlerwaldes. Weil es bereits dunkel war und Kessler/Baumann über keine Taschenlampe verfügten, konnte der Leblose nicht sachgemäss vergraben werden.
Bei einem Leichenfund ist es eigentlich normal, dass zuerst die Polizei verständigt wird. Diese macht dann die Spurensicherung und leitet die weiteren notwendigen Massnahmen bzw. Schritte ein.
In Schwyz resp. Ingenbohl aber läuft das anders: Per Handy wird zuerst die Redaktion des "Boten der Urschweiz" verständigt, worauf sofort Sensationsreporter Geri Holdener ausrückt und zum Unfall- oder Tatort fährt. Zeitlich etwas versetzt folgt dann (in der Regel) die Sanität und an dritter Stelle die Polizei.

Beim Toten handelt es sich - wie wir bereits wissen - um Urs Beeler
"Bote der Urschweiz" Journalist Geri Holdener weiss als jahrelanger Lokal-Sensationsreporter, dass er in einem "Fall Beeler" nicht einfach einen Artikel schreiben darf, sondern zuerst Rücksprache mit diversen Stellen nehmen muss. Was dann auch geschieht. Und es geschieht vieles. So auch ein "Gespräch unter vier Augen" zwischen dem Anwalt der Gemeinde Ingenbohl und Hugo Triner, nach wie vor tonangebende Person (im Hintergrund) des "Boten der Urschweiz". Kessler ermahnt Triner, daraus keine "Sensationsgeschichte" machen zu lassen. Es müssten die rechtsmedizinischen Untersuchungen abgewartet werden. Und so beschränken sich dann die Berichterstattungen von "Bote der Urschweiz", "Blick" und "20 Minuten" (wenigstens zu Beginn) lediglich auf Vermutungen.

Kapitel 6: Spuren werden sichergestellt, Befragungen vorgenommen
Da es sich hierbei um polizeiliche resp. kriminalistische Ermittlungsbemühungen handelt, werden diese - speziell im Hinblick auf das nachfolgende Gerichtsverfahren - nicht publiziert.

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Arzt und Gutachter Dr. med. Josef Sachs (siehe Bild) wird auch in vorliegendem (Mord?)-Fall eingeschaltet.

Datum

Inhalt


1. Oktober 2014:

Thema: Mysteriöser "Fall Brunnen" - war es Mord? Tötung? Unfall? (Satire)
Das Gericht tagt im Rathaus Schwyz - Tatverdächtige werden einvernommen (Teil 2)

Kapitel 7: Der Kreis der Tatverdächtigen
Das Gericht legt fest, dass keine systematische Befragung nach Name, Beruf, politische Stellung etc. stattfinde.

Othmar Mettler, EL-Abteilungsleiter der Ausgleichskasse Schwyz. Der psychologisch sachverständige Arzt, Dr. Josef Sachs, sagt gleich zu Beginn, dass Mettler von seiner psychischen Struktur her kaum zu einem Mord fähig sei. Der EL-Abteilungsleiter vergrabe sich im Rahmen seiner Tätigkeit in Zahlen und lebe "in einer eigenen Welt der realen sowie irrealen [= hypothetischen] Einkommen". Ein Mann mit (...) Zügen liesse sich von Kritik von ausserhalb kaum beeindrucken. Ausserdem könne er einen allfälligen Mord gar nicht begangen haben, weil er zur Tatzeit im Tirol in den Ferien gewesen sei. (von Zeugen bestätigt).
Befragt wird auch Gabriela Schnüriger, Sachbearbeiterin der Ausgleichskasse Schwyz. Gemäss dem Gutachter habe diese Beeler für seinen Widerstand gegen die AKSZ und Aufdeckung von Ungerechtigkeiten insgeheim bewundert.

Behörden-Anwalt Kessler meldet sich zu Wort
Ob es sich um einen Mord handle, könne man rechtsmedizinisch noch gar nicht genau sagen, mischt sich RA Kessler gleich zu Beginn der Befragungen ein. "Herr Beeler kann auch eines natürlichen Todes im Ingenbohlerwald gestorben sein", sagt Kessler. Dem widerspricht die Staatsanwältin mit dem Einwand, dass man auf Beelers Kleider fremde Blutspuren gefunden habe, die auf eine mögliche Gewaltanwendung schliessen liessen. Kessler darauf frech zur Staatsanwältin: "Ich glaube, Sie schauen zu viele Krimis."
Die Staatsanwältin sachlich, sie liesse sich von Kesslers Polemik nicht beeindrucken. Im Gegensatz zur warmen Luft gewisser Anwälte (spielt auf Kessler an!) könne sie handfeste Fakten liefern. So habe der rechtsmedizinische Dienst des Kt. Zürich fremde DNA-Spuren auf den Kleidern des Toten feststellen können. "Die können von irgend jemandem stammen", erwidert Kessler.

Der Präsident nimmt das Wort und sagt, es gelte jetzt, die Befragungen weiter zu führen. Auch RA Kessler würde noch später befragt werden.
"Kommt allenfalls ein Sozialberater oder eine Sozialberaterin als verdächtige Person in Frage?" frägt der Präsident.
Mit Eliane Haas, Brigitte Guitjens und Emil Mauchle habe Beeler nie Probleme gehabt. Mit besagten Sozialberatern sei das Verhältnis gut gewesen. "Die guten Leute aber flüchteten aus Brunnen", so Josef Sachs, Arzt.
So geht die Befragung mit einem Nicht-Behördenmitglied weiter, der Brunnerin P.A. Sie habe einst eine Bewegung gemacht, als ob sie Beeler erschiessen wolle. Dies sei bei der Garage Benno Müller in Ibach passiert, als Beeler den Reifendruck seines Autos überprüfte bzw. korrigierte. Für den Vorfall gebe es mehrere Zeugen.
Richter: Weshalb machten Sie damals die Schiessbewegung? Warum haben Sie Herrn Beeler gehasst?
P.A.: Ich hasste ihn einfach. Seit Jahren.
Richter: Haben Sie ihn persönlich gekannt?
P.A.: Nein.
Richter: Hatten Sie zumindest einmal in Ihrem Leben mit ihm eine Unterhaltung oder ein kurzes Gespräch?
P.A.: Nein - nie!
Richter: Woher hatten Sie dann Ihre Informationen?
P.A.: Aus dem "Bote der Urschweiz" und "Blick". Und was die Leute so erzählten.
Richter: Sie bewerteten also einen Menschen aufgrund dessen, was in einer Zeitung steht oder bestimmte Leute sagen?
P.A.: Ja.
Richter: Töteten Sie ihn?
P.A.: Nein.
Die Frau gibt weiter an, gar nicht die Mörderin sein zu können, "weil ich sonst ins Gefängnis müsste." Und das könne sie nicht, weil sie zu ihrem Hund schauen müsse.
Dass die Frau gar nicht als Täterin in Frage kommen könne, bestätigt ein Nachbar des Wohnblocks, K.S. Zur Tatzeit habe er besagte Person gesehen, wie sie aus ihrem blauen älteren Sportwagen Einkaufsgegenstände genommen und in ihre Wohnung gebracht habe. Der Zeuge war früher Lehrer, ist Vater zweier Kinder, heute Pensionär und wird vom Gericht als glaubwürdig eingestuft.

Befragung von Regierungsrat André Rüegsegger
"Gefängnisplätze sind wichtiger als MCS-gerechter Wohnraum. Dies hat mir Herr Beeler auch auf seiner Homepage unterstellt", sagt Regierungsrat André Rüegsegger. Wenn er als SVP-Politiker und Regierungsrat mehr Gefängnisplätze fordere, so komme dies "beim Volk" (Stimmvolk) an; unter MCS-gerechtem Wohnraum verstehe das gemeine Volk nichts. Damit könnten auch keine Wählerstimmen gewonnen werden.
Als Politiker müsse man für Sachen eintreten, welche die Mehrheit der Leute interessiere und wofür sich Mehrheiten gewinnen lassen würden.
"Jetzt kann man sich selber ausrechnen, wo der steht", meint eine Zuschauerin im Gerichtssaal. Und ihre Kollegin: "Wenn Rüegsegger soviele Gemeinde-Aufträge wie Kessler in Brunnen bekommen hätte, hätte er seine Anwaltspraxis beibehalten können und gar nicht Regierungsrat werden müssen."

Auch Rechtsanwalt Kessler wird in der Sache befragt
Kessler gibt zur Auskunft, dass er als Behörden-Anwalt lediglich die Interessen der Gemeinde Ingenbohl vertreten habe. "Nicht mehr und nicht weniger", so Kessler. Zwar hätte er, trotz den zum Teil doch nicht unbeträchtlichen Honorar-Eingängen manchmal lieber auf dieses Mandat verzichtet. Nicht zuletzt habe er sich dafür aber auch "aus lokalpatriotischen Gründen" zur Verfügung gestellt.
Den Unterlagen sei zu entnehmen, dass Kessler mehrfach versucht habe, Beeler die Prozessfähigkeit abzusprechen, stellt der Richter fest. Kessler argumentiert "zum Schutz" desselben.
"Und wer schützt die Öffentlichkeit vor Dir, Du Sauhund!", erklingt es als Zwischenruf auf dem Gerichtssaal.
Der Präsident ruft zur Ordnung auf.
Der von Urs Beeler immer wieder kritisierte "Schwyzer Justiz- und Behördenfilz" existiere gar nicht, betont Kessler. Das sei eine reine Erfindung "zur Stimmungsmache" gewesen. Die Schwyzer Behörden würden "korrekt funktionieren", so Kessler. Das wisse er aus seiner jahrzehntelangen Erfahrung als Anwalt. Es gäbe keine politischen Seilschaften und Korruption im Talkessel Schwyz, wie Beeler immer wieder unterstellt habe. Es handle sich bei aller Kritik um "böse Verleumdungen" und Verunglimpfungen.
Der Richter befrägt Kessler nach den Mitgliedern der Fürsorgebehörde Ingenbohl und der Sozialberatung. Die hätten "nur ihre Pflicht getan", so der Ingenbohler Behörden-Anwalt.
In diesem Zusammenhang will das Gericht die Meinung des psychiatrisch Sachverständigen hören. Josef Sachs, Arzt: "Ich glaube nicht, dass ein Mitglied der Ingenbohler Sozialbehörde für den Tod von Urs Beeler mittels unmittelbarer Gewaltanwendung verantwortlich sein kann oder könnte. Sozialbehörden morden nicht direkt, sondern indirekt via Sanktionen und - final - mittels Leistungseinstellung."

Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher
: Sie hätte als Vorsteherin des Departement des Innern keinen Einfluss auf die Sozialhilfe-Politik der Gemeinde Ingenbohl nehmen können. Ein Kritiker meint dazu ergänzend: "Sozialhilfe-Mobbing ist Sache der Gemeinden."

Ein Problem mit einem Alibi hat AKSZ-Geschäftsstellenleiter Andreas Dummermuth
Zur Tatzeit sei er mit seiner Frau zusammen gewesen, erklärt Dummermuth wahrheitsgemäss. Das Gericht akzeptiert dies nicht als "erhärtendes Alibi", weil sich Eheleute gegenseitig schützen könnten.
Zu Hilfe kommt Dummermuth anfänglich eine ältere Zeugin (Witwe) aus Goldau. Diese will jedoch von ihrer gegenüber der Kriminalpolizei zuerst noch spontan geäusserten Beobachtung plötzlich nichts mehr wissen. Sie sei in der Sache von einer namhaften Person, deren Identität sie jedoch nicht preisgebe, gezwungen worden, die ursprüngliche Version ihrer Aussage zurückzuziehen. Von einem Zeugenschutzprogramm halte sie vorliegend rein gar nichts, zumal sie als AHV-Rentnerin "von betreffenden Leuten resp. deren mächtigen Organisation wirtschaftlich abhängig" sei.
Gerichtspräsident:
"Sie wissen aber, was dies in vorliegendem Fall bedeutet? Herr Dummermuth verliert durch Ihren Rückzug sein Alibi!"
Die ältere Frau: "Das ist mir aufgrund der neuen Umstände egal."
Dummermuth zu seinem Freund und Arbeitskollegen AKSZ-EL-Abteilungsleiter Othmar Mettler: "Mein Gott, Othmar, ich hätte nie geglaubt, dass dieser Prozess für mich so peinlich werden könnte!"
Weiter als Verdächtiger geladen ist lic. jur. Othmar Suter, ehemals Schwyzer Fürsorge- und Vormundschaftspräsident. Er erklärt, dass Beeler seit dem Frühling 2005 für ihn "ein rotes Tuch" sei. Noch heute leide er unter Beelers Kritik an der Schwyzer Fürsorgepolitik. Er sei kein Freund von Beeler, aber als Anwalt nicht so dumm, ihn umzubringen. Ausserdem sei er am Abend der Tat bei Fürsorgesekretär Carlo Carletti zum Abendessen eingeladen gewesen. Eine Zeuge bestätigt, dass er Suters grossen silbrigen Mercedes im unteren Steisteg in Schwyz gesichtet habe.
Befragt wird auch Dr. med. Gregor Lacher, Bezirksarzt, Schwyz. Dieser erklärt (wahrheitsgemäss) gegenüber dem Gericht, dass er für Behörden auch schon einmal eine medizinische Gefälligkeitsdiagnose ausgestellt habe, damit ein rechtswidriger FFE hätte stattfinden können. Ein Mord aber könne man von ihm nicht verlangen: "So etwas geht mir zu weit." Auch Josef Sachs, Arzt und Gutachter, bestätigt, dass er Lacher nicht zum Kreis der Tatverdächtigen zähle. Bei einer frei erfundenen medizinischen Diagnose sei es noch möglich, dass ein Bezirksarzt profitiere - bei Mord sei dies nicht der Fall.
Befragt wird auch Carlo Carletti, Fürsorgesekretär der Gemeinde Schwyz. Dieser stellt klar: "Ich habe Herrn Beeler vor Jahren Fr. 20'000.-- für sein MCS-Wohnprojekt beschafft. Dann bringe ich ihn Jahre später sicher nicht um!" (plus Alibi Suter)
Die Ingenbohler Fürsorgepräsidentin bricht vor dem Gericht spontan in Tränen aus. Sie bedaure den Tod von Urs Beeler zutiefst. "Heuchlerin, Fürsorge-Schlampe, Sozial-Nutte!" erklingt es spontan und laut aus dem Publikum des Gerichtssaals.

