1. Oktober 2014:
|
Thema: Mysteriöser "Fall Brunnen" - war es Mord? Tötung? Unfall? (Satire) Das Gericht tagt im Rathaus Schwyz - Tatverdächtige werden einvernommen (Teil 2)
Kapitel 7: Der Kreis der Tatverdächtigen Das Gericht legt fest, dass keine systematische Befragung nach Name, Beruf, politische Stellung etc. stattfinde.
Othmar Mettler, EL-Abteilungsleiter der Ausgleichskasse Schwyz. Der psychologisch sachverständige Arzt, Dr. Josef Sachs, sagt gleich zu Beginn, dass Mettler von seiner psychischen Struktur her kaum zu einem Mord fähig sei. Der EL-Abteilungsleiter vergrabe sich im Rahmen seiner Tätigkeit in Zahlen und lebe "in einer eigenen Welt der realen sowie irrealen [= hypothetischen] Einkommen". Ein Mann mit (...) Zügen liesse sich von Kritik von ausserhalb kaum beeindrucken. Ausserdem könne er einen allfälligen Mord gar nicht begangen haben, weil er zur Tatzeit im Tirol in den Ferien gewesen sei. (von Zeugen bestätigt). Befragt wird auch Gabriela Schnüriger, Sachbearbeiterin der Ausgleichskasse Schwyz. Gemäss dem Gutachter habe diese Beeler für seinen Widerstand gegen die AKSZ und Aufdeckung von Ungerechtigkeiten insgeheim bewundert.
Behörden-Anwalt Kessler meldet sich zu Wort Ob es sich um einen Mord handle, könne man rechtsmedizinisch noch gar nicht genau sagen, mischt sich RA Kessler gleich zu Beginn der Befragungen ein. "Herr Beeler kann auch eines natürlichen Todes im Ingenbohlerwald gestorben sein", sagt Kessler. Dem widerspricht die Staatsanwältin mit dem Einwand, dass man auf Beelers Kleider fremde Blutspuren gefunden habe, die auf eine mögliche Gewaltanwendung schliessen liessen. Kessler darauf frech zur Staatsanwältin: "Ich glaube, Sie schauen zu viele Krimis." Die Staatsanwältin sachlich, sie liesse sich von Kesslers Polemik nicht beeindrucken. Im Gegensatz zur warmen Luft gewisser Anwälte (spielt auf Kessler an!) könne sie handfeste Fakten liefern. So habe der rechtsmedizinische Dienst des Kt. Zürich fremde DNA-Spuren auf den Kleidern des Toten feststellen können. "Die können von irgend jemandem stammen", erwidert Kessler.
Der Präsident nimmt das Wort und sagt, es gelte jetzt, die Befragungen weiter zu führen. Auch RA Kessler würde noch später befragt werden. "Kommt allenfalls ein Sozialberater oder eine Sozialberaterin als verdächtige Person in Frage?" frägt der Präsident. Mit Eliane Haas, Brigitte Guitjens und Emil Mauchle habe Beeler nie Probleme gehabt. Mit besagten Sozialberatern sei das Verhältnis gut gewesen. "Die guten Leute aber flüchteten aus Brunnen", so Josef Sachs, Arzt. So geht die Befragung mit einem Nicht-Behördenmitglied weiter, der Brunnerin P.A. Sie habe einst eine Bewegung gemacht, als ob sie Beeler erschiessen wolle. Dies sei bei der Garage Benno Müller in Ibach passiert, als Beeler den Reifendruck seines Autos überprüfte bzw. korrigierte. Für den Vorfall gebe es mehrere Zeugen. Richter: Weshalb machten Sie damals die Schiessbewegung? Warum haben Sie Herrn Beeler gehasst? P.A.: Ich hasste ihn einfach. Seit Jahren. Richter: Haben Sie ihn persönlich gekannt? P.A.: Nein. Richter: Hatten Sie zumindest einmal in Ihrem Leben mit ihm eine Unterhaltung oder ein kurzes Gespräch? P.A.: Nein - nie! Richter: Woher hatten Sie dann Ihre Informationen? P.A.: Aus dem "Bote der Urschweiz" und "Blick". Und was die Leute so erzählten. Richter: Sie bewerteten also einen Menschen aufgrund dessen, was in einer Zeitung steht oder bestimmte Leute sagen? P.A.: Ja. Richter: Töteten Sie ihn? P.A.: Nein. Die Frau gibt weiter an, gar nicht die Mörderin sein zu können, "weil ich sonst ins Gefängnis müsste." Und das könne sie nicht, weil sie zu ihrem Hund schauen müsse. Dass die Frau gar nicht als Täterin in Frage kommen könne, bestätigt ein Nachbar des Wohnblocks, K.S. Zur Tatzeit habe er besagte Person gesehen, wie sie aus ihrem blauen älteren Sportwagen Einkaufsgegenstände genommen und in ihre Wohnung gebracht habe. Der Zeuge war früher Lehrer, ist Vater zweier Kinder, heute Pensionär und wird vom Gericht als glaubwürdig eingestuft.
