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Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum

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Monats-Übersicht April 2014

akszchefandreasdummermuth1april2014

Seit mehr als drei Jahren lässt obiger AKSZ-Chefbeamte willkürlich ablehnende Verfügungen betr. des EL-Anspruchs von Urs Beeler ("Hotel-Urs") versenden, was zur Folge hat, dass das beste Stück des AKSZ-Beamten jährlich um 15 cm wächst.

Datum

Inhalt


1. April 2014:

Thema: Satire zum 1. April 2014
Die
AKSZ-EL-Penis-Affäre (Teil 1)
Geschäftsstellenleiter der Ausgleichskasse Schwyz Andreas Dummermuth meldet sich bei der Staatsanwaltschaft des Kt. Schwyz. Etwas Ungeheuerliches sei vorgefallen: Im Internet würde er nackt mit einem riesengrossen Penis dargestellt. Diese Darstellung verletze eindeutig seine Persönlichkeit. Derselben Meinung sei übrigens auch sein Anwalt, lic. jur. Alois K., mit dem er ein über 4 stündiges Telefongespräch in dieser Sache geführt habe. Rechtsanwalt K.: "Die Abbildung ist eine bodenlose Frechheit. Ich bin darüber schockiert und entsetzt. So etwas gehört sich nicht!"

Der übergrosse Penis verletze nicht nur die Persönlichkeit des Vorstehers der Ausgleichskasse Schwyz...
...sondern sei darüber hinaus pornographisch, verstosse gegen den Anstand und die guten Sitten. Hier müsse "Remedur geschaffen" und "Massnahmen ergriffen werden", ist der Rechtsberater überzeugt.

Aus der ganzen Angelegenheit entwickelt sich nachfolgendes Telefongespräch (Mitschnitt):
Staatsanwalt Felix R: Wie kann ich Ihnen helfen?
Dummermuth: Guten Tag Herr R. Ich erstatte eine Anzeige. Im Internet werde ich mit einem überdimensional grossen Penis dargestellt und fühle mich dadurch in meiner Persönlichkeit verletzt.
Staatsanwalt Felix R.: Es handelt sich um ein Nacktbild?
Dummermuth: Ja.
Staatsanwalt Felix R.: Einem Nacktfoto muss nicht zwingend strafrechtliche Relevanz zukommen. Denken Sie an David von Michelangelo.
Dummermuth: Das weiss ich auch. Aber vorliegend ist es strafrechtlich relevant.
Staatsanwalt Felix R.: Inwiefern?
Dummermuth: Wegen dem riesigen Penis.
Staatsanwalt Felix R.: Bitte entschuldigen Sie die Frage: Wie gross ist er denn?
Dummermuth: 60 cm!
Staatsanwalt Felix R.: Das klingt für mich eher unglaubwürdig. Übertreiben Sie da nicht? Der grösste mir bekannte Penis stammt von Long Dong Silver (bürgerlich: Daniel Arthur Mead) und soll in erigiertem Zustand 45 cm gemessen haben.
Dummermuth: Ja, aber der hier misst 60 cm.
Staatsanwalt Felix R.: Dann ist er möglicherweise gar nicht echt.
Dummermuth: Ob echt oder nicht spielt für mich keine Rolle. Dieses obszöne Foto muss vom Netz! Die ganze Ausgleichskasse Schwyz spricht schon davon. [Hinweis der Redaktion: Es kursiert bereits das Gerücht, etliche AKSZ-Angestellte hätten seit der Internet-Veröffentlichung panische Angst, auf der Toilette ihrem Chef zu begegnen...]
Schüler des Mittelpunktschulhauses Rubiswil zeigten entlang der Rubiswilstrasse auf ihren Mofas und Fahrrädern sitzend mit Fingern auf mich. Als ich in der Bäckerei ein Brot für meine Frau kaufte, entdeckte ich auf dem Gesicht der Verkäuferin ein breites Grinsen. Als ich zum Feierabend mit meinem Mercedes in die Schmiedgasse (Hauptstrasse) einbiegen wollte, hielt ein junger Automobilist an und liess mir den Vortritt. Dabei nahm er seine beiden Hände vom Lenkrad und machte die "60-cm-Mass-Geste". Vis-à-vis bei der VICTORINOX hob gleichzeitig ein ca. 80jähriger Rentner "zum Gruss" seinen Gehstock senkrecht in die Luft. Die Gesten waren für mich als psychologisch Geschultem eindeutig.
Staatsanwalt Felix R.: Die Leute reden immer... Sie sollten sich das nicht allzu sehr zu Herzen nehmen.
Dummermuth: Das weiss ich auch. Aber regelmässig erscheinen über mich und die Ausgleichskasse Schwyz äusserst positive PR-Beiträge im "Bote der Urschweiz", wo ich als neuer "Mister Schwyzer AHV" der Leserschaft präsentiert werde." (...) [Anmerkung: Restlicher Text weggelassen gemäss Zensurantrag vom 11.12.14]

davidvonmichelangelo

Das vom Schwyzer Staatsanwalt Felix R. oben erwähnte Beispiel: David (Das Original befindet sich in der Galleria dell' Accademia, Florenz) von Michelangelo.