Der Gerichtspräsident ruft zur Ordnung auf!
"Solche Ausdrücke verbitte ich mir im Gerichtssaal, sonst lasse ich ihn räumen", ermahnt der Gerichtspräsident. Er könne verstehen, dass der Prozess und die damit in Zusammenhang stehenden Befragungen "Menschen aufwühle". Es gelte jedoch die Verhandlung sachlich und mit Anstand zu führen.
Befragt wird auch Patrick Schertenleib, Abteilungsleiter Soziales (der Gemeinde Ingenbohl), der sich jedoch zur Tatzeit bereits zu Hause in Rotkreuz/ZG aufhielt: Ob er eventuell etwas über die näheren Umstände sagen könne. Die Antwort Schertenleibs: "Ich bin eine Führungspersönlichkeit mit ausgeprägten sozialen Kompetenzen. Nach einer juristischen Ausbildung an der Universität Zürich habe ich nach einer Weiterbildung an der Hochschule Luzern mit dem Diplom in Verwaltungsmanagement und dem Gemeindeschreiberpatent des Kantons Luzern abgeschlossen. Zurzeit befinde ich mich im Masterstudiengang Management im Sozial- und Gesundheitsbereich." Schertenleib berichtet dem Gericht gegenüber weiter, dass er in der Gemeinde Ingenbohl "für das Alimentenwesen und Todesfälle verantwortlich" sei.
Die Richter schauen sich gegenseitig an. Der Präsident fordert Schertenleib auf, er möge wieder Platz nehmen.
Geladen ist auch Alt-VGP Bruhin: Ja, er habe in seiner Amtszeit wohl nicht immer nur recht entschieden. Und das sei von Herrn Beeler auch z.T. scharf und nicht immer mit gebührendem Respekt kritisiert worden (Stichwort: "Verwaltungsschutzgerichtspräsident").
Gerichtspsychiater Josef Sache analysiert: "Soweit ich die Akten studiert habe, hätte eher Herr Beeler Grund gehabt, Herrn Bruhin für seine Rechtsprechung (Stichworte: Bestätigung Falschschatzung Alte Brauerei Schwyz; menschenrechtswidriger, fingierter FFE; einseitige Pro-Behörden-Rechtsprechung) umzubringen als Herr Bruhin Herrn Beeler für seine Kritik."

Die Zeugin, welche den Vorfall beim "National" beobachtet hat
Befragt wird natürlich auch die ältere Frau, welche die Szene beim "National" bzw. bei der Zentral-Garage in Brunnen gesehen hat. "Nein, den Mann, den ich zur Tatzeit gesehen habe, war rothaarig", gibt sie zu Gerichtsprotokoll. - "Möglicherweise hat er eine Perücke getragen", wendet Alois Kessler, Anwalt der Gemeinde Ingenbohl, sofort ein. "Nein, ich habe diesen Mann auch sonst schon mal irgendwo gesehen. Es war - so weit ich mich erinnern kann - im Bahnhof Brunnen. Auch dort hatte er rote Haare." - "Es gibt in Brunnen viele Leute mit roten Haaren", wendet Rechtsanwalt Kessler ein und führt gegenüber dem Gericht aus, dass es sich bei der alten Frau um keine glaubwürdige Zeugin handeln könne. "Nein, ich kann mich noch ganz genau erinnern!" interveniert die Frau.
Der Rechtsanwalt zum Gericht: Die Zeugin falle durch Renitenz auf, was auf eine psychiatrische Erkrankung schliessen lasse. Möglicherweise sei die Frau sogar dement. In jedem Falle müsse hier - zwecks "Hilfeleistung" - eine Intervention der KESB stattfinden, fordert der Behörden-Anwalt.

"Möglicherweise hat die alte Frau mit ihrem Hinweis auf einen rothaarigen Unbekannten Recht...
Aber wer könnte es sein? Unter den Tatverdächtigen haben wir bis jetzt keinen einzigen rothaarigen Mann vernommen", stellt der Gerichtspräsident fest.
"Gibt es vielleicht unter den Ingenbohler Sozialberatern einen rothaarigen Mann?" frägt der Vorsitzende. "Nein, ganz sicher nicht!" meldet sich als Erster der Behörden-Anwalt.

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Datum

Inhalt


1. Oktober 2014:

Thema: Thema: Mysteriöser "Fall Brunnen" - war es Mord? Tötung? Unfall? (Satire)
Kapitel 8: Die Staatsanwaltschaft bekommt die Möglichkeit für eine vertiefte Befragung (Teil 3)

Die Staatsanwältin nimmt Regierungsrat Andres Barraud in die Zange.
Staatsanwältin: Ich werde Sie nun zum aktuellen RRB Nr. 935/2014 vom 9. September 2014 befragen. Möglicherweise bringt dieser weitere Fakten zu Tage.
Die SKOS-Richtlinien und das Schwyzer Handbuch zur Sozialhilfe sehen vor, dass Fahrtkoten zu einer (vorliegend) 100%-Arbeitsstelle vergütet werden. Herr Beeler stellte dazu Antrag, die Gemeinde Ingenbohl lehnte ab. Wie entschied der Regierungsrat?

Barraud: Wir lehnten ebenfalls ab.
Staatsanwältin: Das heisst, es sollen keine Fahrt- oder Verpflegungskosten bei einer Arbeit vergütet werden?
Barraud: So ist es.
Staatsanwältin: Woraus musste Herr Beeler als "geschäftsführende Person" dann diese Fahr- resp. Verpflegungskosten bezahlen?
Barraud: Aus dem bereits gekürzten Grundbedarf.
Staatsanwältin: Ist das rechtmässig?
Barraud: Der Regierungsrat des Kt. Schwyz beschloss es im Falle Beeler so.
Staatsanwältin: Und Sie unterzeichneten RRB Nr. 935?
Barraud: Ja, in meine Funktion als Landammann - zusammen mit dem Staatsschreiber Dr. Brun.
Staatsanwältin: Trifft es zu, dass Sie ebenfalls eine monatliche Integrationszulage gemäss SKOS und Schwyzer Handbuch zur Sozialhilfe ablehnten, obwohl sie dort ausdrücklich in Zusammenhang mit Arbeitsbelohnung genannt sind?
Barraud: Ja.
Staatsanwältin: Interpretiere ich das richtig (oder korrigieren Sie, wenn ich falsch liege): Wer nicht arbeitet, fährt in der Gemeinde Ingenbohl resp. vor den Schranken des Regierungsrates günstiger, weil so Fahrt- und Verpflegungskoten zur Arbeitsstelle entfallen.
Barraud: Das geht so aus RRB Nr. 935 sinngemäss hervor.
Staatsanwältin. Stimmt es, dass der wirtschaftliche Grundbedarf von Herrn Beeler durch eine Wohngeldkürzung, welche später vom Regierungsrat bestätigt wurde, den GBL unter das absolute Existenzminimum drückte?
Barraud: Wenn Sie es als Gesamtrechnung sehen ja. Wir haben jedoch eine solche Gesamtbetrachtung, wie Sie Herr Beeler seit Jahren vorbringt, stets abgelehnt.
Staatsanwältin: Mit Schreiben vom 30.1.14 will Patrick Schertenleib, Leiter Abteilung Soziales der Gemeinde Ingenbohl, die rechtzeitige Auszahlung von Sozialhilfe von der Einreichung von Kontoauszügen abhängig machen. Wie Herr Beeler meinte und ausführlich schilderte, eine reine und unnötige Schikane. Wie entschied der Regierungsrat?
Barraud: Wir bestätigten die Schikane, pardon, das Vorgehen der Gemeinde Ingenbohl.
Staatsanwältin: Obwohl es für im Prinzip für unnötigen Aufwand sorgt?
Barraud: Das ist Sache der Gemeinde, welche erstinstanzlich entscheidet.
Staatsanwältin: Sie schützen also nur die Politik der Gemeinde? Herr Beeler hatte klar belegt, dass die Begründung des Regierungsrates, wonach die Gemeinde Ingenbohl nicht wissen könne, wie hoch der monatliche Prämienüberschuss sei, falsch ist.
Barraud: Ich verstehe die Frage nicht.
Staatsanwältin: Der Prämienüberschuss ergibt sich aus der Differenz zwischen der (im Voraus bekannten) Prämienverbilligung und (der ebenfalls im Voraus bekannten) Krankenkassenprämie. Wozu sollen hier noch Kontoauszüge eingereicht werden?
Barraud: Das weiss ich nicht. So etwas macht eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter.
Staatsanwältin: Lesen Sie selber als Regierungsrat auch noch, WAS sie unterschreiben?
Barraud: (Schweigen)
Staatsanwältin. Gemäss RRB Nr. 935/2014 hat der Regierungsrat die notwendige Einreichung von Kontoauszügen bis zum 15. eines Monats als rechtmässig befunden, letztlich aber nicht entschieden, wer den Überschuss bekommen soll. Was sagen Sie dazu?
Barraud: Ich verweise wiederum auf die Sachbearbeiterin/den Sachbearbeiter.
Staatsanwältin: Wenn es also sein kann, dass die Prämienüberschüsse dem Bedürftigen oder allgemein Bedürftigen zukommen, weshalb soll das Ganze dann noch von der Gemeinde anhand von Kontoauszügen überprüft werden?
Barraud: Ich verweise auf meine vorherige Antwort (Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter).
Staatsanwältin: Trifft es zu, dass Sie resp. der Regierungsrat des Kt. Schwyz einer weiteren Kürzung des wirtschaftlichen Grundbedarfs von Herrn Beeler zustimmten, obwohl dieser bereits seit mehr als 3 Jahren faktisch unter dem absoluten Existenzminimum liegt?
Barraud: So geht es aus dem vorliegenden RRB Nr. 935 vom 9.9.14 zumindest hervor.
Staatsanwältin: Geben Sie zu, dass Sie die Politik der Fb Ingenbohl insofern stützten und den seit 3 Jahren bestehenden wirtschaftlichen Grundbedarf, der unter dem absoluten Existenzminimum liegt, nochmals um 15% kürzen wollten - und dies für 6 Monate?