Befragung von Regierungsrat André Rüegsegger "Gefängnisplätze sind wichtiger als MCS-gerechter Wohnraum. Dies hat mir Herr Beeler auch auf seiner Homepage unterstellt", sagt Regierungsrat André Rüegsegger. Wenn er als SVP-Politiker und Regierungsrat mehr Gefängnisplätze fordere, so komme dies "beim Volk" (Stimmvolk) an; unter MCS-gerechtem Wohnraum verstehe das gemeine Volk nichts. Damit könnten auch keine Wählerstimmen gewonnen werden. Als Politiker müsse man für Sachen eintreten, welche die Mehrheit der Leute interessiere und wofür sich Mehrheiten gewinnen lassen würden. "Jetzt kann man sich selber ausrechnen, wo der steht", meint eine Zuschauerin im Gerichtssaal. Und ihre Kollegin: "Wenn Rüegsegger soviele Gemeinde-Aufträge wie Kessler in Brunnen bekommen hätte, hätte er seine Anwaltspraxis beibehalten können und gar nicht Regierungsrat werden müssen."
Auch Rechtsanwalt Kessler wird in der Sache befragt Kessler gibt zur Auskunft, dass er als Behörden-Anwalt lediglich die Interessen der Gemeinde Ingenbohl vertreten habe. "Nicht mehr und nicht weniger", so Kessler. Zwar hätte er, trotz den zum Teil doch nicht unbeträchtlichen Honorar-Eingängen manchmal lieber auf dieses Mandat verzichtet. Nicht zuletzt habe er sich dafür aber auch "aus lokalpatriotischen Gründen" zur Verfügung gestellt. Den Unterlagen sei zu entnehmen, dass Kessler mehrfach versucht habe, Beeler die Prozessfähigkeit abzusprechen, stellt der Richter fest. Kessler argumentiert "zum Schutz" desselben. "Und wer schützt die Öffentlichkeit vor Dir, Du Sauhund!", erklingt es als Zwischenruf auf dem Gerichtssaal. Der Präsident ruft zur Ordnung auf. Der von Urs Beeler immer wieder kritisierte "Schwyzer Justiz- und Behördenfilz" existiere gar nicht, betont Kessler. Das sei eine reine Erfindung "zur Stimmungsmache" gewesen. Die Schwyzer Behörden würden "korrekt funktionieren", so Kessler. Das wisse er aus seiner jahrzehntelangen Erfahrung als Anwalt. Es gäbe keine politischen Seilschaften und Korruption im Talkessel Schwyz, wie Beeler immer wieder unterstellt habe. Es handle sich bei aller Kritik um "böse Verleumdungen" und Verunglimpfungen. Der Richter befrägt Kessler nach den Mitgliedern der Fürsorgebehörde Ingenbohl und der Sozialberatung. Die hätten "nur ihre Pflicht getan", so der Ingenbohler Behörden-Anwalt. In diesem Zusammenhang will das Gericht die Meinung des psychiatrisch Sachverständigen hören. Josef Sachs, Arzt: "Ich glaube nicht, dass ein Mitglied der Ingenbohler Sozialbehörde für den Tod von Urs Beeler mittels unmittelbarer Gewaltanwendung verantwortlich sein kann oder könnte. Sozialbehörden morden nicht direkt, sondern indirekt via Sanktionen und - final - mittels Leistungseinstellung."
Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher: Sie hätte als Vorsteherin des Departement des Innern keinen Einfluss auf die Sozialhilfe-Politik der Gemeinde Ingenbohl nehmen können. Ein Kritiker meint dazu ergänzend: "Sozialhilfe-Mobbing ist Sache der Gemeinden."
Ein Problem mit einem Alibi hat AKSZ-Geschäftsstellenleiter Andreas Dummermuth Zur Tatzeit sei er mit seiner Frau zusammen gewesen, erklärt Dummermuth wahrheitsgemäss. Das Gericht akzeptiert dies nicht als "erhärtendes Alibi", weil sich Eheleute gegenseitig schützen könnten. Zu Hilfe kommt Dummermuth anfänglich eine ältere Zeugin (Witwe) aus Goldau. Diese will jedoch von ihrer gegenüber der Kriminalpolizei zuerst noch spontan geäusserten Beobachtung plötzlich nichts mehr wissen. Sie sei in der Sache von einer namhaften Person, deren Identität sie jedoch nicht preisgebe, gezwungen worden, die ursprüngliche Version ihrer Aussage zurückzuziehen. Von einem Zeugenschutzprogramm halte sie vorliegend rein gar nichts, zumal sie als AHV-Rentnerin "von betreffenden Leuten resp. deren mächtigen Organisation wirtschaftlich abhängig" sei. Gerichtspräsident: "Sie wissen aber, was dies in vorliegendem Fall bedeutet? Herr Dummermuth verliert durch Ihren Rückzug sein Alibi!" Die ältere Frau: "Das ist mir aufgrund der neuen Umstände egal." Dummermuth zu seinem Freund und Arbeitskollegen AKSZ-EL-Abteilungsleiter Othmar Mettler: "Mein Gott, Othmar, ich hätte nie geglaubt, dass dieser Prozess für mich so peinlich werden könnte!" Weiter als Verdächtiger geladen ist lic. jur. Othmar Suter, ehemals Schwyzer Fürsorge- und Vormundschaftspräsident. Er erklärt, dass Beeler seit dem Frühling 2005 für ihn "ein rotes Tuch" sei. Noch heute leide er unter Beelers Kritik an der Schwyzer Fürsorgepolitik. Er sei kein Freund von Beeler, aber als Anwalt nicht so dumm, ihn umzubringen. Ausserdem sei er am Abend der Tat bei Fürsorgesekretär Carlo Carletti zum Abendessen eingeladen gewesen. Eine Zeuge bestätigt, dass er Suters grossen silbrigen Mercedes im unteren Steisteg in Schwyz gesichtet habe. Befragt wird auch Dr. med. Gregor Lacher, Bezirksarzt, Schwyz. Dieser erklärt (wahrheitsgemäss) gegenüber dem Gericht, dass er für Behörden auch schon einmal eine medizinische Gefälligkeitsdiagnose ausgestellt habe, damit ein rechtswidriger FFE hätte stattfinden können. Ein Mord aber könne man von ihm nicht verlangen: "So etwas geht mir zu weit." Auch Josef Sachs, Arzt und Gutachter, bestätigt, dass er Lacher nicht zum Kreis der Tatverdächtigen zähle. Bei einer frei erfundenen medizinischen Diagnose sei es noch möglich, dass ein Bezirksarzt profitiere - bei Mord sei dies nicht der Fall. Befragt wird auch Carlo Carletti, Fürsorgesekretär der Gemeinde Schwyz. Dieser stellt klar: "Ich habe Herrn Beeler vor Jahren Fr. 20'000.-- für sein MCS-Wohnprojekt beschafft. Dann bringe ich ihn Jahre später sicher nicht um!" (plus Alibi Suter) Die Ingenbohler Fürsorgepräsidentin bricht vor dem Gericht spontan in Tränen aus. Sie bedaure den Tod von Urs Beeler zutiefst. "Heuchlerin, Fürsorge-Schlampe, Sozial-Nutte!" erklingt es spontan und laut aus dem Publikum des Gerichtssaals.
Der Gerichtspräsident ruft zur Ordnung auf! "Solche Ausdrücke verbitte ich mir im Gerichtssaal, sonst lasse ich ihn räumen", ermahnt der Gerichtspräsident. Er könne verstehen, dass der Prozess und die damit in Zusammenhang stehenden Befragungen "Menschen aufwühle". Es gelte jedoch die Verhandlung sachlich und mit Anstand zu führen. Befragt wird auch Patrick Schertenleib, Abteilungsleiter Soziales (der Gemeinde Ingenbohl), der sich jedoch zur Tatzeit bereits zu Hause in Rotkreuz/ZG aufhielt: Ob er eventuell etwas über die näheren Umstände sagen könne. Die Antwort Schertenleibs: "Ich bin eine Führungspersönlichkeit mit ausgeprägten sozialen Kompetenzen. Nach einer juristischen Ausbildung an der Universität Zürich habe ich nach einer Weiterbildung an der Hochschule Luzern mit dem Diplom in Verwaltungsmanagement und dem Gemeindeschreiberpatent des Kantons Luzern abgeschlossen. Zurzeit befinde ich mich im Masterstudiengang Management im Sozial- und Gesundheitsbereich." Schertenleib berichtet dem Gericht gegenüber weiter, dass er in der Gemeinde Ingenbohl "für das Alimentenwesen und Todesfälle verantwortlich" sei. Die Richter schauen sich gegenseitig an. Der Präsident fordert Schertenleib auf, er möge wieder Platz nehmen. Geladen ist auch Alt-VGP Bruhin: Ja, er habe in seiner Amtszeit wohl nicht immer nur recht entschieden. Und das sei von Herrn Beeler auch z.T. scharf und nicht immer mit gebührendem Respekt kritisiert worden (Stichwort: "Verwaltungsschutzgerichtspräsident"). Gerichtspsychiater Josef Sache analysiert: "Soweit ich die Akten studiert habe, hätte eher Herr Beeler Grund gehabt, Herrn Bruhin für seine Rechtsprechung (Stichworte: Bestätigung Falschschatzung Alte Brauerei Schwyz; menschenrechtswidriger, fingierter FFE; einseitige Pro-Behörden-Rechtsprechung) umzubringen als Herr Bruhin Herrn Beeler für seine Kritik."
Die Zeugin, welche den Vorfall beim "National" beobachtet hat Befragt wird natürlich auch die ältere Frau, welche die Szene beim "National" bzw. bei der Zentral-Garage in Brunnen gesehen hat. "Nein, den Mann, den ich zur Tatzeit gesehen habe, war rothaarig", gibt sie zu Gerichtsprotokoll. - "Möglicherweise hat er eine Perücke getragen", wendet Alois Kessler, Anwalt der Gemeinde Ingenbohl, sofort ein. "Nein, ich habe diesen Mann auch sonst schon mal irgendwo gesehen. Es war - so weit ich mich erinnern kann - im Bahnhof Brunnen. Auch dort hatte er rote Haare." - "Es gibt in Brunnen viele Leute mit roten Haaren", wendet Rechtsanwalt Kessler ein und führt gegenüber dem Gericht aus, dass es sich bei der alten Frau um keine glaubwürdige Zeugin handeln könne. "Nein, ich kann mich noch ganz genau erinnern!" interveniert die Frau. Der Rechtsanwalt zum Gericht: Die Zeugin falle durch Renitenz auf, was auf eine psychiatrische Erkrankung schliessen lasse. Möglicherweise sei die Frau sogar dement. In jedem Falle müsse hier - zwecks "Hilfeleistung" - eine Intervention der KESB stattfinden, fordert der Behörden-Anwalt.
"Möglicherweise hat die alte Frau mit ihrem Hinweis auf einen rothaarigen Unbekannten Recht... Aber wer könnte es sein? Unter den Tatverdächtigen haben wir bis jetzt keinen einzigen rothaarigen Mann vernommen", stellt der Gerichtspräsident fest. "Gibt es vielleicht unter den Ingenbohler Sozialberatern einen rothaarigen Mann?" frägt der Vorsitzende. "Nein, ganz sicher nicht!" meldet sich als Erster der Behörden-Anwalt.
|