Datum

Inhalt


1. April 2014:

Thema: Die AKSZ-EL-Penis-Affäre (Teil 2)
Wie das Gespräch weiter gegangen ist, wissen wir nicht. Nur soviel wurde bekannt,... .
...
dass die Staatsanwaltschaft einen Nichteintretensentscheid verfügte. Und zwar mit folgender Begründung: Die Abbildung sei nicht sexueller und schon gar nicht pornographischer, sondern politischer Natur.

Was hat ein 60 cm grosser Penis mit Ergänzungsleistungen (EL) zu tun?
Die Kritik richtige sich gegen die von der Ausgleichskasse Schwyz (AKSZ) wider besseres Wissen willkürlich erfundenen (in Wirklichkeit gar nicht existierenden) Einkommen von IV-Rentnern, aufgrund derer willkürlich EL-Einstellungen verfügt würden. Der 60 cm grosse Penis stehe als Symbol für die die Macht, Arroganz, männliche Dominanz, Selbstüberschätzung und nicht zuletzt Willkür der Ausgleichskasse Schwyz in der EL-Berechnung. So wenig wie die hohen (frei erfundenen ) Einkommen der Ausgleichskasse Schwyz der Wirklichkeit entsprechen würden, so wenig realistisch und echt sei die Grösse des abgebildeten Penis. Mit der Illustration würde dies plakativ dargestellt.

Persönlichkeitsverletzung durch Penis-Darstellung möglich?
Es sei unmöglich, dass mit der Darstellung eines übergrossen Phallus ein Mann in seiner Persönlichkeit verletzt werden könne. Grosse Penisse stünden im Gegenteil als Symbol der Männlichkeit, Macht, Kraft und Fruchtbarkeit. Die kultische Verehrung des Phallus sei in allen Teilen der Welt bezeugt. Aus dieser Sicht wäre (im konkreten Fall) aus einer Darstellung mit zu kleinem Penis allenfalls eine strafrechtliche Relevanz abzuleiten, weil dieser kulturhistorisch als Beleidigung/Kränkung aufgefasst werden könnte. Vorliegend sei eindeutig das Gegenteil der Fall und könne nicht von Diskriminierung gesprochen werden.

Unter den "Pornographieparagraphen" falle der 60 cm grosse AKSZ-Penis ebenfalls nicht...
...weil er a) nicht echt sei b) nicht senkrecht stehe und c) damit bildlich überhaupt gar keine sexuelle Handlung ausgeübt werde. Zu letzterem: Gerade weil der dargestellte Penis überaus gross sei, könne ihm realistischerweise gar keine sexuelle, dafür aber umso mehr eine politische Funktion (Kritik an hypothetischen Einkommen der EL) zukommen.
Beim Inhalt des Bildes wäre vergleichsweise auch ein Bezug zu einem medizinischen Thema (Urologie) sowie die Bewerbung eines medizinische Produkts (Potenzmittel, beispielsweise Levitra, Viagra etc.) möglich.
Nicht zuletzt sei der Penis-Winkel vorliegend so gewählt, dass daraus ebenso unzweideutig keine "pornographische Relevanz" abgeleitet werden könne.

Das Problem der Beweisführung
Ob es sich bei der abgebildeten Person tatsächlich um den obersten Chef der Ausgleichskasse Schwyz oder allenfalls einen anderen AKSZ-Chefbeamten handle, liesse sich nicht rechtsgenüglich nachweisen.
Ein AKSZ-Verantwortlicher mit grossem Penis könnte nicht zuletzt auch als Kunstobjekt (Plastik) betrachtet werden. Künstlerischer Wert (Art. 21 BV) und politische Aussagekraft (EL-Kritik! Art. 16 BV) würden durch die Bundesverfassung geschützt.

Andreas Dummermuth ist über den Nichteintretensentscheid empört,...
...ist er doch nach wie vor davon überzeugt, dass der abgebildete Mann mit dem 60 cm grossen Penis ER selbst ist.
Parallel zum eingeschriebenen Nichteintretensentscheid erhält Dummermuth in seinem privaten Heim in Goldau am selben Tag auch noch per Post die Honorarnote seines beratenden Anwalts: 4 x Fr. 350.-/Std. für "telefonische Beratung" = Fr. 1'400.-- plus Fr. 600.- für "juristische Abklärung in Abwesenheit des Klienten" = Fr. 2'000.--.
Wenn bloss Ehefrau Gabi von allem nichts erfährt...
[Anmerkung: Alte Schlusstext-Version weggelassen gemäss Zensurantrag vom 11.12.14]

Datum

Inhalt


2. April 2014:

Thema: Bezahlung Laborrechnung - notwendige Weiterführung des Krankenkassengeschäfts durch die Sozialberatung Ingenbohl
Der Sozialberatung Ingenbohl muss (wieder einmal) Beine gemacht werden, weil die Zahlung einer ihr zugestellten Labor-Rechnung immer noch ausstehend ist

Weiter wird der Sozialberatung Ingenbohl die Jahresfranchise der Kolping Krankenkasse zur Bezahlung eingereicht.
Reklamation Bezahlung Rechnung labor team w ag / Bezahlung Krankenkassenfranchise Kolping / 2.4.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 4,0 MB.


