Thema: Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV statt Sozialhilfe RICHTIG oder FALSCH? Machen Sie beim (zugegeben etwas langatmigen) Gehirntraining zum Thema Ergänzungsleistungen (EL) mit!
Fangen wir systematisch an:
1. Motto Alt-VGP Bruhin: Behörden haben immer (meistens) Recht.
2. Motto Honorar-Anwalt Fb Ingenbohl: Wer als Bedürftiger hartnäckig für seine Rechte kämpft, ist ein Querulant. Ihm sollte die Prozessfähigkeit abgesprochen werden.
3. Wenn die Ausgleichskasse Schwyz nicht vorhandene Einkommen erfindet, aufgrund derer kein Anspruch auf EL bestehen soll, handelt sie "korrekt". Nicht vorhandene Einkommen willkürlich zu erfinden, mag zwar rechnerisch falsch sein, aber das Vorgehen (weil es sich um eine Behörde handelt) nach Logik von Alt-VGP Bruhin richtig.
4. Wer als IV-Rentner bei diesem Behörden-Nonsens nicht mitspielt, verstösst gegen die behördlich aufgetragene Schadenminderungspflicht (kein Witz!). Bedürftige müssen nach dem Grundsatz der Schadenminderungspflicht dafür besorgt sein, dass sie Ergänzungsleistungen (EL) bekommen.
5. Die Ausgleichskasse ist im Gegensatz dafür besorgt, dass Sie als IV-Rentnerin oder Rentner möglichst keine Ergänzungsleistungen ausbezahlt erhalten. (Merke: Die Schweizer Sozialversicherungsrealität sieht anders aus als auf der Info-Seite der AHV/IV oder im "Bote der Urschweiz" dargestellt. Vgl. die im Internet zu Hunderten publizierten EL-Beschwerdefälle!) Unter www.urs-beeler.ch ist Schwarz auf Weiss seit Dezember 2010 festgehalten: Die Ausgleichskasse Schwyz zahlt trotz ausgewiesener jahrelanger Bedürftigkeit keine EL aus. (vgl. Fall Othmar Mettler)
6. Macht es Sinn, dass ein Bedürftiger bzw. IV-Rentner "querulatorisch" ist und gegen die Ausgleichskasse Schwyz prozessiert? Jein.
7. In der Theorie müsste das Schwyzer Verwaltungsgericht in der Rolle der Justiz "stärker" sein als eine Ausgleichskasse Schwyz und dafür sorgen, dass korrekt Ergänzungsleistungen ausbezahlt werden. In der Rechtspraxis kapituliert das Verwaltungsgericht jedoch insofern, als dass es vor der Ausgleichskasse Schwyz "kuscht", bzw. als Verwaltungsschutzgericht die Behörde schützt und die Sache lediglich an die Vorinstanz (AKSZ) zur Neuberechnung zurückweist.
8. Jetzt sind wir wieder bei Punkt 3 angelangt. Und das "Spiel" kann von Neuem losgehen.
9. Motto "Bote der Urschweiz" Chefredaktor Josias Clavadetscher: "Leben und leben lassen".
10. Aus Punkt 9 folgt: Wenn das Duo Dummermuth/Mettler von der AKSZ halt so veranlagt ist, dass es trotz korrekter Anmeldung und Einreichung sämtlicher Unterlagen keine Ergänzungsleistungen (EL) mehr ausbezahlen will und das Schwyzer Verwaltungsgericht zu wenig willens ist, hier "Remedur zu schaffen und Massnahmen zu ergreifen" (Spruch Honorar-Anwalt), so hat halt die Fb Ingenbohl an die Stelle der vom Bund hochgelobten EL zu treten und für die Existenzsicherung zu sorgen.
11. Wenn weder das Schwyzer Verwaltungsgericht noch die Gemeinde Ingenbohl zusammen mit ihrem Honorar-Anwalt in der Lage sind, die Ausgleichskasse Schwyz dazu zu bewegen, korrekt Ergänzungsleistungen auszubezahlen - wie soll ein kleiner IV-Bezüger und Sozialhilfeempfänger das schaffen? (Merke: Mehr als 3 Jahre keine EL!)
12. Politisch ist es offenbar gewollt, dass neu die Ergänzungsleistungen (EL) in der Praxis durch Sozialhilfe abgelöst werden soll. Dann heisst es zur Existenzsicherung halt nicht mehr IV+EL, sondern IV+Sozialhilfe.
13. Für IV-Empfänger ist eine Abstufung auf Sozialhilfe-Niveau in der Praxis zwar mühsam und mit viel bürokratischem Aufwand (vgl. Fb Ingenbohl) verbunden.
14. Man muss aber auch die Vorteile für das System sehen: Die Ausgleichskasse hat mit IV-Bezügern im Grunde nicht mehr viel zu tun. Sie muss lediglich noch jeden Monat die IV-(Minimal)Rente ausbezahlen. (Der EL-Auszahlungsbereich fällt weg!)
15. Für die Gemeinden hat diese Praxis Vorteile, weil die unterbeschäftigten Fürsorgebehörden/Sozialberatungen sonst zu wenig Sozialhilfeempfänger hätten. Zu wenig Sozialhilfeempfänger bedeutete, dass Stellen im Sozialbereich abgebaut werden müssten. Wo sollten im Sozialbereich tätige Beamte (davon leider auch solche mit psychopathischen Zügen) hin bzw. wie sollten sie beschäftigt werden, wenn ihnen plötzlich zum Schikanieren und Drangsalieren Bedürftige fehlen?
16. Es sei nicht zuletzt festzuhalten, dass mit einer korrekt funktionierenden Ausgleichskasse Schwyz (AKSZ) und der Auszahlung von Ergänzungsleistungen (EL) die Fb Ingenbohl nicht zehntausende Franken für einen Honorar-Anwalt hätte ausgeben können. Besonders Honorar-Anwalt Kessler kann froh sein, dass das System so funktioniert, wie es das (aktuell) tut.
17. Wie wir sehen, kann niemand (ausser die beroffenen IV-RentnerInnen) ein Interesse haben, dass sich an diesem neuen System (Sozialhilfe statt EL) etwas ändert, zumal alle - ausser die direkt betroffenen IV-Rentnerinnen und Rentner - davon profitieren! - (Ihre Meinung: JA/NEIN?)
18. In der Realität läuft es nicht so, wie in der im Internet beschriebenen Geschichte, wo sich die Fürsorgebehörde Ingenbohl mit aller Kraft für die Auszahlung von Ergänzungsleistungen einsetzt, siehe http://www.urs-beeler.ch/Monats-Uebersichten/Monate_im_2013/april_2013.html
19. Auch für das Lokalboulevardblatt "Bote der Urschweiz" hat die neue Praxis (Sozialhilfe statt EL) Vorteile: Man kann schreiben, dass die Ausgleichskasse Schwyz weniger Ergänzungsleistungen ausbezahle (das kommt bei der anvisierten politischen Klientel an!) - gleichzeitig kann man aber auch berichten, dass die Sozialhilfe ein "Dauerproblem für die Gemeinden" (gewünschte Empörungs-Reaktion bei Lesern!) darstelle.
20. Weniger interessant und lustig ist das Behörden- und Medienspiel für betroffene IV-Rentnerinnen und -Rentner, welche zur Existenzsicherung zu einem permanenten Spiessrutenlauf gezwungen sind und gegen eine Abstufung auf Sozialhilfeniveau kämpfen müssen.
21. ALLES KLAR?
|