Barraud: So geht es aus RRB Nr. 935/2014 hervor.
Staatsanwältin: Den Sie unterzeichnet haben?
Barraud: Ja.
Staatsanwältin: War oder ist Ihnen bewusst, dass Sie mit einer Gutheissung der willkürlichen Kürzung der Wohnkosten auf die interne Mietzinsrichtlinie der Gemeinde Ingenbohl (Fr. 1'100.--) Herrn Beeler um fast Fr. 1'200.-- (gemäss seiner dokumentierten Eingabe ans Schwyzer Verwaltungsgericht) prellen?
Barraud: Wir behandelten die Sache als reinen Sozialhilfefall.
Staatsanwältin: Dies, obwohl Herr Beeler seit 10 Jahren IV-Rentner mit einer 100%-Vollrente ist und grundsätzlich einen Anspruch auf EL hätte? Und es sich nur um eine EL-Bevorschussung handelt, die von der Ausgleichskasse Schwyz an die Gemeinde Ingenbohl zurückzuzahlen ist?
Barraud: (Schweigen)
Staatsanwältin: Durch eine willkürliche Kürzung der Wohnkosten auf die Mietzins-Richtlinie der Gemeinde Ingenbohl machen Sie oder der Regierungsrat des Kt. Schwyz aus einem grundsätzlichen EL-Fall einen Sozialhilfefall: Warum machten Sie das?
Barraud: (Schweigen)
Staatsanwältin: Wieso blieben seit Jahren vorhandene Artzeugnisse bezüglich MCS-gerechtem Wohnraum, ja sogar der von den Behörden selbst aufgegebene Auftrag betr. Materialfeststellung von ETH-Architekt Benedict Steiner, Schwyz, komplett unberücksichtigt?
Barraud: (Schweigen)
Staatsanwältin: Ich frage Sie nochmals: Lesen Sie auch, was SIE im Namen des Regierungsrates des Kt. Schwyz unterschreiben?
Barraud: (Schweigen)
Staatsanwältin: Stimmt es, dass die Gemeinde Ingenbohl trotz medizinisch ausgewiesenem Rückenleiden den Ersatz von über 15jährigen alten Matratzen, welche weder hygienischen noch anderen Kriterien genügen, verweigerte und Sie resp. der Regierungsrat des Kt. Schwyz diese Politik schützen?
Barraud: (Schweigen)
Staatsanwältin: So geht es zumindest aus den Akten (RRB Nr. 935/2014) Schwarz auf Weiss hervor.
Barraud: (Schweigen)
Staatsanwältin: Trifft es zu, dass die Gemeinde Ingenbohl es fertig brachte, eine simple Duvet-Beschaffung um 5 1/2 Jahre hinauszuzögern und dass der Regierungsrat es nicht fertig brachte, dass beide Eheleute über ein neues Duvet verfügen?
Barraud: Soviel mir bekannt ist, wurde für beide Eheleute tatsächlich bis heute nur 1 Duvet und 1 Kopfkissen gutgeheissen.
Staatsanwältin: Wussten Sie, dass die Gemeinde Ingenbohl zwar Fr. 300.- für ein Ersatz-TV-Gerät bewilligte, nicht aber für dringend benötigte Einrichtungsgegenstände wie Sofa, Schrank, Esstisch, Stuhl, Büchergestell. - Herr Barraud, ich frage Sie dazu: Was nützt ein TV-Gerät ohne entsprechende vernünftige Sitzmöglichkeit?
Barraud: (Schweigen)
Staatsanwältin: Wissen Sie, dass haargenau diese Politik der Gemeinde Ingenbohl der Regierungsrat mit seinem RRB Nr. 935 schützt?
Barraud: (Schweigen)
Staatsanwältin: Stimmt es, dass in den vergangenen Jahren noch weitere situationsbedingte Leistung einfach aus "politischen Gründen" von der Gemeinde Ingenbohl (Erstinstanz) und dem Regierungsrat (Aufsicht) willkürlich abgelehnt wurden, nur, weil der Antragsteller Urs Beeler hiess?
Barraud: Ich kenne nicht alle Regierungsratsbeschlüsse. Und habe auch nicht alle im Falle Beeler unterzeichnet.
Staatsanwältin: Aber den RRB Nr. 935/2014 unterzeichneten Sie?
Barraud: Ja.
Staatsanwältin: Unter Ziffer 8.4 in RRB Nr. 935/2014 hielten Sie resp. der Regierungsrat fest: "Von einer kompletten Einstellung der Sozialhilfeleistung ist noch abzusehen." Ich frage Sie: Woraus sollte ein IV-Rentner mit 100% Minimalrente leben, wenn ihm auch noch politisch-willkürlich die Sozialhilfe gestrichen würde?
Barraud: (Schweigen)
Staatsanwältin: Das Schwyzer Sozialhilfegesetzt schreibt in § 3 Abs. 1 und 2 vor, dass Notlagen vermieden werden sollen - Sie resp. der Regierungsrat selbst droht eine solche ("von einer kompletten Einstellung der Sozialhilfeleistung ist noch abzusehen") an - wie soll das zusammen gehen? Sollen aus IV-Rentnern (mit grundsätzlichem Anspruch auf EL zur Existenzsicherung) gemäss Ihrer Politik resp. jener des Regierungsrates des Kt. Schwyz neu Obdachlose werden, welchen noch eine Minimalrente von Fr. 1'170.-- zum Überleben bleibt?
Barraud: (Schweigen)
Staatsanwältin: Sie gehen sogar noch einen Schritt weiter, indem Sie nicht nur androhen, aus einem IV-Fall einen möglichen Obdachlosen-Fall zu machen. Auf Seite 19 (Ziff. 12) des RRB Nr. 935 drohen Sie dem IV-Rentner sogar an, auf künftige Beschwerden u.U. gar nicht mehr einzutreten. Bedeutet dies, dass Sie aus IV-Rentnern nicht nur Obdachlose machen wollen, sondern darüber hinaus auch noch zu Rechtlosen?
Barraud: (Schweigen)
Drückende Stille herrscht im Gerichtssaal.
Mit "Keine weiteren Fragen" beendet die Staatsanwältin ihre Vernehmung.

Als die Befragung durch die Staatsanwaltschaft fertig ist und Totenstille im Gerichtssaal herrscht, hört man leise, wie sich die Türe zum Gerichtssaal öffnet ...

Kapitel 9: Das Intermezzo
... und ein Mann mit schwarz getönten Haaren den Gerichtssaal betritt. Es handelt sich um Sozialberater Rico Baumann. Er bekam ebenfalls eine Einladung vom Gericht, wollte zuerst aber gar nicht erscheinen.

Durch reinen Zufall bemerkt seine Anwesenheit (weil die Türe halb offen ist) die ältere Frau, welche die Szene beim "National" bzw. bei der Zentral-Garage Sutter in Brunnen gesehen hatte. Spontan ruft sie: "DAS IST ER!! Das ist der Rothaarige!"
Behörden-Anwalt Kessler erkennt (Jurist mit jahrzehntelanger Erfahrung im Strafrecht!) sofort die Situation und ruft: "Die Frau phantasiert. Sie ist gar nicht zurechnungsfähig! Schafft sie fort!"
Blitzschnell erfasst auch Patrick Schertenleib, Leiter der Abteilung Soziales der Gemeinde Ingenbol, die brenzlige Situation, packt Baumann am Ärmel und drängt ihn durch die Gerichtssaaltüre in den Vorraum. "Bis Du verrückt, Rico, bei der Verhandlung zu erscheinen?!" - "Aber ich bin doch unschuldig", beteuert Baumann, "ich habe Beeler nicht umgebracht!"
Durch Baumanns unerwartetes, kurzes Erscheinen ist der bisherige Verhandlungsverlauf in Gefahr.

Kapitel 10: Kessler macht Barraud fertig!
Rechtsanwalt Kessler, Behörden-Anwalt der Gemeinde Ingenbohl, sieht die drohende Gefahr und holt zum Befreiungsschlag aus: "Meiner Meinung nach kann nur einer als Tatverdächtiger in Frage kommen: Regierungsrat Barraud!"
Grosses Raunen geht durch den Gerichtssaal.
"Aber das müssen Sie mir schon etwas genauer erklären", fordert der Gerichtspräsident.

Die fulminante Anklage-Rhetorik des Ingenbohler Honorar-Anwalts schreibt Schwyzer Rechtsgeschichte
Rechtsanwalt Kessler läuft anlässlich seiner nachfolgenden Anklage zu einer absoluten Höchstform auf. Kein Staranwalt dieser Welt könnte ihn in diesen Momenten übertreffen, als er gegen Barraud loslegt:
"- Er hat in RRB Nr. 935 Fahrtkosten zur Arbeitsstelle nicht bewilligt!
- Er hat Verpflegungskosten abgelehnt!
- Er hat sich für eine weitere Kürzung des wirtschaftlichen Grundbedarfs um 15% für 6 Monate ausgesprochen, obwohl der GBL (in einer Gesamtrechnung) bereits seit mehr als 3 Jahren (!) unter dem absoluten Existenzminimum liegt!"


Mit Wortgewalt drischt Kessler weiter auf Barraud ein
"
- Er hat eine Integrationszulage trotz nachgewiesener Integrationsleistung verweigert!
- Er hat (in einer Gesamtrechnung betrachtet) unter das absolute Existenzminimum gekürzt!
- Er wollte die rechtzeitige Auszahlung von Sozialhilfe von der Einreichung von Kontoauszügen bis zum 15. eines Monates abhängig machen!
- Er war für unnötige Schikanen und wollte diese durchsetzen!
- Er verweigerte eine simple Wohnungseinrichtung zum Preis von Fr. 790.-!
- Er lehnte eine Kostengutsprache für dringend nötige neue Matratzen ab!
- Er war es, der mit einer willkürlichen Kürzung der anrechenbaren Mietkosten Herrn Beeler monatlich um fast Fr. 1'200.-- prellen wollte!
- Er machte aus einem grundsätzlichen EL- einen Sozialhilfefall!
- Er drohte in einem IV-Fall mit dem Entzug der Sozialhilfe!
- Wer einem IV-Rentner die Sozialhilfe entziehen will, der ist vom nächsten Schritt nicht weit entfernt: M
...!"

Kapitel 11: Barraud: "Aber Ihr wolltet doch...!"
"Aber Ihr wolltet doch Sanktionen ohne Ende!"
ruft ein verzweifelter Regierungsrat Barraud. "Ihr wolltet ihn [Beeler] doch fertig machen! Ihr von der Gemeinde Ingenbohl habt doch immer politisch Druck auf uns ausgeübt. Wir haben ja nur das in RRB Nr. 935 juristisch umgesetzt, was Ihr haben wolltet!"

Kapitel 12: Die Verhandlung wird abgebrochen/verschoben - "Bote der Urschweiz"...
An dieser Stelle unterbricht der Präsident die Verhandlung, weil sie in einen Tumult ausgeartet ist. Wütende, militante SVP-Anhänger versuchen dem anschuldigenden Honorar-Anwalt habhaft zu werden. Regierungsrat Barraud werden Handschellen angelegt. "Bote"-Journalist Geri Holdener wird bei einem Handgemenge im Vorraum die Kamera aus der Hand gerissen.
Noch nie zuvor in der jahrhundertealten Geschichte des Schwyzer Rathauses kam es vor, dass eine Gerichtsverhandlung für ähnlich emotionale Erregung sorgte.
Der "Bote der Urschweiz" kann sich daraufhin von eingehenden Redaktions-Telefonaten und Mails aus der Schweiz ("Blick", "Weltwoche" etc.) kaum retten. Lesen Sie deshalb die Fortsetzung dieser Geschichte in einer der nächsten Ausgaben des "Boten der Urschweiz"...

Was kann eine Sozialbehörde tun, wenn sie keine sachlichen Argumente mehr vorzubringen hat? Sie verhält sich rechtswidrig.
Die Gemeinde Ingenbohl kennt keinen Humor, wenn es um berechtigte Kritik an ihrer aberwitzigen "Sanktions-Fürsorgepolitik" geht. Als Reaktion zu obiger Satire zahlt sie die wirtschaftliche Hilfe nicht (fristgerecht) aus!
Bedenklich, dass solches in einem Kt. Schwyz (angebliche "Urstätte der Demokratie und Freiheit") überhaupt möglich ist. Aber insofern auch interessant und aufschlussreich, als dass dokumentiert werden kann, wie "Sozialhilfe des Jahres 2014" in der Praxis funktioniert.

Ein Prüfstein für die Schwyzer Justiz:

schreibenanrrrueegsegseggers1

Seite 1: Politischer Racheakt der Fürsorgebehörde der Gemeinde Ingenbohl: Sie verweigert neu eine (rechtzeitige) Auszahlung der Sozialhilfe. So erfährt die Öffentlichkeit zumindest etwas über das Niveau bzw. die Mentalität dieser Behörde.

schreibenanrrrueegsegseggers2

Seite 2 des Schreibens an Regierungsrat André Rüegsegger, Vorsteher des Sicherheitsdepartements des Kt. Schwyz (Rechts- und Beschwerdedienst).

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum