www.urs-beeler.ch

Navigation: [ Startseite ] [ Vorgeschichte ]
[ 2005 ] [ 2006 ] [ 2007 ] [ 2008 ] [ 2009 ] [ 2010 ]
[ 2011 ] [ 2012 ] [ 2013 ] [ 2014 ] [ 2015 ] [ 2016 ]

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

Urs Beeler

Postfach 7

6431 Schwyz

Rütli-Apotheke
Frau Dr. pharm. Regula Willi-Hangartner
Bahnhofstrasse 1
Postfach 682

6440 Brunnen

E-Mail: ruetli.apotheke@ovan.ch

Von der CSS-Versicherung grundlos "angeschossen"
Wegen vorgängiger Informations-Versäumnis (betreffend Medikamenten-Bezugslimite) durch die Rütli-Apotheke Brunnen resultiert "CSS-Krankenkassen-Terror" gegen mich


Brunnen, den 17. Juni 2010
 

Sehr geehrte Frau Dr. Willi

Sie wissen, dass ich seit vielen Jahren Kunde Ihrer Rütli-Apotheke bin und bei Ihnen in den vergangenen Jahren Medikamente, Körperpflegeprodukte etc. im Wert mehrerer tausend Franken bezog.
Solange jemand gesund ist und den Krankenkassen brav Prämien einbezahlt, hat er mit diesen wenig bis gar keine Problem. Mehr: er wird als "geringes Risiko" von diesen sogar umworben. Völlig anders sieht es auch, wenn jemand chronisch krank ist und "ein grosses Risiko" darstellt. Dann lernt er die Krankenkassen kennen!

Weil ich für die CSS kein "profitabler Kunde" bin...
...habe ich das auch schon etliche Male zu spüren bekommen. Indem z.B. Medikamente zu meinen Lasten zu verrechnen versucht oder Kostenübernahmen von gesetzlichen Leistungen willkürlich verweigert wurden. Ihre Frau dipl. pharm. Jennifer Wittlin kann Ihnen darüber Auskunft erteilen, weil sie z.T. Fälle miterlebt hat. Ausserdem habe ich Fälle im Internet unter www.urs-beeler.ch mit den entsprechenden Original- resp. Beweisdokumenten publiziert.
"CSS-Krankenkassen-Terror" lasse ich mir nicht bieten!

Da sich wohl die meisten Kunden nicht wehren...
...muss sich für die CSS Versicherung die Strategie der Kostenübernahmeverweigerung, Leistungsverweigerung etc. lohnen, sonst würde sie nicht so intensiv (und systematisch ?) betrieben. Kundenfreundlich jedenfalls ist das nicht.
Hundertprozentig richtig hat Ihre Frau Wittlin auch darauf hingewiesen, dass sich vor allem ältere Leute gegenüber einer CSS und anderen Krankenkassen nicht oder nur ungenügend wehren können/würden. Das wissen besagte Krankenkassen natürlich - und nutzen es schamlos aus!
Wie typische CSS-Krankenkassen-Tricks funktionieren und wie damit versucht wird, Versicherte über den Tisch zu ziehen, habe ich unter www.urs-beeler.ch dokumentiert.

Höchst interessant und geradezu auffällig ist dabei die Tatsache...
...dass sich die CSS-Krankenkasse bis heute noch nie zu meinen Gunsten, sondern immer zu ihren Gunsten "geirrt" hat. Dies legt die Vermutung nahe, dass diese "Irrtümer" (Kostenverweigerungen) System haben könnten oder zumindest nicht ungern gesehen werden, wenn sie MitarbeiterInnen "zufällig" passieren...

Nun werden Sie sich vielleicht fragen...
...Was gehen vorausgegangene Ausführungen mich resp. die Rütli-Apotheke Brunnen an?

Kommen wir also zum aktuellen Fall: "Zuviel-Bezug von Optiderm F"
Zur Behandlung meiner massiven atopischen Dermatitis wurde einige Zeit lang (leider nicht mit dem gewünschten Erfolg) auch Optiderm F Creme eingesetzt und folglich regelmässig in Ihrer Apotheke auf Rezept bezogen. Weder der Arzt noch die Rütli-Apotheke hatten jedoch jemals vorgängig darauf hingewiesen, dass dieses Produkt einer Bezugsbeschränkung unterliegt. Dies stellte ich erst anlässlich der um Monate verzögerten Rechnungsstellung durch die CSS fest. Die CSS teilte mir aus heiterem Himmel mit, dass Optiderm ab einer bestimmten Limite nicht mehr zu Lasten der Krankenkasse (Grundversicherung) übernommen werde, weil das Kontingent im entsprechenden Zeitraum überschritten worden sei. Hätte ich das VORHER GEWUSST, wäre es gar nie zu einem solchen Zuviel-Bezug gekommen!
Klar festzuhalten ist ferner, dass NACH dieser 1. Warnung resp. Mitteilung KEIN Optiderm F Zuvielbezug mehr stattfand, da ich nicht bereit bin, eine solche (normalerweise von der Grundversicherung bezahlte) Creme plötzlich aus der eigenen Tasche berappen zu müssen! Wie reagierte die CSS?
Sie verschickte einfach Zahlungserinnerungen und Mahnungen. Darin ist die CSS "Weltmeister". Ob gerechtfertigt oder nicht, ob die Beträge gross oder klein sind, im Papierversand ist diese Krankenkasse wohl kaum zu schlagen.