7. April 2014:

Thema: Anträge an die Fb Ingenbohl für situationsbedingte Leistungen (Mobiliar)
Eine Wohnungsausstattung (Mobiliar) im Bedürftigenfall ist in der Gemeinde Ingenbohl nicht selbstverständlich

Es klingt unglaublich, ist aber leider Realität: In der Gemeinde Ingenbohl, wo Armutsförderung und Armutsfestigung konsequent betrieben werden, ist die Mobiliarausstattung (Erstanschaffung/Ersatzbeschaffung) einer Bedürftigenwohnung mit Sofa, Schrank, Esstisch, Stuhl und Büchergestell nicht selbstverständlich.
Wie eine Erstausstattung behördlich ausgehebelt wurde, wird in Buchform dokumentiert werden. Jetzt darf man gespannt sein, wie das Thema Ersatzanschaffung ausgeht.
Anträge an die Fb Ingenbohl (Mobiliar, SBB-Halbtaxabo) / 7.4.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 3,2 MB.


9. April 2014:

Thema: Zustellung Mahnung Arztrechnung Praxis Prof. B. (weil die Sozialberatung Ingenbohl offensichtlich ihrer Zahlungspflicht nicht fristgerecht nachgekommen ist)
Rechnungen von medizinischen Behandlungen können der Sozialberatung zwar nach Erhalt zugestellt werden. Aber es ist überhaupt nicht sicher, dass diese dann auch fristgerecht von derselben bezahlt werden. Warum spricht niemand davon, wenn Behörden ihrer Mitwirkungspflicht (pünktliche Bezahlung) nicht nachkommen?

Sozialberater Rico Baumann muss ermahnt werden
Einmal mehr ist es notwendig, Sozialberater Rico Baumann von der Sozialberatung Ingenbohl wegen einer ärztlichen Rechnung, für welche eine Zahlungserinnerung einging, zu ermahnen.
Zahlungserinnerung an die Sozialberatung Ingenbohl in Sachen Aerztekasse Zürich / 9.4.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 964 MB.

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Die EL-Realität sieht etwas anders aus als auf der AHV-IV-Infoseite des Bundes dargestellt.

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Briefterror gegen Bedürftige als zentrale Strategie der Ingenbohler Sozialhilfe.
Der oben genannte Vorwurf "Verstoss gegen die Mitwirkungspflicht" entpuppt sich in Wirklichkeit als leere Worthülse. Der Gemeinde Ingenbohl liegen sämtliche entscheidungsrelevanten Angaben vor.
Der Satz "Weiter wurden Sie dazu verpflichtet, sämtliche Änderungen in ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen umgehend der Sozialberatung mitzuteilen" mag vielleicht auf naive "Bote"-Leser imposant wirken. Es handelt sich jedoch um eine sozialbehördliche Standardphrase, die vorliegend gar nicht von Belang ist.

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Jedes Systems bedient sich derjeniger Charaktere, die es für seine Existenz braucht.

Datum

Inhalt


11. April 2014:

Thema: Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV statt Sozialhilfe
RICHTIG oder FALSCH? Machen Sie beim (zugegeben etwas langatmigen) Gehirntraining zum Thema Ergänzungsleistungen (EL) mit!

Fangen wir systematisch an:

1. Motto Alt-VGP Bruhin: Behörden haben immer (meistens) Recht.

2. Motto Honorar-Anwalt Fb Ingenbohl: Wer als Bedürftiger hartnäckig für seine Rechte kämpft, ist ein Querulant. Ihm sollte die Prozessfähigkeit abgesprochen werden.

3. Wenn die Ausgleichskasse Schwyz nicht vorhandene Einkommen erfindet, aufgrund derer kein Anspruch auf EL bestehen soll, handelt sie "korrekt". Nicht vorhandene Einkommen willkürlich zu erfinden, mag zwar rechnerisch falsch sein, aber das Vorgehen (weil es sich um eine Behörde handelt) nach Logik von Alt-VGP Bruhin richtig.

4. Wer als IV-Rentner bei diesem Behörden-Nonsens nicht mitspielt, verstösst gegen die behördlich aufgetragene Schadenminderungspflicht (kein Witz!).
Bedürftige müssen nach dem Grundsatz der Schadenminderungspflicht dafür besorgt sein, dass sie
Ergänzungsleistungen (EL) bekommen.

5. Die Ausgleichskasse ist im Gegensatz dafür besorgt, dass Sie als IV-Rentnerin oder Rentner möglichst keine Ergänzungsleistungen ausbezahlt erhalten. (Merke: Die Schweizer Sozialversicherungsrealität sieht anders aus als auf der Info-Seite der AHV/IV oder im "Bote der Urschweiz" dargestellt. Vgl. die im Internet zu Hunderten publizierten EL-Beschwerdefälle!)
Unter www.urs-beeler.ch ist Schwarz auf Weiss seit Dezember 2010 festgehalten: Die Ausgleichskasse Schwyz zahlt trotz ausgewiesener jahrelanger Bedürftigkeit keine EL aus. (vgl. Fall Othmar Mettler)

6. Macht es Sinn, dass ein Bedürftiger bzw. IV-Rentner "querulatorisch" ist und gegen die Ausgleichskasse Schwyz prozessiert? Jein.

7. In der Theorie müsste das Schwyzer Verwaltungsgericht in der Rolle der Justiz "stärker" sein als eine Ausgleichskasse Schwyz und dafür sorgen, dass korrekt Ergänzungsleistungen ausbezahlt werden. In der Rechtspraxis kapituliert das Verwaltungsgericht jedoch insofern, als dass es vor der Ausgleichskasse Schwyz "kuscht", bzw. als Verwaltungsschutzgericht die Behörde schützt und die Sache lediglich an die Vorinstanz (AKSZ) zur Neuberechnung zurückweist.

8. Jetzt sind wir wieder bei Punkt 3 angelangt. Und das "Spiel" kann von Neuem losgehen.

9. Motto "Bote der Urschweiz" Chefredaktor Josias Clavadetscher: "Leben und leben lassen".

10. Aus Punkt 9 folgt: Wenn das Duo Dummermuth/Mettler von der AKSZ halt so veranlagt ist, dass es trotz korrekter Anmeldung und Einreichung sämtlicher Unterlagen keine Ergänzungsleistungen (EL) mehr ausbezahlen will und das Schwyzer Verwaltungsgericht zu wenig willens ist, hier "Remedur zu schaffen und Massnahmen zu ergreifen" (Spruch Honorar-Anwalt), so hat halt die Fb Ingenbohl an die Stelle der vom Bund hochgelobten EL zu treten und für die Existenzsicherung zu sorgen.

11. Wenn weder das Schwyzer Verwaltungsgericht noch die Gemeinde Ingenbohl zusammen mit ihrem Honorar-Anwalt in der Lage sind, die Ausgleichskasse Schwyz dazu zu bewegen, korrekt Ergänzungsleistungen auszubezahlen - wie soll ein kleiner IV-Bezüger und Sozialhilfeempfänger das schaffen? (Merke: Mehr als 3 Jahre keine EL!)

12. Politisch ist es offenbar gewollt, dass neu die Ergänzungsleistungen (EL) in der Praxis durch Sozialhilfe abgelöst werden soll. Dann heisst es zur Existenzsicherung halt nicht mehr IV+EL, sondern IV+Sozialhilfe.

13. Für IV-Empfänger ist eine Abstufung auf Sozialhilfe-Niveau in der Praxis zwar mühsam und mit viel bürokratischem Aufwand (vgl. Fb Ingenbohl) verbunden.

14. Man muss aber auch die Vorteile für das System sehen: Die Ausgleichskasse hat mit IV-Bezügern im Grunde nicht mehr viel zu tun. Sie muss lediglich noch jeden Monat die IV-(Minimal)Rente ausbezahlen. (Der EL-Auszahlungsbereich fällt weg!)

15. Für die Gemeinden hat diese Praxis Vorteile, weil die unterbeschäftigten Fürsorgebehörden/Sozialberatungen sonst zu wenig Sozialhilfeempfänger hätten. Zu wenig Sozialhilfeempfänger bedeutete, dass Stellen im Sozialbereich abgebaut werden müssten.
Wo sollten im Sozialbereich tätige Beamte (davon leider auch solche mit psychopathischen Zügen) hin bzw. wie sollten sie beschäftigt werden, wenn ihnen plötzlich zum Schikanieren und Drangsalieren Bedürftige fehlen?

16. Es sei nicht zuletzt festzuhalten, dass mit einer korrekt funktionierenden Ausgleichskasse Schwyz (AKSZ) und der Auszahlung von Ergänzungsleistungen (EL) die Fb Ingenbohl nicht zehntausende Franken für einen Honorar-Anwalt hätte ausgeben können. Besonders Honorar-Anwalt Kessler kann froh sein, dass das System so funktioniert, wie es das (aktuell) tut.

17. Wie wir sehen, kann niemand (ausser die beroffenen IV-RentnerInnen) ein Interesse haben, dass sich an diesem neuen System (Sozialhilfe statt EL) etwas ändert, zumal alle - ausser die direkt betroffenen IV-Rentnerinnen und Rentner - davon profitieren! - (Ihre Meinung: JA/NEIN?)

18. In der Realität läuft es nicht so, wie in der im Internet beschriebenen Geschichte, wo sich die Fürsorgebehörde Ingenbohl mit aller Kraft für die Auszahlung von Ergänzungsleistungen einsetzt, siehe http://www.urs-beeler.ch/Monats-Uebersichten/Monate_im_2013/april_2013.html

19. Auch für das Lokalboulevardblatt "Bote der Urschweiz" hat die neue Praxis (Sozialhilfe statt EL) Vorteile: Man kann schreiben, dass die Ausgleichskasse Schwyz weniger Ergänzungsleistungen ausbezahle (das kommt bei der anvisierten politischen Klientel an!) - gleichzeitig kann man aber auch berichten, dass die Sozialhilfe ein "Dauerproblem für die Gemeinden" (gewünschte Empörungs-Reaktion bei Lesern!) darstelle.

20. Weniger interessant und lustig ist das Behörden- und Medienspiel für betroffene IV-Rentnerinnen und -Rentner, welche zur Existenzsicherung zu einem permanenten Spiessrutenlauf gezwungen sind und gegen eine Abstufung auf Sozialhilfeniveau kämpfen müssen.

21. ALLES KLAR?


10. April 2014:

Thema: Behördlicher Kleinkrieg wegen der Abrechnung von medizinischen Leistungen
Die Gemeinde Ingenbohl fordert vorliegend eine bevorschussende Zahlung von Rechnungen für medizinische Leistungen bei einem wirtschaftlichen Grundbedarf, der seit rund 3 Jahren infolge ständigen Kürzungen unter dem absoluten Existenzminimum liegt.
Stefanie Arnold retourniert eine Rechnung der Aerztekasse Zürich und der labor team w ag / 10.4.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 492 KB.


11. April 2014:

Thema: Retournierung Arztrechnung Praxis Prof. B. und labor team w ag
Die Sozialabteilung der Gemeinde Ingenbohl versucht sich um die Weiterführung des Krankenkassengeschäfts zu drücken, obwohl in der Sache noch gar kein rechtsgültiger Entscheid vorliegt. Deshalb werden ihr die retournierten Rechnungsdokumente mit entsprechendem Hinweis zur Weiterverarbeitung (wie in den Jahren 2011, 2012, 2013, auch 2014) erneut zugestellt.
Schreiben an Stefanie Arnold / Retournierte Arzt- und Laborrechnungen zur Weiterverarbeitung zugestellt / 11.4.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 304 KB.

blickausgleichskassenchefsfordernpenisverbot

Datum

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12. April 2014:

Thema: Wegen AKSZ-Behördenwillkür seit mehr als 3 Jahren keine Ergänzungsleistungen
AKSZ-Geschäftsleiter lic. jur. Andreas Dummermuth wird eine Aufsichtsbeschwerde wegen Rechtsverzögerung angedroht

Seit mehr als 3 1/4 Jahren zahlt die Ausgleichskasse Schwyz (AKSZ) willkürlich keine Ergänzungsleistungen (EL) mehr aus. Dies trotz 100%-IV-Minimalrente und ausgewiesener Bedürftigkeit seit September 2004.
Nun wird dem AKSZ-Geschäftsleiter mit einer Aufsichtsbeschwerde wegen Rechtsverzögerung gedroht.

Androhung einer Aufsichtsbeschwerde wegen Rechtsverzögerung / Schreiben an AKSZ-Chef Andreas Dummermuth / 12.4.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 372 KB.


17. April 2014:

Thema: Antwort auf das Schreiben "Rechtliches Gehör" von Patrick Schertenleib, Abteilungsleiter Soziales der Gemeinde Ingenbohl
Die Fb Ingenbohl versucht bei jeder ihr scheinbar passenden Gelegenheit, einen angeblichen "Verstoss gegen die Mitwirkungspflicht" vorzuwerfen - dabei kommt dieselbe Behörde ihrer eigenen Mitwirkungspflicht nicht nach
Antwort auf das Schreiben "Rechtliches Gehör" vom 10.4.14: Die am 19.9.13 eingeschrieben z.H. der Fb Ingenbohl eingereichten Anträge wurden bis heute gar nicht behandelt!
Antwort auf das Schreiben "Rechtliches Gehör" vom 10.4.14 / 17.4.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 1,6 MB.


17. April 2014:

Thema: Wirtschaftliche Hilfe (Kürzung anrechenbarer Mietzins/Grundbedarf)
Die F
b Ingenbohl probiert mit ihrem FB Nr. 57 vom 23. März 2014 mit fadenscheinigen Begründungen eine Reduktion der anrechenbaren Mietkosten auf die internen Mietzins-Richtlinien der Gemeinde Ingenbohl durchzuboxen - dagegen wird beim Regierungsrat des Kt. Schwyz Beschwerde erhoben
Die von den meisten Gemeinden in der Schweiz betriebene Sozialhilfe will die Situation von Betroffenen in der Praxis nicht verbessern, sondern verschlechtern. Zur Standardpolitik gehört dazu eine Senkung der anrechenbaren Mietkosten auf ein Niveau, das fernab von den heutigen (praktisch generell hohen) Mietpreisen liegt.

In Zürich wird MCS-gerechtes Wohnen unterstützt - in Ingenbohl nicht

Seit Jahren besässe die Gemeinde Ingenbohl die Möglichkeit, das Problem des fehlenden festen MCS-gerechten Wohnraums ehrlich zu lösen, indem sie das kostengünstige MCS-Wohnprojekt des Vereins MCS-Haus (schadstofffreies Wohnen zum IV/EL-Tarif) unterstützt. Dass sie das im Gegensatz zu einer Stadt Zürich (MCS-Wohnprojekt Leimbach) nicht tut, charakterisiert das Wesen der Verantwortlichen dieser Gemeinde. Stattdessen setzt man seit Jahren auf sinnlose Konfrontation und beschäftigt einen kostspieligen Honorar-Anwalt, der zum lokalen Politfilz gehört.
Der vorliegend angefochtene FB Nr. 57 vom 23. März 2014 trägt jedoch weniger die stilistische Handschrift des Ingenbohler Honorar-Anwalts, sondern eher die des Abteilungsleiters Soziales.

Der FB Nr. 57 wird nicht nur argumentatorisch auseinandergenommen, sondern es wird auch klar gegen die heutzutage im Sozialhilfebereich betriebene menschenverachtende Sanktionspolitik opponiert
Ein paar Kernsätze aus der Beschwerde vom 17.4.14:
"Einem Ehemann, der wöchentlich seine Frau schlägt und damit droht, ihr das Haushaltsgeld zu kürzen oder die Auszahlung gänzlich einzustellen, würde (zu Recht) der Vorwurf der häuslichen Gewalt gemacht. Wenn im Vergleich dazu einen Sozialbehörde ähnlichen 'Terror' gegen Bedürftige veranstaltet (Verweigerung situationsbedingter Leistungen, Integrationszulagen, Übernahme von Fahrtkosten, Androhung der Leistungskürzung oder gar -einstellung) so hat dies als 'legal' zu gelten und darf keinesfalls als verwerflich kritisiert werden?" (Seite 3 mitte)
"Wenn sich Bedürftige nicht als Sozialhilfesklaven demütig auf der Sozialberatung melden,verstossen sie gegen die 'Mitwirkungspflicht'" und müssen mit Sanktionen bestraft werden? Haben diese Sanktionen der vergangenen Jahre je etwas Positives bewirkt? Können heutige Menschen nur noch mit einem Sozialberater an ihrer Seite das Leben erfolgreich meistern? Wenn Sanktionen genau das Gegenteil als Resultat bringen, was erhofft wird, welchen objektiven Sinn kann es machen, weiter Sanktionspolitik zu betreiben?" (Seite 4 oben)
"Der Schaden, welcher mit Sanktionen im Sozialhilfebereich angerichtet wird, ist unendlich grösser als der zweifelhafte 'behördliche Nutzen'. Deshalb gehören Sanktionen im Sozialhilfebereich abgeschafft. Es hat der Grundsatz zu gelten: Grundrechte kürzt man nicht!* (Seite 5 oben)
"Eine Behörde, welche statt vernünftige Argumente vorzubringen lediglich drohen kann, hat im Vornherein verloren." (Seite 9 mitte)
"Weil die Argumente gegen Sanktionen stärker sind als jene dafür und nicht zuletzt deshalb, weil die Sanktionen der vergangenen Jahre nichts Positives gebracht haben (sonst hätte nicht immer wieder neu sanktioniert werden müssen), machen sie sich überflüssig. Ich bin überzeugt, dass mir die Zukunft auch in diesem Punkt einmal mehr Recht geben wird." (Seite 10 mitte)

Die Sanktionswut der Fb Ingenbohl
Seit 3 Jahren liegt unser wirtschaftliche Grundbedarf in einer Gesamtrechnung bereits unter dem absoluten Existenzminimum! Zusätzlich möchte die Fb Ingenbohl den wirtschaftlichen Grundbedarf für 6 Monate nochmals um 15% kürzen (siehe Seite 21 unten im PDF resp. Seite 6 im Fürsorgebeschluss)..
Beschwerde gegen den FB Nr. 57 der Gemeinde Ingenbohl vom 25. März 2014 / 17.4.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 68,9 MB.

kriminelleakszbeamteausschaffensvp

Datum

Inhalt


22. April 2014:

Thema: Wirtschaftliche Hilfe (Kürzung anrechenbarer Mietzins/Grundbedarf)
Bestätigung des Eingans der Beschwerde in Sachen VB 113/2014

Der Eingang der Beschwerde vom 17. April 2014 gegen FB Nr. 57 der Fürsorgebehörde Ingenbohl vom 25. März 2014 wird bestätigt.
Die Vorinstanz wird ersucht, eine allfällige Vernehmlassung bis am 12. Mai 2014 einzureichen.
Bestätigung des Eingangs der Beschwerde in Sachen VB 113/2014 / 22.4.14, PDF 1,6 MB.


28. April 2014:

Thema: Mitteilung des Rechts- und Beschwerdedienstes des Kt. Schwyz in Sachen VB 113/2014
Die Vernehmlassung des Honorar-Anwalts der Fb Ingenbohl vom 25. April 2014
betreffend wirtschaftliche Hilfe (Kürzung anrechenbarer Mietzins/Grundbedarf)
Die Stellungnahme von RA Kessler enthält modulhafte Textwiederholungen. Streckenweise kann man seine Argumentation gar nicht ernst nehmen. Kessler behauptet: Wenn die AKSZ die Auszahlung von Ergänzungsleistungen (EL) willkürlich einstelle, sei daran der Beschwerdeführer Urs Beeler schuld. Dass Kesslers Behauptung blanker Unsinn ist, geht bereits aus dem seinerzeitigen Verwaltungsgerichtsentscheid hervor, der mir in der Sache Recht gab: "Die Beschwerde wird, soweit darauf einzutreten ist, insoweit teilweise gutgeheissen, als der angefochtene Einspracheentscheid vom 22. Juni 2011 und die darin bestätigten EL-Verfügungen vom 23. und 25. November 2010 aufgehoben werden."
Kesslers unsinnige Argumentation geht dann aber noch weiter, indem er behauptet, der Gemeinde Ingenbohl würde durch die Auszahlung von Sozialhilfe ein "Schaden" entstehen. Der einzige, tatsächliche finanzielle Schaden, der die Gemeinde Ingenbohl selbstverschuldet erleidet, dürften, die monströsen Honorar-Forderungen der beauftragten Honorar-Anwalts sein!
Kesslers Argumentation (auf Seite 4 des PDFs bzw. S. 3 seiner Vernehmlassung) mag vielleicht sozialversicherungsunkundige "Bote der Urschweiz"-Leser beeindrucken. Besagten Lesern sei jedoch erklärt, dass die die Gemeinde Ingenbohl
die geleistete Bevorschussung bei der Ausgleichskasse Schwyz später zurückfordern kann. Was sie jedoch von der AKSZ garantiert nicht zurückbekommen wird, sind die Anwaltskosten für RA lic. jur. Alois Kessler.
Kessler ergibt sich in pompösen Formulierungen betr. angeblichem Verstoss gegen die Mitwirkungspflicht und verschweigt selbstverständlich, wieso die Standortgespräche der Sozialberatung nicht (mehr) wahrgenommen werden: Aus PROTEST gegen die jahrelange Ablehnungs-, Schikane, Kürzungs- und Sanktionspolitik der Gemeinde Ingenbohl.

RA Kessler: "Es ist der Sozialhilfeempfänger, welcher zur Mitwirkung verpflichtet ist und nicht die Behörde!"
Kessler kritisiert, ich würde "Betreuungsgespräche" der Sozialberatung ablehnen. Ja, das tue ich, weil ich über bald 10 Jahre Sozialhilfeerfahrung verfüge und die heuchlerische und verlogenen Fürsorgepolitik der Gemeinde Ingenbohl kenne. (Statt das Hauptproblem MCS-gerechter Wohnraum lösen ein jahrelanger, sinnloser Abnützungskrieg.)
Der Honorar-Anwalt in seiner Vernehmlassung auf Seite 6 oben: "Richtig ist, dass wohl niemand in der Gemeinde Ingenbohl in allzu grosse
Trauer fallen würde, wenn Herr Beeler in eine andere Wohngemeinde umziehen würde (...)." Ja, gut. Aber wenn man mich (zumindest von Behördenseite) nicht mag, wieso werde ich dann noch ständig zu Gesprächen auf der Sozialberatung Ingenbohl eingeladen?
Auf Seite 7 unten kommt Kessler zur interessanten Einsicht, dass die Gemeinde Ingenbohl möglicherweise gar keine Sozialhilfe (mehr) leisten müsste, wenn die Ausgleichskasse Schwyz korrekt Ergänzungsleistungen (EL) auszahlen würde!
Auf Seite 8 oben geht's dann aber wieder weiter mit Heuchelei: Die Fb Ingenbohl kürzt und kürzt (seit 3 Jahren unter das absolute Existenzminimum!) - schuld an der von der Behörde selbst geschaffenen wirtschaftlichen Situation/Notlage sollen dann aber die Bedürftigen selbst sein! (Der künstliche Versuch einer Fürsorgebehörde Ingenbohl bzw. des dafür extra engagierten Honorar-Anwalts, einen IV-Rentner von EL- künstlich auf Sozialhilfe-Niveau abzustufen, ist geradezu grotesk!)
Auf Seite 9: Ob Billig-Wohnungen auch den Erfordernissen des Materialberichts von ETH-Architekt Benedict Steiner erfüllen, diese Kernfrage übergeht der Honorar-Anwalt tunlichst...
Vernehmlassung RA lic. jur. Alois Kessler in Sachen VB 113/2014 / 25.4.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 23.9 MB.


28. April 2014:

Thema: Abwicklung Krankenkassengeschäft
Der Abteilungsleiter Soziales, Patrick Schertenleib, wähnt sich mit einer Rücksendung betr. Rechnungen von medizinischen Leistungserbringern am Ziel...

...aber verkennt, wie man sich gegenüber den Leistungserbringern sowie der Krankenkasse korrekt verhalten kann, ohne auf die in seinem Schreiben vom 30.1.14 verlangte Schikane eingehen zu müssen. Wie das konkret funktioniert, wird im Eintrag vom 25. Juni 2014 am konkreten Beispiel gezeigt.
Schertenleib schickt die Rechnung der Aerztekasse sowie der labor team w ag zurück / 28.4.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 500 KB.


29. April 2014:

Thema: FB Nr. 83 und Nr. 84 vom 23.4.14 (Versand 29.4.14)
Von der Antragstellung am 19. September 2013 bis zur Behandlung vergehen in einem Fall mehr als 6 Monate bis die Fb Ingenbohl gestellte Anträge behandelt - sämtliche Anträge bezüglich situationsbedingter Leistungen werden in FB Nr. 83 und 84 "selbstverständlich" abgelehnt
Was viele "Bote der Urschweiz"-, "Blick"- und "Weltwoche"-Leser interessieren könnte: In FB Nr. 83 vom 23.4.14 nimmt die Fb Ingenbohl über die gemäss Angaben von RA Kessler (siehe sein Schreiben vom 18.3.12) angeblich geleistete jährliche Sozialhilfe in der Höhe von Fr. 107'357.85 Stellung.
Die positive Folge aus diesem "Versehen" war dann, dass die Fb Ingenbohl ihren Rechtsvertreter offensichtlich anwies, künftig keine "Informationsbriefe" an den Beschwerdeführer mehr zu verschicken... Zumindest traf in der Folgezeit wochenlang keine direkt adressierte Post von Seiten des Honorar-Anwalts an den Beschwerdeführer mehr ein.
Zuvor dienten solche "Informationsbriefe" wohl weniger der Information, sondern der "Drohung/Einschüchterung" ("psychologische Kriegsführung") und der Möglichkeit, den zusätzlichen Schreibaufwand der Gemeinde Ingenbohl anwaltschaftlich zu verrechnen...

Situationsbedingte Leistungen werden kategorisch verweigert
Der aus hygienischen und medizinischen Gründen notwendige Ersatz (hälftige Kostenübernahme durch die Gemeinde Ingenbohl) von mindestens 15 Jahre alten Matratzen lehnt die Fb Ingenbohl ab.
Die Heuchelei der Fb Ingenbohl am von ihr selbst formulierten Beispiel (FB Nr. 83): "Es trifft zu, dass die Fürsorgebehörde Ingenbohl entgegenkommenderweise die hälftige Übernahme für Encasings füg Kissen und Duvets zugesichert hat." Realität: Gerichtsnotorisch ist, dass in dieser Frage eine über 5 1/2 Jahre dauernde juristische Auseinandersetzung voraus ging.
Eine notwendige Mobiliar-Ersatzanschaffung (Sofa, Schrank, Esstisch, Stuhl, Büchergestell) zum Günstigpreis von Fr. 790.- verweigert die Fb Ingenbohl ebenfalls (FB Nr. 84).
FB Nr. 83 und FB Nr. 84 vom 23.4.14 / 29.4.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 19,9 MB.


30. April 2014:

Thema: Krankenkassen-Rechnung
Franchisen und die 10%-Krankenkassen-Selbstbehalte müssen im Sozialhilfefall von der Fürsorge übernommen werden (Beträge werden später von der Ausgleichskasse an die Gemeinde rückvergütet)
Der Abteilungsleiter Soziales, Patrick Schertenleib, wird aufgefordert, eine Kolping-Rechnung umgehend zu bezahlen.
Einreichung Kolping-Rechnung an die Sozialabteilung der Gemeinde Ingenbohl / 30.4.14, mit Anmerkungen in Rot, PDF 1,7 MB.

Mein Kampf für MCS-gerechten Wohnraum