Wie reagierte die Rütli-Apotheke bisher?
Selbstverständlich informierte ich über das Vorgefallene auch Ihre Frau Wittlin. Es tue ihr leid. Tatsächlich hätte man mich als Kunde vorher über die Bezugslimite informieren müssen, meinte sie. - Das nützt mir jetzt im Nachhinein nichts mehr. Der Mahn-Terror der CSS-Krankenkasse
hat begonnen, siehe Beilage Zahlungsbefehl CSS-Krankenkasse. Nicht umsonst trägt bei mir die CSS den Übernahmen "Christlich-soziale Terror-Krankenkasse".

Als Sozialhilfeempfänger mit einem monatlichen Grundbedarf von Fr. 960.- kann ich ganz sicher nicht noch eine Rechnung bzw. einen Zahlungsbefehl von rund Fr. 200.- der CSS Krankenkasse bezahlen
Die ganze Sache ist aus meiner Sicht total unfair, weil ich hier einfach in eine Kostenfalle getappt bin.
Korrekterweise hätte man mir VOR dem Mehr-Bezug sagen müssen, dass die Bezugslimite jetzt erreicht bzw. überschritten werde und die Krankenkasse weitere Bezüge dieses Produkts nicht mehr bezahle. Dies geschah jedoch nicht!

Warum hätte es so laufen müssen?
Weil ich dann schriftlich Antrag bei der Fb Ingenbohl um Kostengutsprache hätte stellen können. Wäre dieser bewilligt worden, hätte ich weiter Optiderm F kaufen können, bei Ablehnung hätte ich logischerweise auf einen Bezug verzichten müssen.

So läuft es übrigens auch bei nicht-kassenpflichtigen Medikamenten
Weil die CSS Versicherung in meinem Fall eine Zusatzversicherung (für Bepanthen Fettsalbe, Omega 3, Biotin, Methylcobalamin) ablehnte, musste ich an die Fb Ingenbohl gelangen. Trotz mehreren Arztzeugnissen war ein 3 Jahre andauernder Rechtsstreit nötig, bis nun nach Entscheid des Schwyzer Regierungsrates resp. Schwyzer Verwaltungsgerichts endlich eine Nachzahlung stattfinden soll.

Generell müsste das Schweizer Gesundheitswesen hinterfragt werden!
(
Hoch)allergieauslösende, parfümierte oder mit Aromastoffen versehene Neurodermitiker-Cremen und -Salben werden grösstenteils von den Krankenkassen bezahlt, während z.B. die unparfümierte Bepanthen Fettsalbe, die mir betr. Hautpflege am meisten bringt und am nebenwirkungsärmsten ist, von der Grundversicherung nicht übernommen wird. Ein Aberwitz! Aber ich will in diesem Punkt nicht weiter ins Detail gehen. Lesen Sie dazu im Internet mein Schreiben an Bundesrat Didier Burkhalter vom 16. Juni 2010, worin ich zahlenmässig nachweise, dass der Bund jährlich über 100 Millionen Franken einsparen könnte, ohne, dass es irgend jemandem wirklich weh tun müsste!

Jonas Camenzind, Leiter der CSS Agentur Einsiedeln...
...
ist gemäss Tel. vom 11.6.10 der Meinung, die Rütli-Apotheke hätte mich vorgängig als Kunde und Patient über die Mengenbeschränkung aufklären müssen. Gleichzeitig schickt genannte Krankenkasse mir jedoch - ohne mich vorher mündlich zu kontaktieren, damit ich den Fall hätte erläutern können - eine Betreibung (Zahlungsbefehl) ins Haus!
Blödsinnig und unakzeptabel ist hierbei, dass vermutlich weder der Betrag für die angeblich zuviel bezogenen Optiderm F noch für Pantothen-Streuli stimmt! Und die CSS dann in ihrer "kundenfreundlichen Art" noch für den Rest einen zweiten Zahlungsbefehl nachschieben wird. Eben typisch CSS!
Stupid und alles andere als kundenfreundlich ist das Verhalten der CSS allein schon aufgrund der Tatsache, dass die (unnötigen) Betreibungskosten fast noch höher sind als der Betrag, um den es bis jetzt geht! Dass man schon seit vielen Jahren bei dieser Versicherung (zwangs-)versichert ist, scheint dort offensichtlich niemanden zu interessieren. Und um gegen Versicherte "Terror" betreiben zu können, reichen der CSS bereits schon Bagatellbeträge.

Was ich nun von Ihnen gerne haben möchte...
...ist eine schriftliche Stellungnahme betr. Optiderm F bzw. dem Umstand, dass mir vorgängig nicht mitgeteilt wurde, dass es bei diesem Produkt eine Bezugsbeschränkung gibt (Ihr Schreiben reiche ich dann z.H. der CSS Krankenkasse Luzern ein). Ein Patient und Laie kann dies schlichtweg nicht wissen! Nicht einmal für Fachpersonal ist es möglich, ohne Beizug der Apotheken-Datenbank schlüssig darüber Auskunft zu geben, ob a) eine Bezugsbeschränkung bei diesem oder jenem Produkt vorliegt und b) wieviele Produkte bei einer Limitierung innerhalb eines bestimmten Zeitraums kassenpflichtig bezogen werden können.
Ebenso habe ich bis heute keine Internetseite finden können, aus der ersichtlich gewesen wäre, wieviele Einheiten innerhalb welchen Zeitraums von einem limitierten Produkt bezogen werden können.

Ich vertraue auf Ihre Kulanz
Vor allem nimmt es mich wunder, wie Sie resp. die Rütli-Apotheke sich zur "finanziellen Schuldfrage" stellen (Apotheken-Nicht-Information führte zum Mehr-Bezug von Optiderm F!).
Daraus stellt sich ebenso die Frage: Ist die Rütli-Apotheke im Sinne einer einmaligen Kulanz bereit, für die entstandenen Kosten (wegen fehlender Information des Patienten) zu übernehmen. Gegen den erwähnten Zahlungsbefehl der CSS habe ich am 9.6.10 Rechtsvorschlag erhoben.

Eine künftige Angabe der Bezugslimite ist für die Kunden sehr wichtig!
Die Mitarbeiterinnen der Rütli-Apotheke haben die strikte Anweisung von Ihnen, jedes abgegebene Produkt mit einem Klebe-Zettel betr. Verordnung/Einahme zu versehen. Die Menge jedoch ist mir bereits vom Arztrezept her bekannt. Nicht bekannt jedoch ist mir (bzw. es kann mir gar nicht bekannt sein), wieviel ich als Patient von einem bestimmten Medikament zu Lasten der Grundversicherung beziehen kann - in diesem wichtigen Punkt ist Aufklärung nötig, damit solche Unannehmlichkeiten, wie ich sie aktuell mit der CSS-Krankenkasse erlebe, künftig im Vornherein ausgeschlossen sind.

Was ich von der CSS-Krankenkasse und ihren Geschäftspraktiken (Leistungsverweigerungen etc.), Mahnterror etc. halte, habe ich bereits im Internet dokumentiert und kommentiert
Sie werden hoffentlich Verständnis dafür haben, dass ich nicht bereit bin, in vorliegender Sache den Kopf für etwas hinzuhalten, für das im Grunde nicht ich, sondern die Rütli-Apotheke verantwortlich ist und das bei korrekter Information auch hätte vermieden werden können.
Ebenso wissen Sie, dass ich in den vergangene Jahren
in Ihrer Apotheke Waren (primär Medikamente) in Betrag von über Fr. 5'000.-- bezogen habe. Tatsächlich wird es wahrscheinlich für einiges mehr gewesen sein. Rechnet man dabei eine Gewinn-Marge von 40% ein, kommt man immerhin auf einen Bruttogewinn von Fr. 2'000.--. Weshalb ich in vorliegendem Fall wohl ein kulantes und grosszügiges Verhalten der Rütli-Apotheke erwarten dürfte.
Für Ihre
Stellungnahme und Regelung mit der CSS-Krankenkasse danke ich Ihnen im Voraus vielmals.

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

 

 

Beilage: Zahlungsbefehl CSS-Krankenkasse (CSS-Zahlungsbefehl vom 7.6.10, PDF 1,5 MB)

apartheidisraelbis20xx

Israelische Apartheid gegen die Palästinenser (frühere Landbesitzer) exisitert bis heute..

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum